Anders als beispielsweise in Österreich, gilt in Deutschland keine Halterhaftung. Das bedeutet im Klartext: Wird ein Fahrzeug bei einer Ordnungswidrigkeit erwischt, kann nur der Fahrer, nicht der Halter, zur Kasse gebeten werden.
Post bekommt der Fahrzeughalter zunächst trotzdem. Ist der Fahrer nicht eindeutig identifizierbar, sendet die Behörde vor dem Bußgeldbescheid einen Anhörungsbogen. Diesen nicht zu beantworten kann Folgen haben.
Aber was passiert, wenn Sie den Anhörungsbogen ignorieren oder nicht beantworten? Sind Sie dazu verpflichtet, den Anhörungsbogen auszufüllen? Wir klären Sie auf.
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Video: Wissenswertes zum Anhörungsbogen
Geblitzt: Anhörungsbogen nun einfach ignorieren?
Der Erhalt eines Anhörungsbogens bedeutet meist, dass der Halter eines Fahrzeugs nicht eindeutig als der tatsächliche Verkehrssünder identifiziert werden konnte. Sie werden nun entweder als tatverdächtige Person oder als Zeuge im Anhörungsbogen aufgefordert, sich zu dem Vorwurf zu äußern.
Im Verkehrsrecht soll gemäß § 55 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) jeder Betroffene die Möglichkeit erhalten, sich zu einem Vorwurf zu äußern. Den Anhörungsbogen nicht zu beantworten kann daher nachteilig sein, wenn Sie tatsächlich nicht selbst gefahren sind.
Sie sollten die Anhörung im Bußgeldverfahren nicht ignorieren, wenn Ihr Kfz gestohlen wurde und Sie zum Zeitpunkt des Verstoßes tatsächlich nicht selbst gefahren sind. Falls mit dem Auto noch weitere Verkehrswidrigkeiten begangen werden, schützen Sie sich selbst vor weiteren Vorwürfen.
Ich habe den Anhörungsbogen nicht beantwortet, was passiert jetzt?
Sie wurden geblitzt, möchten den Anhörungsbogen aber nicht beantworten? Anwälte raten in der Regel davon ab, den Anhörungsbogen ohne Akteneinsicht auszufüllen. Es kann sein, dass die Polizei zu dem Verstoß noch andere Anhaltspunkte zur Ermittlung des Verkehrssünders hat.
Wer geblitzt wurde, den Anhörungsbogen aber ignorieren will, sollte deshalb mit einem Verkehrsanwalt Rücksprache halten. Dieser kann die Akteneinsicht beantragen und basierend auf den Einblicken abschätzen, ob weitere belastende Angaben, beispielsweise durch Zeugen, hinzukommen können.
Wenn Sie den Anhörungsbogen nicht beantworten, kann es außerdem sein, dass die Polizei Nachbarn und Familie befragt. Ein Interesse, den eigentlichen Verkehrssünder zu ermitteln, besteht nämlich weiterhin.
FAQ: Anhörungsbogen nicht beantworten
Nein, dazu sind Sie nicht verpflichtet. Sie müssen sich auch nicht zur Sache äußern, wenn Sie das nicht wollen. Das ist unabhängig davon, welche Ordnungswidrigkeit Sie im Straßenverkehr begangen haben.
Sie müssen lediglich Ihre persönlichen Daten korrigieren, wenn diese im Anhörungsbogen unvollständig oder nicht korrekt sind.
In der Regel entstehen Ihnen keine Nachteile daraus. Welche Konsequenzen allerdings folgen können, erfahren Sie hier.