Bußgeldkatalog: Missachtung der Anschnallpflicht
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Fahren ohne Gurt | 30 | |
Kind unangeschnallt im Auto mitgenommen | 30 | |
mehrere Kinder unangeschnallt im Auto mitgenommen | 35 | |
Kind ungesichert im Auto mitgenommen (ohne Gurt, ohne Kindersitz etc.) | 60 | 1 |
mehrere Kinder ungesichert im Auto mitgenommen (ohne Gurt, ohne Kindersitz etc.) | 70 | 1 |
Für die meisten Menschen in Deutschland ist es eine Selbstverständlichkeit, den Sicherheitsgurt anzulegen, sobald sie sich in ein Auto setzen – egal, ob sie selbst am Steuer sitzen oder als Beifahrer mitfahren. Doch nicht jeder fühlt sich mit dem Gurt auch wohl. Nicht nur, dass der Druck des Anschnallgurts oft als unbequem empfunden wird, für viele Menschen ist die Vorstellung, gefesselt zu sein und in einer bedrohlichen Situation (wie z. B. einem Unfall) nicht sofort fliehen zu können, ein Graus. Deswegen würde so mancher lieber darauf verzichten, den Sicherheitsgurt anzulegen.
Im deutschen Straßenverkehr besteht jedoch seit 1974 eine Anschnallpflicht – wie übrigens in vielen anderen Ländern der Welt auch. Halten Sie sich nicht daran, müssen Sie mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Aber wer muss sich konkret an diese Anschnallpflicht halten? Gibt es Situationen, in denen Sie auf den Gurt verzichten dürfen? Und müssen Sie auch eine Katze oder einen Hund im Auto anschnallen? Dies und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Video: Infos zur Anschnallpflicht kompakt
Für wen gilt die Anschnallpflicht?
„Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.“ Mit diesem Satz aus dem § 21a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) formuliert der Gesetzgeber unmissverständlich die Anschnallpflicht in Deutschland. Sie gilt für alle Insassen eines Fahrzeugs und zwar so lange, wie dieses am Straßenverkehr teilnimmt. Es ist somit egal, ob Sie auf dem Fahrersitz, dem Beifahrersitz oder der Rückbank Platz nehmen: Sie müssen den Gurt während der Fahrt anlegen. Rollstuhlfahrer müssen zudem mit einem geeigneten System gesichert werden.
Die Anschnallpflicht hat gute Gründe
Die Anschnallpflicht wurde erst im Jahr 1976 in Deutschland eingeführt und galt damals auch nur für den Fahrer und den Beifahrer. Erst seit 1979 sind alle Fahrzeuginsassen von ihr betroffen. Der Sinn hinter der neuen Vorschrift war es, Körperverletzungen bei Verkehrsunfällen vorzubeugen und damit gleichzeitig auch volkswirtschaftliche Schäden für Arbeitgeber, Versicherungsgesellschaften und Rettungsdienste abzuwenden. Trotzdem hielten sich viele Fahrer in den ersten Jahren nicht an die Anschnallpflicht. Erst die Einführung eines Bußgeldes im Jahre 1984 „überzeugte“ sie schließlich davon, den Sicherheitsgurt tatsächlich anzulegen.
Gemäß einer Studie des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Verkehrsunfälle mit Todesfolge seit Einführung der Anschnallpflicht rapide gesunken. Umgekehrt lässt sich ein großer Anteil der Verkehrstoten der letzten Jahre darauf zurückführen, dass die Betroffenen nicht angeschnallt waren. Schon allein aus dieser Korrelation lässt sich der Schluss ziehen: Sicherheitsgurte sorgen für mehr Sicherheit und retten Leben.
Doch der Sinn einer Anschnallpflicht lässt sich nicht nur anhand von Statistiken nachweisen, sondern wurde auch in zahlreichen Crashtests belegt. Demnach kann bereits bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h – was von den meisten Autofahrern als sehr langsam empfunden wird – ein Auffahrunfall schwere, mitunter sogar tödliche Konsequenzen haben, wenn der Fahrer oder der Beifahrer nicht angeschnallt ist: Der Oberkörper und der Kehlkopf werden regelrecht gegen das Lenkrad katapultiert, die Knie prallen gegen das Armaturenbrett und der Kopf durchschlägt die Windschutzscheibe. Der Nacken wird gefährlich überdehnt. Mitfahrer auf der Rückbank prallen mit ähnlicher Wirkung gegen den Vordersitz.
Wie müssen Kinder angeschnallt werden?
Die Anschnallpflicht gilt selbstverständlich auch für den Nachwuchs. Dabei ist zu beachten, dass Kinder mit einer Körpergröße von bis zu 150 cm bzw. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres obendrein in einem geeigneten Kindersitz sitzen müssen. Andernfalls kann der Sicherheitsgurt nicht richtig greifen und Ihre Sprösslinge sind bei einem Aufprall oder einem abrupten Bremsvorgang nicht ausreichend geschützt. Im schlimmsten Fall rutschen sie aus dem Gurt heraus und werden durchs oder aus dem Auto geschleudert.
Solange Sie die Kindersitz- und Anschnallpflicht beachten, bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie Ihre Kinder auf dem Beifahrersitz oder der Rückbank transportieren.
Anschnallpflicht für Haustiere – ja oder nein?
Hunde, Katzen und andere Haustiere gelten per Gesetz nicht als Fahrzeuginsassen und unterliegen deshalb nicht der Anschnallpflicht. Allerdings zählen sie als Ladung, welche gemäß § 22 StVO so gesichert sein muss, dass sie bei einer Vollbremsung nicht verrutschen, hin- und herrollen oder umfallen kann.
Wie Sie dies beim Transport Ihres Haustiers bewerkstelligen, liegt bei Ihnen. Katzen und Kleintiere lassen sich am besten in einer geeigneten Transportbox befördern. Diese kann mit dem Sicherheitsgurt fixiert werden. Hunde können durchaus auf dem Beifahrersitz oder dem Rücksitz mitfahren und nur mit einem Anschnallgurt gesichert werden. Beachten Sie hierbei aber, dass die Gurte für Menschen den meisten Hunden nicht passen. Sie sollten sich deshalb im Fachhandel einen speziellen Sicherheitsgurt für Hunde zulegen.
Gibt es eine Anschnallpflicht für Taxifahrer?
Seit dem 30. Oktober 2014 sind auch Taxifahrer gesetzlich dazu verpflichtet, sich während der Fahrt anzuschnallen. Sie waren zuvor von der Anschnallpflicht entbunden worden, da es in den 70er-Jahren vermehrt zu Überfällen auf Taxifahrer kam. Dadurch, dass sie keinen Sicherheitsgurt tragen mussten, konnten sie bei einem Angriff schneller flüchten.
Nach Meinung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sind Taxifahrer heutzutage jedoch mehr durch das Fahren ohne Gurt gefährdet als durch Übergriffe. Darum wurde das Gesetz entsprechend geändert.
Wann besteht Ausnahme von der Anschnallpflicht?
Die StVO zählt einige Situationen auf, in denen die Fahrzeuginsassen tatsächlich nicht verpflichtet sind, einen Sicherheitsgurt anzulegen.
In folgenden Fällen sind Sie von der Anschnallpflicht entbunden:
- Sie fahren als Lieferant im Haus-zu-Haus-Verkehr und müssen innerhalb Ihres Auslieferungsbezirks regelmäßig in kurzen Abständen aus dem Fahrzeug steigen.
- Sie fahren mit Schrittgeschwindigkeit, z. B. beim Rückwärtsfahren oder auf einem Parkplatz.
- Sie sind mit einem öffentlichen Omnibus unterwegs, in dem Fahrgäste auch stehend transportiert werden dürfen.
- Sie sind selbst im Fahrdienst oder als Begleitperson von betreuungsbedürftigen Personengruppen tätig und müssen im Rahmen Ihrer Dienstleistung den Sitzplatz verlassen.
- Sie sind Fahrgast in einem Omnibus mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und verlassen kurzzeitig Ihren Sitzplatz (z. B. wenn Sie in einem Reisebus die Toilette aufsuchen).
- Sie können den Sicherheitsgurt aus gesundheitlichen Gründen (z. B. Einschränkungen im Brustbereich) nicht anlegen und haben ein entsprechendes Attest vom Arzt, das Sie von der Anschnallpflicht befreit.
- Sie fahren in einem Oldtimer mit, der vor dem 1. April 1970 zugelassen wurde. Hier entfällt die Anschnallpflicht, weil schlichtweg kein Sicherheitsgurt vorhanden ist.
Welche Strafen drohen, wenn die Anschnallpflicht missachtet wird?
Die Missachtung der Anschnallpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kostet den Betroffenen in der Regel ein Bußgeld von 30 Euro. War der Beifahrer nicht angeschnallt, geht der Bußgeldbescheid an ihn und nicht an den Fahrer. Allerdings nur, wenn der Beifahrer volljährig ist.
Transportieren Sie Kinder im Auto, sind Sie dafür verantwortlich, dass die Kindersitz- und Anschnallpflicht eingehalten wird. Andernfalls müssen Sie mit einem Bußgeld (zwischen 30 und 70 Euro) und evtl. auch einem Punkt in Flensburg rechnen.
Geblitzt und nicht angeschnallt: Welche Konsequenzen drohen?
Waren Sie zu schnell unterwegs oder haben eine rote Ampel überfahren, hat Sie möglicherweise ein Blitzer erwischt. Auf dem Foto ist zu sehen, dass Sie obendrein die Anschnallpflicht missachtet haben. Was bedeutet das für Sie?
FAQ: Anschnallpflicht
In der Regel ja. Welche Ausnahmen von der Anschnallpflicht bestehen, erfahren Sie hier.
Nicht zwingend, allerdings muss laut StVO sämtliche Ladung – zu der auch Tiere gehören – so gesichert sein, dass sie nicht verrutschen, umfallen oder hin- und herrollen kann.
Die Sanktionen können Sie unserem Bußgeldkatalog entnehmen.