Besteht der Verdacht, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol steht, lässt sich dies nur ahnden, wenn ein entsprechender Nachweis dafür vorliegt. Möglich ist dies über die Atemluft oder das Blut. Gerade bei einer Verkehrskontrolle bietet sich die Bestimmung der Atemalkoholkonzentration mit dem Alkomat an.
Doch welche gesetzlichen Vorgaben gilt es bei einer Messung der Atemalkoholkonzentration zu beachten? Muss ich diese durchführen lassen? Wie hoch ist der Unterschied zwischen Atemalkohol und Blutalkohol? Gibt es einen Schlüssel für die Umrechnung? Und mit welchen Sanktionen müssen Autofahrer bei einer zu hohen Atemalkoholkonzentration rechnen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Atemalkoholkonzentration
Im Zuge einer Verkehrskontrolle lässt sich die Konzentration des Atemalkohol mit einem Alkomat bestimmen. Dabei wird die Atemluft über ein Röhrchen in das Messgerät gepustet und darin ausgewertet.
Ja, bei der Atemalkoholkonzentration ist eine Umrechnung in Promille möglich. Um herauszufinden, wie viel Alkohol sich im Blut befindet, müssen Sie den Atemalkoholgehalt einfach mit 2 multiplizieren.
Liegt eine Straftat vor, verlangt der Gesetzgeber die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration. Bei einer Ordnungswidrigkeit genügt hingegen die Atemalkoholkonzentration, um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot zu verhängen.
Was besagt der Atemalkoholwert?
Für die Bestimmung der Alkoholkonzentration in der Atemluft müssen die Testpersonen in das Röhrchen eines Alkoholtesters pusten. Allerdings wird das Messergebnis dabei nicht in Promille angegeben, sondern in Milligramm je Liter Atemluft (mg/l).
Mit einer Angabe in mg/l können aber die meisten Menschen nur wenig anfangen und so stellt sich schnell die Frage: Wie viel Promille sind 0,25 mg/l? Ein Blick in die Gesetze schafft Klarheit, denn die Vorgaben zur Umrechnung von Atemalkoholkonzentration und Blutalkoholkonzentration ergeben sich aus § 24a Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Darin heißt es:
Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
Daraus ergibt sich, dass eine Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille entspricht. Die Messwerte des Alkomaten sind demnach mit 2 zu multiplizieren.
Aber auch wenn die Umrechnung verhältnismäßig einfach möglich ist und die Bestimmung der Alkoholkonzentration als zuverlässig gilt, reicht die Beweiskraft nicht immer aus. So verlangt der Gesetzgeber zum Beispiel bei einer Straftat wie Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Strafgesetzbuch) die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration. Für die Blutentnahme muss normalerweise eine richterliche Anordnung vorliegen, die nur bei einem begründeten Verdacht erteilt wird.
Die Atemalkoholkonzentration reicht allerdings aus, um eine Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Diese liegt beim Führen von Kraftfahrzeugen mit weniger als 1,1 Promille vor, solange es zu keiner Gefährdung des Verkehrs kommt. Was für einen solchen Verstoß gegen die gesetzliche Promillegrenze droht, können Sie mit dem nachfolgenden Bußgeldrechner ermitteln:
Wie viel Promille habe ich eigentlich?
Hier können Sie mit unserem Promillerechner ermitteln, wie viel Promille Sie nach bestimmten Getränken haben könnten.
Rechtliche Vorgaben zur Bestimmung der Atemalkoholkonzentration
Damit sich die Konzentration des Atemalkohols zuverlässig bestimmen lässt, gilt es bei der Messung allerhand zu beachten. So sind bei der Verwendung zum Beispiel Kontroll- und Wartezeiten einzuhalten.
In der Regel beträgt die Kontrollzeit 10 Minuten. Währenddessen darf nichts getrunken oder gegessen werden. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme, die eine Verfälschung des Ergebnisses verhindern soll.
Zudem muss zwischen dem Konsum alkoholischer Getränke und der Messung mindestens eine Wartezeit von 20 Minuten liegen, damit sich die Alkoholkonzentration über die Atemluft korrekt ermitteln lässt.
Um Fehlmessungen auszuschließen, erfolgt außerdem nach 2 bis 5 Minuten eine zweite Messung, wobei die Ergebnisse nicht erheblich voneinander abweichen dürfen. Dafür ist es auch wichtig, dass die Umstände für die Bestimmung der Atemalkoholkonzentration möglichst ähnlich sind. So können zum Beispiel schwankende Temperaturen das Ergebnis verfälschen.
Wichtig! Autofahrer sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, eine Messung der Atemalkoholkonzentration durchführen zu lassen. Die Beamten der Polizei unterbreiten lediglich ein Angebot. Sie müssen allerdings nicht dazu beitragen, Beweise für eine mögliche Alkoholfahrt zu sammeln. Verweigern Sie das Pusten in den Alkoholtester, können die Beamten bei einem begründeten Verdacht eine richterliche Anordnung für eine Blutabnahme in die Wege leiten.