Endlich den Führerschein in den Händen zu halten und Auto zu fahren, ist etwas, das sich angehende Erwachsene häufig wüschen. Ist es dann endlich soweit, macht sich schnell ein Gefühl der Unabhängigkeit und Flexibilität breit. Nicht mehr auf Bus und Bahn oder die Eltern angewiesen zu sein, bringt so einige Vorteile mit sich.
Doch nicht selten werden junge Autofahrer übermütig, drücken zu sehr aufs Gas oder nehmen es mit dem Alkohol dann doch nicht ganz so streng. Die Folgen können durchaus gravierend sein.
Im folgenden Ratgeber widmen wir uns dem Thema Aufbauseminar und sämtlichen damit einhergehenden Fragen: Was ist ein Aufbauseminar? Wann wird es angeordnet? Welche Kosten fallen beim Aufbauseminar für den Führerschein an? Wer leitet die Nachschulung und worin besteht der Unterschied zum Fahreignungsseminar? Dies und mehr erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
Aufbauseminar in der Probezeit: Was ist das?
Das Aufbauseminar (kurz: ASF-Seminar) ist eine Maßnahme, welche angeordnet wird, wenn ein Fahranfänger innerhalb der zweijährigen Probezeit für den Führerschein bestimmte Verstöße im Straßenverkehr begeht. Eine andere gängige Bezeichnung ist der Begriff der Nachschulung. Den Führerschein müssen Betroffene im Falle eines Aufbauseminars nicht gleich wieder abgeben.
Stattdessen bekommt der Fahrer die Chance, sein Verhalten zu reflektieren und zudem Methoden zu erlernen, derartige Verstöße zukünftig zu unterlassen. Angeordnet wird der ASF-Kurs von der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde und zwar immer dann, wenn ein Führerscheinneuling innerhalb der Probezeit entweder einen sogenannten A-Verstoß oder aber zwei B-Verstöße begeht.
Keine Lust, zu lesen? Das Aufbauseminar im Video erklärt
A- und B-Verstöße: Gründe für ein Aufbauseminar
Unter einem A-Verstoß ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung im Straßenverkehr zu verstehen. Um einen B-Verstoß handelt es sich indes bei einer weniger gravierenden Missachtung der Straßenverkehrsregeln. Was hierunter im Einzelnen jeweils fällt, ist in Anlage 12 zu § 34 der Fahrerlaubnis-Verordnung (kurz: FeV) festgelegt.
Zu den A-Verstößen, die umgehend zu einem Aufbauseminar führen, gehören mitunter Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (kurz: StGB) wie beispielsweise das unerlaubte Entfernen vom Unfallort im Sinne des § 142. Umgangssprachlich ist häufig auch von Fahrerflucht oder Unfallflucht die Rede. Zudem fallen unter anderem die Delikte der fahrlässigen Körperverletzung, fahrlässigen Tötung, Nötigung, Trunkenheit im Verkehr oder des Vollrausches in die Kategorie der A-Verstöße.
Doch nicht nur Straftaten nach dem StGB führen dazu, dass ein Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen muss. Auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (kurz: StVG) stellt einen A-Verstoß dar, ebenso wie bestimmte Ordnungswidrigkeiten im Verkehr. Zu letzteren zählen unter anderem Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot, den Abstand, die Vorfahrt oder aber Geschwindigkeitsüberschreitungen um 21 km/h oder mehr.
Wer bei zwei B-Verstößen erwischt wird, muss ebenfalls an einem Aufbauseminar teilnehmen. In die Kategorie der B-Verstöße fallen sämtliche Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StGB, sofern diese nicht in Anlage 2 zu § 34 StVG als schwerwiegende Zuwiderhandlung qualifiziert wurden.
Was passiert beim Aufbauseminar?
Durchgeführt wird das Aufbauseminar in einer dazu speziell lizensierten Fahrschule. Hier finden sich jeweils Gruppen von sechs bis höchstens zwölf Personen zusammen.
Wer innerhalb der Probezeit für den Führerschein zum Aufbauseminar verdonnert wurde, den erwartet dort ein Kurs bestehend aus fünf Teilen. Der Teilnehmer muss vier Theorie-Sitzungen zu je 135 Minuten beiwohnen, zudem findet eine Beobachtungsfahrt von 30 Minuten statt, in der Regel nach der ersten theoretischen Stunde. Dabei soll die Fahrprobe in Gruppen mit drei Teilnehmern durchgeführt werden.
Jeder Teilnehmer soll bei seiner Fahrprobe, sofern möglich, ein Fahrzeug der Klasse führen, mit dem die in Rede stehende Verkehrszuwiderhandlung begangen wurde. Wer ein Aufbauseminar besucht, der muss sich dort im Rahmen von Gesprächen mit den jeweiligen Verkehrssünden auseinandersetzen, die ihm zur Last gelegt wurden. Diese werden in Gruppen besprochen. Ferner werden den Fahrneulingen Wege zur zukünftigen Vermeidung an die Hand gegeben. Wenn ein Teilnehmer das Seminar erfolgreich besucht hat, bekommt er am Ende eine Bescheinigung darüber, die er sodann bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde vorlegen muss.
Wer die Teilnahme am Aufbauseminar wegen der Kosten, aus Bequemlichkeit oder aus sonstigen Gründen nicht innerhalb der zuvor behördlich festgelegten Frist absolviert, den trifft es entsprechend hart. In diesem Falle wird dem Verkehrssünder nämlich die Fahrerlaubnis entzogen.
Was kostet ein Aufbauseminar?
Für viele Fahranfänger ist das Thema Kosten beim Aufbauseminar nicht ganz unwichtig. Gerade junge Autofahrer haben oftmals noch kein eigenes Vermögen und sind hier im Zweifel auf finanzielle Unterstützung der Eltern angewiesen. Doch wie teuer ist ein ASF-Kurs nun eigentlich?
Ganz und gar einheitlich und pauschal kann diese Frage nicht beantwortet werden. Hier variieren die Preise von Anbieter zu Anbieter. In der Regel müssen aber für die Nachschulung Kosten in Höhe von etwa 250 bis 500 Euro einkalkuliert werden.
Was ist ein besonderes Aufbauseminar für Drogen und Alkohol?
Ein besonderes Aufbauseminar wird angeordnet, wenn ein Fahranfänger bei einer Trunkenheitsfahrt nach § 315c Absatz 1 Nummer 1a oder nach den §§ 316, 323a StGB bzw. gemäß § 24a, 24c StVG innerhalb der Probezeit erwischt wurde. Was viele Fahranfänger nicht ganz ernst nehmen, ist der Grundsatz der 0-Promillegrenze während der Probezeit. Ein Fahranfänger muss, wenn er ein Auto oder sonstiges Kfz führen möchte, die Finger gänzlich von Alkohol lassen.
Das besondere Aufbauseminar findet seine gesetzliche Grundlage in § 36 der Fahrerlaubnisverordnung. Es findet ebenfalls in Gruppen statt, bestehend aus zwei, maximal zwölf Personen. Die Verkehrssünder müssen hierbei an einem Kurs mit Vorgespräch sowie an drei Sitzungen à 180 Minuten teilnehmen. Diese müssen innerhalb von zwei bis vier Wochen besucht werden.
Auch im besonderen Aufbauseminar für alkohol- und drogenauffällige Fahrer werden die jeweiligen Verstöße diskutiert und besprochen ebenso wie ihre zukünftige Vermeidung. Im Falle von Wissenslücken der Kursteilnehmer über die Wirkweise von Alkohol und/oder Drogen sollen diese beseitigt werden. Auch die Problematik wiederholter Verkehrszuwiderhandlungen soll besprochen werden.
Das besondere Aufbauseminar wird von Kursleitern durchgeführt, die von der obersten Landesbehörde als solche anerkannt wurden. Auch ein besonderes Aufbauseminar ist mit Kosten verbunden, die sich der Höhe nach in etwa auf denen eines „einfachen“ Aufbauseminars belaufen.
Was ist ein Fahreignungsseminar?
Nicht mit dem Aufbauseminar zu verwechseln ist das sogenannte Fahreignungsseminar oder auch Punkteabbauseminar. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Maßnahme zum deutschen Bewertungssystem zur Fahreignung. Anders als beim Aufbauseminar können hier Punkte abgebaut werden.
Das Fahreignungsseminar wird fälschlicherweise in der Umgangssprache auch als „freiwilliges Aufbauseminar“ oder als „Aufbauseminar für Punkteauffällige“ bezeichnet.
Sobald ein Autofahrer vier oder fünf Punkte im Flensburger Fahreignungsregister gesammelt hat, ist er zunächst von Seiten der Behörde zu ermahnen. Hierbei wird dem Kraftfahrer die Möglichkeit eröffnet, zwecks Punkteabbau an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Anders als das Aufbauseminar ist dies für jeden Autofahrer vorgesehen und nicht ausschließlich für Fahranfänger in der Probezeit.
Das Fahreignungsseminar ist anders aufgebaut als das Aufbauseminar. Es besteht indes aus zwei Teilen, einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil. Ersteres findet entweder als Einzelmaßnahme oder in einer Gruppe statt. Hierbei werden zwei Module von jeweils 90 Minuten besucht. Dazwischen muss der Teilnehmer bestimmte Hausaufgaben durchführen zum Thema „Übungen zur Selbstbeobachtung“.
Der verkehrspsychologische Teil, bestehend aus zwei Sitzungen zu je 75 Minuten, findet stets als Einzelmaßnahme statt. In der ersten wird das jeweilige verkehrswidrige Verhalten des Fahrers analysiert sowie dessen Ursachen. Auch hier bekommt der Teilnehmer eine Hausaufgabe zwischen den Sitzungen, im Rahmen derer der Fahrer sein Verhalten selbst kritisch aufarbeiten soll.
Wo finde ich eine Fahrschule fürs Aufbauseminar?
Wer zwecks Absolvierung vom Aufbauseminar eine passende Fahrschule sucht, wird im Internet fündig. Hier finden sich verschiedene Anbieter, die sich in puncto Termine und Kosten unterscheiden.
Hier sollte sich ein Fahranfänger also im Vorfeld schlau machen und für sich ausloten, welche Nachschulung zum Führerschein hinsichtlich der Kosten und Termine die richtige ist. Zu lange sollte die Suche indes nicht aufgeschoben werden, denn immerhin kann das Aufbauseminar nur innerhalb eines bestimmten behördlich festgelegten Zeitraums absolviert werden.
FAQ – Aufbauseminar
Das Aufbauseminar für Fahranfänger muss angetreten werden, wenn sich der Betroffene einen A- oder zwei B-Verstöße geleistet hat.
Mit einer Gruppe von maximal 12 Teilnehmern wird das Aufbauseminar in einer Fahrschule abgehalten. Es besteht aus vier Theorie-Sitzungen zu je 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt mit einer Dauer von mindestens 30 Minuten.
Die Kosten für ein Aufbauseminar variieren zwischen 150 und 400 Euro.