Bußgelder, die in Verbindung mit Auffahrunfällen auftreten
Der Straßenverkehr birgt viele Gefahren, doch die meisten von ihnen entstehen durch die Unachtsamkeit und Risikofreudigkeit der Teilnehmer. Stellen Sie sich vor, Sie sind in Ihrem Fahrzeug auf dem Heimweg. Nach einem langen Arbeitstag wünschen Sie sich nichts lieber, als sich endlich in Ihre Couch fallen zu lassen und die Füße hochzulegen.
Doch der Schleicher auf der Überholspur vor Ihnen hat es sich offenbar zur Aufgabe gemacht, Ihre Nerven zu strapazieren und fährt in unerträglich langsamem Tempo vor Ihnen her. Durch Drängeln signalisieren Sie ihm, dass er schneller fahren soll. Aber genau da liegt der Fehler. Denn ein Schlagloch oder ein auf die Fahrbahn geworfener Gegenstand reichen in diesem Fall oft aus, um einen Auffahrunfall zu provozieren.
Doch was passiert dann? Wann haben Sie bei einem Auffahrunfall mit einem Bußgeld zu rechnen? Wer zahlt überhaupt das Bußgeld bei einem Auffahrunfall und wie hoch kann der Bußgeldbescheid ausfallen? Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen.
Inhaltsverzeichnis
Dies besagt der Bußgeldkatalog beim Auffahrunfall
Ein Auffahrunfall an sich stellt noch keine Ordnungswidrigkeit dar. Allerdings ist ein solcher Unfall, wie im oberen Beispiel gezeigt, oft mit einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) oder anderen Gesetzestexten verbunden.
Ob und inwiefern für einen Auffahrunfall ein Bußgeld anfällt, hängt also von der Situation ab. Auch, wer das Bußgeld zu bezahlen hat, kann sich von Fall zu Fall unterscheiden und ist oft nicht leicht zu ermitteln.
In den meisten Fällen sind Auffahrunfälle mit der Missachtung des Sicherheitsabstands verbunden, sodass ein entsprechendes Bußgeld anfallen kann.
Wenn es bei einer Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h zum Unfall kommt, weil Sie den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben, dann müssen Sie mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen.
Je höher die Geschwindigkeit und je geringer der Abstand, desto höher kann das Bußgeld werden. Beachten Sie jedoch, dass neben dem Bußgeld fürs Auffahren auch die eigentlichen Kosten für den Unfall auf den Schuldigen zukommen, oder vielmehr auf dessen Versicherung.
Auch kann in Verbindung mit einem Auffahrunfall ein Bußgeld anfallen, wenn durch Fahrlässigkeit des Verursachers dem Unfallgegner eine Verletzung entstanden ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie betrunken waren und deshalb nicht rechtzeitig reagieren konnten. Doch droht Ihnen in diesem Fall für den Auffahrunfall ein Bußgeld? Bei einem Auffahrunfall bedeutet fahrlässige Körperverletzung aber kein Bußgeld, denn hierbei handelt es sich um eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe (nach Tagessätzen) bestraft wird.
Wie wird die Schuld bei einem Auffahrunfall festgestellt?
Um festzustellen, wer beim Auffahrunfall ein mögliches Bußgeld zu zahlen hat, muss zuerst die Schuld der beteiligten Fahrer festgestellt werden. Dabei gilt: Obwohl in der Regel der Verdacht auf dem Auffahrenden lastet, muss dessen Schuld von der Polizei durch eine Untersuchung und eventuell durch Zeugenbefragungen erst ermittelt werden.
FAQ: Bußgeld nach einem Auffahrunfall
Dies ist durchaus möglich. Welches Bußgeld infrage kommt, hängt davon ab, auf welchen Verkehrsverstoß der Unfall zurückzuführen ist.
Klicken Sie einfach hier, um einen Blick in die Bußgeldtabelle zu werfen.
Hat ein beharrlicher Drängler den Auffahrunfall verursacht und dabei auch noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann es auch zu einer Strafanzeige kommen.