Fast kein Unfall ereignet sich im öffentlichen Straßenverkehr derartig häufig wie der sogenannte Auffahrunfall, bei dem ein Fahrzeug dem jeweils Vorausfahrenden – wie der Name schon erahnen lässt – auffährt. Hier reichen nur wenige Sekunden der Unaufmerksamkeit, ein kurzer Blick aufs Handy, aufs Radio oder in den Rückspiegel und es kracht.
Nachdem der erste Schreck überwunden, die Unfallstelle gesichert und verletzte Personen medizinisch erstversorgt wurden, gilt es sich mit dem Unfallgegner bezüglich gegenseitiger Ansprüche auseinanderzusetzen. Dies ist häufig eine recht unangenehme Angelegenheit, denn die Fronten sind nicht selten verhärtet und die Parteien unnachgiebig.
Neben den Sachschäden an den Fahrzeugen stellt sich hier auch immer wieder die Frage nach einem Anspruch auf Schmerzensgeld. Kommt dieses nach einem Auffahrunfall überhaupt in Betracht? Wonach bemisst sich ein derartiger Anspruch nach einem Unfall? Im Folgenden erhalten Sie die Antworten auf diese und weitere Fragen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Schmerzensgeld?
Bevor wir uns dem Thema „Auffahrunfall und Schmerzensgeld“ widmen, soll zunächst die Frage geklärt werden, was unter dieser Schadensposition überhaupt zu verstehen ist.
Hierbei entsteht dem Betroffenen kein materieller Schaden im Sinne einer Vermögenseinbuße, sondern ein sogenannter immaterieller Schaden. Gesetzlich verankert ist der Anspruch in § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Darin heißt es:
Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Dabei kommt dem Schmerzensgeld eine sogenannte Ausgleichs- sowie eine Genugtuungsfunktion zu. Ausgleichsfunktion bedeutet, dass der Schmerzleidende als Ausgleich eine entsprechende Zahlung für das ihm zugefügte Leid und die erduldeten Einschränkungen erhalten soll.
Gibt es Schmerzensgeld bei einem Auffahrunfall?
Für Unfallbeteiligte ist häufig die Frage von Relevanz, ob ein Auffahrunfall ein Schmerzensgeld rechtfertigt oder nicht.
Diesbezüglich ist Folgendes zu sagen: Ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht oder nicht, ist nicht abhängig von der Art des Unfalls. Ein Auffahrunfall kann ein Schmerzensgeld begründen, muss dies aber nicht zwangsläufig. Von Relevanz ist dabei vielmehr, ob der Betroffene einen Schmerz bzw. körperlich spürbare Einschränkungen erlitten hat oder nicht und inwieweit der andere dafür verantwortlich ist.
Wird beispielsweise durch einen Auffahrunfall ein Schleudertrauma verursacht, kommt Schmerzensgeld grundsätzlich in Betracht. Gleiches gilt für sonstige Beschwerden wie beispielsweise Nackenschmerzen, Prellungen am Körper oder ähnlichem.
Auffahrunfall: Höhe vom Schmerzensgeld
Nicht unbedeutsam ist indes die Frage nach der Höhe eines Schmerzensgeldanspruchs. Diese Frage ist für Unfallbeteiligte stets von besonderem Interesse.
Es kann dennoch keine pauschale und allgemeingültige Antwort darauf gegeben werden, wie hoch bei einem Auffahrunfall das Schmerzensgeld ausfällt. Hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, anhand derer sich der Betrag beziffern lässt. Von Relevanz sind
- die Art der Verletzung,
- mögliche Langzeitschäden,
- die Dauer eines eventuellen stationären Krankenhausaufenthaltes,
- die Dauer einer eventuellen Arbeitsunfähigkeit,
- die Gesamtumstände des Unfalles (Trifft den Verletzten eine Mitschuld?),
- das Verhalten des Unfallgegners nach dem Schadensereignis sowie
- die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schadensverursachers.
Unterstützung durch einen Anwalt: Ja oder nein?
Viele Unfallopfer fragen sich, ob es vonnöten ist, zwecks Anspruchsdurchsetzung anwaltliche Hilfe und Unterstützung zu beanspruchen oder eine solche indes verzichtbar ist.
Wer nach einem Auffahrunfall Schmerzensgeld geltend zu machen gedenkt, ist mit der Unterstützung durch einen Anwalt gut beraten. Dabei muss es zwar nicht immer und zwangsläufig zu einem gerichtlichen Verfahren kommen. Oftmals kann auch eine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien erzielt werden. Dies schont die Nerven und spart außerdem Zeit und Geld.
Ein erfahrener Anwalt weiß auf einen derartigen Vergleich hinzuwirken. Sollte trotz aller Bemühungen ein Prozess vonnöten sein, steht Ihnen Ihr Rechtsanwalt auch in diesem Punkt bei. Hier kann er Sie über sämtliche Abläufe und Vorgehensweisen informieren und beraten und die bestmögliche Strategie entwickeln, um für Sie nach einem Auffahrunfall ein Schmerzensgeld in angemessener Höhe durchzusetzen.
FAQ: Schmerzensgeld beim Auffahrunfall
Prinzipiell können die Verletzungen aus einem Auffahrunfall einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen, allerdings gilt es immer den jeweiligen Einzelfall zu prüfen.
Einige Faktoren haben wir hier zusammengestellt.
In vielen Fällen schreibt der Gesetzgeber keine Anwaltspflicht vor. Dennoch kann es häufig sinnvoll sein, einen Anwalt für Schadensersatz zu beauftragen. Denn diese kümmert sich um den lästigen Papierkram und die Kommunikation mit der Versicherung.