Unfälle sind mit hohen Kosten verbunden
Fast jeder Fahrzeugführer war in seinem Leben schon einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt. Ob Zusammenstoß auf der Autobahn, Auffahrunfall im städtischen Verkehr oder Parkschaden beim Einkaufen, die Ausmaße eines Crashs können heftig sein.
Schäden am Fahrzeug müssen in der Regel von der gegnerischen Versicherung reguliert und beispielsweise bei einer Werkstatt repariert werden. Aber bis es dazu kommt, folgt oftmals ein reger Schriftverkehr mit dem Haftpflichtversicherer. Denn dieser will so wenig wie möglich zahlen und wehrt sich gegen jegliche Kosten.
Neben der Schadensregulierung sowie der Nutzungsausfallentschädigung kann allerdings auch eine Aufwandsentschädigung nach einem Unfall beantragt werden. Aber was ist diese Unkostenpauschale überhaupt? Wie hoch kann die Aufwandspauschale nach einem Unfall sein? Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Welche Punkte umfasst die Aufwandspauschale nach einem Verkehrsunfall?
Wenn Sie in einen Zusammenstoß verwickelt wurden, können Sie eine Aufwandsentschädigung nach einem Unfall bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Aber was ist diese Pauschale überhaupt?
Die Ausgaben, die in der Aufwandspauschale geltend gemacht werden können, beziehen sich nicht auf Fahrzeugschäden oder Schmerzensgeld. In der Regel entstehen für den Geschädigten nach einem Unfall bestimmte Aufwendungen, die damit nichts zu tun haben. Dazu zählen unter anderem folgende:
- Telefonkosten
- Schreibkosten
- Portokosten
Denn besonders nach einem Unfall müssen Sie zu den Entschädigungen einiges klären: Wer kommt für den entstandenen Schaden am Kfz auf? Wie hoch sind die Reparaturkosten? Welche Summe wird von der Versicherung getragen? Kann eine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden?
Wie hoch ist nach einem Unfall die Aufwandsentschädigung?
Grundsätzlich handelt es sich bei der Aufwandsentschädigung nach einem Unfall um einen Pauschalbetrag. Dieser wird von Geschädigten oftmals vergessen, wenn kein Anwalt eingeschaltet ist. Als Unfallopfer haben Sie allerdings die Möglichkeit, die Aufwandspauschale bei der gegnerischen Versicherung auch ohne Anwalt geltend zu machen.
In diesem Fall können Sie ein formloses Schreiben aufsetzen und höflich um eine Aufwandsentschädigung nach dem Unfall bitten. Denn durch Telefonate, Briefverkehr und Kosten für Porto etc. sind auch bei Ihnen Kosten entstanden.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung nach einem Unfall beträgt gemäß derzeitiger Rechtsprechung zwischen 20 und 30 Euro. Je nach Versicherer pendelt sich die Summe zwischen diesen Beträgen ein. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, auch höhere Kosten geltend zu machen. Allerdings sind dann entsprechende Nachweise nötig.
FAQ: Aufwandentschädigung
Ein Unfall zieht meist etliche bürokratische Hürden mit sich: Schriftwechsel mit dem Unfallgegner, Telefonate etc. pp. Diese können im Rahmen einer Aufwandsschädigung ersetzt werden. Was das genau bedeutet, haben wir in einem eigenen Abschnitt zusammengefasst.
Aktuell können Unfallgeschädigte einen Betrag von etwa 20 bis 30 Euro verlangen.
Nein, eine Nutzungsausfallentschädigung können Sie verlangen, wenn Sie ihren Wagen unfallbedingt nicht nutzen können, weil dieser repariert werden muss.