Ausländischer Führerschein: In Deutschland anerkannt?

Ein ausländischer Führerschein kann auch in Deutschland zum Fahren berechtigen.
Ein ausländischer Führerschein kann auch in Deutschland zum Fahren berechtigen.

Deutschland ist sowohl bei den Einheimischen als auch bei den ausländischen Touristen ein beliebtes Reiseziel. Die Bundesrepublik mit Hilfe eines Mietwagens oder des eigenen Fahrzeugs zu bereisen, stellt eine der vielen Möglichkeiten dar, Land und Leute kennenzulernen. Dass hierfür immer eine gültige Fahrerlaubnis notwendig ist, sollte dabei zum Grundwissen gehören. Gleiches gilt natürlich auch, wenn Deutschland zum neuen Zuhause wird. Darf ein ausländischer Führerschein immer verwendet werden?

Wie lange ein ausländischer Führerschein Gültigkeit besitzt, was Autofahrer in Bezug auf die Anerkennung und die Übersetzung des Dokuments wissen sollten und welche Fahrzeuge mit einem Führerschein aus dem Ausland geführt werden dürfen, erläutert der nachfolgende Ratgeber.

Anerkennung: Unterschied zwischen EU- und Nicht-EU-Dokumenten

Ausländischer Führerschein: Eine Anerkennung betrifft immer nur die im Dokument enthaltenen Vorgaben.
Ausländischer Führerschein: Eine Anerkennung betrifft immer nur die im Dokument enthaltenen Vorgaben.

Ob ausländische Führerscheine in Deutschland anerkannt werden und was dafür notwendig ist, hängt auch damit zusammen, in welchem Land sie ausgestellt wurden. So hat 2006 die 3. EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) die Voraussetzungen geschaffen, dass alle innerhalb der Europäischen Union ausgestellten Führerscheine in den Mitgliedsstaaten ohne Einschränkungen anerkannt werden.

Teile der Richtlinie sind zudem auch auf Länder innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) anwendbar, wodurch ein solcher ausländischer Führerschein in der Regel ohne Übersetzung oder Umschreibung gültig ist. Darüber hinaus sind durch die genannte Richtlinie auch die Voraussetzungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis sowie das Format des Dokuments nun einheitlich gestaltet.

Eine Fahrerlaubnis aus dem Ausland ist in diesem Fall dann unbegrenzt in Deutschland gültig. Ausländer können den Führerschein also unabhängig von der Aufenthaltsdauer oder dem Ort verwenden. Wird eine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland verwendet, die nicht aus einem EU-Mitgliedsland oder dem EWR stammt, sind allerdings andere Bestimmungen zu beachten.

Hier ist es dann von Bedeutung, wie lange sich der Führerscheininhaber in Deutschland aufhält. Denn davon hängt es ab, ob ein Dokument umgeschrieben werden muss oder der Originalführerschein ausreicht. Darüber hinaus ist auch das Ausstellungsland wichtig, wenn es um das Thema „notwendige Übersetzungen“ geht.

Video: Das muss beim Führerschein umschreiben beachtet werden!

Wir erklären Ihnen alles Wichtige zum Führerschein umtauschen!
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Kurzbesuch oder längerfristiger Aufenthalt: Das ist beim Nicht-EU-Führerschein wichtig

Urlauber oder Besucher, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, hier also nicht gemeldet sind, dürfen unbegrenzt lang mit ihrem ausländischen Führerschein fahren. Ist der Aufenthalt also nur ein Besuch und keine langfristige Angelegenheit, ist ein ausländischer Führerschein von außerhalb der EU oder des EWR üblicherweise kein Problem.

Mit einem gültigen Führerschein dürfen Ausländer bei kurzen Besuchen in der Regel ohne Einschränkungen fahren.
Mit einem gültigen Führerschein dürfen Ausländer bei kurzen Besuchen in der Regel ohne Einschränkungen fahren.

Handelt es sich um einen längeren Aufenthalt (von mehr als 6 Monaten) bzw. sind die Führerscheininhaber mit ihrem Wohnsitz in Deutschland gemeldet, dürfen sie nur noch für höchstens diese ersten sechs Monate mit ihrem nationalen Dokument unterwegs sein. Nach Ablauf dieser Frist muss ein ausländischer Führerschein umgeschrieben werden.

Wichtig ist, dass ein ausländischer Führerschein sowohl bei kurzen Besuchen als auch innerhalb der sechsmonatigen Frist gültig ist und im Original vorliegt. Eine Kopie reicht zum Fahren und später auch zum Umschreiben des Führerscheins nicht aus. Ein ausländischer Lernführerschein bzw. ein vorläufiges Dokument ohne amtliche Merkmale sind in Deutschland nicht anerkannt und dürfen daher auch nicht zum Führen eines Fahrzeugs verwendet werden. Stehen beispielsweise bei einem vorläufigen Führerschein noch Prüfungen im Ausstellungsland aus, ist er ebenfalls in Deutschland nicht gültig.

Ist ein ausländischer Führerschein abgelaufen, verliert er auch hier seine Gültigkeit. Fahren Inhaber dennoch, handelt es sich um den Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“, was Sanktionen nach sich zieht.

Um anerkannt zu werden, muss ein ausländischer Führerschein entweder erworben worden sein, bevor der Wohnsitz nach Deutschland verlegt wurde. Oder dann. als sich der Inhaber mindestens sechs Monate im Ausland aufhielt (zur Ausbildung oder als Student beispielsweise). Bei einem deutschen Wohnsitz während des Erwerbs ist eine Anerkennung oder Umschreibung in der Regel nicht möglich.

Müssen alle einen ausländischen Führerschein übersetzen lassen?

Üblicherweise muss ein ausländischer Führerschein dann übersetzt werden, wenn es sich um ein rein nationales Dokument handelt, das international nicht anerkannt ist. Ist es weder in deutscher noch in englischer Sprache verfasst, ist eine Übersetzung meist unumgänglich. Hier muss entweder eine Übersetzung mitgeführt werden oder zusätzlich ein internationaler Führerschein. Letzterer ist zudem nur in Verbindung mit dem Originaldokument gültig.

Handelt es sich von vornherein um ein international anerkanntes Dokument, ist eine Übersetzung nicht notwendig. Im Zweifelsfall sollten sich Führerscheininhaber bei der ausstellenden Behörde im Heimatland oder bei der deutschen Botschaft erkundigen, um welche Art von Dokument es sich handelt und ob eine beglaubigte Übersetzung angefertigt werden muss.

Umschreiben: Wann ist das notwendig?

Beim Umschreiben einer Fahrerlaubnis aus dem Ausland können Prüfungen anstehen.
Beim Umschreiben einer Fahrerlaubnis aus dem Ausland können Prüfungen anstehen.

Wird wie gesagt der Wohnsitz nach Deutschland verlagert oder geht ein Aufenthalt über sechs Monate hinaus, ist eine Umschreibung notwendig, wenn der Führerschein nicht innerhalb der EU oder des EWR ausgestellt wurde. Ein ausländischer Führerschein muss also von der Fahrerlaubnisbehörde in ein Dokument gemäß der EU-Richtlinie umgeschrieben werden.

Unter Umständen ist auch das Ablegen einer Prüfung notwendig. Das kann sowohl die Theorie als auch die Praxis betreffen. Je nachdem aus welchem Land der Führerscheininhaber kommt, ist dies für eine Umschreibung vorgeschrieben. Ob der betreffende Fahrer Fahrstunden zur Vorbereitung nehmen will, ist ihm überlassen – verpflichtend vorgesehen ist es nicht.

Besteht ein Anerkennungsabkommen zwischen Deutschland bzw. der EU und dem Ausstellungsland, kann eine Umschreibung auch ohne erneute Prüfung erfolgen. Auf welche Staaten das zutrifft, kann in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Anhang 11 nachgelesen werden. Hier ist auch aufgeführt, ob und welche Prüfungen verlangt werden.

Ein ausländischer Führerschein wird in jedem Fall bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des Bezirk, in dem sich der Führerscheininhaber aufhält umgeschrieben. Eine persönliche Vorsprache ist immer notwendig, da dieser unterschrieben werden muss und eventuell auch andere Dokumente einzureichen sind.

Unter den nachfolgenden Bedingungen muss ein ausländischer Führerschein in Deutschland umgeschrieben werden:

  • Aufenthalt länger als sechs Monate
  • Wohnsitz wird nach Deutschland verlegt

Ausländischer Führerschein: Was darf eigentlich gefahren werden?

Ausländische Autofahrer sollten immer darauf achten, dass sie auch in Deutschland nur die Fahrzeuge fahren, für die ihre Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Ist ein ausländischer Führerschein beispielsweise ausschließlich für PKW ausgestellt, dürfen weder Motorräder noch LKW gefahren werden. Auch Beschränkungen oder Anforderungen (wie das Tragen einer Sehhilfe usw.), die im Ausstellungsland gelten, müssen in Deutschland befolgt werden.

Ein Führerschein aus dem Ausland ist unter geltendem Recht zu nutzen.
Ein Führerschein aus dem Ausland ist unter geltendem Recht zu nutzen.

In Bezug auf eine Umschreibung ist es wichtig zu wissen, dass ein ausländischer Führerschein nur für bestimmte Klassen ohne Prüfung umgeschrieben werden kann, wenn ein Anerkennungsabkommen besteht. Die Fahrerlaubnisbehörde klärt in der Regel darüber auf, wenn ein Antrag gestellt wird.

In einigen Ländern gelten andere Altersvorgaben für bestimmte Fahrzeuge. Haben Führerscheininhaber das Mindestalter in Deutschland noch nicht erreicht, ist das Fahren mit diesen Fahrzeugen untersagt – auch wenn ein gültiger ausländischer Führerschein vorhanden ist. In diesem Fall haben die gesetzlichen Regelungen des Aufenthaltslandes Vorrang.

Besteht gemäß  den Eintragungen im ausländischen Dokument ein Fahrverbot für bestimmte Fahrzeugklassen, ist dieses auch in Deutschland gültig. Es besteht dann keine gültige Fahrerlaubnis für diese Klassen und ein Fahren dieser Fahrzeuge hat Sanktionen zur Folge.

FAQ: Ausländischer Führerschein

Ist ein ausländischer EU-Führerschein in Deutschland gültig?

Ja, ein EU-Führerschein oder ein Führerschein aus dem EWR werden in Deutschland anerkannt. Inhaber dürfen mit diesem uneingeschränkt fahren.

Sind Führerschein aus Staaten außerhalb der EU in Deutschland gültig?

Ja, allerdings nur für einen gewissen Zeitraum. Maximal sechs Monate kann mit einem Nicht-EU-Führerschein in Deutschland gefahren werden. Danach muss ein solcher ausländischer Führerschein umgeschrieben werden.

Muss eine erneute Prüfung abgelegt werden, wenn der ausländische Führerschein umgeschrieben wird?

Das kann durchaus der Fall sein. In Anhang 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist definiert, wann eine erneute Prüfung erfolgen muss.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

Bildnachweise

6 Kommentare zu “Ausländischer Führerschein: In Deutschland anerkannt?

  1. Nephalin

    Es fehlt eine Kombination, die durchaus wichtig sein kann, nämlich was passiert, wenn ich als Deutscher sowohl in Deutschland Wohnsitz halte, als auch in den USA. In diesem Fall kann ich nämlich dort ganz legal eine Fahrerlaubnis erwerben, da ich als Grundbesitzer dort eine „legal adress“ habe, als Steuerzahler auch eine SSN. Kann man dann nach der Rückkehr nach Deutschland mit dieser Fahrerlaubnis unterwegs sein, oder eben nicht. Bei allem, was ich in den entsprechenden „Büchern“ gelesen habe, sollte das gehen, selbst wenn ich dazu einen deutschen Pass besitze.

  2. Sanja

    Hallo, mein Freund Besitz ein montenegro Führerschein. Jetzt ist die Frage kann er ihm in deutschen umschreiben oder muss er in der fahrschule von Anfang ein machen. Danke in voraus für info

  3. Öz

    ich hab eine Frage meine Freund besitzt ein Türkisch Führerschein und fragt wie er es umschreiben lassen kann er ist vor kurzem nach Deutschland gekommen und wird auch hier bleiben.was muss er tun damit er den deutschen Führerschein bekommt ?muss er nur die Theorie und praktische Prüfung ablegen?

  4. Ivan

    Ich komme aus der Republik Moldawien und ich bin hier über 3 Jahre. Ich war vor kurzem Zeit bei der Fahrschule und Sie haben gesagt, dass mein Moldawien Führerschein ist in Deutschland nicht mehr gültig, weil ich inzwischen 3 Jahre das Führerschein wechseln musste. Jetzt soll ich die ganzen Fahrschulen Kurs machen, wenn mein Moldawien Führerschein bis 2028 gültig ist?

    1. MP

      Hallo, Ivan –
      laut Staatenliste nach Anlage 11 FeV von diesem Jahr (bei ADAC, Ausländische Führerscheine aus Drittland umschreiben) muss bei einem Führerschein aus Moldau nur die praktische Fahrprüfung gemacht werden. Es ist nicht notwendig, vorher Fahrschulstunden zu nehmen.
      Nachdem man eine praktische Fahrprüfung normalerweise ohne bereits gültige Fahrerlaubnis macht, dürfte der abgelaufene Führerschein aus Moldau hierbei kein Problem darstellen.

  5. Liesbeth P

    Gutentag,
    Wir wohnen in den Niederlanden an der Deutsche Grenze. Unsere vier Gäste die aus Ukraine gefluchtet sind haben Fuhrerscheine gültig bis September 2021. Dürfen die noch in Deutchland ihren PKW fahren? Wie können sie ihren Fuhrerscheine verlängern oder zu einem Deutsche umsetzen? Wie lange könnten sie später, auf den Rückweg nach Ukraine, durch Deutschland fahren? Vielen Dank für allé Antworte. Grüsse. Elisabeth P

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