Vor allem nach einem Unfall ist an einiges zu denken und zu berücksichtigen, insbesondere wenn ein Schaden am Auto entsteht oder gar ein Mensch verletzt wird. Dann kann schon mal etwas bei der Vielzahl an Problemen und Fragen vergessen werden , die geklärt werden müssen. Wer ist zu benachrichtigen? Was muss dokumentiert werden? Welche Anträge müssen gestellt werden? Und welche Ansprüche können Sie nach einem Unfall geltend machen?
Vor allem die eher kleinen Positionen werden oft vergessen oder vernachlässigt. Denn nicht selten summieren sich die Telefonate und die Briefe, die verschickt werden müssen. Denn obwohl mittlerweile vieles online geregelt werden kann, bedarf es noch zahlreicher Unterlagen und Dokumenten, die nur persönlich unterschrieben rechtsgültig sind.
Doch wie können derartige Positionen abgerechnet werden und wer übernimmt diese im Zweifelsfall? Erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber mehr zu der sogenannten Auslagenpauschale .
Inhaltsverzeichnis
Definition: Auslagenpauschale
Grundsätzlich gilt: Zwar ist die Zeit, die Sie als Privatperson nach einem Unfall für die Schadensregulierung aufwenden müssen, nicht erstattungsfähig. Konkrete Kosten, die in diesem Kontext entstehen und als sogenannte Auslagenpauschale bezeichnet werden, hingegen schon. Daneben wird auch oft von der Unkosten- oder Nebenkostenpauschale gesprochen. Diese Begrifflichkeiten werden für denselben Sachzusammenhang verwendet.
Die Auslagenpauschale im Zuge eines unverschuldeten Verkehrsunfalls beschreibt all jene Kosten, die weder direkt im Zusammenhang mit dem Fahrzeugschaden noch mit anderen Sach- oder Gesundheitsschäden stehen. Dazu zählen neben den Telefonkosten auch Portokosten, die anfallen, wenn Sie bestimmte Unterlagen an die Versicherung schicken.
Außerdem können auch Kosten dort hineinzählen, die Ihnen für Fahrten entstehen, um Unterlagen oder Berichte bei den Versicherungen oder Behörden abzugeben.
Doch warum wird in diesem Falle eine Pauschale angesetzt? Oft wird es von den Unfallbeteiligten versäumt, die Belege für die jeweiligen Ausgaben zu sammeln. Zudem ist eine genaue Darstellung und Auflistung zum Beispiel der Telefonkosten sehr schwierig. Deshalb hat sich in den vergangenen Jahren ein Pauschalbetrag etabliert.
Wichtig! Die Auslagenpauschale steht Ihnen immer zu. Dies ist unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder nur eine fiktive Abrechnung nach dem Kfz-Gutachten erfolgt.
Die Höhe der Auslagenpauschale bei einem Verkehrsunfall
Im Durchschnitt liegt die Auslagenpauschale in den meisten Fällen zwischen 15 bis 30 Euro. Die konkrete Höhe richtet sich jedoch danach, wo sich das Gericht befindet. Der Gerichtsbezirk des Unfallortes ist dabei ausschlaggebend.
Das Oberlandesgericht Hamburg veranschlagte beispielsweise 20 Euro als Auslagenpauschale. Wohingegen Gerichte im Raum Berlin eher 15 Euro für derlei Kosten anerkennen. Einige Gerichte tendieren jedoch vermehrt dazu, die Auslagenpauschale etwas höher anzusetzen. Die Landgerichte in Aachen und München sowie das Amtsgericht in Frankfurt am Main haben in den letzten Jahren die Auslagenpauschale auf 30 Euro festgelegt.
Sollten Sie höheren Ausgaben haben, sammeln Sie bestenfalls die entsprechenden Belege, damit Sie dies genau nachweisen können. Andernfalls gibt es nur die Pauschale.
Wichtig! Eine Auslagenpauschale können Sie ohne jeglichen Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten geltend machen.
Was ist die Auslagenpauschale nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG?
Neben der Unfall spezifischen Bezeichnung wird die Auslagenpauschale auch im Zusammenhang mit einem Rechtsanwalt verwendet. Wenn Sie den Unfall nicht persönlich abwickeln und sich von einem Anwalt unterstützen lassen möchten, ist auch in einem solchen Falle, die Auslagenpauschale zu berücksichtigen.
Denn seit 2004 ist diese Pauschale im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder kurz RVG geregelt und bezeichnet die Entgeltung der angefallen Auslagen für Porti oder Telefonate. Diese Kosten entstehen für den Rechtsanwalt, wenn er Ihren Fall bearbeitet und die Kommunikation mit den Behörden sowie mit der Seite des Unfallgegners übernimmt.
Die tatsächlich angefallenen Auslagen sind nicht von Bedeutung. Sollte der Rechtsanwalt jedoch auf die Erhebung der Auslagenpauschale verzichten, müssen die tatsächlich angefallenen Beträge für die genannten Leistungen nachgewiesen werden, damit der Mandant die Positionen in der Abrechnung nachvollziehen kann.
Die Höhe der Pauschale bei einem Fachanwalt
Die Auslagenpauschale für einen Rechtsanwalt ist im Vergütungsverzeichnis unter der Nummer 7002 zu finden und umfasst 20 Prozent der angefallen Gebühren. Die Grenze von 20 Euro darf dabei jedoch nicht überschritten werden.
Wer zahlt die Auslagenpauschale nach einem Unfall?
Hierbei ist wie bei vielen anderen Aspekten nach einem Unfall die Schuldfrage entscheidend. Wer war der Unfallverursacher und wer ist Geschädigter? Gibt es eine Teilschuld?
Denn in jedem Falle übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, wenn Sie unverschuldet an einem Unfall beteiligt sind, die Kosten und Auslagen, die beim Geschädigten für die Instandsetzung des Fahrzeugs und für weitere Faktoren wie die Kosten für das Gutachten oder den Anwalt anfallen.
Die Versicherungen übernehmen die Auslagenpauschale bei einem Kfz-Schaden jedoch nur, wenn Sie den Anspruch nach einem Unfall auch geltend machen.
FAQ: Auslagenpauschale
Geschädigte haben nach einem Unfall Anspruch auf die Auslagenpauschale. Sie können die Kosten für Porto, Telefonate oder auch Fahrkosten, etwa um Unterlagen abzugeben, bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.
Für die pauschale benötigen Sie keine Nachweise. Allerdings müssen Sie die Auslagenpauschalge aktiv bei der Versicherung geltend machen. Das Geld bekommt nicht jeder Geschädigte automatisch nach einem Unfall.
Hier gibt es örtliche Unterschiede. Die Auslagenpauschale im Rahmen der Unfallkosten beträgt je nach Stadt zwischen 15 und 30 Euro, die Sie pauschal bekommen können. Hatten Sie höhere Auslagen, sind Nachweise anzuführen.
Gibt es auch eine Auslagenpauschale im Rahmen der Kostenerstattung nach § 106 I OWiG, wenn ich mich als Betroffener selber verteidigt habe?
Hallo Michael,
Wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Sie können sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Ihr Bussgeld-Info Team