Parkendes Auto angefahren: Bei Fahrerflucht droht Strafe!

Parkendes Auto angefahren und Fahrerflucht begangen: Welche Strafe blüht Parkremplern?
Parkendes Auto angefahren und Fahrerflucht begangen: Welche Strafe blüht Parkremplern?

Vor allem in Städten ist die Parksituation oft ein echtes Problem. Die Autos stehen dicht beieinander und versuchen, sich auch in noch so kleine Parklücken zu quetschen. Andere wieder stehen halb auf der Straße und behindern den Verkehr. Bei solchen Manövern ist es nicht zu vermeiden, dass Autofahrer hin und wieder ein parkendes Fahrzeug touchieren und Lack- oder Blechschäden verursachen.

Besonders wenn weit und breit kein Mensch zu sehen ist, der den Vorfall beobachtet hat, neigt so mancher Rempler dazu, sich schnell aus dem Staub zu machen, um nicht für den Schaden haften zu müssen. Doch dies ist keine gute Idee, denn haben Sie ein anderes Auto angefahren und begehen Fahrerflucht, droht eine Strafe – und die kann sehr empfindlich ausfallen. Wir erklären Ihnen, welche Konsequenzen eine Fahrerflucht hat und wie Sie sich nach einem Parkrempler richtig verhalten.

So gehen Sie nach einem Unfall im ruhenden Verkehr am besten vor

Wann genau wird überhaupt von einer Fahrerflucht gesprochen? Im Strafgesetzbuch (StGB) taucht der Begriff selbst nicht auf. In § 142 finden sich jedoch die Regelungen zum „Unerlaubten Entfernen vom Unfallort“.

Dieser Tatbestand ist erfüllt, wenn sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, bevor

  • seine Person, sein Fahrzeug und seine Beteiligung an dem Unfall zugunsten der anderen Unfallbeteiligten festgestellt wurden, oder
  • er eine angemessene Zeit abgewartet hat, um seine Angaben aufnehmen zu lassen.
Auto angefahren: Um Fahrerflucht und Strafe zu vermeiden, sollten Sie auf den Besitzer warten oder die Polizei rufen.
Auto angefahren: Um Fahrerflucht und Strafe zu vermeiden, sollten Sie auf den Besitzer warten oder die Polizei rufen.

Möchten Sie also, nachdem Sie ein parkendes Auto angefahren haben, eine Fahrerflucht und die Strafe dafür vermeiden, haben Sie zwei Möglichkeiten.

Entweder Sie warten eine angemessene Zeit – diese ist abhängig von der Situation – auf den Besitzer des Fahrzeugs oder verständigen die Polizei, damit diese den Unfall aufnimmt. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, sich nach Ablauf der angemessenen Wartezeit vom Unfallort zu entfernen.

In diesem Fall sollten Sie sich jedoch innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melden und Ihre Unfallbeteiligung feststellen lassen.

Viele Unfallverursacher begnügen sich damit, einfach einen Zettel mit ihren Kontaktdaten zu hinterlassen. Es sei an dieser Stelle jedoch betont, dass dieses Vorgehen nicht ausreicht, um Sie vom Vorwurf der Fahrerflucht zu entlasten! Denn ein solcher Zettel kann leicht verloren gehen und dann würde der Geschädigte nie erfahren, dass Sie den Unfall verursacht haben.

Auto angefahren und Fahrerflucht begangen: Welche Strafe ist zu erwarten?

Begingen Sie als Unfallverursacher, nachdem Sie ein fremdes Auto angefahren hatten, Fahrerflucht, ist die Strafe eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Dies legt § 142 Abs. 1 StGB fest. Kam es zu einem sehr hohen Schaden, besteht auch die Möglichkeit, dass zusätzlich Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder gar ein Führerscheinentzug verhängt werden.

Das Strafmaß hängt hier sehr von den konkreten Umständen ab und wird deshalb je nach Einzelfall von einem Richter festgelegt.

FAQ: Strafe bei Fahrerflucht nach Parkrempler

Ist Fahrerflucht nach einem Parkrempler eine Straftat?

Ja. Sie wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

Kann ich meinen Führerschein verlieren, wenn ich ein parkendes Auto anfahre und Fahrerflucht begehe?

Ja. Bei hohem Sachschaden kann vom Gericht zusätzlich ein Fahrverbot verhängt oder sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Ich habe ein parkendes Auto angefahren. Wie vermeide ich es, wegen Fahrerflucht angezeigt zu werden?

Warten Sie eine angemessene Zeit auf den Besitzer oder verständigen Sie die Polizei, damit diese den Unfall aufnimmt. Es ist nicht ausreichend, einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen!

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Über den Autor

Gitte - Redakteurin
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie seit 2017 Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeld-info.de-Redaktion tatkräftig im Lektorat.

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