Hier finden Sie die aktuellen Bußgeldkatalog 2024, welche die Strafe für das Baum-fällen ohne Genehmigung in den einzelnen Bundesländern festlegen:
Bundesland | Bußgelder für illegale Baumfällungen |
---|---|
Baden-Württemberg | (keine Angaben) |
Bayern | 50 Euro bis 50.000 Euro |
Berlin | (keine Angaben) |
Brandenburg | 50 Euro bis 10.000 Euro |
Bremen | 50 Euro bis 20.000 Euro |
Hamburg | 50 Euro bis 50.000 Euro |
Hessen | (keine Angaben) |
Mecklenburg-Vorpommern | 50 Euro bis 100.000 Euro |
Niedersachsen | 100 Euro bis 50.000 Euro |
Nordrhein-Westfalen | 40 Euro bis 12.500 Euro |
Rheinland-Pfalz | (keine Angaben) |
Saarland | 50 Euro bis 10.000 Euro |
Sachsen | 50 Euro bis 15.000 Euro |
Sachsen-Anhalt | (keine Angaben) |
Schleswig-Holstein | (keine Angaben) |
Thüringen | 500 Euro bis 25.000 Euro |
Welche Gründe gibt es, einen Baum zu fällen?
Bäume und Baumgruppen sind wichtige Bestandteile verschiedener Ökosysteme und höchst schützenswert. Dies gilt insbesondere für Wälder und Parks. Wer sich einfallen lässt, hier einen Baum zu fällen, kann einer Strafe von mehreren zehntausend Euro entgegensehen.
Gerade für Wildcamper ist dieser Hinweis von Bedeutung. Dass der Wald ihnen gerne Holz spendet, um etwa ein Feuer zu machen, mag sogar sein, doch der Gesetzgeber sieht das anders. Auch kann die Fallrichtung großer Bäume zur ernsten Gefahr für das eigene Leben werden, denn es ist nicht einfach, den Fällschnitt richtig zu setzen.
Dieser Ratgeber befasst sich mit den Bestimmungen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zur Baumfällung. Im 39. Paragraphen wird ausdrücklich von Bäumen außerhalb der Wälder und anderer „gärtnerisch genutzten Grünflächen“ gesprochen.
Interessant ist dies zum Beispiel für Hausbesitzer, die sich die Frage stellen: „Wann darf man Bäume fällen?“ – etwa weil eine dicke Eiche im Garten steht, deren Wurzeln das Fundament ihres Gebäudes bedrohen. Auch Leute, deren Nachbarn ein großes Holzgewächs besitzen, welches das eigene Grundstück verletzt, beschäftigen sich bisweilen mit der Frage, wie sie den Baum kaputt machen können. Dabei fällt die Gesetzeslage hier eindeutig aus.
Inhaltsverzeichnis
Wann darf man Bäume fällen?
Das Bundesnaturschutz legt in Paragraph 39, Absatz 5, Satz 2 bundesweit folgendes fest:
Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen[.]
Der Baumschutz ist also umfassend und schließt viele Bereiche ein. Allerdings ist es Ländersache, diesen Passus zu interpretieren. Deshalb kann nicht pauschal gesagt werden, ob in Ihrer Region auch Kleingärten oder private Grundstücke in diese Bereiche fallen.
Es ist deshalb generell zu raten, die örtlichen Behörden über die geplante Fällung zu informieren. Gerade beim bevorstehenden Hausbau ist dieser Schritt in Zusammenhang mit der Einholung einer Baugenehmigung unumgänglich.
Der Paragraph bezieht sich jedoch vorrangig auf den öffentlichen Raum. Doch kann es vorkommen, dass ein Baum außerhalb Ihres Grundstücks Ihnen das Leben schwer macht. Zum Beispiel könnten seine Wurzeln das Erdreich Ihres Gartens einnehmen. Oder seine mächtige Krone blockt das Sonnenlicht für Ihre Pflanzen. Dann ist es unumgänglich, die Behörden einzuschalten. Denn es drohen hohe Geldstrafen, wenn Sie solche Bäume fällen, ohne eine Genehmigung einzuholen.
Im eigenen Garten einen Baum zu fällen, ist meist erlaubt. Doch auch hier gibt es Einschränkungen. Dies gilt insbesondere, wenn das Holzgewächs für die Tiere eine besondere Rolle spielt. So können nistende Vögel den Vorgang illegal machen.
Auch ist ab einer bestimmten Größe die Fallrichtung des Baumes gründlich zu bedenken. Nur Profis kennen den richtigen Fällschnitt und können sicherstellen, dass der Baum nicht in die falsche Richtung fällt. Beauftragen Sie daher eine Firma, die diese Arbeit übernimmt. Sie kümmert sich anschließend auch um das Holz, welches weggeschafft werden muss.
Bäume fällen: In welcher Jahreszeit ist das verboten?
Nach wie vor sind viele Menschen der Überzeugung, Bäume zu fällen, sei im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich untersagt, um nistende Vögel nicht zu stören. Dies stimmt aber nur bedingt. Denn tatsächlich bezieht sich diese Vorschrift nur auf Sondermaßnahmen bei Einzelbäumen im öffentlichen Raum. Konkret sind davon Bäume in Straßen und Alleen sowie einzeln stehende Bäume in der freien Landschaft betroffen.
Baumpflegemaßnahmen im Wald und auf gärtnerisch genutzten Flächen sind prinzipiell ganzjährig erlaubt. Allerdings gilt natürlich trotzdem, dass Sie, um Bäume zu fällen, eine Genehmigung benötigen.
Baum fällen: Wann gilt ein Baum als schützenswert?
In einigen Bundesländern stehen verschiedene Pflanzen unter einem besonderen Schutz. Die Liste hierfür ist umfangreich und kann an dieser Stelle nicht wiedergegeben werden.
Jedoch können wir festhalten, dass große Laub- und Nadelbäume von einem gewissen Stammumfang oft besonders geschützt sind, wobei Obstbäume hiervon meist ausgenommen sind. Ein Antrag auf Baumfällung in Brandenburg etwa ist ab 60 cm Stammdicke obligatorisch.
Störender Baum: Wenn der Nachbar kein Einsehen hat
Es kommt nicht selten zu Streitigkeiten, wenn unter Nachbarn keine Einigkeit über die Bäume im Garten des anderen herrscht. So können wieder sowohl die Wurzeln, als auch die Äste des Gewächses auf das eigene Grundstück ragen. Oder die Früchte von Bäumen hängen in den Garten des Anderen. Diese fallen zu Boden und verursachen Arbeit. Auch hier können Unstimmigkeiten entstehen.
So kommt es bisweilen vor, dass sich Leute fragen, wie sie den ungeliebten Baum zerstören können, ohne dass der Nachbar etwas bemerkt. Chemikalien oder Nägel aus Kupfer sollen Nachbars Baum töten.
Doch dabei wird oft die Widerstandsfähigkeit der Natur unterschätzt. Wenn Sie es zu wild treiben, riskieren Sie außerdem, die Umwelt, insbesondere den Boden und das Grundwasser nachhaltig zu verschmutzen.
Wenn es keine Aussicht auf eine nachbarschaftliche Einigung gib, sollten Sie nicht die Vergiftung der Natur in Betracht ziehen, sondern den Weg zum Anwalt gehen.
FAQ: Baum fällen
In der Regel dürfen Bäume von Oktober bis März gefällt werden. Achtung! Die Zeiten können je nach Gemeinde variieren. Schützenswerte Bäume dürfen außerdem nicht ohne Genehmigung gefällt werden. Halten Sie sich nicht daran, drohen Bußgelder.
Sie können das beim Ordnungsamt oder Umweltamt melden.
Es kann bis zu 50.000 Euro kosten, wenn Bäume illegal gefällt werden (abhängig vom Einzelfall).
Guten Tag,
unser neuer Nachbar hat einen 30 Jahre alten Kirschbaum (in dem ganzjährig viele Vögel genistet haben) gefällt. Nur weil er wohl zu viel Licht in den Räumen genommen hat. Er hat ihn jetzt im August gefällt. Ist das überhaupt erlaubt? Der Baum war gesund und unversehrt. Wir kommen aus NRW.
Samira
Guten Tag,
mir wurde mal vor eine weile geraten, falls man stress hat, in den Wald zu gehen, und mit einer Axt Bäume zu zerhacken. Dieses ist ja aber illegal, da mir der Wald nicht gehört. Dürfte man umgefallende Bäume, welche schon seit mehreren Jahren dort liegen und nicht abgeholt/zerschnitten oder ähnliches werden, mit der Axt zerhacken?
(Mit zerhacken meine ich, die Axt gegen den Baum schagen, damit man sich abregen kann, aber nicht mit der Intention das Holz mitzunehmen)
Liebe Grüße
Guten Tag zusammen,
Eine Entastung sollte ja genehmigt werden. Wenn der Baum dabei so beschädigt wird dass er nach einem Jahr nicht mehr stehen kann sollte die Fällung genehmigt werden.
Diese Beschädigung darf nicht absichtlich vorgenommen werden, nur aus Versehen
Liebe Grüße
Mein Vater hat auf seinem Grundstück auch Bäume gefällt ohne vorher eine Genehmigung
einzuholen oder hat Sachen gebaut und wird es Weiter tun. Was Bilden die leute sich in dem Land hier ein?
Nirgendswo in der Welt gibt es sowas wie hier.
Drecks Deutschland – in den USA , Polen oder sonst wo interessiert es keine Sau was du auf deinem
Grundstück machst.
Wir haben unser Grundstück vom Nachbarn gekauft – unser Haus steht bereits seit über 20 Jahren.
Der Zufahrtsweg zum Haus ist ein Privatweg des Nachbarn – wir haben das Wege- und Fahrrecht.
Leider kümmert sich unser Nachbar nicht um seine Bäume,
viele Obstbäume ragen weit in den Zufahrtsweg hinein.
Ständig müssen wir Fallobst beseitigen, die mit vielen Wespen besiedelt sind.
Weil wir sonst den Weg nicht gefahrlos betreten können. Auch um herabfallende Blätter im Herbst und für das Schneeräumen im Winter fühlt sich unser Nachbar nicht zuständig.
Wir haben auch sehr viel Fallobst in unserer Dachrinne (die meist verstopft ist).
Ein riesiger Nußbaum steht direkt an der Grenzmauer unseres Grundstücks.
Mein Nachbar hat 5 ca. 10 m hohe Fichten direkt auf der Grundstücksgrenze, die recht schnell weiter in die Höhe wachsen. Wenn eine davon umkippt vom Sturm landet sie direkt auf meiner Terrasse. Der Nachbar möchte die Bäume nicht fällen (lassen). Ich mache mir aber Sorgen, dass die Bäume irgendwann aufgrund der Größe nicht mehr gefällt werden dürfen. Solche Bäume gehören in den Wald und nicht in den Garten. Kann ich etwas tun?
Wir haben eine Buche in der Garageneinfahrt einer Doppelgarage, zwar am Rand, aber sie verhindert, dass zwei Autos nebeneinander in der Garage stehen koennen. Auch wenn der rechte Wagen ganz nah an der Buche vorbei hinein faehrt, steht er so schräg, dass das linke Fahrzeug nicht in Garage einfahren kann. Der Baum steht auf unserem privaten Grundstück, trotzdem hat die Gemeinde die Fällung abgelehnt mit der Begründung, dass ein Baum als Hindernis in der Garageneinfahrt kein Grund fuer eine Baumfällung ist. Wir haben damals vor 40 Jahren beim Bau der Garage die damals kleine Buche freiwillig stehen lassen. Durch die nicht nutzbare Garage parkt der Wagen jetzt immer am Strassenrand und nimmt den anderen Anwohnern einen Parkplatz weg. Wir wuerden natuerlich auch einen Ersatzbaum pflanzen (wo auch immer). Haette die Gemeinde uns das denn nicht genehmigen koennen und was koennten wir tun?
Hallo,
wie hoch ist das Bußgeld für eine nicht erlaubte Baumfällung in Hessen auf einem Privatgrundstück.
Ich vermute, dass meine Nachbarn ohne Erlaubnis gesunde Bäume gefällt haben. Wie kann ich herausfinden, ob sie dies legal getan haben? Seit sie in diesem Haus leben, haben sie fast alle Bäume gefällt, die im Garten standen, und ich glaube nicht, dass sie alle krank waren. Ich bin seitdem sehr traurig. Es gibt immer noch einen Baum, der wirklich riesig ist. Es wäre schrecklich, wenn sie ihn auch abholzen würden. Bitte informieren Sie mich so schnell wie möglich, bevor es zu spät sein kann.
Hallo David,
welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, sollten Sie mit den zuständigen Behörden besprechen.
Ihr Bussgeld-info Team
Ich wurde oft schon beelangt, wenn ich mit dem Fahrrad oder kurz mit dem Auto auf dem Waldweg unterwegs war, Obwohl ich in der Gegend wohnen. Grundsätzlich fühle ich mich angegriffen, nun sehe ich das ganze Gebiete in dem Wasserschutzgebiet in dem ich hier wohne von der Baumrodung betroffen sind. Wo findet diese Diskussion darüber St obwohl ich in der Gegend wohnen. Grundsätzlich fühle ich mich angegriffen, nun sehe ich das ganze Gebiete in dem Wasserschutzgebiet in dem ich hier wohne von der Baumrodung betroffen sind. Wo findet diese Diskussion darüber statt ?
Zum einen konnte ich mich auch vor der Polizei oft darüber rechtfertigen mich dort aufzuhalten, obwohl ich meinen Wohnsitz in dem Gebiet hatte und zum andern betreiben jetzt die Leute hier Raubbau an der Natur. Das entzieht sich doch jeder Verhältnismäßigkeit? Abgesehen davon musste ich und meine Familie schwer dafür arbeiten alleine schon Wohnraum zu beziehen. Als Arbeit sind die Leute nun Grundstücke einfach auszubeuten das kann doch einfach nicht wahr sein.
Faustregel:
Bäume, die ein Stammumfang 80 cm (oder 25,5 cm Durchmesser Ø gemessen in einer Höhe von 1 Meter) und mehr haben, sind geschützt und dürfen nicht ohne Genehmigung gefällt werden! Es kann auch niemand langfristig „heimlich“ einen Baum abholzen in der Wirrkopf Annahme, es fiele keinem auf. Es gibt nämlich das sogenannte Baumkatasteramt und die Löschung kostet Geld.
So eine Antragsstellung kann Sie ca. 25 EUR kosten. Einen Baum ohne Genehmigung zu fällen kann jedoch wesentlich teurer werden, Geldstrafen bis ca. 50.000 EUR sind gegebenfalls möglich.
Baum fällen: Kosten im Überblick
Posten Kosten
Fällgenehmigung 25 – 85€
(Es kommt auf das Bundesland/Stadt an. München legt Wert auf Bäume und der Gebührenrahmen beläuft sich dort zwischen 25 bis 3.500 Euro (hier aber nicht abschrecken lassen).)
Baumfällung ohne Wurzelentfernung und Astentsorgung 200 – 400 €
Entfernen der Baumwurzel ca. 70 €
Aufbereitung größerer Holzstücke zu Kaminholz 50 – 100 €
Stubben entfernen und entsorgen 60 – 150 €
Entsorgung der Grünabfälle 100 – 150 €
Gesamtkosten ca. 600 – 1.100 €
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„alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit“
Ansprechpartner ist die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Bei DEN Preisen und Risiken gibt es nur eines: Dafür sorgen, daß keine neuen Bäume erst so groß werden, also schon die ersten kleinen Schosser mit der Sense kappen.
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, der Gesetzgeber will Deutschland zur Wüste machen …
Zum Davonlaufen!
Auf meinem Grundstück ist eine Birke soweit abgestorben, das nur noch ein paar Zweige grün tragen. Sie hat auch schon dickere Äste verloren. Der Stammduchmesser ist aber beachtlich. Brauche ich eine Fällgenehmigung und was kann diese kosten ?
Wir haben in unserem Kleinen Grundstück, etwa 4 Meter von der Strasse und Auffahrt entfernt und 10 Meter zum Haus, eine 20 Meter hohe Zeder stehen. Sie wächst sehr schnell und meine Sorge ist, dass sie bei einem Sturm doch mal umfallen könnte und mit Sicherheit egal in welche Richtung sie fallen würde, grossen Schaden verursachen würde. Wir lieben diesen Baum, aber er erreicht inzwischen doch beängstigende Ausmasse, ist unsere Sorge unbegründet?
Hallo,
es geht um folgendes. In einem Kleingarten in NRW , der abgegeben werden soll, hat der Wertermittler eine „verbotene“ Weide und Vogelbeere entdeckt die um die 40 – 50 Jahre alt sind. Diese sollen die Pächter fällen bevor der Garten verkauft wird.
Die Bäume stehen da aber schon seit mindestens 40 Jahren und wurden von vorrigen Wertermittlern gar nicht erfasst.
Darf man im Kleingarten also eine 40-50 jährige Weide und Vogelbeere ohne weitere Genehmigung im Mai oder Juni fällen und Hecken auf 1,20m zurückschneiden? Sollte man dies tun ist dies eine Ordnungswidrigkeit?
Hallo,
die Frage ist wohl nicht ernst gemeint ? Zwischen März und Oktober ist es grundsätzlich nicht erlaubt… vielleicht in dringenden Sonderfällen…
Das hätten Sie aber einfach selber herausfinden können.
Leute gibts da kann man nur den Kopf schütteln :-)