Bußgeldkatalog „Baum fällen“ – Welches Bußgeld droht?

Hier finden Sie die aktuellen Bußgeldkatalog 2024, welche die Strafe für das Baum-fällen ohne Genehmigung in den einzelnen Bundesländern festlegen:

BundeslandBußgelder für illegale Baumfällungen
Baden-Württemberg(keine Angaben)
Bayern50 Euro bis 50.000 Euro
Berlin(keine Angaben)
Brandenburg50 Euro bis 10.000 Euro
Bremen50 Euro bis 20.000 Euro
Hamburg50 Euro bis 50.000 Euro
Hessen(keine Angaben)
Mecklenburg-Vorpommern50 Euro bis 100.000 Euro
Niedersachsen100 Euro bis 50.000 Euro
Nordrhein-Westfalen40 Euro bis 12.500 Euro
Rheinland-Pfalz(keine Angaben)
Saarland50 Euro bis 10.000 Euro
Sachsen50 Euro bis 15.000 Euro
Sachsen-Anhalt(keine Angaben)
Schleswig-Holstein(keine Angaben)
Thüringen500 Euro bis 25.000 Euro

Welche Gründe gibt es, einen Baum zu fällen?

Wichtiger Lebensraum: Illegal Bäume zu fällen, kann hohe Kosten durch Strafzahlungen nach sich ziehen.
Wichtiger Lebensraum: Illegal Bäume zu fällen, kann hohe Kosten durch Strafzahlungen nach sich ziehen.

Bäume und Baumgruppen sind wichtige Bestandteile verschiedener Ökosysteme und höchst schützenswert. Dies gilt insbesondere für Wälder und Parks. Wer sich einfallen lässt, hier einen Baum zu fällen, kann einer Strafe von mehreren zehntausend Euro entgegensehen.

Gerade für Wildcamper ist dieser Hinweis von Bedeutung. Dass der Wald ihnen gerne Holz spendet, um etwa ein Feuer zu machen, mag sogar sein, doch der Gesetzgeber sieht das anders. Auch kann die Fallrichtung großer Bäume zur ernsten Gefahr für das eigene Leben werden, denn es ist nicht einfach, den Fällschnitt richtig zu setzen.

Dieser Ratgeber befasst sich mit den Bestimmungen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zur Baumfällung. Im 39. Paragraphen wird ausdrücklich von Bäumen außerhalb der Wälder und anderer „gärtnerisch genutzten Grünflächen“ gesprochen.

Interessant ist dies zum Beispiel für Hausbesitzer, die sich die Frage stellen: „Wann darf man Bäume fällen?“ – etwa weil eine dicke Eiche im Garten steht, deren Wurzeln das Fundament ihres Gebäudes bedrohen. Auch Leute, deren Nachbarn ein großes Holzgewächs besitzen, welches das eigene Grundstück verletzt, beschäftigen sich bisweilen mit der Frage, wie sie den Baum kaputt machen können. Dabei fällt die Gesetzeslage hier eindeutig aus.

Wann darf man Bäume fällen?

Das Bundesnaturschutz legt in Paragraph 39, Absatz 5, Satz 2 bundesweit folgendes fest:

Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen[.]

Der Baumschutz ist also umfassend und schließt viele Bereiche ein. Allerdings ist es Ländersache, diesen Passus zu interpretieren. Deshalb kann nicht pauschal gesagt werden, ob in Ihrer Region auch Kleingärten oder private Grundstücke in diese Bereiche fallen.

Es ist deshalb generell zu raten, die örtlichen Behörden über die geplante Fällung zu informieren. Gerade beim bevorstehenden Hausbau ist dieser Schritt in Zusammenhang mit der Einholung einer Baugenehmigung unumgänglich.

Der Paragraph bezieht sich jedoch vorrangig auf den öffentlichen Raum. Doch kann es vorkommen, dass ein Baum außerhalb Ihres Grundstücks Ihnen das Leben schwer macht. Zum Beispiel könnten seine Wurzeln das Erdreich Ihres Gartens einnehmen. Oder seine mächtige Krone blockt das Sonnenlicht für Ihre Pflanzen. Dann ist es unumgänglich, die Behörden einzuschalten. Denn es drohen hohe Geldstrafen, wenn Sie solche Bäume fällen, ohne eine Genehmigung einzuholen.


Im eigenen Garten einen Baum zu fällen, ist meist erlaubt. Doch auch hier gibt es Einschränkungen. Dies gilt insbesondere, wenn das Holzgewächs für die Tiere eine besondere Rolle spielt. So können nistende Vögel den Vorgang illegal machen.

Auch ist ab einer bestimmten Größe die Fallrichtung des Baumes gründlich zu bedenken. Nur Profis kennen den richtigen Fällschnitt und können sicherstellen, dass der Baum nicht in die falsche Richtung fällt. Beauftragen Sie daher eine Firma, die diese Arbeit übernimmt. Sie kümmert sich anschließend auch um das Holz, welches weggeschafft werden muss.

Übrigens: Neben dem Bundesnaturschutzgesetz gibt es zahlreiche weitere Gesetzestexte, die sich dem Schutz von Bäumen widmen. Diese können sowohl auf Länderebene gelten, wie z. B. das Bayerische Naturschutzgesetz oder die Baumschutzverordnung Hamburg, als auch auf kommunaler Ebene.

Bäume fällen: In welcher Jahreszeit ist das verboten?

Nach wie vor sind viele Menschen der Überzeugung, Bäume zu fällen, sei im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich untersagt, um nistende Vögel nicht zu stören. Dies stimmt aber nur bedingt. Denn tatsächlich bezieht sich diese Vorschrift nur auf Sondermaßnahmen bei Einzelbäumen im öffentlichen Raum. Konkret sind davon Bäume in Straßen und Alleen sowie einzeln stehende Bäume in der freien Landschaft betroffen.

Baumpflegemaßnahmen im Wald und auf gärtnerisch genutzten Flächen sind prinzipiell ganzjährig erlaubt. Allerdings gilt natürlich trotzdem, dass Sie, um Bäume zu fällen, eine Genehmigung benötigen.

Baum fällen: Wann gilt ein Baum als schützenswert?

In einigen Bundesländern stehen verschiedene Pflanzen unter einem besonderen Schutz. Die Liste hierfür ist umfangreich und kann an dieser Stelle nicht wiedergegeben werden.

Jedoch können wir festhalten, dass große Laub- und Nadelbäume von einem gewissen Stammumfang oft besonders geschützt sind, wobei Obstbäume hiervon meist ausgenommen sind. Ein Antrag auf Baumfällung in Brandenburg etwa ist ab 60 cm Stammdicke obligatorisch.

Störender Baum: Wenn der Nachbar kein Einsehen hat

Einfach Nachbars Baum zu fällen ist nicht erlaubt, denn es handelt sich um Privateigentum.
Einfach Nachbars Baum zu fällen ist nicht erlaubt, denn es handelt sich um Privateigentum.

Es kommt nicht selten zu Streitigkeiten, wenn unter Nachbarn keine Einigkeit über die Bäume im Garten des anderen herrscht. So können wieder sowohl die Wurzeln, als auch die Äste des Gewächses auf das eigene Grundstück ragen. Oder die Früchte von Bäumen hängen in den Garten des Anderen. Diese fallen zu Boden und verursachen Arbeit. Auch hier können Unstimmigkeiten entstehen.

So kommt es bisweilen vor, dass sich Leute fragen, wie sie den ungeliebten Baum zerstören können, ohne dass der Nachbar etwas bemerkt. Chemikalien oder Nägel aus Kupfer sollen Nachbars Baum töten.

Doch dabei wird oft die Widerstandsfähigkeit der Natur unterschätzt. Wenn Sie es zu wild treiben, riskieren Sie außerdem, die Umwelt, insbesondere den Boden und das Grundwasser nachhaltig zu verschmutzen.

Wenn es keine Aussicht auf eine nachbarschaftliche Einigung gib, sollten Sie nicht die Vergiftung der Natur in Betracht ziehen, sondern den Weg zum Anwalt gehen.

FAQ: Baum fällen

Wann darf man Bäume fällen?

In der Regel dürfen Bäume von Oktober bis März gefällt werden. Achtung! Die Zeiten können je nach Gemeinde variieren. Schützenswerte Bäume dürfen außerdem nicht ohne Genehmigung gefällt werden. Halten Sie sich nicht daran, drohen Bußgelder.

Baum illegal gefällt – Kann ich das anzeigen?

Sie können das beim Ordnungsamt oder Umweltamt melden.

Baum illegal gefällt – Welches Bußgeld droht?

Es kann bis zu 50.000 Euro kosten, wenn Bäume illegal gefällt werden (abhängig vom Einzelfall).

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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74 Kommentare zu “Bußgeldkatalog „Baum fällen“ – Welches Bußgeld droht?

  1. Brunhilde

    Hallo Wir wohnen direkt am Wald die Bäume unseres Nachbarn dem der Wald gehört sind in zwischen so hoch das sie unser gesamtes Grundstück beschatten und bei Sturm können wir kaum schlafen vor Angst das sie umkippen
    Der Nachbar weigert sich diese zu Fällen.
    Wir können nicht mal eine Solaranlage installieren

  2. Ralf

    Hallo,
    wir wohnen bei Much in NRW.
    da bei uns der Breitband Ausbau stockt gibt es einen Anbieter der mit Richtfunk arbeitet.
    Diesen habe ich kontaktiert und bekam die Aussage wenn mann ein freies Sichtfeld zu dem in der Nähe liegenden Funkmast hat wird das funktionieren. Soweit so gut.
    Wir können den Funkmast sehen allerdings wird der freie Blick durch eine ca. 25m hohe Birke behindert.
    Diese steht im öffentlichen Bereich und unterliegt der Gemeinde.
    Wir haben eine Anfrage an die Gemeinde gestellt und einen Termin zur Ortsbegehung vereinbart.(Wunderbar)
    Nach 2-3 Tagen wurde der Termin von der Gemeinde wieder abgesagt.
    Begründung der Baum bleibt stehen allerdings ohne sich ein Bild von der Lage zu machen.
    Meine Frage:
    Was kann ich da noch machen?
    Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?

    Über Antworten würde ich mich freuen

  3. Dr. Berg

    Hallo, auf dem Nachbargrundstück, direkt an dem Gartenzaun von mir steht eine riesige, alte Tanne, die mit ihren Wurzeln mein gesamtes Grundstück durchwächst und das gesamte Wasser für den Rasn entzieht. Mein Gartenhaus wird dadurch hochgehoben und ich kann die Tür fast nicht mehr öfnen. Der Gipfel der Tanne war vor über 10 Jahren mal abgebrochen und hat nun winen zweiten Gipfel.
    Ein Gärtner der den Baum begutachtete bestätigte, dass bei Sturm Gefahr besteht dass der Baum vom Gipfel her vermodert ist. Nun bräuchte ich einen Gutachter, der dies bestätigt, damit der Nachbar den Baum fällen lässt. Der weigert sich aber etwas zu unternehmen.
    Was kann ich tun?
    Danke für Ihre Antwort.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dr. Berg

      Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben und verweisen deshalb darauf, dass Sie einen Anwalt mit den Details Ihres Falls betrauen können, der Ihnen bei der geeigneten Vorgehensweise zur Seite steht.

      – Die Redaktion

  4. K. Dietmar

    In unserer Gartenanlage vergibt der Verein die Fällgenehmigung für Tannen , Fichten usw . Laut Stadtordnung . Darf eine Tanne auch in der Zeit vom 01.03. bis September gefällt werden wenn darin keine Vögel nisten

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dietmar K.,

      bei derart speziellen Fragen sollten Sie sich an ein örtliches Ordnungsamt wenden.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  5. pb

    Hallo zusammen , am Freitag wurde eine Korkenzieherweide , die vor unserem Wohnzimmerfenster stand, gefällt. Diese war kerngesund und war Heimat von sehr seltenen Vögeln . Die vor fällung wurde eine von sehr der Wohnungsgemeinschaft beschlossen. Ist es zulässig. eine 15 Meter hohe Weide einfach zu fällen ?

    freundlicher Gruss

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,
      welche Vorgaben zur Fällung von Bäumen gelten, entscheidet sich häufig je nach Bundesland. Wenden Sie sich daher an die zuständigen Behörden vor Ort.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  6. UM

    Guten Tag,
    mein Nachbar verlangt, dass ich eine Fichte auf meinem Grundstück zu fällen habe, da er und seine Feriengäste Angst haben, sie könnte umfallen. Der Baum ist ca. 12-14m hoch, hat 1m über dem Boden einen Umfang von 1,60m und unten im Astbereich eine Ausladung von ca. 8m. Er ist von besagter Nachbarschaftsgrenze gute 5,50m entfernt und sind keine Schäden durch das Wurzelwerk sichtbar.
    Ich hatte vor drei Jahren einen Kenner von Bäumen (Baumgutachter) zu Besuch, der den Baum als AA Baum einschätzte (nicht offiziell). Der Baum sieht von aussen vital und sehr gesund aus.
    Meine Frage, muss ich den Baum fällen lassen, nur weil mein Nachbar es will ?
    … will ich eigentlich nicht, da er ein sehr schöner Baum ist, er mir einfach gefällt, dort im Sommer einige Vögel nisten, Bienen oder Wespen drin sind… es einfach nicht nötig ist..
    Jeder gesunde Baum kann von Böen oder starkem Sturm „gefällt“ werden.
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar..
    UM

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,
      geht von einem Baum eine Gefahr aus, ist ggf. eine Fällung notwendig. Ob dies der Fall ist, sollte ggf. die zuständige Behörde einschätzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  7. D

    Mich würde mal interessieren auf wem das Bußgeld zukommt. Der Auftrageber, auf dessen Grundstück
    der Baum steht, oder auf dem, der den Baum fällt?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo D,

      es kann sowohl der Auftraggeber als auch der Ausführende mit einem hohen Bußgeld bedacht werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  8. pe

    mein vermieter hat heute auf seinem Grundstück ( wo wir wohnen ) begonnen, vermutlich zirka nach 1973 vom voreigentümer des hauses tannen zu fällen. eine ist gefällt, die anderen beiden von unten her entastet, der obere teil ist noch, ebenso eine dicke wunderschön gewachsene blaublättrige Lärche. wir haben hier ein Paradies, sommergoldhähnchen, wintergoldhähnchen, gartenbaumläufer, mittelspechte, Buntspechte, vier Eichhörnchen, mehrere Eichelhäher, Tannenmeisen, Fledermäuse, Rotkehlchen, blau- und Kohlmeisen. die äste mit dem Kobel der Eichhörnchen sind abgesägt, ihre Laufwege zerstört. aufgrund des sturmes stehen noch die oberen äste am baum, die zwei tannen sowie die dicke Lärche sollen morgen gesägt werden. auf dem Ordnungsamt war ich heute. die zeit spielt dagegen. morgen wird schweres gerät eingesetzt um den kahlschlag zu vollenden. wer erlaubt so etwas ? wir haben hier keinen wald, an der hauptstrasse werden unzählige Tiere totgefahren, die wenigen grossen bäume hinter dem haus sind das einzig verbleibende Paradies. kann man noch etwas retten ?
    lg pe

    1. pe

      Die letzte Krone fällt. Schade dass es niemanden interessiert. Die Eichhörnchen werden nachher gucken
      wenn ihre drei Kobel mit den in den letzten Monaten gesammelten Nüssen weg sind. Da hätten sie sich die Arbeit mit dem neu auspolstern in den letzten Wochen sparen können. Sind halt nur Tiere. Da wird gerne mal dran vorbeigeschielt. Armes Deutschland. Arme Tiere. lg pe

    2. bussgeld-info.de

      Hallo,
      grundsätzlich sollten Sie mit dem Ordnungsamt oder dem Grünflächenamt die richtigen Ansprechpartner haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  9. Harald

    In [Angaben von der Redaktion entfernt] Rheinland-Pfalz, Gemeinde Winterspelt hat mein Bruder eine über 100 Jahre alte Buche gefällt. Ich bin sauer! Mit welchem Recht darf er sowas machen auf seinem Grundstück???

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Harald,
      ob in diesem Fall ein Vergehen vorliegt, welches ein Bußgeld rechtfertigt, entscheiden in der Regel die regionalen Behörden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  10. leo

    Darf eine kath. Pfarrei einfach mal fünf wunderschöne alte Bäume absägen, weil es einigen, völlig hirnlosen „Deppen“ nicht passt, dass man noch Blätter rechen muss und vor allem, dass Blätter auf den Friedhof fallen? An wen muss man sich wenden? Kann man da etwas tun, auch wenn es die Bäume nicht mehr wiederbringt? Gibt es in Bayern hierfür eine Stelle, an die man sich wenden kann, an der man sich beschweren kann?
    Danke!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Leo,

      Sie können das Ordnungsamt oder Baumkatasteramt einschalten. Auch das Umweltamt könnte weiterhelfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  11. Petra

    Vor meinem Grundstück steht in 2 m Entfernung eine Linde. Abgesehen davon, dass die Wurzeln das kopfsteinpflaster (Einfahrt zu meiner Garage) sowie die gesamte Pflasterung um den Baum herum Massiv anhebt, habe ich Sorge, dass die Gasleitung , die vor 5 Jahren zu meinem Haus gelegt wurde ( NICHT AUSGEGRABEN SONDERN UNTERIRDISCH DURCH GESCHOSSEN) in 2,5m Entfernung an besagter Linde entlang führt.
    Ich habe den Leiter des örtlichen Bauhofes um eine Besichtigung gebeten. Anerkennung nichts geschieht. Ist meine Sorge berechtigt? Und … Wäre das ein Grund, den Baum entfernen zu lassen? … Vielen Dank

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Petra,

      wenden Sie sich am besten an das Baumkatasteramt bzw. an das Straßen- und Grünflächenamt.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

  12. Daniel H.

    Hallo zusammen,
    ich habe in meinem Garten einen über 100 Jahre alten Lindenbaum stehen. Mein Nachbar drängt immer mehr darauf, dass ich ihn Fällen sollen weil ihn die Lindenblüten und jetzt das fallende Laub stört. Meiner Einschätzung nach ist der Baum kerngesund. Jetzt ist die Frage dürfte ich rechtlich gesehen diesen Baum überhaupt Fällen?
    Danke Gruß Daniel

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Daniel,

      Bäume ab einem gewissen Umfang und Alter stehen unter einem gewissen Schutz. Da die Regelungen von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich sind, kann ich Ihnen keine genaue Auskunft darüber geben, ob die Linde gefällt werden darf. Ich würde Ihnen empfehlen, einfach bei der Gemeindeverwaltung nachzufragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  13. Solli

    Hallo,
    ich hab da mal ne Frage.
    Wie hoch ist die Strafe, wenn ich in dem richtigen Zeitraum eine 25-30m hohe Eiche fällern lasse? Der Stammumfang ist . Ich wohne im Bundesland Brandenburg ****. Ich muß noch erwähnen. Die Eiche steht auf meinem Grundstück vor dem Haus und hat eine Neigung in Richtung meines Hauses. Vor 10 Jahren haben wir gebaut und eine Fällgenehmigung beantragt und diese wurde abgelehnt. Ich habe gehört wenn in der Eiche der Schädling Eichenprozessionsspinner wohnt ist eine Fällung einfacher? Ist das so und was kostet das?
    Freue mich über eine schnelle Antwort.
    MfG Solli

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,
      für eine genaue Einschätzung sollten Sie sich an das zuständige Amt vor Ort wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. micha

    der schwiegersohn meiner nachbarin hat ohne mein einverständniß und ohne amtliche genehmiging einen essigbaum auf meinem grundstück gefällt. welche maßname sollte ich ergreifen und welche strafe droht ihm?
    vielen dank für die antwort

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Micha,
      in diesen Fall können Sie einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Darüber hinaus kann für das widerrechtliche Baumfällen eine Geldbußen von bis zu 50.000 Euro drohen. Die Höhe liegt jedoch im Ermessen der einzelnen Bundesländer. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  15. Thomas B.

    Hallo,
    ich hätte da mal eine Frage.
    Vor kurzem haben wir ein Haus am See gekauft. Das Land zwischen See und Grundstück gehört der Gemeinde. Auf meinem Grundstück und auch auf dem Gemeindeland stehen Erlen und Eschen, dies soll ein Biotop sein.
    ein Biotop auf meinem Grundstück?
    Gibt es dort bei dem zuständigen Amt die Möglichkeit einen Antrag zu stellen? Die Bäume stehen dicht an dicht, es sind kaum mehr als ein Meter zwischen den Bäumen!
    lg

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Thomas B.,

      Sie können versuchen, eine Ausnahmegenehmigung zur Beseitigung der Bäume zu bekommen. Am besten halten Sie Rücksprache mit der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  16. Lydia U

    Hallo liebes Bußgeld Team, wir mussten für unseren Neubau Bäume fällen und uns wurde auferlegt das 2,5 fache an Bäumen wieder zu pflanzen (Ausgleichsmaßnahme) . Welche Gründe kann man vorweisen, sodass von der Pflanzpflicht abgesehen werden kann? LG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Lydia U,

      am besten wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen erfahrenen Rechtsanwalt. Er kann Ihnen derartige Gründe darlegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  17. Thorsten A.

    Hallo!
    Ich habe am 30.06 ein Baum zurück geschnitten und wollte nur wissen wie hoch die Geldstrafe für diese Ordnungswidrigkeit ist.Wo kann man das nachlesen oder wie wird das bemessen!

    Danke!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Thorsten A.,

      das kommt darauf an, in welchem Bundesland sich dies ereignete, um welchen Baum es sich handelte und ob dieser auf Ihrem Privatgrundstück stand oder nicht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  18. Monika F.

    Bäume sind Gedichte, die die Erde i n den Himmel schreibt Ghalil Gibran
    Halllo, was ist denn mit vielen Menschen los? Sie ziehen sehr gern von der Stadt in das Umland, weil sie als Ausgleich für den Berufsstress die Natur und die Ruhe des Landes suchen. Aber, sie stören die Bäume, sie stören die Vögel, die viel zu laut zwitschern, es stört sie der „Dreck“ den viele Bäume im Herbst machen. Meine 40 Jahre alte Birke wurde vergiftet, meine völlig harmlosen Honigbienenvölker wurden vergiftet und das gesamte Zubehör zertrümmert. Zurück blieb ein Plakat auf dem stand „keine Bienen- bin allergisch“ mit durch Steckadeln aufgespießten toten Bienen. Irgendwan werden sie mich mit meinem grünen mit Efeu bewachsenem Haus auch nicht mehr wollen, was dann….

  19. Anastasius

    Also wenn ich hier mal grob über die Artikel schaue drückt sich mir quasi der Eindruck auf, das viele der lautäußernden prinzipiell mehr Wert auf einen bzw. mehrere Bäume im öffentlichen Bereichen beziehungsweise auf Nachbargrundstücken legen als es der gesunde Menschenverstand richtig erscheinen lassen.
    An alle die so viel für Bäume, und wohl so wenig für die Mitmenschen übrig haben:
    Es gibt in Deutschland einen mehr als ausreichenden Baumbestand, der durch die Auflagen im Zuge von Neuerschließungen auch stetig wächst, und zwar im Faktor 1:2
    Bäume im öffentlichen Bereich sind schön, verursachen aber nebst Schäden an eben diesen Flächen auch oftmals eine nicht einzuschätzende Gefahr für das Menschenleben.. gerade auf öffentlichen Flächen, insbesondere in Flächen mit Kindern, also auf Nummer Sicher gehen und Risikobehaftete Bäume fällen
    Was die Nachbarn mit dem Baumbestand auf Ihren privaten Flächen machen kann einem in der Regel egal sein, hier gibt es bereits auch immer öfter Vorschriften was den „Mindestbestand“ auf dem privaten Flächen angeht.. es ist also auch hier nebst dem maximalen Versiegelungsprozentsatz alles im grünen

    Generell zu diesem Thema kann ich nur sagen: Und wenn wir es endlich geschafft haben das wir keine Gebiete mehr urbanisieren können da uns die Ausgleichsflächen fehlen, welche im übrigen aufgrund der diversen Vorschriften und der immensen Flächen oftmals gar nicht mehr ausreichen gepflegt werden und in wenigen Jahren zu Unland verkommen, und wenn wir durch die Vorschriften nicht mehr ausreichen landwirtschaftlich genutzte Flächen haben, erst dann wird die Masse zur Kenntnis nehmen das die jetzigen Vorschriften einfach des guten zu viel sind.

  20. Erika S.

    Hallo, unsere Nachbarn Feld 20 Nadelbäume in der Jahreszeit Juni dafür er dass ? Die Nadelbäume Sind auf seinem Grundstück . Sind gesunde Bäume

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Erika,

      sofern Ihre Nachbarn keine Genehmigung beantragt haben, ist dies nicht erlaubt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. Gaby

    Wir haben auf einem Pachtgrundstück einen Kischbaum stehen der bereits total abgestorben ist. Einige Äste sind nun schon beim Sturm heruntergekommen. Da wir Angst haben das er beim nächsten großen Sturm umfällt und größeren Schaden anrichtet und auch der Anblick nicht sehr schön ist, wollen wir ihn fällen. Brauche ich hierzu eine Genehmigung? Wir sind in RLP.
    Wie ist das mit den Holunderbäumen die hier überall wachsen und teilweise auch schon abgebrochen sind und auf die Dächer fallen!!
    Vielen Dank für eine Antwort

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Gaby,

      auch für „tote“ Bäume ist in der Regel eine Genehmigung notwendig. Aufgrund der von Ihnen beschriebenen Gefahrenlage sollten Sie diese problemlos erhalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. Mullewup

    Hallo,

    wir kaufen ein Haus mit großem Grundstück und auch einigen Baumbestand. Alles schön und soll so bleiben – bis auf eine einzelne Birke; mein Mann ist hochgradig allergisch dagegen. Kann man aufgrund der Allergie auf die Entfernung gegenüber der Gemeinde bestehen? Was gilt als Ersatzpflanze für Birken?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Mullewup,

      mit Ihrer speziellen Frage sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Er wird Ihnen zuverlässige Auskünfte erteilen können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Harald

        Fichten und Birken dürfen in vielen Städten und Gemeinden ohne Genehmigung gefällt werden. Einfach kurz im Amt nachfragen

  23. Mar Stegom

    Sehr gesund aussehender, wunderschöner Walnussbaum, ca. 80 Jahr alt und im Baumkataster für Hamburg gelisted. War ein frequentierter Futterlieferant für viele Eichhörnchen mitten in der Stadt. Wurde an einem Tag im Auftrag des anliegenden Grundstücksbesitzers zersägt. Fotos von den Resten und dem sehr gesund aussehenden Reststamm an das Baumkatasteramt geschickt mit Bitte um Rückmeldung, was man tun kann. Bis heute keine Antwort.
    Mit traurigen Grüßen

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Mar,

      in diesem Fall sollten Sie sich erneut an das Baumkatasteramt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  24. Bettina

    ich meinte natürlich soll am 21.4. gefällt werden. Bruache ich eine Genehmigung?

  25. Bettina

    Durch einen Wohnhausbrand auf dem Nachbargrundstüxk wurde in meinem Garten eine 10 m hohe Fichte stark in Mitleidenschaft gezogen. Der Baum ist einseitig braun , nadelt stark. Bei Sturm besteht die Gefahr des Umstürzens .
    Die Versichernung schreibt mir ich bin in der Mitwirkungspflicht weiteren Schaden durch Umstürzen des Baumes zu verhindern. Durch Aufbaumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück war ein früherer Zeitpunkt für das Fällen des Baumes unmöglich. Der Baum soll am 21.3. gefällt werden. Hab ich auf Grund des Zeitraumes ab 1. März ein Bußgeld zu erwarten?
    mfG Bettina B.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Bettina,

      die Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen liegt bei Ihnen als Grundstückseigentümer. Sie können als Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich an einen Dritten übertragen, beispielsweise an ein Unternehmen für Baumpflege, welches den Baum für Sie fällt. Dies bedeutet dann aber nicht, dass ihn diese Übertragung vor jeglicher Haftung schützt. Bei geschützten Bäumen ist zudem zu beachten, dass es solche gibt, die als Naturdenkmal ausgewiesen sind und solche, die einer Baumschutzsatzung unterliegen. Um hier sicher zu gehen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  26. Simone L.

    Hallo,

    wir haben auf unserem Grundstück zwei sehr große Buchen gefällt, weil wir bereits eine Baugenehmigung für ein dort zu erbauendes Haus haben, das Grundstück verkauft werden soll, und als Auflage die Fällung der Bäume ein Kriterium war. Wir haben diese Bäume Ende Februar gefällt, es hat kein Vogel darin genistet. Nun hat uns ein Nachbar angezeigt, die Stadt bittet um einen Begehungstermin, Was kommt jetzt auf uns zu???
    Über eine Schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Simone

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Simone,

      je nach Bundesland und Kommune gibt es unterschiedliche Regelungen. In den meisten Kommunen ist das Fällen von Bäumen zwischen dem 1. März und 30. September grundsätzlich verboten. Wenn Sie einen geschützten Baum gefällt haben, kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro pro Baum anfallen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  27. Tobi

    Hallo, weil ich meinen Garten mache möchte ich meinen großen 10 Meterbaum im Weg. BZW sind es drei ineinander verwachsene Bäume mit jeweils 20 cm Durchmesser. Darf ich diesen wegmachen ?
    Welche Sorte Bäume darf ich wegmachen ? es sind keine Vögel drin.Vorab herzlichen Dank für die Info !

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tobi,

      das kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Fragen Sie dazu am besten bei der entsprechenden Gemeinde nach. Grundsätzlich ist das Fällen von Bäumen allerdings von 1. März bis 30. September verboten, da in dieser Zeit nistende Vögel geschützt werden.

      Ihr Bussgeld-info Team

  28. Ninja W.

    Was passiert, wenn sich Behörden diesen Vorgaben widersprechen bzw. sich ein eigene Genehmigung des Umgehens der Vorgaben ausstellen? Passiert bei uns in Ingolstadt ständig. Auf Nachfrage heißt es dann: Öffentliches Interesse. Kann man hier Einspruch geltend machen und wenn mit welchen §?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ninja W.,

      Ihre Frage ist leider nicht präzise genug. Am besten holen Sie sich anwaltlichen Rat ein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  29. Ritter

    Sehr geehrtes Bußgeld Team,

    Bei uns im Dorf wurde auf einem „öffentlichen Schulgelände die Fällung zweier im älteren Bestand stehenden Apfelbäume durch den Gemeindemitarbeiter, Herrn M.,
    Gemeinde Ettringen verursacht.
    Was können die Grundschule bzw. die
    Betroffenen Nachbarn Unternehmen??
    Und wo könnte man dies zur Anzeige
    bringen??
    Besten Dank

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ritter,

      wir können Ihnen leider keine Rechtsberatung erteilen. Hier sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt für öffentliches Recht wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  30. Brita R.

    Am 1.Maerz ist auf meinem Grundstueck bei Nacht und Nebel eine 10 m hohe und 30 cm im Umfang grosse Rubinie gefaellt worden .Um 9 Uhr morgens war der Baum zerkleinert und weggeraeumt.Der N
    achbar hat sich Kaminholz gemacht.Ausserdem hat er noch eine Birke gefaellt , diese war 4 m hoch. Hatte die Polizei am Ort.Es tut sich nichts, was kann ich unternehmen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Brita,

      wir können keine Rechtsberatung anbieten. In diesem Fall wäre ein Anwalt der richtige Ansprechpartner.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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