Bauschutt- und Asbestentsorgung – Aktuelle Bußgelder

Hier finden Sie die aktuellen Bußgeldkataloge 2024 für die einzelnen Bundesländer, die die Bußgelder für illegale Bauschutt-und Asbestentsorgung definieren. Wählen Sie Ihr Bundesland aus:


Bußgeldkatalog Bauschutt Baden-Württemberg

VergehenBußgeld
Ordnungswidrige Entsorgung von Bauschutt ( z.B. Glas, Fliesen, Holz, Keramik, Metall, Mörtel und anderer Abfall und Sonderabfall)
Bis zu 1 Kubikmeter50 bis 250 Euro
Bis zu 5 Kubikmeter250 bis 750 Euro
Über 5 Kubikmeter750 bis 2.500 Euro


Bußgeldkatalog Bauschutt Bayern
VergehenBußgeld
Ordnungswidrige Entsorgung von Bauschutt ( z.B. Glas, Fliesen, Holz, Keramik, Metall, Mörtel und anderer Abfall und Sonderabfall)
Bis zu 1 Kubikmeter80 bis 400 Euro
Bis zu 5 Kubikmeter400 bis 1.000 Euro
Über 5 Kubikmeter1.000 bis 2.500 Euro



Bußgeldkatalog Bauschutt Berlin
(keine Angaben)

Bußgeldkatalog Bauschutt Brandenburg
VergehenBußgeld
Ordnungswidrige Entsorgung von Bauschutt ( z.B. Glas, Fliesen, Holz, Keramik, Metall, Mörtel und anderer Abfall und Sonderabfall)
Bis zu 1 Kubikmeter37,50 bis 250 Euro
Bis zu 5 Kubikmeter250 bis 600 Euro
Über 5 Kubikmeter600 bis 1.500 Euro



Bußgeldkatalog Bauschutt Bremen
VergehenBußgeld
Ordnungswidrige Entsorgung von Bauschutt ( z.B. Glas, Fliesen, Holz, Keramik, Metall, Mörtel und anderer Abfall und Sonderabfall)
Bis zu 1 Kubikmeter50 bis 400 Euro
Bis zu 5 Kubikmeter400 bis 800 Euro
Über 5 Kubikmeter800 bis 5.000 Euro
Mit schädlichen Verunreinigungen500 bis 25.000 Euro


Bußgeldkatalog Bauschutt Hamburg
VergehenBußgeld
Ordnungswidrige Entsorgung von Bauschutt ( z.B. Glas, Fliesen, Holz, Keramik, Metall, Mörtel und anderer Abfall und Sonderabfall)
Bis zu 1 Kubikmeter50 bis 300 Euro
Bis zu 5 Kubikmeter300 bis 800 Euro
Über 5 Kubikmeter800 bis 3.000 Euro



Bußgeldkatalog Bauschutt Hessen
VergehenBußgeld
Ordnungswidrige Entsorgung von Bauschutt ( z.B. Glas, Fliesen, Holz, Keramik, Metall, Mörtel und anderer Abfall und Sonderabfall)
Bis zu 1 Kubikmeter50 bis 250 Euro
Bis zu 5 Kubikmeter250 bis 600 Euro
Über 5 Kubikmeter600 bis 10.000 Euro
Mit schädlichen Verunreinigungen250 bis 50.000 Euro


Bußgeldkatalog Bauschutt Mecklenburg-Vorpommern
VergehenBußgeld
Ordnungswidrige Entsorgung von Bauschutt ( z.B. Glas, Fliesen, Holz, Keramik, Metall, Mörtel und anderer Abfall und Sonderabfall)
Bis zu 1 Kubikmeter50 bis 250 Euro
Bis zu 10 Kubikmeter250 bis 1.250 Euro
Bis 100 Kubikmeter1.250 bis 12.500 Euro
Über 100 Kubikmeter12.500 bis 50.000 Euro



Bußgeldkatalog Bauschutt Niedersachsen
VergehenBußgeld
Ordnungswidrige Entsorgung von Bauschutt ( z.B. Glas, Fliesen, Holz, Keramik, Metall, Mörtel und anderer Abfall und Sonderabfall)
Bis zu 1 Kubikmeter50 bis 450 Euro
Bis zu 5 Kubikmeter450 bis 800 Euro
Über 5 Kubikmeter800 bis 1.550 Euro
Mit schädlichen Verunreinigungen250 bis 25.000 Euro


Bußgeldkatalog Bauschutt Nordrhein-Westfalen
VergehenBußgeld
Ordnungswidrige Entsorgung von Bauschutt ( z.B. Glas, Fliesen, Holz, Keramik, Metall, Mörtel und anderer Abfall und Sonderabfall)
Bis zu 1 Kubikmeter50 bis 410 Euro
Bis zu 5 Kubikmeter410 bis 800 Euro
Über 5 Kubikmeter800 bis 5.000 Euro



Bußgeldkatalog Bauschutt Rheinland-Pfalz
VergehenBußgeld
Ordnungswidrige Entsorgung von Bauschutt ( z.B. Glas, Fliesen, Holz, Keramik, Metall, Mörtel und anderer Abfall und Sonderabfall)
Bis zu 1 Kubikmeter52 bis 256 Euro
Bis zu 5 Kubikmeter256 bis 767 Euro
Über 5 Kubikmeter767 bis 2.557 Euro


Bußgeldkatalog Bauschutt Saarland
VergehenBußgeld
Ordnungswidrige Entsorgung von Bauschutt ( z.B. Glas, Fliesen, Holz, Keramik, Metall, Mörtel und anderer Abfall und Sonderabfall)
Bis zu 1 Kubikmeter50 bis 250 Euro
Bis zu 5 Kubikmeter250 bis 750 Euro
Über 5 Kubikmeter750 bis 2.500 Euro



Bußgeldkatalog Bauschutt Sachsen
VergehenBußgeld
Ordnungswidrige Entsorgung von Bauschutt ( z.B. Glas, Fliesen, Holz, Keramik, Metall, Mörtel und anderer Abfall und Sonderabfall)
Bis zu 1 Kubikmeter100 bis 1.500 Euro
Über 5 Kubikmeter500 bis 20.000 Euro
Mit schädlichen Verunreinigungen500 bis 25.000 Euro


Bußgeldkatalog Bauschutt Sachsen-Anhalt
(keine Angaben)

Bußgeldkatalog Bauschutt Schleswig-Holstein
VergehenBußgeld
Ordnungswidrige Entsorgung von Bauschutt ( z.B. Glas, Fließen, Holz, Keramik, Metall, Mörtel und anderer Abfall und Sonderabfall)
Bis zu 1 Kubikmeter50 bis 250 Euro
Bis 5 Kubikmeter250 bis 600 Euro
Über 5 Kubikmeter600 bis 1.500 Euro



Bußgeldkatalog Bauschutt Thüringen
VergehenBußgeld
Ordnungswidrige Entsorgung von Bauschutt ( z.B. Glas, Fließen, Holz, Keramik, Metall, Mörtel und anderer Abfall und Sonderabfall)
Bis zu 1 Kubikmeter50 bis 250 Euro
Bis 5 Kubikmeter250 bis 600 Euro
Über 5 Kubikmeter600 bis 10.000 Euro

Warten auf den Bauschutt-Container: Zu unterscheiden ist Baumischabfall und normaler Bauschutt
Warten auf den Bauschutt-Container: Zu unterscheiden ist Baumischabfall und normaler Bauschutt

Die deutsche Abfallwirtschaft unterscheidet zwischen fünf Abfallarten. Sie bedürfen gesonderter Prozesse zur Entsorgung und machen einen unterschiedlich großen Anteil am Gesamtaufkommen des Mülls in Deutschland aus.

Mit 53 Prozent hat Bauschutt den Löwenanteil des jährlich in Deutschland entstehenden Mülls. Die Bauschuttentsorgung ist dabei soweit fortgeschritten, dass bis zu 92 Prozent davon verwertet werden können, also nicht auf einer Deponie enden. Dafür bedarf es jedoch der gewissenhaften Trennung von Bauschutt und Baumischabfall. Einen Beitrag dazu soll dieser Artikel liefern.

Außerdem beschäftigt sich der Artikel mit Asbestentsorgung. Die Kosten und Risiken dieses gefährlichen aber notwendigen Vorgangs werden beleuchtet. Bei Fragen rund um die Bauschutt- oder Asbestentsorgung wird unser Team versuchen, Ihnen im Kommentarbereich weiterer zu helfen.

Die fünf in Deutschland unterschiedenen Abfallarten und ihr statistisches Aufkommen:

  1. Siedlungsabfälle (Hausmüll und Sperrmüll) – 13 Prozent
  2. Abfälle aus der Gewinnung und Behandlung von Bodenschätzen 8 Prozent
  3. Bau- und Abbruchfälle53 Prozent
  4. Sekundärabfälle (Müllverbrennungsasche, Klärschlamm) – 12 Prozent
  5. sonstige Abfälle (Produktion und Gewerbe) – 14 Prozent


Was ist Bauschutt und wie kann man ihn entsorgen?

Beim Neubau, Ausbau oder Abbruch auf einer großen oder kleinen Baustelle fallen allerlei Abfälle an, die entsorgt werden müssen. Doch nicht nur diese werden als Bau- und Abbruchabfälle bezeichnet. Der Begriff fasst außerdem mineralische Reste und Baumaterialien, die zur Herstellung neuer Produkte dienen. Darunter zählen Backstein, Fliesen, Ziegel, Beton oder Sand.

Diese Abfälle werden unterteilt in Bauschutt und Baumischabfall. Dabei umfasst Bauschutt reine Abfälle, die in vielen Fällen direkt in die Wiederverwertungskette eingegliedert werden können, während Baumischabfall in mehreren Schritten sortiert und behandelt werden muss, bevor er recycelt, verbrannt oder deponiert werden kann.

Zum Bauschutt zählt unter anderem:

  • reine Kacheln, Fliesen und Glasbausteine
  • Sand und Sandstein sowie Erde und verschiedene Steinarten, wie zum Beispiel Klinkerstein, Kalkstein, Pflasterstein, Bimsstein, Backstein, Naturstein, Naturschiefer oder Blockstein
  • Schutt, wie Zementreste, Mauerwerk, Betonbruch, Mörtelreste, Putz, Estrich oder reines Bodenmaterial
  • verschiedene Ziegel, wie Tonziegel, Betonziegel oder Dachziegel
  • Keramik und Marmor und Gebrauchsgegenstände aus diesem Material, wie Toilettenschüsseln, Pissoirs oder Waschbecken
  • Straßenbruch und Feinsteinzeug

Unter Baumischabfall ist unter anderem Folgendes zu verstehen:

  • Glas und Glasreste
  • Altmetall und Altschrott
  • Holzreste und Späne sowie Bauholz und Holzabschnitte
  • Gipsreste, wie Rigips und Rigipsplatten
  • PVC und andere Kunststoffe
  • Kabel und Rohre
  • Isolierung und Dämmstoff, Styropor
  • Fenster, Türen und Türzargen
  • Tapetenreste

Beim professionellen Rückbau werden Bauschutt und Baumischabfälle sorgsam getrennt und entsorgt. Dieser Schritt ist wichtig, um der Abfallwirtschaft bei der umweltschonenden Verwertung der Abfälle zu helfen.

Bauschutt beim Hausbau: Oft ist Dachpappe zu entsorgen.
Bauschutt beim Hausbau: Oft ist Dachpappe zu entsorgen.

Auch Privatleute, die an den eigenen vier Wänden Bauarbeiten vornehmen, müssen diese Trennung vornehmen. Sobald sie einen Bauschutt-Container bestellen, werden Sie vom Containerdienst darauf aufmerksam gemacht.

Es gibt auch Angebote der Schuttcontainer-Unternehmen, die Abfälle nachträglich zu sortieren. So können Sie stressfrei den Bauschutt entsorgen. Die Kosten werden durch den zusätzlichen Arbeitsschritt des Unternehmens für sie jedoch steigen.

Übrigens legt jede Kommune selbst fest, welche Abfälle in einen Bauschutt-Container gehören und welche nicht. Die obige Aufzählung kann also nur einer Orientierung dienen und ist nicht vollständig.

Bauschutt: Entsorgung und Verwertung

Die Entsorgung von Bauschutt beginnt erst richtig, wenn die Abfälle in einem Schuttcontainer liegen. Denn nun kommt ein Kreislauf in Fahrt, der dafür sorgt, dass ein Großteil des Abfalls wiederverwertet werden kann. Dabei verpflichtet die Bundesregierung die Unternehmen der Abfallwirtschaft dazu, die Verwertungsrangfolge einzuhalten, die für jede Art von Müll und Abfall gilt.

Rangfolge der Abfallwirtschaft, wenn sie Bauschutt entsorgen will

  • Vermeidung: Bauschutt soll am besten gar nicht entstehen. Alte Gebäude können renoviert werden und erhalten bleiben. Schon die Konstruktion neuer Gebäude soll eine möglichst lange Lebensdauer derselben im Blick haben.
  • Verwertung: Sobald Bauschutt anfällt, ist zu ermessen, inwieweit dieser wiederverwertet und recycelt werden kann. Auch eine Verfüllung ausgedienter Tagebauen oder anderer Grabungsstätten ist möglich. Wenn diese Optionen aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen werden müssen, bleibt die Verbrennung zur Energiegewinnung.
  • Lagerung: Als letzte Option bleibt die Mülldeponie. Hier muss giftiger oder aus anderen Gründen nicht verwertbarer Bauschutt möglichst umweltschonend gelagert werden.

Ziel dieser Rangfolge ist es, natürliche Rohstoffe durch Wiederverwertung zu schonen und Deponieplatz einzusparen. Eine saubere Umwelt soll erhalten bleiben.

Aus diesen Gründen müssen Sie einen Container bestellen, wenn bei Ihnen Bauschutt anfällt. Eine Entsorgung im Hausmüll ist strafbar. Schuttcontainer-Unternehmen bieten verschiedene Konditionen an. So können große und kleine Container bestellt werden. Auch wird meist nur bezahlt, was auch tatsächlich angefallen ist.

Dabei müssen Sie beachten, dass ein Bauschutt-Container höchstens bis zur Ladekante gefüllt werden darf. Sobald der Schutt darüber hinaus geht, werden Mehrkosten anfallen. Ragt der Bauschutt deutlich über die Ladekante hinaus, wird das Unternehmen die Abfahrt womöglich verweigern, da es sich der Gefährdung der Verkehrssicherheit strafbar machen würde.

Bauschutt: Kosten der Entsorgung

Es ist zu empfehlen, vor der Entsorgung von Bauschutt die Kosten zu kalkulieren, um nicht überrascht zu werden. Da unterschiedliche Firmen Container stellen und abtransportieren können, herrscht Wettbewerb und ein Preisvergleich lohnt sich. Gerade in Ballungszentren können mitunter gute Angebote gefunden werden. Dabei sollten Sie jedoch immer die Seriosität der Anbieter im Auge haben. Das spart Nerven und Kosten. Außerdem können Sie so einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Nicht nur die Größe der angeforderten Container sind entscheidende Kostenfaktoren, sondern auch die Art des Bauschutts. Rein mineralische Abfälle verursachen weniger Arbeit für die Unternehmen als Mischabfälle mit schädlichen Bestandteilen.

Neben der Mietpauschale und dem Transport für den Container, wird die Bauschuttmenge berechnet. So können Sie je nach Container-Größe 75 Euro bis 150 Euro plus etwa 15 Euro pro Tonne reinen Bauschutts rechnen.

Nicht nur private Unternehmen kümmern sich um reinen Bauschutt. Städte haben in der Regel auch kommunale Verwertungshöfe und Schuttcontainer. Die Städtischen Einrichtungen sind besonders vertrauenswürdig und bieten oft auch gute Preise an. Ein Vergleich lohnt sich.

Baumischabfälle und anfallender Sondermüll werden allerdings oft nur von privaten Abfallunternehmen entgegengenommen.

Was geschieht mit dem Bauschutt?

Mineralischer Bauschutt kann leicht für den Bau von Straßen und Wegen verwendet werden. Auch Lärmschutzwälle an Schienen, Autobahnen und Flughäfen sind Einsatzorte dieser Reste. Eine solche Wiederverwertung gilt als der bestmögliche Einsatz von Bauschutt, da nur sehr wenige Behandlungsschritte zwischen dem Abbau und dem Neubau liegen.

Weitere Optionen sind die Begradigungen von Geländen, die Kultivierung von Deponien oder Verfüllung alter Sand-, Kies- oder Tongruben. Auch diese Verwendungen sind ideal für ungiftigen Bauschutt.

Auf richtige Bauschutt- und Asbestentsorgung zu achten heißt, aktiv die Umwelt zu schützen.
Auf richtige Bauschutt- und Asbestentsorgung zu achten heißt, aktiv die Umwelt zu schützen.

In den meisten Fällen wird reiner Mineralien-Bauschutt in so genannte Brecheranlagen gebracht, wo er zu Pulver zerrieben wird. Das Pulver wird zu neuem Beton oder anderen Stoffen weiterverarbeitet. Spätestens hier wird deutlich, warum keinerlei toxische Rückstände enthalten sein dürfen, wenn der Bauschutt geliefert wird. Sie würden zu Luftverschmutzung und Wasserverunreinigung führen, was fatale Konsequenzen nach sich ziehen müsste.

Einige Bundesländer haben in den letzten Jahren verschiedene Initiativen ergriffen, um die Wiederverwertung von Bauschutt voranzutreiben. So sollen die Unternehmen und die Öffentlichkeit für die Schonung der Ressourcen und die Möglichkeiten der Wiederverwertung sensibilisiert werden.

Entsorgung unterschiedlicher Materialien im Detail

Bauschutt ist nicht gleich Bauschutt. Beim Abbau eines Gebäudes oder während tiefgreifender Renovierungsarbeiten fallen schnell Reste an, die nicht als reiner Bauschutt durchgehen und die einer besonderen Behandlung bedürfen. Im Folgenden werden wichtige Materialien in Augenschein genommen.

Ein Hauptaspekt liegt dabei auf der Asbestentsorgung, da dieses hochgiftige Material im 19. und 20. Jahrhundert aufgrund seiner vielen hervorragenden Eigenschaften massiv verbaut wurde, bevor sich die Gefährlichkeit desselben herausstellte.

Was ist Asbest und warum muss es entsorgt werden?

Die natürlich vorkommenden mineralischen Fasern, die man unter dem Begriff Asbest zusammenfasst, wurden auch künstlich hergestellt. Doch die Widerstandsfähigkeit und der hohe Grad an Verarbeitungsmöglichkeiten hatte einen Preis, der erst in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts erkannt wurde.

1990 wurde Asbest in der Schweiz und in Österreich als Baustoff verboten. In Deutschland gilt dies seit 1993. Ein EU-weites Verbot gilt seit 2005. Denn heute ist bekannt, dass von dem einstigen „Wunder-Baustoff“ ein hohes Krebsrisiko ausgeht. In vielen Gebäuden finden sich noch heute Asbestfasern als Dämmstoff.

Die Asbestentsorgung wird in vielen Dokumenten behandelt. Zuvorderst sind die „Technischen Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS)“ zu nennen. Die TRGS 519 trägt den Namen „Asbest. Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“. Hier werden wertvolle Hinweise gegeben, die unbedingt einzuhalten sind.

Auch die „Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäude“ enthält Regeln und Hinweise zum Umgang mit Asbest und der Asbestentsorgung. Des weiteren ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu nennen, in welchem aufgrund der Gefährlichkeit Bestimmungen zur Asbestentsorgung festgelegt sind.

Bei der Gefährlichkeit von Asbest wird der Baustoff in zwei Kategorien eingeteilt. Demnach gibt es:

  • stark gebundenen Asbest, der in Asbestzement-Platten, Blumenkästen oder in Lüftungsrohren verwendet wurde. Die Fasern dieser Asbestart sitzen vergleichsweise fest und werden entsprechend selten an die Luft abgegeben.
  • schwach gebundenen Asbest, der als Spritzasbest und Promabest-Platten zur Anwendung kam. Zum Beispiel in Nachtspeicheröfen. Die Fasern dieser Asbestart werden aufgrund ihrer lockeren Verarbeitung sehr häufig in der Luft gefunden und sind deshalb für den Menschen besonders gefährlich.

In der Asbest-Richtlinie TRGS 519 werden Vorgaben gemacht, wie die verschiedenen Asbestarten abzubauen sind. Dass diese abgebaut werden müssen, wird ebenso deutlich gemacht.

Es ist vor allem darauf zu achten Erschütterungen zu vermeiden, da die Asbest-Fasern nicht in die Luft gelangen dürfen. Bei der Asbestentsorgung muss also besonders behutsam vorgegangen werden. Spezialisierte Unternehmen übernehmen diese Arbeiten. Auch die Beseitigung stark gebundenen Asbestes, von welchem eine eher geringe Gefahr ausgeht, müssen sie professionellen Arbeitern überlassen.

Kleinere Gebrauchsgegenstände, wie alte asbesthaltige Blumenkästen, dürfen auch Privatpersonen beseitigen, ohne dies offiziell anmelden zu müssen. Jedoch muss dies auf speziellen Deponien erfolgen.

Asbestentsorgung: Kosten und Schwierigkeiten

Die Asbestentsorgung sollte nur mit Schutzkleidung vorgenommen werden.
Die Asbestentsorgung sollte nur mit Schutzkleidung vorgenommen werden.

Asbestentsorgung hat in spezieller Schutzkleidung zu erfolgen. Es muss offiziell angemeldet werden, wenn größere Mengen aus Gebäuden entfernt werden sollen. Denn nur Unternehmen mit der richtigen Ausrüstung und einer Sondergenehmigung dürfen diese Arbeiten verrichten.

Ein behördlich anerkannter Lehrgang schult die Arbeiter im richtigen Umgang mit dem gefährlichen Baustoff. Die Asbestentsorgung hat unter Ausschluss der üblichen Hilfsmittel stattzufinden. Hämmer, Schleifarbeiten oder Hochdruckreiniger sind tabu. Auch dürfen die Platten nicht gebrochen oder anderweitig beschädigt werden. Die Abgabe der Fasern an die Luft muss auf ein Minimum reduziert werden.

Bis heute wird Asbest in speziellen Deponien gelagert, da es extrem hitzebeständig ist und bei Hitzeeinwirkung von über 1000 Grad hochgiftige Dämpfe bildet.

Die bei der Asbestentsorgung entstehenden Kosten berechnen sich natürlich nach der Menge des Materials. Sollten Sie Asbestplatten abgeben wollen, können Sie dies in vielen Fällen direkt zu den Entsorgungsunternehmen bringen. Jeder Bürger kann bis zu drei Kofferraumladungen auf diese Weise entsorgen. Pro Ladung fällt ein Preis von etwa 15 Euro an.

Bei Bauarbeiten, die nur Unternehmen durchführen dürfen, sollten Sie pro Tonne mit 100 Euro bis 300 Euro rechnen, die Ihnen die Asbestentsorgung kostet.

Auch, wenn Sie Eternitplatten entsorgen wollen, fallen dieselben Probleme an, wie bei der Asbestentsorgung. Denn bei Eternit handelt es sich um mit Asbest vermischten Zement. Sie sind hochgiftig und dürfen nur von Fachleuten abgebaut werden. Auch Eternit zur Entsorgung vorzubereiten, überlassen Sie besser Spezialisten.

Weitere Mischabfälle

Neben dem hochgiftigen Asbest fallen bei Bauarbeiten natürlich noch weitere Abfälle an, die nicht in normale Bauschutt-Container gehören. Nachfolgend werden wichtige Mischabfälle genannt und Tipps zur Entsorgung gegeben.

Glaswolle entsorgen

Glaswolle kommt in Gebäuden vor allem als Dämmwolle vor. Auch dieses Material besteht aus winzigen Fasern, die, wenn sie eingeatmet werden, gesundheitsschädlich sind. Um die Dämmwolle zu entsorgen, muss sie vorsichtig in Plastiksäcke gepackt werden. Sie sollte trocken sein, denn die Unternehmen berechnen in der Regel das Gewicht der Glaswolle. Entsorgen Sie dieses Material in eigenen Containern, denn es muss gesondert behandelt werden.

Dachpappe entsorgen

Unter den Ziegeln eines Hauses wird oft eine weitere Schicht verbaut, die zusätzlichen Schutz vor Witterungen bieten soll. Dabei handelt es sich oft um Dachpappe. Zu entsorgen ist diese alle paar Jahre, denn sie ist nur von begrenzter Haltbarkeit. Da das Material harmlos ist, können Sie diese Arbeiten selbst übernehmen.

Verpacken Sie die Dachpappe und entsorgen Sie sie in einem Container. Auch der Transport im eigenen Wagen zum Wertstoffhof ist eine Option.

Bauschutt gehört nicht auf den Sperrmüll.
Bauschutt gehört nicht auf den Sperrmüll.

Bahnschwellen entsorgen

Wollen Sie alte Bahnschwellen entsorgen, müssen Sie bedenken, dass das Altholz zwischen den Gleisen behandelt wurde. Es ist also schadstoffhaltig und darf nicht auf dem Sperrmüll landen. Lokale Schadstoffsammelstellen nehmen in der Regel bis zu einer gewissen Gewichtsklasse Holz dieser Art entgegen ohne dies in Zahlung zu stellen.

Fenster entsorgen

Fenster bestehen aus gemischtem Material und müssen entsprechend behandelt werden, bevor die Rohstoffe wiederverwendet werden können. Es ist also zu beachten, welche Materialien von Bedeutung sind, beim Fenster, das Sie entsorgen wollen. Handelt es sich um alte Holzfenster, so müssen Sie sie wie alte Bahnschwellen entsorgen.

In Glascontainern dürfen Sie übrigens kein Fensterglas entsorgen, da es sich um unterschiedliche Glasarten handelt, die nicht in dieselbe Produktionsklasse gehören.

Leuchtstoffröhren entsorgen

Die Entsorgung von Leuchtstoffröhren muss in mehreren Schritten geschehen, denn sie enthalten hochgiftiges Quecksilber. Außerdem können Metall und Glas gewonnen und wiederverwertet werden. Bringen Sie Leuchtstoffröhren also direkt zum Wertstoffhof. Dasselbe gilt übrigens auch für die Entsorgung von Energiesparlampen.

Dachziegel und Fliesen entsorgen

Fliesen und Dachziegel sind reiner Bauschutt und können in einem normalen Schuttcontainer beseitigt werden. Kleinere Mengen können direkt zum Wertstoffhof gebracht werden. Dachziegel zu entsorgen ist jedoch oft ein großer Aufwand und dabei nicht ungefährlich. Bei den Arbeiten in großer Höhe fallen oft sehr viele Dachziegel an. Hier ist die Hilfe von Fachleuten sicher angebracht.

FAQ: Bauschutt

Welche Sanktionen drohen bei der illegalen Entsorgung von Bauschutt?

Sie müssen hier mit einem Bußgeld rechnen, dessen Höhe je nach Bundesland variiert. Die genauen Beträge finden Sie in den einzelnen Bußgeldtabellen.

Wo ist der Unterschied zwischen Bauschutt und Baumischabfall?

Bauschutt kann meist direkt recycelt werden, wohingegen Baumischabfall in der Regel zuerst sortiert und behandelt werden muss, bevor er wiederverwertet, verbrannt oder deponiert werden kann.

Wie entsorge ich Bauschutt ordnungsgemäß?

Sie müssen hierfür einen Schuttcontainer anfordern. Es gibt zahlreiche Firmen, die eine solche Dienstleistung anbieten, in der Regel können Sie jedoch auch bei einem kommunalen Verwertungshof einen solchen Container mieten. Ein Vergleich der Kosten bei den verschiedenen Anbietern kann sich hier lohnen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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