Gefahrenstellen werden in der Regel durch bestimmte Verkehrszeichen angezeigt. Dies bedeutet dann auch, dass bestimmte Verhaltensweisen gelten. So unter anderem auch beim Baustellenschild, welches eine Arbeitsstelle im Straßenverkehr ankündigt. Missachten Fahrer das „Achtung, Baustelle!“-Schild, drohen Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog.
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Beim Zeichen 123 Geschwindigkeit nicht angepasst | 100 EUR | 1 |
Als Verantwortliche an einer Arbeitsstelle | ||
... keine ordnungsgemäße Beschilderung veranlasst | 75 EUR | |
... Anordnung zur ordnungsgemäßen Beschilderung nicht befolgt | 75 EUR |
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Baustellenschild
Das Verkehrsschild 123 wird oft auch als Baustellenschild 123 bezeichnet. Es zeigt eine Arbeitsstelle an, die sich im öffentlichen Straßenland befindet, und an der Verkehrsteilnehmer gehalten sind, besondere Vorsicht walten zu lassen. Neben Baustellen können auch Vermessungs- oder Grünflächenarbeiten oder Baumschnittarbeiten so ausgewiesen sein. Wie das Verkehrsschild „Achtung, Baustelle!“ aussieht, erfahren Sie hier.
Das Verkehrszeichen für eine Baustelle gilt gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) als Gefahrenzeichen. Diese verlangen vom Verkehrsteilnehmer eine erhöhte Aufmerksamkeit sowie die Verringerung der Geschwindigkeit im Bereich der Gefahrenstelle. Ein konkretes Tempolimit oder Verhaltensweisen schreibt das Baustellenschild nicht vor.
Befindet sich die Arbeitsstelle im öffentlichen Straßenraum und beeinflusst den Verkehr, muss eine solche Baustelle durch das Verkehrszeichen 123 gekennzeichnet sein. Ein Baustellenschild ist dann Pflicht, da es dazu dient, Verkehrsteilnehmer über diese Gefahrenstellen bzw. besondere Verkehrssituation zu informieren. Die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) regeln, wie eine korrekte Absicherung erfolgen muss.
Verkehrsschild „Baustelle“: Was bedeutet das Baustellenschild?
Baustellen im öffentlichen Straßenland sind keine Seltenheit. Für die Instandhaltung der Straßen, Grünflächen oder auch die Reparatur von Straßenlampen, Geländern oder Lichtzeichenanlagen werden oftmals keine kompletten Straßen gesperrt. Schon gar nicht, wenn es sich nur um temporäre Arbeitsstellen handelt.
Im laufenden Verkehr bringen solche Arbeitsstellen allerdings immer ein erhöhtes Gefahrenpotential mit sich. Um Verkehrsteilnehmer auf diese Gefahrenstellen hinzuweisen, werden bestimmte Verkehrszeichen eingesetzt. Aber auch auf große Arbeitsstellen, die eine Sperrung der gesamten Strecke bedeutet, weist das entsprechende Verkehrszeichen auf diese hin.
Meist als „Achtung, Baustelle!“ bekannt, ist das Baustellenschild in der Anlage 1 zur Straßenverkehrsordnung als Hinweis auf eine Arbeitsstelle hinterlegt. Das bedeutet, dass jegliche Arten von Arbeiten durch dieses Schild abgedeckt sind und nicht nur Baustellen. Zu diesen Arbeiten können beispielsweise folgende zählen:
- Ausbesserungen der Fahrbahn
- Reparaturen an Einrichtungen und Anlagen (Leitplanken, Ampeln, Lichtmasten usw.)
- Beseitigung von Vandalismus (Haltestellen, Verkehrsanlagen, Grünflächen usw.)
- Baumschnitt
- Grünflächenpflege
- Vermessungsarbeiten
- Kanalreinigungen
Wie bei allen Gefahrenzeichen handelt es sich auch beim Baustellenschild um ein weißes Dreieck mit rotem Rand. Auf dem weißen Hintergrund ist ein schwarzes Piktogramm zu sehen, dass einen Arbeiter mit Schaufel vor einem Erdhaufen darstellt.
Gemäß den Bestimmungen in § 40 StVO gelten bei Gefahrenzeichen wie dem Baustellenschild allgemeine Verhaltensvorgaben. Diese sind wie folgt definiert.
Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine Gefahrsituation (§ 3 Absatz 1).
Damit Verkehrsteilnehmer weder sich noch andere bzw. die Arbeiter gefährden, gilt also bei einem Baustellenschild mit erhöhter Aufmerksamkeit unterwegs zu sein. Darüber hinaus ist auch die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Konkrete Tempolimits schreibt das Verkehrszeichen 123 allerdings nicht vor. Geschwindigkeitsbeschränkungen werden auch bei einer Arbeitsstelle durch die entsprechenden Gebotsschilder ausgewiesen.
Weitere Regelungen oder Verhaltensweisen sind durch das Zeichen 123 ebenfalls nicht bestimmt. So zeigt ein Baustellenschild kein automatisches Parkverbot an. Ob Sie im Umfeld vom Baustellenschild parken dürfen, hängt von der jeweiligen Verkehrssituation und den allgemeinen Bestimmungen zum Parken ab. Das Baustellenschild wird aber in der Regel durch andere Zeichen ergänzt, sodass meist ein Halte- und Parkverbot zu beachten ist.
Ist ein Baustellenschild Pflicht?
Ein Baustellenschild ist in der Regel dann Pflicht, wenn sich die Arbeits- bzw. Baustelle im öffentlichen Straßenraum befindet und sich die Arbeiten auf den Verkehr auswirken. Um Verkehrsteilnehmer vor dieser potentiellen Gefahrenstelle zu warnen, müssen die verantwortlichen Behörden und Bauunternehmen ein Baustellenschild anbringen oder aufstellen.
Laut § 40 StVO ist auf eine solche Gefahrenstelle rechtzeitig hinzuweisen. Außerorts muss das Verkehrszeichen 123 daher in der Regel 150 bis 250 m vor der Arbeitsstelle aufgestellt sein. Ist der Abstand geringer, ist dies durch ein entsprechendes Zusatzzeichen anzuzeigen. Des Weiteren können Zusatzzeichen auch auf die Länge der Arbeitsstelle hinweisen und in welcher Richtung diese zu finden ist.
Das Ende einer Baustelle wird üblicherweise nicht durch ein besonderes Baustellenschild ausgewiesen. Die so ausgewiesene Gefahrenstelle endet in der Regel mit dem Ende der Arbeitsstelle bzw. dem Aufheben der Sperrung, Einengung oder Rückführung der umgeleiteten Fahrspuren. Auch die Aufhebung eines bestehenden Tempolimits kann das Ende der Gefahrenstelle anzeigen.