Bußgeldtabelle für das Befahren von Waldwegen
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Verbotswidriges Befahren von Waldwegen | ca. 25 Euro* | |
Verbotswidriges Parken auf Waldwegen | ca. 25 Euro* | |
Beim Verlassen eines Feld- oder Waldwegs nicht Vorfahrt gewährt | 25 Euro | |
… mit Gefährdung | 100 Euro | 1 |
… mit Unfall | 120 Euro | 1 |
* Kann variieren. Kommt es zusätzlich zu Verstößen gegen die Gesetze zum Schutz der Natur und Umwelt, können Geldbußen von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.
Weil es sich nicht um befestigte Straßen handelt, werden Feld- und Waldwege oft stiefmütterlich behandelt. Dabei müssen sich Autofahrer hier genauso an gewisse Regeln halten. Nur an welche? Tatsächlich gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch auf einem Waldweg.
Es obliegt den Bundesländern, das Befahren von Waldwegen zu gestatten oder zu verbieten. Je nach Naturschutz- oder Landeswaldgesetz gibt es deshalb Abweichungen zwischen den Ländern. Eine Gemeinsamkeit lässt sich jedoch erkennen: Das Befahren von Waldwegen ist verboten, sofern es nicht einem zulässigen Zweck (z. B. Bewirtschaftung) dient.
Wann das Befahren von Waldwegen zweckgemäß und damit zulässig ist und welche Verkehrsregeln dabei beachtet werden müssen, haben wir für Sie in Erfahrung gebracht.
Inhaltsverzeichnis
Wald- oder Feldwege: Ob das Befahren erlaubt ist, hängt vom Zweck ab
Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von 1975 stellte klar: Unabhängig von der Befestigung des Weges handelt es sich um einen Feld-, Wald-, Wiesen-, Weinbergs- oder allgemein Wirtschaftsweg, wenn er überwiegend zur Land- und Forstwirtschaft genutzt wird und keine überörtliche Bedeutung hat (Az. VI ZR 172/74).
Aus dem Bundeswaldgesetz sowie den jeweiligen Landeswaldgesetzen geht hervor, dass das Befahren von Waldwegen nur zu bestimmten Zwecken gestattet ist. In erster Linie sollten Feldwege nur genutzt werden, wenn dies zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken geschieht.
Unzulässig ist dagegen meist das Befahren von Feld- und Waldwegen zum Zweck …
- des Motorsports,
- der Erholung,
- der Abkürzung oder
- aus gewerblichen Gründen.
Weil das Befahren von Waldwegen gesetzlich untersagt ist, müssen die Wege nicht extra mit entsprechenden Verbotsschildern versehen werden. Befugte Personen können Landwirte, Förster und Jäger (gem. Landesjagdgesetz) sein.
Befahren von Waldwegen: Mit diesen Kraftfahrzeugen geht das
Egal, ob es sich um öffentliche oder private Forstwege handelt, das Befahren von Waldwegen ist nur dann gestattet, wenn es einem zulässigen Zweck dient. Der Motorsport gehört, wie bereits erklärt, nicht dazu. Damit sind Vergnügungsfahrten mit Motorrad oder Quad im Wald ausgeschlossen.
Abgesehen davon ist das zulässige Befahren von Waldwegen nicht an bestimmte Fahrzeugarten gebunden. Ein Landwirt kann beispielsweise mit seinem Pkw den Feldweg befahren, um seinen Acker zu erreichen und dessen Zustand zu überprüfen.
Vorsicht ist geboten, was motorisierte Krankenfahrstühle und Fahrräder angeht. In den meisten Regionen ist ihnen das Befahren von Waldwegen gestattet. Achten Sie jedoch darauf, die Wege nicht zu verlassen, da das Betreten oder Befahren des Waldes außerhalb der Wege normalerweise verboten ist.
Jedes Bundesland kann das Befahren von Waldwegen selbst regeln
Bundeseinheitlich gilt § 14 Bundeswaldgesetz. In Abs. 2 räumt dieses den Bundesländern das Recht ein, Einzelheiten selbst zu regeln. Sie können demnach aus wichtigen Gründen das Betreten oder Befahren von Waldwegen einschränken. Wer es genau wissen will, schlägt im Landeswaldgesetz seines Bundeslandes nach. Fündig werden Sie außerdem in den Naturschutz- oder Forstgesetzen der Länder.
Befahren von privaten Waldwegen: Keine Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers
Wie bereits erklärt, können die einzelnen Bundesländer eigene Bestimmungen für das Betreten oder Befahren von Waldwegen aufstellen. In einigen Punkten ähneln sich die jeweiligen Landesgesetze jedoch stark.
Nach § 14 Bundeswaldgesetz erfolgt das Betreten von privaten Waldwegen stets auf eigene Gefahr. Reiter, Spaziergänger und Fahrradfahrer müssen mit Unebenheiten und unübersichtlichen Streckenabschnitten auf Feld- und Waldwegen rechnen und können sich im Falle des Falles nicht auf die Haftung des Waldbesitzers berufen. Dieser unterliegt in der Regel keinen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten. Die Länder können gemäß § 14 Bundeswaldgesetz das Befahren von Waldwegen den Regelungen zum Betreten derselben gleichsetzen.
Befindet sich ein Waldweg in Privatbesitz, muss dessen Eigentümer es in der Regel dulden, wenn dieser durch die zuständige Behörde (z. B. Forstbehörde) gekennzeichnet wird. Er selbst muss bzw. darf dies meist nicht selbst ohne Genehmigung der Behörde tun.
Die Landesgesetze räumen den Waldbesitzern in der Regel das Recht ein, eine anderweitige Nutzung z. B. Parken oder Befahren von Waldwegen nach Vereinbarung zu gestatten und dafür Gebühren zu erheben.
Öffentliche Feldwege: Beim Befahren gilt die StVO
Gelten besondere Verkehrsregeln beim Befahren von Wald- oder Feldwegen? Nein, für Feldwege gilt die StVO genauso wie für andere Straßen. Wichtig sind dabei vor allem die Regelungen zur Vorfahrt und zur Geschwindigkeit.
Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 StVO findet die Regelung „rechts vor links“ beim Befahren von Waldwegen ohne anderweitige Verkehrszeichen Anwendung. Anders verhält es sich, wenn Sie einen Feld- oder Waldweg verlassen und auf eine andere Straße fahren. In diesem Fall müssen Sie Vorfahrt gewähren. Ebenso haben Schienenfahrzeuge Vorrang (§ 19 StVO), sollte der Waldweg von einem Bahnübergang gekreuzt werden.
Ein vorgeschriebenes Tempolimit gibt es für Waldwege nicht, allerdings lässt sich aus § 4 StVO ableiten, dass die Geschwindigkeit stets den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung angepasst werden muss. Wann ein Geschwindigkeitsverstoß vorliegt, kommt deshalb auf den Einzelfall an.
Verbotswidriges Befahren von Forst- und Waldwegen: Strafe oder Bußgeld?
Es gibt einen Unterschied zwischen Bußgeld und Strafe. Auf dem Feldweg zu fahren, ohne dazu berechtigt zu sein, stellt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) dar. Deshalb zieht das verbotswidrige Befahren von Forstwegen keine Strafe im Sinne des StGB nach sich, sondern ein Buß- oder Verwarnungsgeld.
Je nach Region kann das verbotswidrige Parken auf bzw. Befahren von Waldwegen mit einer Geldbuße geahndet werden. Oft geht es dabei auch um den Schutz von Umwelt und Natur sowie die Erhaltung des Waldes, weshalb die Geldbußen für besonders schwere Verstöße schwindelerregende Höhen von bis zu 25.000 Euro erreichen können (z. B. wenn Sie auf einem Waldweg fahren und Ihr Kfz dabei Benzin verliert und dadurch Boden und Gewässer verunreinigt).
Verbotswidriges Parken kann in gleicher Weise einen Verstoß gegen die Landeswaldgesetze oder die Naturschutzgesetze der Länder darstellen und ein entsprechendes Bußgeld nach sich ziehen.
FAQ: Das Befahren von Waldwegen
Nicht jeder darf einfach Waldwege befahren. Wer es trotzdem tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bundesländer bestimmten jeweils selbst, wem sie das Befahren von Waldwegen erlauben und wem nicht.
Nein. Der Motorsport ist im Wald nicht zulässig. Hier erfahren Sie, wann das Befahren von Waldwegen noch verboten ist.
Je nach Fall können Bußgelder bis zu 120 Euro folgen. Noch teurer wird es, wenn Sie dabei gegen das Umweltschutzgesetz verstoßen. Mit einem Klick hier, erhalten Sie die Bußgeldtabelle.
Ich hab im Wald bei Brandstufe 5 geparkt und war im Wald spazieren . Freitag hat ich ein Brief der Forst Verwaltung im Briefkasten und soll eine Stellungs nahme ausfüllen.was passiert wenn ich nicht mehr weiß wer gefahren ist?
Wie erkennt man, welche Straße ein Feld- &/oder Waldweg ist und welche nicht.
Im Verlauf einer Straße gibt es durchaus verschiedene Oberflächen von Asphalt bis Kies. Wenn außer den gewöhnlichen StVO-Schidlern der Straße entlang keine weiteren Schilder über das erlaubte/verbotene Befahren sind, kann man gar nicht erkennen welche Straße ein Waldweg ist und welche nicht.
Das Befahren von Straßen ist ja allgemein erlaubt.
Danke im Voraus
Öffendlicher Feldweg bei Waldbrandwarnstufe 5 befahren.
Welche Strafe.
Am anfang vom Feldweg steht nur kein Winterdienst mehr nicht.
Wer kann helfen.
Die Polizei hilt mich an und sagte mir das das befahren von Wlad und Feldwegen bei Waldbrandwarnstufe 5 verboten ist und beim nächstenmal der Führerschein weg ist.
Ist das richtig odsr nicht?
Wer kann helfen? MfG H.Ludwig