Besucherparkplatz: Was das Schild für Autofahrer bedeutet

Was gilt es zu beachten, wenn Schilder auf einen Besucherparkplatz hinweisen?
Was gilt es zu beachten, wenn Schilder auf einen Besucherparkplatz hinweisen?

In der Nähe von öffentlichen Einrichtungen, Freizeitangeboten, Supermärkten oder sonstigen Geschäften ist es meist nicht einfach einen freien und zugleich kostenlosen Stellplatz zum Parken zu finden. Bei Einkaufsmöglichkeiten kann dies unter Umständen sogar dazu führen, dass die die Kunden ausbleiben. Daher loben die Händler sogenannte Besucherparkplätze aus, deren Nutzung an einen beabsichtigten Einkauf im Geschäft gebunden ist.

Doch was müssen Autofahrer beachten, wenn ein Schild auf einen Besucherparkplatz hinweist? Wie lange ist das Parken auf diesem Stellplatz erlaubt? Müssen Autofahrer, die keinen Einkauf tätigen, mit einem Bußgeld rechnen? Und welche Regelungen gilt es zu beachten, wenn ein Besucherparkplatz zu einer Mietwohnung gehört? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Besucherparkplatz

Was sind Besucherparkplätze?

Eine eindeutige Definition des Begriffs „Besucherparkplatz“ gibt es nicht und auch die StVO erwähnt diesen nicht. Meist handelt es sich dabei allerdings um private Parkplätze, deren Nutzung ausschließlich Kunden bzw. Gästen vorbehalten ist.

Worauf gilt es beim Parken auf einem Besucherparkplatz zu achten?

Die für den jeweiligen Besucherparkplatz geltende Regelung können Sie üblicherweise einem entsprechenden Hinweisschild entnehmen. Diese geben Auskunft darüber, wer dort parken darf und welche Vorschriften dabei zu beachten sind. An diese sollten Sie sich halten, denn durch die Nutzung des Stellplatzes gehen Sie mit dem Eigentümer einen Vertrag ein.

Wie lange darf man auf einem Besucherparkplatz parken?

Die Eigentümer von privaten Parkplätzen können die maximale Parkdauer grundsätzlich individuell festlegen. Üblicherweise wird der Zeitraum dafür so gewählt, dass ein ausgiebiger Einkauf problemlos möglich ist. Um mögliche Vertragsstrafen zu vermeiden, sollten Sie falls vorgeschrieben Ihre Ankunftszeit mithilfe einer Parkscheibe angeben.

Besucherparkplatz: Wer macht die Regeln?

Für Besucherparkplätze ist die Parkdauer häufig begrenzt.
Für Besucherparkplätze ist die Parkdauer häufig begrenzt.

Ein Besucherparkplatz ist laut Definition ein Stellplatz, der Personen vorbehalten ist, die sich nur für einen begrenzten Zeitraum am jeweiligen Ort aufhalten. Der Zweck des Besuches kann dabei durchaus variieren. So kann es sich dabei zum Beispiel um einen Termin bei einem Arzt oder einer Behörde handeln. Aber auch bei Supermärkten und Geschäften werden die Kundenparkplätze teilweise als Besucherparkplätze bezeichnet.

In der Regel befindet sich ein Besucherparkplatz auf einem privaten Grundstück, weshalb der Eigentümer Vorschriften für die Nutzung der Stellflächen aufstellen kann. Welche Regeln dabei für den jeweiligen Besucherparkplatz gelten, verraten Schilder vor der Einfahrt auf das Gelände. Die meisten Autofahrer schenken diesen Tafeln vermutlich wenig Beachtung, dabei gehen Sie durch die Nutzung einen Vertrag ein.

So steht es den Betreibern zum Beispiel frei, bei einem Besucherparkplatz die Dauer der Parkzeit zu begrenzen und die Verwendung einer Parkscheibe anzuordnen. Kommen die Autofahrer diesen Aufforderungen nicht nach, kann dies schnell zu einem Knöllchen führen. Allerdings handelt es sich dabei nicht um ein Verwarngeld des Ordnungsamtes, sondern um eine Vertragsstrafe, die von privaten Unternehmen im Auftrag der Grundstücksbesitzer erhoben wird. Diese Ahndung soll unter anderem verhindern, dass Pendler ihr Fahrzeug den ganzen Tag auf dem Besucherparkplatz abstellen und mögliche Kunden keinen geeigneten Stellplatz mehr finden.

Besucherparkplätze in Wohngebieten: Was müssen Anwohner beachten?

Ist in einer Wohnanlage ein Besucherparkplatz laut Gesetz vorgeschrieben?
Ist in einer Wohnanlage ein Besucherparkplatz laut Gesetz vorgeschrieben?

Die Einrichtung spezieller Besucherparkplätze erfolgt aber nicht ausschließlich bei Geschäften oder öffentlichen Institutionen, sondern auch in Wohnanlagen kann dies sinnvoll sein. Denn dadurch lässt sich gewährleisten, dass Freunde oder Familienangehörige, die zu Besuch kommen, auch tatsächlich einen Parkplatz in der Nähe finden.

Allerdings steht einem Hausbewohner laut Mietrecht kein eigener Besucherparkplatz zu. Pflicht sind solche zusätzlichen Stellplätze für Personen, die nicht in der Anlage wohnen, nämlich in der Regel nicht. So bestehen die Gemeinden und Städte bei neuen Mehrfamilienhäusern üblicherweise nur auf ausreichend Parkplätzen für die Bewohner. Daher bestimmt über die Einrichtung und geltenden Regeln für den Besucherparkplatz üblicherweise die Eigentümergemeinschaft.

Nutzen Anwohner unerlaubt den Besucherparkplatz, sind laut Mietrecht Konsequenzen möglich. Hierbei kann es sich zum Beispiel um eine Abmahnung oder eine Unterlassungserklärung handeln. Ob diese Maßnahmen tatsächlich gerechtfertigt sind, hängt vor allem von den Vereinbarungen im Mietvertrag und der Eigentümerversammlung ab.

Gerade bei älteren Wohnhäusern und Straßenzügen fehlt aber der Platz für private Parkplätze, sodass selbst die Mieter auf Parkerleichterungen angewiesen sind. Diese können beispielsweise Anwohnerparkausweise beantragen, die das Parken in Bereichen der Parkraumbewirtschaftung ermöglichen. Für Freunde mit Auto kann ein Besuch dort dann aber eine kostspielige Angelegenheit werden.

Die Stadt Hamburg hat sich für dieses Problem eine Lösung überlegt. Zwar ist es nicht möglich, einen individuellen Besucherparkplatz für Anwohner zu errichten, aber die Stadt erteilt sogenannte Besucherparkausweise. Die Anwohner können diese für ihren Besuch beantragen, damit auch diese von der Parkerleichterung profitieren.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Nicole - Redakteurin
Nicole P.

Nicole ist seit 2016 dabei. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die Aspekte der Verkehrssicherheit sowie der Fahrzeugpflege.

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