Verstöße gegen die BTM-Bestimmung, können wie folgt sanktioniert werden:
Verstoß/Vergehen | Sanktionen |
---|---|
Ordnungswidrigkeit nach § 32 BtMG | bis zu 25.000 EUR Bußgeld |
Straftat nach §§ 29 - 30b BtMG | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre |
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot |
---|---|---|---|
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim ersten Mal | 500 € | 2 | 1 Monat1 M |
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim zweiten Mal | 1.000 € | 2 | 3 Monate3 M |
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr ab dem dritten Mal | 1.500 € | 2 | 3 Monate3 M |
Gefährdung des Straßenverkehrs unter Drogeneinfluss | 3 | Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Umgangssprachlich werden Betäubungsmittel (oder auch BTM) meist als Drogen bezeichnet. Doch gesetzlich gesehen ist genau definiert, welche Substanzen und Stoffe als BTM gelten und somit unter die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) fallen. Medizinisch und juristisch gibt es in Bezug auf BTM und deren Definition einige Unterschiede. So können bestimmte Medikamente in der Medizin als Betäubungsmittel eingesetzt werden. Aufgrund ihres Wirkstoffes bzw. ihrer Zusammensetzungen treffen die Bestimmungen des BtMG auf diese jedoch nicht zu.
Was BTM laut Gesetz sind, welche Vorschriften für den Besitz und Erwerb besonders wichtig sind und mit welchen Sanktionen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen zu rechnen ist, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Betäubungsmittel (BTM)
Was Betäubungsmittel gesetzlich gesehen sind, ist in den Anlagen 1 bis 3 des Betäubungsmittelgesetzes bestimmt. Substanzen mit einem Eintrag in diesen Listen fallen unter die Regelungen des BtMG.
Das BtMG bestimmt in §§ 29 bis 34, wann im Zusammenhang mit BTM eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegen. Ersteres kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Eine Straftat zieht entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich.
Sowohl Drogenkonsum im Straßenverkehr als auch der Besitz von Substanzen, die unter das BtMG fallen, können die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Eine solche kann als Nebenstrafe bei einer Straftat oder bei einer Anzweiflung der Fahreignung durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden.
Betäubungsmittel: Definition und Bedeutung von BTM
Drogen oder Medikamente, die als Betäubungsmittel bezeichnet werden, haben in der Regel die berauschende bzw. betäubende Wirkung gemein. Die Substanzen haben meist die Eigenschaft Schmerzen zu betäuben und bestimmte psychische Zustände zu lindern oder auszulösen. Was rechtlich als BTM gilt, bestimmt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in den Anlagen 1 bis 3.
Medizinisch werden Substanzen, die eine betäubende Wirkung haben, oftmals auch als Anästhetikum bezeichnet. Nicht jedes Anästhetikum wird im BtMG benannt, sodass es rechtlich gesehen nicht als BTM gilt. Besitzen Betäubungsmittel Potential als Suchtmittel, sind sie in der Regel in der BTM-Liste des Gesetzes zu finden. Wichtig für einen Eintrag sind wissenschaftliche Erkenntnisse sowie ein signifikantes Missbrauchspotential als Droge.
Besitzt ein BTM einen Eintrag in den Anlagen des BtMG, fällt es in eine der drei dort festgelegten Kategorien. Substanzen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wie folgt unterteilt:
- nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel (Anlage 1)
- nicht verschreibungsfähige aber verkehrsfähige Betäubungsmittel (Anlage 2)
- verschreibungsfähige und verkehrsfähige Betäubungsmittel (Anlage 3)
In der Medizin werden BTM, auch solche, die unter das BtMG fallen, meist zu therapeutischen Zwecken und zur Behandlung von Krebserkrankungen, bei chronischen oder starken Schmerzen, bei Operationen oder auch bei einer AIDS-Erkrankung verwendet.
BTM-Medikamente: Beispiele aus den verschiedenen Kategorien
Als nicht verkehrsfähige BTM gelten in der Regel Substanzen, die zu einer Veränderung des Bewusstseinszustandes führen. Sowohl LSD als auch MDMA (Ecstasy) oder Heroin gehören hier dazu. Diese Stoffe sind weder verkehrs- noch verschreibungsfähig, können also nicht legal gehandelt oder verschrieben werden. Soll eine solche Substanz für Forschungszwecke verwendet werden, ist die Beschaffung des BTM über die Verschreibungsverordnung (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung – BtMVV) mit einer Ausnahmegenehmigung möglich.
BTM aus der Liste in Anlage 2 BtMG sind zwar verkehrsfähig, jedoch nicht verschreibungsfähig. Hierbei handelt es sich üblicherweise um Roh- und Grundstoffe oder Zwischenprodukte, die zur weiteren Verarbeitung bzw. Herstellung von Medikamenten in den Verkehr gebracht werden dürfen. Eine Verschreibung oder Verabreichung an Patienten ist nicht zulässig.
Sonstige Betäubungsmittel, die für Therapien und Behandlungen verschrieben werden dürfen, sind in der Anlage 3 BtMG aufgeführt. Zu den Substanzen gehören unter anderem Morphin, Codein, Tilidin oder Benzodiazepine. Ob eine Arznei als Betäubungsmittel eine Verschreibung gemäß Betäubungsmittelverschreibungsverordnung benötigt oder per „normalem“ Rezept erhältlich ist, hängt unter anderem von der Zusammensetzung des Medikaments ab und ob bei diesem ein erhöhtes Missbrauchspotential angenommen wird.
Betäubungsmittel: Diese Strafe droht bei Verstößen gegen das BtMG
Eine Missachtung der gesetzlichen Vorschriften zu BTM kann entweder eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat darstellen. Gemäß den Bestimmungen in § 32 BtMG kann eine Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen. Wie hoch dies letztendlich ausfällt, hängt vom jeweiligen Einzelfall und von der Schwere des Verstoßes ab.
Gleiches gilt auch bei einer Straftat. Ein Vergehen im Zusammenhang mit BTM hat entweder eine Geldstrafe zur Folge oder bedeutet eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren drohen.
BTM im Straßenverkehr: Ist der Führerschein weg?
Nehmen Verkehrsteilnehmer starke Betäubungsmittel zu sich, kann das durchaus auch Folgen für die Fahrerlaubnis haben. Das Fahren unter Drogen oder auch der Besitz illegaler Betäubungsmittel stellt üblicherweise eine Straftat dar. Im Zuge des Strafverfahrens sind als Nebenstrafe die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot möglich.
Darüber hinaus kann die Fahrerlaubnisbehörde Betroffenen die Fahreignung absprechen, wenn sie mit BTM im Auto oder auf dem Fahrrad erwischt werden. Überschreiten sie bestimmte Grenzwerte für BTM im Straßenverkehr, ist die Entziehung der Fahrerlaubnis sehr wahrscheinlich. Zudem ist es auch möglich, dass der Besitz bereits als Indiz für einen Drogenkonsum gewertet und die Fahreignung in Frage gestellt wird.
Quellen und weiterführende Links
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- Bundestag.de
- Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- Zoll.de
- Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)