Blitzer-Attrappe aufstellen: Ist das erlaubt?

Die Geschwindigkeitsüberwachung auf eigene Faust

Blitzer-Attrappe: Strafbar machen Sie sich nicht, wenn kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorliegt.
Blitzer-Attrappe: Strafbar machen Sie sich nicht, wenn kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorliegt.

Zu hohe Geschwindigkeiten im Straßenverkehr können nicht nur gefährlich, sondern auch nervtötend sein. Vor allem in Wohngebieten führen zu schnelle Fahrzeuge zu einem erhöhten Lärmpegel. Und besonders hier ist es wichtig, dass nicht zu schnell gefahren wird, da innerhalb von Ortschaften oft auch andere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger anzutreffen sind.

Sorgt ein Blitzer nicht dafür, dass Raser hier langsamer fahren, sind Anwohner oft ratlos und fragen sich, was sie tun können, um die Temposünder zu maßregeln. Einige wollen nicht abwarten, bis die Stadt oder die Gemeinde auf das Problem aufmerksam geworden ist bzw. sich eine Lösung einfallen lässt.

Einige wollen mithilfe einer Blitzer-Attrappe Abhilfe schaffen. Diese wird hinter einer Hecke, einem Gartenzaun oder einem Baum versteckt und wirkt täuschend echt. Eine richtige Geschwindigkeitsmessung findet allerdings nicht statt, denn die Maßnahme dient lediglich der Abschreckung. Doch ist dies überhaupt erlaubt?

Ist eine Blitzer-Attrappe erlaubt?

An der Blitzer-Attrappe scheiden sich die Geister: Für die einen ist es eine sinnvolle Methode, Raser dazu zu bringen, die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit einzuhalten. Für die anderen ist es ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Doch dürfen besorgte oder genervte Anwohner einfach so eine Blitzer-Attrappe kaufen und aufstellen?

§ 315b Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) regelt, wann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorliegt:

Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ein Hindernis im Straßenverkehr aufzustellen, kann also als gefährlicher Eingriff gelten. Des Weiteren ist allein der Versuch strafbar und, geschieht dies unter Vorsatz, ist sogar eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe möglich. Doch stellt auch ein Fake-Blitzer ein solches Hindernis dar?

Zur Reduzierung der Geschwindigkeit in Wohngebieten hilft auch ein Blitzer, der nur fake ist.
Zur Reduzierung der Geschwindigkeit in Wohngebieten hilft auch ein Blitzer, der nur fake ist.

Grundsätzlich liegt kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor, wenn der falsche Blitzer auf einem Privatgrundstück und nicht auf der Straße platziert wird.

  • Raser werden beim Fahren nicht dadurch behindert, da sich die Blitzer-Attrappe nicht auf der Fahrbahn befindet.
  • Des Weiteren werden sie nicht durch einen Blitz geblendet, wie es bei einer richtigen Radarfalle der Fall ist.

Ein falscher Blitzer greift somit nicht direkt in den Straßenverkehr ein, sondern dient als Abschreckung. Das Ziel ist, dass zu schnelle Autofahrer die Geschwindigkeit an dieser Stelle reduzieren. Diese fühlen sich oft hintergangen, wenn ihnen bewusst wird, dass es sich um eine Radarattrappe handelt und sie völlig umsonst abgebremst haben.

Wann können falsche Blitzer zum Problem werden?

Eine Blitzer-Attrappe kann dann zum Problem werden, wenn der Verkehr dadurch negativ beeinflusst wird. Kommt es zum Beispiel zu einem Unfall, weil das vorausfahrende Fahrzeug eine Vollbremsung hinlegt, kann vom Aufsteller der Blitzkasten-Attrappe Schadensersatz verlangt werden. Ob dieser Anspruch in solch einem Fall geltend gemacht werden kann, wird jedoch immer im Einzelfall entschieden.

Falsche Blitzer kaufen und selbst bauen

Eine Blitzer-Attrappe kann käuflich erworben werden. Die Kosten belaufen sich in der Regel auf circa 100 Euro. Sie können einen Blitzer-Dummy auch selbst nachbauen. Besonders eignet sich hier eine Starenkasten-Blitzer-Attrappe. Diese kann zum Beispiel auch als Vogelhäuschen verwendet werden.

Achtung: Eine selbst gebaute Blitzer-Attrappe soll lediglich der Abschreckung dienen und darf zwar aussehen wie ein Blitzer, aber auf keinen Fall funktionieren wie ein solcher. Bauen Sie also eine entsprechende Technik ein, die beispielsweise einen Blitz abgibt, ist dies nicht erlaubt.

FAQ: Blitzer-Atrappe

Ist eine Blitzer-Attrappe erlaubt?

Ja, solange sie keinen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellt.

Kann ich eine Blitzer-Attrappe selbst bauen?

Ja, solange sie lediglich aussieht wie ein Blitzer und nicht wie ein echter funktioniert.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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