Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören in Deutschland mittlerweile zum Alltag im Straßenverkehr. Mithilfe von Blitzern sollen Raser erfasst und mittels Sanktionen zum Nachdenken gebracht werden. Je nach Höhe der überschrittenen Geschwindigkeit können die Zahlung eines Bußgelds, der Erhalt von Punkten in Flensburg und die Verhängung eines Fahrverbots die Folge sein.
Doch nicht immer funktionieren die Messgeräte einwandfrei und auch die Straßenverkehrsbehörde kann Fehler machen. So kann es sein. dass nicht jeder Bußgeldbescheid gerechtfertigt ist.
Sie wurden geblitzt und sind sich sicher, dass Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten haben? In diesem Fall scheint ein Einspruch gegen den Blitzer-Bescheid die rettende Lösung zu sein. Doch ist es wirklich so einfach? Wie stehen die Chancen, dass die gegen Sie auferlegten Sanktionen nach einem Einspruch wegfallen?
Inhaltsverzeichnis
Im Video erklärt: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Wann ist es sinnvoll, einen Einspruch gegen den Blitzer-Bescheid einzulegen?
Wenn Sie Zweifel daran haben, dass der Bußgeldbescheid korrekt ist, können Sie mit dem Bußgeldcheck ** eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen.
Wann sollte ich einen Einspruch in Erwägung ziehen?
Als Berufsfahrer: Besonders als Berufsfahrer müssen Sie mobil sein und können sich ein Fahrverbot eigentlich nicht leisten. Ist es aber doch passiert und Sie sollen Ihren Führerschein aufgrund eines verhängten Fahrverbots für bestimmte Zeit abgeben, sollten Sie in jedem Fall darüber nachdenken, einen Einspruch einzulegen, um nicht auch Ihren Arbeitsplatz zu riskieren.
Geringere oder keine Strafe in Aussicht: Wenn Sie nur ein paar km/h davon entfernt sind, keine oder eine geringere Strafe zu bekommen, kann sich eventuell ein Einspruch lohnen. Denn ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot werden jeweils erst ab einer bestimmten Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung verhängt. Eine höhere Toleranz könnte dann dazu führen, dass Ihnen keine oder geringere Sanktionen auferlegt werden.
Wann ist es wahrscheinlich, dass dem Einspruch stattgegeben wird?
- Mess- oder Installationsfehler: Ein Einspruch sollte auch eingelegt werden, wenn Sie sich, nachdem Sie geblitzt wurden, sicher sind, dass hier ein Fehler vorliegen muss. Es kann beispielsweise zu Messfehlern kommen, die das Messergebnis verfälschen. Auch bei der Installation der Blitzer können Fehler gemacht werden. Dies kann vor allem bei mobilen Radarfallen passieren.
- Formale Fehler durch die Behörde: Ein Einspruch kann auch eingelegt werden, wenn der Bußgeldbescheid zum Beispiel zu spät verschickt wurde und die Ordnungswidrigkeit bei Erhalt des Bescheides bereits verjährt ist, in der Regel also drei Monate nach dem Verstoß.
- Auf dem Blitzerfoto ist Ihr Gesicht verdeckt: Erkennt man Sie nicht auf dem Blitzerfoto, weil beispielsweise Ihr halbes Gesicht verdeckt ist, kann ein Einspruch eingelegt werden. Wenn Sie nicht zweifelsfrei identifiziert werden können, kann Ihnen der Verstoß nicht angelastet werden.
Einspruch bei einem Blitzer-Bescheid: Die Begründung ist entscheidend
Nach Erhalt des Bescheids haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Danach wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und es kann kein Einspruch mehr eingelegt werden. Eine stichhaltige Begründung ist hierbei essentiell.
Ob einem Einspruch gegen einen Blitzer-Bescheid letztendlich stattgegeben wird, kann aber pauschal nicht gesagt werden. Wird beispielsweise festgestellt, dass Messgeräte vorschriftsmäßig installiert oder geeicht worden sind, kann auch ein Einspruch Sie nicht vor den drohenden Sanktionen bewahren. Mit dem kostenlosen Bußgeldcheck ** können Sie Ihre Möglichkeiten bezüglich eines Einspruchs prüfen.
Einspruch gegen den Blitzer-Bescheid: Brauche ich einen Anwalt?
Im Normalfall brauchen Sie bei einem Einspruch gegen einen Blitzer-Bescheid keinen Anwalt. Allerdings kann dieser Sie umfassend beraten, Ihnen bei der Begründungsfindung helfen, Akteneinsicht beantragen und Ihnen Ihre Erfolgsaussichten erläutern.
FAQ: Einspruch gegen Blitzer
Prinzipiell haben Sie immer die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Ob dieser allerdings auch Aussichten auf Erfolg hat, hängt vom Einzelfall ab.
Wenn der Bußgeldbescheid formale Fehler enthält, Sie annehmen, dass dem Blitzer ein Messfehler unterlaufen ist, oder Sie auf dem Blitzerfoto nicht zu erkennen sind.
Nein, dies ist nicht zwingend erforderlich. Es kann aber Ihre Erfolgsaussichten erhöhen, da ein Anwalt für Verkehrsrecht meist genau weiß, wie Sie am besten argumentieren können, und obendrein Akteneinsicht beantragen kann.
Hallo
Nach wieviel Meter darf der Blitzer frühestens außerorts aufgestellt werden wenn die Geschwindigkeit von 120 auf 80 reduziert wird??
Ich wurde geblitzt, bin aber echt der Meinung Das es nur ca 100-150 Meter waren vom 80 Schild bis zum Blitzer.
Wäre um jede Antwort Dankbar
Danke schön jetzt
Grüße Paddy