Geschwindigkeitsmessungen aber auch Abstandsverstöße oder das Überfahren einer roten Ampel können durch den Einsatz von Blitzern festgehalten und dadurch geahndet werden. Doch gibt es für diese Blitzer eigentlich eine Rechtsgrundlage und wenn ja, wie sieht sie aus? In der Regel erhalten Blitzer durch eine Verordnung im jeweiligen Bundesland ihre rechtliche Basis. Allerdings ist es nicht immer ganz einfach, herauszufinden, ob die Blitzer, mit denen Betroffene gemessen wurden, diesen Verordnungen auch entsprechen.
Welche Rechtsgrundlage für Blitzer gilt, ob Richtlinien bei der Messung befolgt werden müssen und ob diese Vorschriften für alle Blitzer gleich sind, betrachtet der folgende Ratgeber näher. Darüber hinaus erfahren Sie was passiert, wenn eine Messung mit einem Blitzer unzulässig ist bzw. unter welchen Umständen das der Fall sein kann.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Blitzer-Rechtsgrundlage
Ja, auch für Blitzer gelten Gesetze bzw. rechtliche Verordnungen. Es gibt keine bundeseinheitliche Vorschrift, sondern Bestimmungen in den jeweiligen Bundesländern. Diese können sich durchaus unterscheiden, sodass es für den Einsatz von Blitzer verschiedene Vorgaben geben kann. Aber alle Blitzer müssen eine Rechtsgrundlage haben.
Legen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein, können Sie Akteneinsicht verlangen und so in Erfahrungen bringen, welcher Blitzer zum Einsatz kam. Es kann jedoch recht schwierig sein, zu beurteilen, ob der Blitzer den geltenden Verordnungen entspricht. Hier ist es ratsam, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Messungen mit einem Blitzer können zum Beispiel dann unzulässig sein, wenn das Gerät falsch bedient, aufgestellt oder nicht ordnungsgemäß gewartet wurde. Das kann auch der Fall sein, wenn die Auswertung der Messergebnisse nicht durch die berechtigten Beamten oder Behörden erfolgt. Private Bedienungen und Auswertungen sind in der Regel daher nicht zulässig. Mehr zur Unzulässigkeit von Messungen lesen Sie hier.
Blitzer: Zuständigkeit bei Messungen
Blitzer müssen eine Rechtsgrundlage haben, damit die Messwerte und Blitzerfotos als Beweismittel in einem Bußgeldverfahren überhaupt zulässig sind. So gibt es Vorschriften zum Aufstellen der Geräte, zur Handhabung dieser sowie zur Eichung und Wartung. Bundeseinheitliche Vorgaben existieren allerdings diesbezüglich nicht, da die Geschwindigkeitsmessung bzw. die Verkehrsüberwachung in den Aufgabenbereich der Bundesländer fällt. Die Länder entscheiden also, wo Blitzer stehen dürfen und wann Messungen erfolgen können. Es kann allerdings kompliziert sein, in Erfahrung zu bringen, ob der verwendete Blitzer der gültigen Rechtsgrundlage entsprechen und die Messung zulässig ist.
Ein Grundsatz gilt jedoch bundesweit, nämlich der, dass die Zuständigkeit für Messungen sowie deren Auswertung ausschließlich in den hoheitlichen Aufgabenbereich fällt. Das bedeutet, dass Blitzer nur von berechtigten Beamten oder Behörden bedient werden dürfen. Gleiches gilt für die Auswertung dieser Messungen. Rechtliche Basis dafür bildet Artikel 33 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG).
Wegweisend ist diesbezüglich auch der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 06.11.2019 (Az.: 2 Ss-OWi 942/19). In diesem ist folgender Leitsatz festgehalten:
Die Überwachung des fließenden Verkehrs ist Kernaufgabe des Staates. Sie dient dem Schutz des Lebens und der Gesundheit der am Verkehr teilnehmenden Bürger. Sie ist eine hoheitliche Aufgabe, die unmittelbar aus dem Gewaltmonopol folgt und deswegen bei Verstößen berechtigt, mit Strafen und/oder Bußgeldern zu reagieren. Sie ist ausschließlich Hoheitsträgern, die in einem Treueverhältnis zum Staat stehen, übertragen.
Daraus lässt sich ableiten, dass die Übertragung der Verkehrsüberwachung an private Firmen nicht zulässig ist und ein solcher Blitzer keine Rechtsgrundlage hat. Die Messung erfolgt widerrechtlich, was dann auch auf das folgende Bußgeldverfahren zutrifft.
Einsatz von Blitzern: Anforderungen an die Geräte
Messgeräte, die in der Verkehrsüberwachung zum Einsatz kommen, müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Auch in diesem Zusammenhang gibt es für Blitzer eine Rechtsgrundlage. Das Eichgesetz, die Eichordnung und die Vorgaben der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) bestimmen, wie und wann Geräte geeicht werden müssen.
Blitzer messen meist nicht zu 100 Prozent genau. Damit Betroffenen keine Nachteile entstehen, bestimmt die Bundesanstalt Werte für den Toleranzabzug. Dieser führt nicht dazu, dass Blitzer keine Rechtsgrundlage mehr haben, sondern gleicht lediglich die Messungenauigkeiten aus.
Unter welchen Umständen sind Messungen unzulässig?
Besitzen Blitzer keine Rechtsgrundlage, dürfen die Messergebnisse in der Regel nicht als Beweis verwendet werden. Wie zuvor beschrieben, kann das der Fall sein, wenn die Messungen oder deren Auswertung durch unberechtigte Personen erfolgten. Gleiches gilt auch, wenn die Geräte nicht den Anforderungen der Verordnungen entsprechen.
Um etwaige Messfehler oder Eichabweichungen bzw. Wartungsnachlässigkeiten nachweisen zu können, bedarf es in der Regel Sachkunde. Vermuten Betroffene Fehler bei der Messung, können sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und Akteneinsicht beantragen.
Blitzer: Besteht das Recht, Fotos zu machen?
Als Verteidigung in einem Bußgeldverfahren wird für Blitzer eine fehlende Rechtsgrundlage oft angeführt, wenn es um die Blitzerfotos geht. Als Argument wird dient dann, dass ein Blitzer die persönlichen Rechte der Betroffenen verletzen würde. Allerdings lässt sich auch hierfür beim Blitzer eine Rechtsgrundlage finden.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist § 100h Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO). Dieser definiert, dass Bildaufnahmen von Personen auch ohne deren Einverständnis zulässig sein können. Das ist beispielsweise dann so, wenn diese Aufnahme Ermittlungszwecken dienen. Also auch, wenn Fahrer in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ermittelt werden sollen.
Video zur Rechtsgrundlage für Blitzer
Quellen und weiterführende Links
- Grundgesetz (GG) Artikel 33
- Strafprozessordnung (StPO) § 100h
- Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Az.: 2 Ss-OWi 942/19)
Hallo, meine Frage : Ich verlangte von den beiden Herren, die einen Blitzer aufstellten und in Betrieb nehmen wollten, ein behördliche Genehmigung, die diese Inbetriebnahme gestattet. Nur ein Herr zeigte mir ein laminiertes Ordnungsamtkärtchen, ich gehe davon aus, dass das Aufstellen und die Inbetriebnahme eines Blitzers eine behördliche Genehmigung voraussetzt, die vor Ort als Beweis für die legale Betreibung des Blitzers vorgelegt werden muss, samt aktueller Eichbestätigung. Wie sieht dazu die korrekte Rechtsprechung aus ?