Blitzer selber bauen? Das kann sogar strafbar sein

Blitzer selber zu bauen, ist per Gesetz nicht eindeutig verboten.
Blitzer selber zu bauen, ist per Gesetz nicht eindeutig verboten.

Gründe, warum Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs sind, gibt es einige. Ob es nun Unaufmerksamkeit ist oder das Gaspedal mit Absicht etwas zu ausgiebig betätigt wird – gefährlich kann eine überhöhte Geschwindigkeit in jeder Situation werden. Hinzukommen der Lärm und die Umweltbelastung, was in Wohngebieten durchaus wichtige Themen sind. Da ist es nicht verwunderlich, wenn beispielsweise Anwohner auf die Idee kommen, Blitzer selber zu bauen und dies zur Abschreckung aufzustellen. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Was die Rechtsprechung dazu sagt, wenn Privatpersonen eine Radarfalle selber bauen, was solche Attrappen auslösen können und ob die Aufsteller mit Sanktionen rechnen müssen, sind Fragen, die der nachfolgende Ratgeber näher betrachtet.

Dürfen Privatpersonen eine Blitzer-Attrappe selber bauen und aufstellen?

Attrappen zu bauen, die wie echte Blitzer aussehen, und diese dann an neuralgischen Orten aufzustellen, um Verkehrsteilnehmer zum langsameren Fahren zu animieren, sehen einige Anwohner manchmal als einzige Möglichkeit, Tempoverstöße einzudämmen. Doch können solche Schein-Blitzer auch dazu führen, dass Autofahrer unvermittelt ihre Geschwindigkeit reduzieren und so ein Unfallschwerpunkt entsteht.

Gesetzlich verboten ist es nicht, Blitzer selber zu bauen und diese auf dem privaten Grundstück aufzustellen. Wichtig ist, dass die Attrappe nicht im öffentlichen Straßenland steht. Zudem darf keine Gefährdung von ihr ausgehen. Das kann durchaus der Fall sein, wenn die Blitzer blinken, blenden oder den vorbeifahrenden Verkehr anderweitig behindern. Dann ist es möglich, dass die zuständigen Behörden den Abbau der Attrappe verlangen. Ist ein Unfall direkte Folge der Verkehrsbehinderungen durch einen solchen selbst gebauten Blitzer, kann der Aufsteller unter Umständen zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden.

Anwohner, die Blitzer selber bauen, müssen des Weiteren darauf achten, dass die Geräte keine Geräusche machen und keine Aufzeichnungen vom öffentlichen Straßenland und dem Verkehr anfertigen. Erfüllen die Erbauer diese Anforderung, kann in der Regel eine selbstgebaute Blitzer-Attrappe im eigenen Garten aufgestellt werden, allerdings kann es auch hier zu rechtlichen Problemen kommen.

Rechtsprechung zum Aufstellen von Blitzer-Attrappen

Eine Blitzer-Attrappe zu bauen, kann strafrechtliche Folgen haben.
Eine Blitzer-Attrappe zu bauen, kann strafrechtliche Folgen haben.

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln aus dem Dezember 2018 können sich Privatpersonen strafbar machen, wenn sie einen Blitzer selber bauen und dieser den Anschein eines echten erweckt (AG Köln, 10.12.2018, Az.: 528 Ds 641/18). Das Aufstellen einer solchen Attrappe kann unter Umständen als Amtsanmaßung gewertet werden, da Geschwindigkeitskontrollen und somit das Platzieren von Messgeräten laut Beschluss des AGs „nur kraft eines öffentlichen Amtes“ ausgeübt werden können.

Das Verfahren wurde zwar wegen Geringfügigkeit eingestellt, bedeutet jedoch auch, dass Blitzer selber zu bauen, strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Und das auch obwohl das Aufstellen an sich, wie bereits erwähnt, gesetzlich nicht verboten ist. In der Regel handelt es sich jedoch um eine Einzelfallentscheidung, sodass pauschale Aussagen zum Ausgang solcher Verfahren nicht möglich sind.

Anwohner, die Autofahrer darauf aufmerksam machen wollen, dass ein Tempolimit gilt, sollten also einiges beachten, wenn sie Blitzer selber bauen. Werden sie von anderen Verkehrsteilnehmern angezeigt oder werden die zuständigen Behörden auf sie aufmerksam, sind Verfahren vor Gericht nicht ausgeschlossen. Hinzu kommt hier auch, dass bei einer Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs durch die Attrappen auch verkehrsrechtliche Konsequenzen in Form von Bußgeldern auf die Erbauer zukommen können.

FAQ: Blitzer selber bauen

Ist es verboten, eine Blitzer-Attrappe aufzustellen?

Sofern sie nur auf einem Privatgrundstück aufgestellt wird, ist dies erlaubt. Es darf jedoch aufgrund der Attrappe nicht zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs kommen.

Wann kann eine Blitzer-Attrappe eine Gefährdung darstellen?

Wenn diese z. B. blendet, den Verkehr behindert oder zu abrupten Bremsmanövern verleitet.

Meine Blitzer-Attrappe führte zu einem Unfall. Bin ich zu Schadensersatz verpflichtet?

Es besteht hier durchaus die Möglichkeit, dass Schadensersatz zu leisten ist, dies hängt aber vom Einzelfall ab.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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