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FAQ: Blitzeranwalt
Umgangssprachlich werden Anwälte für Verkehrsrecht als Blitzeranwalt bezeichnet. Ein rechtlich verwendeter Begriff ist es nicht. Ein Rechtsanwalt kann Sie bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid unterstützen und auch bei anderen verkehrsrechtlichen Belangen helfen.
Das ist je nach Einzelfall unterschiedlich. In der Regel kann ein Einspruch bei Fehlern im Bußgeldbescheid oder bei angenommenen Messfehlern sinnvoll sein. Mehr dazu, wie ein “Anwalt für Blitzer” Sie dabei unterstützen kann, erfahren Sie hier.
Die Gebühren für einen Anwalt, der Blitzer anfechtet, richten sich zunächst nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Aber auch Vereinbarungen zwischen Mandanten und Anwalt sind üblich. Je nach Fall und Sachlage fallen die Kosten für einen Blitzeranwalt unterschiedlich aus. Mehr zu den Kosten lesen Sie hier.
Welche Aufgaben hat ein Blitzeranwalt?
In bestimmten Situationen ist es notwendig, rechtlichen Beistand zu suchen. So manchmal auch, wenn ein Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt. Insbesondere dann, wenn Betroffene die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, der Bescheid Fehler aufweist oder die angegebenen Sanktionen existenzbedrohend sind und Sie nicht wissen, wie Sie am besten vorgehen sollten, kann eine rechtliche Unterstützung sinnvoll sein. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ist ein Blitzeranwalt in der Regel der richtige Ansprechpartner.
Dabei handelt es sich eher um einen umgangssprachlichen Begriff und nicht um eine rechtlich anerkannte Berufsbezeichnung. Ein solcher Anwalt hat vielmehr oft mit entsprechenden Fällen zu tun und kennt sich auf dem Gebiet gut aus. Einen Nachweis darüber muss allerdings nicht erbracht werden, es reicht aus, dass es sich um einen Anwalt für Verkehrsrecht handelt.
Sie bieten rechtliche Beratung sowie eine Vertretung bei verkehrsrechtlichen Angelegenheiten an. Zum Aufgabenbereich gehört dann beispielsweise auch das Anfechten von Bußgeldbescheiden und die Beantragung von Akteneinsicht.
Bei einem Verstoß, der durch Blitzer erfasst wurde, kann es sich nicht nur um Geschwindigkeitsüberschreitungen handeln. Auch folgende Ordnungswidrigkeiten können durch den Einsatz von Blitzern geahndet werden:
- Rotlichtverstöße (Ampelblitzer)
- Abstandsverstöße
Ein Blitzeranwalt kann seine Mandanten bezüglich des richtigen Vorgehens bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beraten und meist auch einschätzen, ob solch ein Einspruch erfolgversprechend ist oder nicht.
Blitzer: Wann ein Anwalt helfen kann
Sinnvoll kann die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt sein, wenn Blitzer für Messfehler bekannt sind oder Betroffene einen solchen vermuten. Für Laien ist es in der Regel recht schwer, dies nachzuweisen oder an die entsprechenden Unterlagen zu gelangen. Ein Blitzeranwalt kennt sich üblicherweise mit Geräten sowie Messverfahren aus und sollte in der Lage sein, einen Bußgeldbescheid diesbezüglich zu prüfen.
Der Blitzeranwalt kann dann beispielsweise Einsicht in die Messprotokolle beantragen und so unter anderem auch prüfen, ob die Geräte richtig geeicht wurden und ob die Positionierung des Gerätes den Vorschriften entsprochen hat.
Neben Messfehlern können auch Fehler im Bußgeldbescheid einen Einspruch begründen. Sind sich Betroffene nicht sicher, ob dies der Fall ist oder wie sie einen Einspruch am besten vorbringen, ist auch hier ein Blitzeranwalt meist der richtige Ansprechpartner. Er kann dann beispielsweise prüfen, ob die Angaben im Bescheid korrekt sind, ob der Fahrer eindeutig zu identifizieren ist oder ob die Fristberechnung richtig ist.
Weitere Fehler sind beispielsweise:
- das Fehlen von Informationen zu Nebenfolgen wie Fahrverboten
- das Fehlen einer Rechtsbelehrung
- das Fehlen oder die Unkenntlichkeit eines Blitzerfotos
- das Fehlen bzw. die Falschberechnung des Toleranzabzugs
Wann muss ein Anwalt hinzugezogen werden?
Einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie ohne Blitzeranwalt einlegen. Für diesen und die Akteneinsicht ist in der Regel kein Anwalt notwendig. Aber wie bereits erwähnt, kann es für Laien recht schwierig sein, ohne Kenntnisse die Informationen zu nutzen bzw. richtig zu verwenden. Eine fachkundige Unterstützung ist meist auch dann empfehlenswert, wenn es um das Anfechten und Abwenden von Sanktionen wie einem Fahrverbot geht.
Die Konsultation eines Blitzeranwalts kann dann auch dazu beitragen, Kosten zu vermeiden. Und zwar dann, wenn der Einspruch keine Aussicht auf Erfolg hat. Aber grundsätzlich hinzuziehen müssen Sie einen Blitzeranwalt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht. Es ist Ihnen überlassen, ob Sie eine solche Hilfe in Anspruch nehmen oder nicht.
Blitzer anfechten: Ein Anwalt bedeutet Kosten
Mit der Konsultation und Beauftragung eines Anwalts sind immer Kosten verbunden. Wie hoch diese bei einem Blitzeranwalt ausfallen, kann pauschal nicht bestimmt werden. Denn je nach Sachlage und Arbeitsaufwand und nach gewählter Berechnungsgrundlage fallen die Kosten unterschiedlich aus.
Zum einen kann eine Vergütung gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vereinbart sein. Zum anderen sind aber auch individuelle Vereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant möglich. Es kann durchaus möglich sein, dass eine Ersteinschätzung des Sachverhalts kostenlos angeboten wird. Hier lohnt sich ein Vergleich der Kanzleien und Angebote.
Ist der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich, muss in der Regel die zuständige Behörde die Kosten für den Blitzeranwalt übernehmen. Entscheidet das Gericht gegen Sie, müssen Sie die Kosten für das Verfahren und den Blitzeranwalt tragen. Diese fallen oftmals deutlich höher aus, als der Bußgeldbescheid an sich.
Liegt eine Rechtsschutzversicherung vor, sollten Mandanten vorab klären, welche Kosten diese übernimmt. Meist sind die Kosten für einen Blitzeranwalt inkludiert. Und die Ausgaben können sich lohnen, wenn mit Hilfe des Anwalts ein Fahrverbot oder der Verlust des Führerscheins durch zu viele Punkte abgewendet werden können.
Achtung: Auch bei einem Einspruch ohne Blitzeranwalt fallen Kosten an. Die Gerichtskosten liegen gemäß Anlage 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) unter “Teil 4 Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten” bei 10 Prozent des Bußgeldes, mindestens jedoch bei 55 Euro.