Blitzerfoto: Muss der Bußgeldbescheid immer ein Bild enthalten?

Was ist zu tun, wenn der Fahrzeugführer auf dem Blitzerfoto nicht erkennbar ist?
Was ist zu tun, wenn der Fahrzeugführer auf dem Blitzerfoto nicht erkennbar ist?

Viele Autofahrer haben schon Bekanntschaft damit gemacht – oftmals sieht man nicht besonders gut darauf aus, häufig findet es sich nur in Schwarz-weiß-Optik und es ist nicht besonders scharf: Das Blitzerfoto auf dem Bußgeldbescheid, etwa nach einer Geschwindigkeitsübertretung als Beweis. Klar ist, dass solche Bußgeldbescheide mit Blitzerfotos nichts Gutes mit sich bringen. Sie bedeuten für die Betroffenen vor allem, dass sie ein Bußgeld bezahlen müssen und eventuell auch Punkte oder ein Fahrverbot auf sie zukommen, wenn sie mit dem Auto bei zu hoher Geschwindigkeit an einem Blitzer vorbeigefahren sind.

Doch was ist eigentlich, wenn der Fahrer auf dem Blitzerfoto nicht erkennbar ist oder der Bußgeldbescheid ohne ein Foto beim Empfänger eintrifft? Alle Antworten über die verschiedenen „Mythen“, die sich um das Blitzerfoto drehen, klärt der nachfolgende Ratgeber-Artikel für Sie auf.

Alles Wichtige zum Blitzerfoto: Im Video

Alles Wichtige zum Blitzerfoto erfahren Sie auch m Video.
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Geblitzt ohne Foto – Geht das?

Tatsächlich kann ein Bußgeldbescheid sogar ohne Foto versendet werden, denn ein Blitzerfoto ist nicht zwingend erforderlich, um ein Bußgeld einzutreiben. Das Blitzerfoto gilt jedoch als Beweismittel im Bußgeldverfahren und kann für den ein oder anderen von Bedeutung sein. Mittels einer Akteneinsicht können Fahrer aber das Blitzerfoto einsehen bzw. anfordern.

Aber: Das Blitzerfoto mitzuschicken, ist keine Pflicht von der Bußgeldbehörde. Wurden Sie also geblitzt und kein Foto befindet sich auf Ihrem Bescheid, so ist dieser letztlich trotzdem gültig. Das heißt, das Bußgeld muss auch ohne Foto gezahlt werden. Besonders dann, wenn der Pkw-Fahrer mit dem Auto wahrhaftig zu schnell an dem Blitzer vorbeifuhr. Dieser Bußgeldbescheid – wenn er auch kein Blitzerfoto enthält – ist also durchaus ernst zu nehmen. Dennoch lohnt es sich in einzelnen Fällen, wenn die Fahrer nach Erhalt vom Bußgeldbescheid ihr Foto anfordern, denn dies ist ihr gutes Recht. Das ist sowohl mit als auch ohne einen Anwalt möglich.

Geschwindigkeitsüberschreitung mit Foto – aber Fahrer nicht erkennbar

Auch das kommt häufig vor: Zwar trifft der Bußgeldbescheid mit einem Foto beim Empfänger ein, jedoch ist der Fahrzeugführer auf dem Blitzerfoto nicht zu erkennen. Das kann passieren, weil die Blitzer eine schlechte Fotoqualität liefern, die das Blitzerfoto unscharf machen. In diesem Fall kann sich unter Umständen ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen.

Blitzerfoto ungültig? Anwalt!

Sollte der Bußgeldbescheid ohne Foto bei Ihnen eintreffen, dann können Sie das Blitzerfoto anfordern.
Sollte der Bußgeldbescheid ohne Foto bei Ihnen eintreffen, dann können Sie das Blitzerfoto anfordern.

Ob ein Blitzer-Bild ad hoc ungültig wird, wenn der Verkehrssünder auf diesem nicht erkennbar ist, kann nicht so pauschal gesagt werden. Dennoch kann der Fahrer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch dagegen erheben, gerade, wenn er auf dem Geblitzt-Foto unkenntlich ist. Das kann aufgrund einer großen Sonnenbrille der Fall sein, aber durchaus auch, weil das Blitzerfoto verschwommen oder allgemein unscharf ist.

Hier kann es sinnvoll sein, Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzunehmen, vor allem wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Zudem kann der Anwalt die Lage bereits beurteilen und Ihnen seine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten bei einem Einspruch geben.

Ist ein Autofahrer auf dem Bußgeldbescheid-Foto nicht erkennbar, dann entscheidet der Richter mittels seiner freien Beweiswürdigung. Natürlich darf er nicht willkürlich entscheiden. Aber er muss das Blitzerfoto ausführlich beschreiben und dabei auf charakteristische Merkmale – zum Beispiel im Gesicht – eingehen, die den Fahrer eindeutig im Auto identifizieren.

Gewissermaßen spielt das eigene Aussehen für das Bußgeld also eine Rolle. Denn infolgedessen wird ein sogenanntes anthropologisch-morphologisches Gutachten erstellt. Dieses ist allerdings nicht nur aufwendig, sondern auch kostenintensiv. Kann der Richter nicht klar ausmachen, dass Sie die Person auf dem Blitzerfoto sind, so wird das Bild als ungültig erklärt und es kommt im besten Fall zu einem Freispruch. Manchmal lohnt sich schon eine Akteneinsicht. Hier können Sie alle Beweismittel einsehen und oftmals ist hier bereits ein schärferes Blitzerfoto vorzufinden.

FAQ: Blitzerfoto

Was ist, wenn das Blitzerfoto unscharf ist?

Wenn der Fahrer nicht erkennbar ist, kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen.

Ist ein Bußgeldbescheid ohne Blitzerfoto ungültig?

Nicht unbedingt. Wichtig ist, dass sich die Identität des Fahrers beweisen lässt und dafür ist das Foto aus dem Blitzer in der Regel notwendig.

Wie erfolgreich kann ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ohne oder mit einem schlechten Blitzerfoto sein?

Das kann nur ein Verkehrsanwalt beurteilen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

103 Kommentare zu “Blitzerfoto: Muss der Bußgeldbescheid immer ein Bild enthalten?

  1. Maik F

    Hallo, habe heute einn Bußgeldbescheid bekommen. Autobahn 80 mit Abzug der Tolernz 96 Kmh. Incl Gebühr und Auslagen 88,50 €. Denke das ist richtig, Nur war der Tattag der 12.1.23 und habe ihn heute am 16.05.23 zugestellt bekommen. Und im Schreiben ist mir ein völlig unbekanntes Nummernschild angegeben. Aber gefahren bin ich schon dort, nur mit mein Fahrzeug was ein anderes Kennzeichen hat. Foto war im Bescheid nicht drin. Wie verhalt ich mich jetzt richtig.

  2. Robert

    Wie kann man das gesamte Foto bekommen? Ich vermute dass zwei Fahrzeuge auf dem Bild sind und die Messung verfälscht sein könnte. Ist das Bild gültig wenn zwei Fahrzeuge auf dem Bild sind?

  3. Richi

    Ich wollte mal fragen, wenn man geblitzt ist dann den Punkt an eine Freund geben will und schreib die Name darf die Führerscheinstelle um die Fahrer zu identifizieren die Foto von Meldeamt, ferlangen ist sowas erlaubt

  4. R.

    ich habe ein anderes Problem. Ich habe meine Tochter fahren lassen, die ist zu schnell gefahren. Bußgeld an mich
    508 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte wegen besonderer Verkehrssicherheitsgefährdung. Ich habe zurück geschrieben, ich akzeptiere alles außer den zwei Punkten weil es nicht zu erkennen war warum plötzlich auf der autobahn 80. keine Baufahrzeuge, keine Fahrbahnverengung etc.
    Heute stand die Polizei vor der Tür und bezweifelte dass ich auf dem Foto bin, das könne wegen der fehlenden Falten nur meine Tochter sein. Ist es nicht so dass die mit Verhängung der Strafe meine Angaben akzeptiert haben und nicht mehr weiter ermitteln sollten? Ich hätte Rechtschutz. Hat meine Tochter eine höhere Strafe zu erwarten und ich auch noch wegen falscher Angaben?

  5. Sebastian

    Hallo,

    Ich war heute auf der A7 in der Baustelle bei Derneburg unterwegs. Bin auf der linken Spur gefahren und wollte ein Fahrzeug überholen, welches aus irgendeinen Grund nicht Platz machen wollte und die linke Spur blockierte über mehrere Kilometer blockierte. Daraufhin bin ich näher aufgefahren, als mehr als genug Ausweichplatz auf der rechten seite war, das Fahrzeug bremste und plötzlich hat es aus dem Kofferraum „grell weiß“ geblitzt. Ein breites Licht ungefähr in der größe eines Kennzeichens. Habe mich daraufhin so erschrocken, dass ich, weil mehr als genug Platz hatte, auf die rechte Spur gefahren bin, um zu schauen, wer drin Sitzt. Es war eine Person als Fahrer drin, sonst keiner. Habe mich dann wieder dahinter einsortiert und habe dann bei der nächsten Möglichkeit überholen können. War btw. erwähnt ein schwarzer Golf Kombi.

    Frage: Ist es möglich, dass dies ein Abstands- oder Geschwindigkeitsblitzer war oder ist es eher unüblich? Könnte ich über das Kennzeichen des Fahrzeuges herausfinden und irgendwo erfragen, wer diese Person war und ob es sich um ein Blitzerfahrzeug gehandelt hat?

  6. Sonja

    Hallo,
    Wenn man eine Zigarette in der linken Hand hatte, diese sich am Lenkrad befand und von rechts geblitzt wurde, sieht man das auf dem Blitzerfoto? Ist immer ein Foto auf dem Bescheid?

  7. Laura

    Hallo
    Ist ein Blitzerfoto ungültig wenn dritte abgebildet werden? Während meiner Studienzeit wurde uns das zu nahe gelegt und dass sich der Widerspruch immer lohnt.
    Jetzt kam als Antwort, dass eine Ermittlung eingeleitet wurde!?
    was hat es damit auf sich?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Laura,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben, wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-info Team

  8. Stefanie

    Hallo ich wurde am 2.10.19 in dem Wagen meines Freundes geblitzt.. Auf dem Foto ist noch ein weiteres Foto ist das rechtens

  9. Robert

    Habe ein blitzerfoto bekommen wo auf gleicher Höhe ein entgegenkommendes Fahrzeug mit auf dem Beweisfoto ist. Meine Frage ist dieses Foto dann trotz allem gültig? PS es war ein mobiler Blitzer.

  10. Büsra

    Hallo,
    Ich wurde geblitzt aber auf dem Beweisfoto bin nicht ich sondern, der Halter des Fahrzeugs zu sehen. Was kann ich machen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Büsra,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  11. Anna

    Hallo,
    ich wurde geblitzt aber es war kein „Zeugenauto“ zu sehen als wir genauer nach sehen waren war auch kein Auto vor Ort. Ist mein Blitzer dann ungültig weil es keinen Beamten als Zeugen gibt ?

    Liebe Grüße

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Anna

      In der Regel ist das Ergebnis eines Blitzers auch ohne Zeugen/Zeugenauto gültig, da es mittlerweile Blitzer gibt, die autark funktionieren.

      – Die Redaktion

  12. Goran

    Guten Morgen,
    ich wurde in Esslingen auf der B10 mit 86kmh geblitzt (+6kmh) rechts neben mir fuhr ein LKW unwesentlich langsamer dieser ist auch auf dem Beweisfoto drauf. Geblitzt wurde mit einer festen Poliscan!
    Lt. Tacho war knapp unter 90 unterwegs, daher erscheinen mir die 86 irgendwie zu hoch?!

  13. Serkan

    Hallo ich wurde von einer Video wagen angehalten war auf Autobahn Baustelle 41 km zu schnell . Woche später wurde ich wo 50 war mit 105 geblitzt. Mit welche Strafe Muss ich rechnen. Beide Verfahren laufen noch

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Serkan,

      für beide Geschwindigkeitsverstöße erhalten Sie voraussichtlich jeweils zwei Punkte in Flensburg und müssen jeweils ein Bußgeld von 160 Euro bezahlen. Für beide Geschwindigkeitsüberschreitungen erhalten Sie außerdem jeweils einen Monat Fahrverbot.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

      1. Patrik

        Also wer 2 mal zu blöd ist sich an Geschwindigkeiten zu halten und dann noch so viel zu schnell war, sollte den Führerschein gänzlich abgeben…. für immer.

  14. Uwe

    Hallo, ich bekam ein schwarzes Foto . Es sind nur die Umrisse der Windschutzscheibe zu erkennen.
    Das Auto und das Nummernschild ist nicht drauf. Ich kann mich an keinen Blitz erinnern. Und die Uhrzeit die angegeben
    ist kann nicht stimmen, laut meinem arbeitsende an diesem Tag. Das ist elektronisch gespeichert.
    Ich bin ratlos….wurde da was vertauscht??

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Uwe,
      grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit, innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  15. Laura

    Hallo :)
    Mein Freund und ich wurden heute geblitzt. Im dem Moment hatte ich das Lenkrad in der Hand, aber nur um die Spur zu halten. Bin in Besitz einer BF17 Fahrerlaubnis. Könnte das für mich Probleme geben? Weil eigentlich kann man mich ja gar nicht identifizieren..
    LG Laura

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Laura,

      in Deutschland gilt in der Regel die Fahrerhaftung. Das heißt, die Person, die das Fahrzeug vom Fahrersitz aus steuert, wird für den Verstoß der Geschwindigkeitsüberschreitung belangt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  16. Anke

    Mein Sohn (17=begleitetes Fahren) wurde laut Bescheid beim „Missachten des Rotlichts=Ampel“ geblitzt, obwohl mein Sohn und mein Mann (Begleitung) lediglich gelb gesehen haben. Kann man da was machen bzw. was droht meinem Sohn?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Anke,

      es steht Ihnen grundsätzlich frei, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Bei den Sanktionen kommt es darauf an, wie lange die Ampel bereits „Rot“ war, als sie passiert wurde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  17. Sofi

    Hallo ich wurde außerhalb geschlossener Ortschaft mit genau 21 km/h zu viel geblitzt. Auf dem Bild sieht man nicht das ganze Gesicht, da ich meine Hand am Mund halte. Meine Frage ich bin in der Probezeit was erwartet mich, außer der Geldstrafe?!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sofi,
      beträgt die Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit nach Abzug der Toleranz 21 km/h oder mehr, gilt dies als A-Verstoß. Dieser zieht eine Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Hana

        Hallo wie lange bleiben blitzerfotos gespeichert bei der behörde

  18. Roger

    Hallo an das Team,
    grundsätzliche Frage zu Beweisfotos: Muss auf einem Beweisfoto oder hilfsweise auf mehreren, der Fahrer sowie das Auto ( also auch Kennzeichen ) abgebildet sein, oder genügt es grds, wenn der Fahrzeugführer abgebildet ist ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Roger,

      grundsätzlich sollte das Kennzeichen abgebildet sein, schließlich ist dies die Beweisgrundlage. Nur anhand des Gesichtes auf dem Blitzerfoto kann ja niemand identifiziert werden. Oft genug ist es jedoch auch nicht abgebildet – das macht den Bescheid jedoch nicht ungültig. Unter Umständen ist es auch möglich, dass Bußgeldbescheide ganz ohne Blitzerfoto versendet werden. Dies ist jedoch rechtens, solange Sie die Tat begangen haben, eindeutig identifizierbar sind und durch Geschwindigkeitsmessung o.ä. ein Beweis vorliegt. Hinsichtlich des Aussehens eines Blitzerfotos gibt es weder feste Vorschriften noch eine Norm.

      Das Team von bussgeld-info.de

  19. Rostislav

    Guten Tag.
    Ich bin am *** in *** um 10 Uhr hinter einem Vito (denke ich) gefahren (linke Spur) , mit circa 15-20 km/h in Zone 30.
    Ungefähr 15-20 m vor Ampel ist es auf Gelb übergegangen. Aus Frust bin ich rechts gezogen und auf Gas gedrückt. Beim vorbei fahren, meine ich gesehen zu haben, dass von Gelb auf Rot ging. Dann erste Blitzer und 1 Sekunde später noch mal.
    Vor par Tagen bekam ich ein Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung 15€. Die habe ich sofort bezahlt.
    Drinnen steht es:
    Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 6 km/h.
    Zulässige Geschwindigkeit: 30 km/h.
    Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug) : 36 km/h
    Auf den Fotos ganz unten stehen alle Daten, unteranderem:
    Gelbphase: -, – – s
    Rotphase: -, – – s
    Vorzuwerfen Zeit: -, – – s
    Keine Angaben also. Sehe Bild unten.
    Bedeutet es, dass ausser Überschreiten der Geschwindigkeit, hat der Blitzer nichts fixiert/festgestellt?
    Kann ich also kein Verstoß wegen Überfahren rotes Ampel befürchten?
    Oder haben sie bei sich Bilder, wo die Werte drinnen stehen?
    Danke in voraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Rostislav,

      wir sind ein unabhängiger Informationsservice und keine offizielle Behörde, weshalb uns solche Bilder auch nicht vorliegen. Was Ihren Bußgeldbescheid angeht: Wenn kein Rotlichtverstoß aufgeführt ist, dann dürften Sie auch keine weitere Sanktion zu befürchten haben.

      Das Team von bussgeld-info.de

    2. KarlP.

      Wer „aus Frust“ „rechts überholt“, dabei die vorgeschriebene maximale Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschreitet und dann noch der Meinung ist, er habe da irgend eine andere Farbe als „grün“ an der Ampel entdeckt, der ist mit 15 Euro schon gut bedient. Meiner Meinung nach hätten Sie durchaus ein Aufbauseminar für diese Meisterleistung verdient.

  20. Gustav

    Leider überdeckt das Navi, das Gesicht meiner Mitarbeiters. Man kann nur die Augen sehen. Lohnt sich ein Einspruch? Ich will auch kein Fahrtenbuch nutzen müssen, weil einer meiner Mitarbeiter so was gemacht hat. 100 erlaubt 137 nach Abzug gemessen.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Gustav,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. Heiko

    Hallo
    Ein Freund von mir wurde am 22.8. bei mir in der Stadt mit 70 km/h geblitzt, und das obwohl er hinter mir fur da er Ortsfremd ist und ich mit meinem Fahrzeug nur 50 km/h fuhr. Jetzt kam der Bußgeldbescheid mit Foto.
    Auf dem Foto ist er zu sehen, das komische allerdings ist, dass das Kernnzeichen nicht auf dem Foto ist.

    Ja ich kenne ihre Antwort von wegen kostenlose Rechtsberatung, mir gehts nur darum ob der Bescheid gültig und rechtskräftig ist, also muss auf einem Bußgeldbescheid Foto vom Fahrer und das Kennzeichen drauf sein?
    Gruß Heiko

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Heiko,
      grundsätzlich sollte ein Blitzerfoto auch das Kennzeichen zeigen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. Andre

    Hallo,

    ich wurde geblitz und habe das Verwarngeld auch überwiesen da ich mit der Verwarnung auch einverstanden bin. Mir gefällt nur das Foto auf dem Bescheid nicht, da es nur den Fahrer (mich) zeigt und nicht das gesamte Fahrzeug. Ich habe also nur einen kleinen Bildausschnitt bekommen, finde aber, dass mir bei einem Fotopreis von 20 Euro das gesamte Bild zusteht. Wie komme ich an das ungeschnittene Bild? Habt Ihr einen Vordruck für die oben beschriebene Akteneinsicht? Danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Andre,

      wir haben einen derartigen Vordruck nicht. Ob Sie das gesamte Foto bekommen, können wir Ihnen nicht sagen. Am besten erfragen Sie dies direkt bei der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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