Nach einem Unfall oder Sturz sind Knochenbrüche im Brustbereich nicht selten. Der Sicherheitsgurt oder ein Aufprall auf dem Lenkrad können Verletzungen wie einen Brustbeinbruch (Sternumfraktur) verursachen. Schmerzensgeld ist dann eher ein Thema, das im Hintergrund steht, denn zunächst ist meist die Heilung oder zumindest die Schmerzfreiheit das Wichtigste für viele.
Oftmals wissen Geschädigte auch nicht, wie sie einen eventuellen Anspruch geltend machen oder ob sie überhaupt Schmerzensgeld bei einem Brustbeinbruch verlangen können. Sind Betroffene unverschuldet geschädigt worden, kann ein finanzieller Ausgleich auch wichtig sein, zum Beispiel um etwaige Verdienstausfälle abzufangen oder Behandlungskosten zu decken.
Der folgende Ratgeber geht näher auf das Thema „Schmerzensgeld bei einer Brustbeinfraktur“ ein und betrachtet, wann Ansprüche bestehen, bei wem diese geltend gemacht werden sowie auch die Höhe einer solchen Entschädigung.
Inhaltsverzeichnis
Brustbeinfraktur: Wann ist Schmerzensgeld möglich?
Ist ein Brustbeinbruch Folge eines unverschuldeten Unfalls oder eines durch Andere ausgelösten Sturzes, kann die Zahlung eines Schmerzensgeldes unter Umständen eine realistische Möglichkeit sein. Knochenbrüche ziehen üblicherweise Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit nach sich, sodass bestimmte Tätigkeiten kaum oder gar nicht mehr ausgeführt werden können.
Dies mindert die Lebensqualität und führt in der Regel auch zu Verdienstausfällen, während die Verletzung ausheilt. Die mit der Verletzung einhergehenden Schmerzen erschweren in der Regel zudem auch den Alltag der Geschädigten. Rechtlich ist der Anspruch auf
Schmerzensgeld in § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Wurden die Verletzungen durch andere verursacht, kann demnach bei einem Brustbeinbruch Schmerzensgeld verlangt werden.
Ein solcher sogenannter immaterieller Schaden an Körper, Psyche oder der persönlichen Freiheit kann eine Entschädigung in Form von Geld begründen. Eine Ausnahme bildet hier jedoch der Fall, wenn eine solche Fraktur durch Maßnahmen der Ersten Hilfe, wie eine Herzdruckmassage, hervorgerufen wurde. Bei dieser Art von Brustbeinbruch kann Schmerzensgeld nur dann verlangt werden, wenn eine grobe Fahrlässigkeit bei der Ersten Hilfe nachweisbar ist.
Bei wem können die Ansprüche gelten gemacht werden?
Auch bei einem Brustbeinbruch ist ein Schmerzensgeld ein zivilrechtlicher Anspruch, der beim Schädiger oder dessen Versicherung geltend gemacht werden muss. Geschädigte können dies mit oder auch ohne Unterstützung eines Anwalts tun. Bestehen Zweifel, wie der Anspruch angebracht wird oder welche Summe angemessen ist, kann der Rat eines Anwalts durchaus hilfreich sein. Auch bei einer außergerichtlichen Lösung ist manchmal die rechtliche Unterstützung ein wichtiger Punkt.
Weigern sich Schädiger oder Versicherung zu zahlen oder bieten einen unangemessen erscheinenden Betrag, kann ein Anwalt vermitteln oder Geschädigte vor Gericht vertreten. Bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro kann eine Verhandlung vor einem Amtsgericht erfolgen und dies auch ohne Anwalt. Bei höheren Beträgen geschieht dies in der Regel vor einem Landesgericht, wo dann eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist.
Wie viel Schmerzensgeld kann verlangt werden?
Eine pauschale Aussage über die Höhe eines Schmerzensgeldes ist nie möglich. Auch bei einem Brustbeinbruch hängt das Schmerzensgeld von verschiedenen Faktoren ab. So sind die Schwere der Verletzung sowie eventuelle Folgeschäden oder auch die Dauer der Arbeitsunfähigkeit oftmals entscheidende Punkte, welche die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen können.
Wie beschrieben, bieten Schmerzensgeldtabellen einen Überblick zu bereits getroffenen Entscheidungen zum Thema „Brustbeinbruch und Schmerzensgeld“. Jedoch sollte beachtet werden, dass diese Informationen rechtlich nicht bindend sind und nur der Orientierung dienen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt einige Beispiele aus einer Schmerzensgeldtabelle auf:
Verletzung | Summe in € | Gericht, Jahr, Aktenzeichen |
---|---|---|
Brustkorbprellung sowie Brustbeinfraktur | etwa 6.000 | OLG Hamm, 2006, Az. 32 SA 69/15 |
Brustbeinfraktur und HWS-Syndrom | etwa 3.000 | OLG Frankfurt/ Main, 2001, Az. 17 U 128/00 |
Brustbein- und Rippenfraktur | etwa 2.800 | AG Darmstadt, 1986, Az. 32 C 4248/85 |
Brustbeinfraktur sowie Schädelprellung | etwa 2.300 | AG Bretten, 1992, Az. 32/92 |
FAQ: Schmerzensgeld bei einem Brustbeinbruch
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht normalerweise immer dann, wenn die erlittene Verletzung auf das Fremdeinwirken einer dritten Person zurückzuführen ist.
Wie viel Schmerzensgeld Geschädigte bei einem gebrochenen Brustbein in etwa erwarten können, zeigt diese Tabelle.
Die Dauer der ärztlichen Behandlung, die Schwere der Verletzung sowie mögliche dauerhafte Schäden können sich unter anderem darauf auswirken, wie hoch das Schmerzensgeld bei einem Brustbeinbruch ausfällt.