Buhnen: Was droht beim Betreten von Küstenschutzanlagen?

Buhne: An Nordsee und Ostsee oft Teil des Küstenschutzes.
Buhne: An Nordsee und Ostsee oft Teil des Küstenschutzes.

Jeder hat sie im Urlaub an der Küste schon einmal gesehen – die aus dem Wasser ragenden Holzpfähle im rechten Winkel zum Strand.  Die sogenannten Buhnen unterteilen den Strand oft in Abschnitte, die Urlauber auch zur Orientierung nutzen.

Doch was sind Buhnen eigentlich genau und dürfen sie eigentlich auch betreten bzw. für einen Sprung ins kühle Nass genutzt werden? Gibt es hier bestimmte Strandregeln zu befolgen?

Warum Buhnenpfähle für den Küstenschutz wichtig sind, aber für Schwimmer und Spaziergänger gefährlich sein können, erläutert der nachfolgende Ratgeber. Ob Sanktionen drohen können, wenn Buhnen an der Ostsee oder an Nordseestränden betreten oder gar beschädigt werden, erfahren Sie ebenfalls im nachstehenden Artikel.

Was ist eine Buhne?

Buhnen und Kribben sind Küsten- bzw. Uferschutzanlagen, die unter anderem dem Abtragen von Land entgegenwirken sollen. Üblicherweise handelt es sich um Dämme aus Pfählen oder Beton, welche vom Strand aus ins Wasser gebaut sind oder vom Ufer zur Flussmitte verlaufen. Buhnen gehören zum Wasserbau und fallen somit in der Regel in die Zuständigkeit der entsprechenden Bundesanstalt (BAW).

Meist werden Holzbuhnen für diese Art der Küstenschutzanlagen verwendet.
Meist werden Holzbuhnen für diese Art der Küstenschutzanlagen verwendet.

Beton- oder Holzbuhnen werden an den Küsten oft auf Stein- oder Stahlwänden montiert, die sich unter Wasser befinden oder aber direkt in den Küstenboden eingebracht. Durch den rechten Winkel soll der Wellengang gebrochen und Strömungen parallel zur Küste abgeschwächt werden. Üblicherweise ragen die Buhnen daher auch einige Zentimeter aus dem Wasser heraus. Durch die Verringerung der Strömungsgeschwindigkeiten können sich Sedimente und Sand in den Flächen zwischen den Buhnen absetzten. Somit dienen diese als Schutz vor einer Küstenerosion sowie auch als Mittel zur Landgewinnung.

Je nach Küstenlage funktionieren diese Einrichtungen sehr gut oder kaum. So sind Buhnen auf Sylt beispielsweise aufgrund der starken Strömungen an der Westküste kaum wirksam und müssen durch andere Küstenschutzmaßnahmen ergänzt werden. An der Ostsee hingegen sind Buhnen durchaus hilfreich und formen oft die unverkennbare Küstensilhouette.

Die Beton- oder Holzbuhnen beginnen meist schon auf den vorderen Strandstreifen und erstrecken sich ins Wasser. Da ist es mitunter verlockend, auf diesen entlang zu balancieren oder sie als Sprungbrett für den Badespaß zu nutzen. So einfach ist das allerdings nicht, denn als Küstenschutzanlage dürfen sie gar nicht betreten werden. Zudem drohen hier Gefahren, die von Land aus nicht zu sehen sind.

Warum Buhnen gefährlich sein können

Die alten Buhnen an der Nordsee und auch die Anlagen in der Ostsee bestehen oberflächlich meist noch aus Holz. Da sich die Buhnen, wie beschrieben, nur einige Zentimeter über der Wasseroberfläche befinden, werden sie regelmäßig überspült. Das bedeutet, das Holz wird nass und rutschig. Hier besteht akute Rutschgefahr, was zu Stürzen und Verletzungen führen kann. Die Möwen und andere Seevögel können sich da doch wesentlich besser halten und sollten die einzigen sein, die Buhnen betreten.

Buhnen an der Ostsee- oder Nordseeküste dürfen nicht betreten werden.
Buhnen an der Ostsee- oder Nordseeküste dürfen nicht betreten werden.

Im Laufe der Zeit kann das Holz auch verwittern und Beschädigungen aufweisen, sodass auch hier große Verletzungsgefahr besteht. Des Weiteren bilden sich direkt an den Buhnen Verwirbelungen und Untiefen, die dann für unberechenbare Strömung sorgen. Kommen Badende diesen zu nah, wird es mitunter schnell gefährlich.

Am Holz an sich ist es nicht ungewöhnlich, dass dort Krebstiere oder andere Wasserlebewesen siedeln. Die Gehäuse einiger dieser Tiere bilden dann scharfe Kanten, welche zu Verletzungen führen. Gleiches gilt, wenn die Buhnen aus Beton und Stahl bestehen. Denn hier können Rost und Schäden ebenfalls scharfkantige Oberflächen hervorbringen.

Mit welchen Sanktionen muss gerechnet werden?

Das Betreten von Buhnen ist in der Regel an Nord- und Ostsee verboten. Meist erlassen die Gemeinden gesonderte Regelungen sowie Strandsatzungen, welche den Umgang mit Küstenschutzanlagen festlegen. Da Buhnen zu diesen zählen, gelten die Vorschriften dann auch für diese Einrichtungen.

Die Bußgelder liegen zwischen 55 und 1.100 Euro. Wie hoch sie genau ausfallen, hängt mit dem konkreten Verhalten auf oder an den Buhnen zusammen. Die zu zahlende Summe wird von den örtlich zuständigen Behörden festgelegt.

FAQ – Buhnen

Dürfen Buhnen an der Küste in Deutschland betreten werden?

Nein, denn sie sind Küstenschutzanlagen und für die Öffentlichkeit nicht zur Nutzung freigegeben. Wer trotzdem die Buhnen betritt, bringt sich in Gefahr und riskiert ein Bußgeld.

Geht von Buhnen eine Gefahr aus?

Ja, da sich an ihnen Wellen brechen, können Unterströmungen entstehen. Diese sind für Schwimmer gefährlich. Auf den Buhnen herrscht zudem akute Rutschgefahr. Welche Gefahren es außerdem noch gibt, erfahren Sie hier.

Drohen Sanktionen für das Betreten von Buhnen?

Ja, je nach Region und Gemeinde können diese unterschiedlich hoch ausfallen. Bußgelder liegen in der Regel zwischen 55 und 1.100 Euro.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (46 Bewertungen, Durchschnitt: 4,02 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

Bildnachweise

1 Kommentare zu “Buhnen: Was droht beim Betreten von Küstenschutzanlagen?

  1. Gisela

    Wir waren jetzt eine Wiche in Zingst. Dort haben wir auch beobachtet wie es Mädchen auf der Buhne entlang marschiert ist. Ziemlich weit durch sogar. Habe ein Foto davon . LG Gisela

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert