Wer aus der Schweiz ein Bußgeld erhält, wird bei der Höhe womöglich schlucken müssen. Das südliche Nachbarland in den Alpen geht mit Verkehrssündern in vielen Fällen rigoroser um als die deutschen Behörden. Wer also im Urlaub die malerischen Seen und Berglandschaften bewundern möchte oder als Berufsfahrer die Schweiz durchqueren muss, sollte auf der Hut sein, um kein Bußgeld im Ausland zu kassieren.
Doch was passiert, wenn Sie ein Bußgeld aus der Schweiz nicht bezahlen? Schließlich ist die Schweiz kein Mitglied der europäischen Union. Besteht ein anderweitiges Abkommen? Und wie hoch sind die Sanktionen, mit denen Sie bei einem Verstoß in der Schweiz rechnen müssen. Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeld aus der Schweiz nicht bezahlen – ist das erlaubt?
Nicht jedes Land auf der Welt hat ein Vollstreckungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen. Ein solches ermöglicht es Behörden der beiden Länder, die Unterstützung der jeweils anderen Behörde für die Vollstreckung von Sanktionen aufgrund von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten anzufragen. Ein Beispiel für ein solches Abkommen ist der Rahmenbeschluss 2005/214/JI der Europäischen Union. Dieser ist der Grund dafür, dass Bußgelder aus anderen EU-Mitgliedstaaten auch in Deutschland verfolgt werden können. Die Schweiz ist allerdings weder Teil der EU noch Unterzeichner des Rahmenbeschlusses.
Als Ersatz wurde mit dem Nachbarland der Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag aufgesetzt. So sollte die Zahl derjenigen verringert werden, die ein Bußgeld aus der Schweiz nicht bezahlen würden. Dieser besagt in Artikel 37:
Auf Ersuchen leisten die Vertragsstaaten einander Vollstreckungshilfe bei Entscheidungen, mit denen das zuständige Gericht oder die zuständige Verwaltungsbehörde eines der Vertragsstaaten eine Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des Straßenverkehrs feststellt und deswegen eine Sanktion verhängt […].
Dieser Vertrag ist ab dem 01.05.2024 vollständig gültig, sodass es in Deutschland nun auch rechtlichen Konsequenzen hat, wenn Sie ein Bußgeld aus der Schweiz nicht bezahlen. Sofern die Summe 70 Euro oder mehr beträgt, kann das Bundesamt für Justiz dieses Bußgeld in Deutschland eintreiben.
Dies ist auf Artikel 50 des Vertrages zurückzuführen, dass Teile des Vertrages, darunter auch Artikel 37, nicht mit der Ratifikation inkrafttreten, sondern zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden sollen, der von den deutschen und Schweizer Vertragspartnern zu vereinbaren ist. Dies ist nun geschehen
Bezahlen sollten Sie trotzdem
Wenn Sie einen Strafzettel aus der Schweiz nicht bezahlen, sollten Sie damit rechnen, bei einer Wiedereinreise in der Schweiz nachträglich belangt zu werden. Deshalb ist es grundsätzlich zu empfehlen, auch einen Bußgeldbescheid aus der Schweiz zu begleichen.
Wie hoch sind die Bußgelder in der Schweiz?
Die Versuchung, ein Bußgeld aus der Schweiz nicht zu bezahlen, ist hoch, zumal die Sanktionen, die das kleine Land verhängt, für deutsche Verhältnisse sehr hoch sind. So sieht der Bußgeldkatalog der Schweiz bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 5 km/h ein Bußgeld von 40 Franken vor. Schon bei 11 km/h Überschreitung werden 250 Franken oder 215 Euro fällig.
Verstoß | Mögliche Konsequenzen |
---|---|
Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten | |
... um 5 km/h | 40 € |
… um 10 km/h | 120 € |
… um 15 km/h | 250 € |
… um mehr als 15 km/h | - Anzeige - Geldstrafe - Fahrverbot - Entziehung der Fahrerlaubnis |
Missachtung der Gurtpflicht | 50 € |
Nutzung vom Handy am Steuer | 85 € |
Nutzung des Navigationsgerätes während der Fahrt | 380 € |
Fahrten mit mindestens 0,5 Promille | ab 495 € |
Rotlichtverstoß | 205 € |
Überholverstoß | ab 245 € |
Auch darüber hinaus kann die Versuchung sehr groß sein, ein in der Schweiz ausgestelltes Bußgeld nicht zu bezahlen. Denn auch ein Überhol- oder Rotlichtverstoß bescheren Ihnen schnell Bußgelder im dreistelligen Bereich.
FAQ: Bußgeld aus der Schweiz nicht bezahlen
Ja, seit dem 01.05.2024 kann ein Bußgeld aus der Schweiz in Deutschland vollstreckt werden, da das entsprechende Abkommen nun in Kraft getreten ist.
Ja, das ist ratsam. Wie bei den meisten Bußgeldern aus dem Ausland können offene Beträge auch bei der Wiedereinreise in die Schweiz zu Schwierigkeiten führen.
Werden Fahrer in der Schweiz kontrolliert, können die Bußgelder an Ort und Stelle verlangt werden. Ein geparktes Fahrzeug kann stillgelegt werden, bis die Beträge beglichen wurden. Zusätzlich kommen Mahngebühren und Verzugszinsen hinzu.
Bin vor 4 Wochen in die Schweiz gefahren.
Auf der Autobahn überholte mich ein Schweizer Fahrzeug und fuhr vor mir her.
Dieser Schweizer für geschätzt 180km/h
Ich hatte ca. 140km/h drauf.
Der Schweizer wurde vor mir nicht geblitzt aber ich.
Warum?
Müssen wir Deutsche Blitzer zahlen und die Schweizer werden nicht geblitzt??
Werde definitiv das nicht bezahlen.
Hab mir auch den Schweizer Nummernschild gemerkt.
yo
hast du Strafzettel nach Deutschland bekommen? Wie viel Bußgeld? Hast du es bezahlt? Was ist passiert?
ich war gestern da. ein Polizist hat mich mit seinem Handy photographiert. Weil er mir sagte, dass ich nicht da fahren darf. Obwohl alle andere Autos da gefahren sind. und ich bin trotzdem gefahren. Ich weiß nicht ob ich ein Strafe bekommen wird. Aber naja