Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, welches Bußgeld gemäß Bußgeldkatalog droht, wenn Sie für den Straßenverkehr unzulässige Xenon-Lampen verwenden bzw. diese nicht vorschriftsmäßig justiert wurden.
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Unzulässige Fahrzeugbeleuchtung | 20 € |
Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis im Straßenverkehr geführt | 50 € |
Man erkennt sie an dem bläulichen Licht und der intensiven Leuchtstärke: Xenon-Scheinwerfer. Reicht Autofahrern die Lichtintensität ihrer herkömmlichen Scheinwerfer nicht aus oder gefällt ihnen das ausgefallene Licht von Xenon-Lampen optisch besser, kann eine Nachrüstung die Lösung sein.
Eine stärkere Beleuchtung verbessert nicht nur die eigene Sicht bei Dunkelheit oder schlechten Witterungsbedingungen, sondern sorgt auch dafür, dass das eigene Fahrzeug besser und aus einer größeren Entfernung gesehen werden kann. Somit tragen hellere Scheinwerfer also auch zu einer erhöhten Verkehrssicherheit bei.
Xenon-Lampen können im Geschäft oder online käuflich erworben werden und müssen im Anschluss nur noch eingebaut werden. Aber ist es überhaupt erlaubt, die Halogen-Lampen einfach gegen Xenon-Leuchtmittel zu ersetzen? Droht ein Bußgeld wegen Xenon-Scheinwerfern und wie hoch fällt dieses aus? Antworten auf diese Fragen finden Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
Xenon ersetzt Halogen: Lohnt sich das?
Die Vorteile von Xenon-Lampen liegen klar auf der Hand, weshalb sie sich bei Fahrzeughaltern immer größerer Beliebtheit erfreuen:
- Xenon-Leuchtmittel erzeugen ein helleres Licht
- Der Energieverbrauch ist geringer als bei Halogenlampen
- Sie verfügen über eine längere Lebensdauer
- Die Lichtfarbe entspricht eher dem Tageslicht als das Licht von Halogenlampen
Beim Kauf und Einbau von Xenon-Lampen gibt es allerdings auch einiges zu beachten. Wenn Sie diese selbst kaufen, sollten Sie darauf achten, dass die Ware das ECE-Prüfsiegel besitzen. Nur dann handelt es sich um für den Straßenverkehr zugelassene Leuchtmittel. Andernfalls riskieren Sie ein Bußgeld wegen falschen Xenon-Lampen.
Es kommen außerdem zusätzliche Kosten auf Sie zu, wenn Sie den Austausch der Lampen aufgrund fehlender Fachkenntnisse nicht selbst vornehmen können. Damit der Einbau ordnungsgemäß erfolgt, muss dieser von einer entsprechenden Kfz-Werkstatt vorgenommen werden. Werden die Xenon-Lampen falsch eingebaut, könnte das zu einer Gefährdung im Straßenverkehr führen. Auch bei falsch justierten Xenon-Lampen ist ein Bußgeld möglich. Es fallen außerdem Kosten für die regelmäßige Wartung an.
Die Nachrüstung ist außerdem mit einigem Aufwand bezüglich der Zulassung verbunden. Denn werden neue Lichter eingebaut, muss dies beim TÜV eingetragen und die vorschriftsmäßige Installation von diesem abgenommen werden, um ein Bußgeld wegen Xenon-Lampen zu vermeiden.
Bußgeld wegen Xenon-Nachrüstung vermeiden: Darauf müssen Sie achten
Für den Gebrauch von Xenon-Lampen ist Folgendes wichtig:
- Die verwendeten Xenon-Leuchtmittel verfügen über das Prüfzeichen
- Es besteht eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für das Fahrzeug sowie alle Fahrzeugteile
Im Zuge der Umrüstung müssen außerdem eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferwaschanlage eingebaut werden, damit die Betriebserlaubnis bestehen bleibt. Beachten Sie, dass ohne ABE auch der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben ist.
Grundsätzlich ist die Verwendung von Xenon-Lampen nicht illegal, aber werden nicht zulässige Leuchtmittel verwendet oder werden diese falsch eingebaut, kann dennoch ein Bußgeld drohen.
Nicht zugelassene Xenon-Scheinwerfer: Dieses Bußgeld droht
Es droht bei der Verwendung von Xenon-Lampen ein Bußgeld, wenn beim Einbau nicht alle Vorschriften gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beachtet worden sind und somit keine Betriebserlaubnis mehr besteht oder wenn unzulässige Leuchtmittel verwendet worden sind.
- Beleuchtungseinrichtungen unzulässig: 20 Euro
- Fahren ohne Betriebserlaubnis: 50 Euro
FAQ – Bußgeld wegen Xenon-Scheinwerfern
Nein, Xenon-Scheinwerfer sind nicht verboten, solange für den Straßenverkehr zugelassene Leuchtmittel verwendet werden und diese vorschriftsmäßig eingebaut werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Im Zuge der Umrüstung müssen eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferwaschanlage eingebaut werden. Die Betriebserlaubnis darf durch die Veränderung am Fahrzeug nicht erlöschen.
Wird eine unzulässige Beleuchtung verwendet, droht ein Bußgeld von 20 Euro. Erlischt die Betriebserlaubnis durch die an den Beleuchtungseinrichtungen vorgenommene Veränderung, kann ein Bußgeld von 50 Euro die Folge sein.