Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid kommt?

Ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit reicht häufig aus und schon wurde man geblitzt. Aber wie lange dauert es, bis der Bußgeldbescheid kommt? Wodurch kann die Dauer beeinflusst werden? Und wie lange dauert die Zustellung beim Bußgeldbescheid? Wann kann ich Einspruch bei der Behörde gegen das Bußgeld einlegen? Diese und weitere Fragen werden in diesem Ratgeber beantwortet.

Das Wichtigste zum Thema „Wie lange dauert ein Bußgeldbescheid?“

  • Beim Bußgeldbescheid erfolgt die Zustellung in der Regel nach etwa zwei bis drei Wochen. Vorkommnisse in der verantwortlichen Behörde oder bei dem Zusteller sowie die Art des Messgeräts können die Dauer erhöhen.
  • Die Zustellung eines Strafzettels erfolgt in der Regel nach kürzerer Zeit.
  • Bis der Bescheid im Briefkasten landet, können jedoch drei Monate, mit Unterbrechung sogar sechs Monate vergehen. Erst danach ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.

Der Bußgeldbescheid: Dauer der Zustellung

Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid zugestellt wird?
Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid zugestellt wird?

Bevor Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erhalten, wird Ihnen in den meisten Fällen zunächst ein Anhörungsbogen zugeschickt, den Sie mitsamt den Angaben zu Ihrer Person zurücksenden müssen. Im Anschluss daran wird der Fall weitergehend bearbeitet und der Bußgeldbescheid fertiggestellt.

Meist braucht der Bußgeldbescheid circa zwei bis drei Wochen, um bei Ihnen anzukommen. Vorkommnisse in der Behörde, wie beispielsweise eine Grippewelle oder weniger Personal in der Urlaubszeit, können die Bearbeitungsdauer erhöhen.

Wie lange dauert die Zustellung eines Bußgeldbescheides?

Die Dauer der Zustellung beim Bußgeldbescheid wird auch durch den Zusteller, meist die Post, beeinflusst. Wurde der Bescheid übergeben, so dauert es in der Regel zwei bis drei Tage, bis er schließlich bei Ihnen ankommt. Ein Streik oder andere Probleme könnten aber eine Verzögerung der Zustellung bewirken. Beim Bußgeldbescheid wird die Zustellungsdauer also von verschiedenen Faktoren beeinflusst.

Wie lange dauert es, bis ein Strafzettel zugestellt wird?
Beim Verwarnungsgeldangebot – umgangssprachlich auch Strafzettel – ist die Dauer der Zustellung meist etwas kürzer als beim Bußgeldbescheid. Bezahlen Sie das Verwarngeld nicht oder zu spät, so wird von der Behörde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Wie lange darf ein Bußgeldbescheid dauern?

Die allgemeine Verjährungsfrist des Bußgeldbescheids beträgt eine Zeit von drei Monaten. Allerdings kann diese Frist sich durch Ereignisse innerhalb der Behörde auf bis zu sechs Monate verlängern. Haben Sie sechs Monate nach Ihrer Verkehrsordnungswidrigkeit noch immer nichts von der Bußgeldstelle gehört, dann haben Sie vielleicht noch einmal Glück gehabt: Die Zustellung vom Bußgeldbescheid hat die Dauer der maximalen Verjährung überschritten und der Verstoß kann nicht mehr verfolgt werden,

Ist die Verjährungsfrist abgelaufen und Sie erhalten erst danach den Bußgeldbescheid, sollten Sie Einspruch einlegen. Auch wenn hohe Geldstrafen und Punkte in Flensburg drohen oder der Führerschein abgegeben werden muss, ist ein Einspruch ratsam. Ein Einspruch ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides möglich.

Wie lange dauert ein Blitzerbescheid?

Viele Autofahrer fragen sich, wie lange es dauert, bis der Bußgeldbescheid nach dem Blitzen zugestellt wird.
Viele Autofahrer fragen sich, wie lange es dauert, bis der Bußgeldbescheid nach dem Blitzen zugestellt wird.

Auch auf die Frage „Wie lange dauert es, wenn man geblitzt wurde, bis der Bußgeldbescheid ankommt?“ lässt sich keine pauschale Antwort geben. Hier sind zwei bis drei Wochen die Regel.

Es ist aber auch davon abhängig, welche Blitzeranlage Sie geblitzt hat. Die Aufnahmen mobiler Blitzer werden meist sehr schnell ausgewertet.

Oftmals warten die Beamten, die stationäre Blitzer betreuen, bis die darin enthaltende Filmrolle voll ist, bevor die geschossenen Fotos ausgewertet werden. Dies kann einige Tage bis hin zu Wochen dauern.

Wurden Sie geblitzt, ist die Dauer der Zustellung also nicht festgelegt. Aber auch hier gilt, dass der Bußgeldbescheid frühestens nach einer Frist von drei, spätestens aber nach einer Zeit von sechs Monaten verjährt.

FAQ: Wann kommt der Bußgeldbescheid?

Wie lange dauert es, bis der Bußgeldbescheid im Briefkasten ist?

Das dauert maximal 3 Monate, mit Unterbrechung sind auch 6 Monate möglich.

Wie lange dauert es, bis Blitzerfotos ankommen?

Maximal 3 bis 6 Monate. Möglicherweise ist das Foto nicht auf dem Bescheid abgedruckt, sondern online (nach Login) einsehbar.

Wann kommt der Anhörungsbogen?

Der Anhörungsbogen kann bis zu 3 Monate nach der Tat ausgestellt werden.

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Über den Autor

Meike - Redakteurin
Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihr Anspruch besteht darin, Informationen unter anderem zum Verkehrsrecht, zur Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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581 Kommentare zu “Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid kommt?

  1. Johan

    Hallo,

    Ich wurde am 7.12.2016 geblitzt auf der Autobahn.
    Ich führ 140 km/h und 100 waren erlaubt.
    Ich habe einbisschen gedrängelt und war dich am voranfahren Fahrzeug.
    Ich habe jetzt gute zwei Monate nichts bekommen. Kann es sein das der Blitzer nicht nicht erfasst hat.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Johan,

      ob Sie geblitzt wurden oder nicht, können wir nicht beurteilen. Grundsätzlich hat die Behörde aber noch Zeit, gegen den Verstoß vorzugehen. Verjährung tritt erst nach drei Monaten ein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  2. Norbert

    Guten Tag,

    wurde im September innerorts mit 105 km/h geblitzt.
    Der Anhörungsbogen kam dann im november
    Seitdem habe ich nichts mehr gehört

    Würde der Bescheid schon unter der Verjährung fallen?
    Bzw was könnten die Gründe sein, warum ich von der Behörde nichts mehr höre?

    Danke
    MFG
    Norbert

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Norbert,
      durch den Anhörungsbogen wird die Verjährung unterbrochen bzw. beginnt erneut. Eine Aussage für die Verzögerung in der jeweiligen Behörde können wir nicht treffen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  3. Resul

    Hallo, ich hätte eine Frage:
    Am 16.01.2017 habe ich einen Unfall verursacht. Der Polizist meinte meine Geschwindigkeit war nicht an den Witterungsverhältnisse angepasst. Das heißt auf mich sollte 145€ und ein Punkt zukommen. Jedoch habe ich immernoch nichts erhalten (12.02.2017).
    Was soll ich machen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Resul

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Resul,

      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Sie können sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  4. Guel

    Habe ein punkt schon bin leider noch in der probezeit.
    Wurde heute mit handy am steuer erwischt, muss mein führerschein abgeben?

  5. Aydin

    Ich wurde in Hamburg am 11.11.2016 geblitzt jz haben wir anfang februar, 30er zone mit 52kmH kann und es war ein Fester blitzer Stresemannstraße Hamburg, kann der brief noch kommen ? Oder wie siehts aus , danke im vorraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Aydin,
      die allgemeine Verjährungsfrist des Bußgeldbescheids beträgt drei Monate. Allerdings können innerbehördliche Vorgänge sich auf die Verjährung auswirken und diese unterbrechen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  6. Sylvia

    Ich habe seit 10 Jahren den Führerschein.Heute bin ich am Rotampelblitzer 2 mal geblitzt worden.Leider ging alles so schnell.Beruflich brauche ich meinen Führerschein da ich alleinerziehende Mutter bin und mit öffentlichen Verkehrsmittel meine Tochter von der Schule nicht mehr abholen kann.Sie ist noch in der Grundschule und ich komme dann mit den Hort Zeiten nicht mehr hin.Ich habe aber schon die maximale Stundenanzahl.Darf trotzdem ein Fahrverbot ausgesprochen werden?lg

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sylvia,
      in Einzelfällen ist möglich anstatt eines Fahrverbotes eine höhere Geldstrafe zu zahlen. Allerdings sind die Anforderungen dafür sehr hoch. Aus diesem Grund empfiehlt sich, einen Anwalt hinzuzuziehen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann beratend zur Seite stehen, prüfen, ob die Möglichkeit zur Umwandlung besteht und dann das Anliegen vor Gericht vertreten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  7. Julian

    Wurde heute von zwei Blitzern hintereinander erwischt… Ich habe nur gesehen wie es einmal und ein paar Sekunden später nochmal geblitzt hat. Nun bin ich in weniger als 5 Tagen aus meiner Probezeit raus. Und solange der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig ist sollte ja auch mein Punktekonto in Flensburg nicht gefüllt werden. Habe ich also eine Chance um ein Aufbauseminar herum zu kommen, wenn der Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen an dem Tag oder nach dem Tag an dem meine Probezeit abläuft kommt?? Denn so weit ich weiß können nur die in Flensburg feststellen ob ich in der Probezeit bin oder nicht….

    LG

    Julian

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Julian,

      es zählt der Zeitpunkt der Tat. Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass die verkehrsrechtlichen Konsequenzen in Bezug auf die Probezeit Anwendung finden werden. Warten Sie aber erst einmal den Bescheid ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  8. Joshua

    Hallo,

    ich bin du einer Straße mit erlauben 80 auch genau 80 gefahren, bis (ich fuhr im stockfinsteren, aber natürlich mit Licht) plötzlich ein 60er Schild auftauchte und unmittelbar danach der Blitzer der mich blitzte. Nun war es mir erstens garnicht möglich das 60er Schild in dem Dunkeln trotz Scheinwerfer zusehen, und schon garnicht in der kurzen Zeit auf 60 abzubremsen!
    Lässt es sich dazu beschweren da ich nicht einsehe jetzt dafür Geld zu zahlen da ich in meinen Augen keinen Fehler begangen habe.?
    Lg Joshua

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Joshua,

      wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid erhalten haben, haben Sie das Recht, innerhalb von 14 Tagen Einspruch dagegen einzulegen. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Anwalt für Verkehrsrecht dazu beraten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  9. Anna

    Hey, wurde in der Probezeit von einem Rotlichtblitzer erwischt. Situation war unübersichtlich, da ich scharf überholt wurde und gar nicht wusste wie mir geschieht – jedoch aber auch durch die unübersichtliche Lage die rote Ampel übersehen habe. Das war am 9.12. – heute ist der 23.01. und ich hab noch kein Bescheid. Jetzt weiß ich nicht – wurde der geblitzt oder ich? Politessen haben erzählt, dass das Amt umzieht und deswegen alles liegen bleibt 🙄 Ich fange demnächst im Außendienst an, somit lässt mir das keine Ruhe 😩😢 liebe Grüße

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Anna,

      eine Ordnungswidrigkeit verjährt nach drei Monaten. Der Zeitpunkt ist bei Ihnen noch nicht eingetreten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  10. flip

    ich habe eine frage : mein Kumpel hat noch eine Woche Probezeit und er denkt er wurde dabei erwischt wie er zu nah aufgefahren ist . ab wann ist die Strafe gültig, an den tag wo sie ankommt oder an den tag des Verstoßes ?

    LG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Flip,
      in der Regel gilt bei Verstößen in der Probezeit der Tatzeitpunkt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  11. Fisnik

    Hallo, wurde in der stadt geblizt war zwischen 40-50 kmh unterwegs und es war auf 30er Zone begrenzt. Ich bin in der probezeit. Was erwartet mich?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Fisnik,
      Bußgeld und sonstige Sanktionen ergeben sich aus dem Bußgeldkatalog. Diesen können Sie hier nachlesen: Bußgeldkatalog Geschwindigkeit. Nutzen Sie auch den Bußgeldrechner um alle Konsequenzen einzusehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. Gernot

    Guten Tag,

    Ich wurde in der Probezeit nun zum dritten mal geblitzt. Jedoch handelte es sich bisher nur um „kleine“ Überschreitungen (7km/h und 11 km/h). Auch dieses mal wird die Differenz weniger als 20 km/h betragen. Habe ich nun aufgrund der Wiederholung schlimmeres als das Verwarnungsgeld zu befürchten?

    Vg u danke
    GK

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Gernot,
      in der Regel ist nur mit dem Verwarngeld zu rechnen. Allerdings kann die Bußgeldstelle bei wiederholten Verstößen auch von Beharrlichkeit ausgehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Gernot K

        Hallo liebes Bußgeldteam,

        Heute kam tatsächlich ein Schreiben bzgl. der Verkehrsordnungswidrigkeit an – fast zwei Monate später! Ich bin damals tatsächlich 11 km/h (nach Toleranz Abzug) zu schnell gefahren. Bei dem vorliegenden Schreiben geht es lediglich um die Aufforderung, das Verwarnungsgeld von 20 EUR innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Jedoch habe ich noch immer Angst vor dem Vorwurf der Beharrlichkeit, da in der Probezeit. Kann da noch was kommen, auch wenn ich das Verwarnungsgeld bezahle? Oder hat sich die Sache mit der Bezahlung des Verwarnungsgeldes erledigt?

        Danke u lg
        GK

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Gernot K.,

          wenn ein Verwarnungsgeld bezahlt wurde, kann der Vorgang nicht erneut vorgeworfen werden.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  13. Jan

    Hallo,

    ich bin am 27.12.2016 geblitzt worden. Laut altem Bussgeldkatalog muss ich dafür € 30,– bezahlen, die Stadt Saarbrücken hat mir am 05.01.2017 einen Bescheid über € 35,– gestellt. Ist das rechtens oder muß ich nur das alte Bussgeld von € 30,– bezahlen ? Danke für eine kurze Antwort.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jan,
      der aktuelle Bußgeldkatalog besteht seit 2014. Allerdings können zusätzlich zum Vewarngeld auch noch Bearbeitungsgebühren anfallen. Fragen Sie ggf. bei der zuständigen Bußgeldstelle nach.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. Lorenz

    Hallo,
    Ich bin vorhin bei einem standblitzer über orange gefahren. Aber ich würde trotzdem geblitzt. Wie kann das sein und was für Konsequenzen kommen auf mich zu ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Lorenz,
      wird das Gelblicht nicht beachtet, obwohl eine gefahrlose Bremsung möglich gewesen wäre, sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  15. Lilo

    Ich wurde heute mit 62 in einer 30er Zone geblitzt und bin noch in der Probezeit. Ist mein Führerschein sicher weg?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Lilo,

      damit haben Sie einen A-Verstoß in der Probezeit begangen. Die Folgen sind: Ihre Probezeit wird um 2 Jahre verlängert, Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen und das entsprechende Bußgeld bezahlen. Den Führerschein müssen Sie aber erst beim 2. A-Verstoß in der Probezeit abgeben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  16. Taha

    Hallo
    Wurde am 6.10 2016 geblitzt und der Bescheid kam erst heute am 15.01.2017

    Lohnt es sich Einspruch zu heben
    Viele Grüssen taha

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Taha,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich diesbezüglich an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  17. Carell

    Ich wurde innerhalb der verlängerten Probezeit im abstand von einen Monat zweimal geblitzt,jeweils 10-12km/h zu viel.

    Was kann auf mich zukommen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Carell,

      da die Geschwindigkeitsüberschreitungen jeweils unterhalb der Grenze von 20 km/h lagen, handelt es sich hierbei um B-Verstöße. Zwei B-Verstöße in der verlängerten Probezeit ziehen eine Verwarnung sowie die Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich. Zudem droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 11-15 km/h außerorts ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro und innerorts ein Bussgeld in Höhe von 25 Euro.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  18. Ilse

    Oder wenn das nicht geht und ich nicht um das Fahrverbot rum komme es möglich ist das Fahrverbot auf Juli oder vielleicht sogar auf mitte September/ Oktober zu verschieben
    Ich hab seit 25 Jahren den Führerschein noch Keine Fahrverbote oder Punkte bekommen nur 2 mal geblitzt worden mit maximal 15 km/h zu schnell.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ilse,

      sofern Sie Ersttäter sind bzw. in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot erhalten haben, ist es möglich, das Fahrverbot innerhalb einer Frist von vier Monaten anzutreten und dieses somit entsprechend zu verschieben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  19. Ilse

    Hallo ich habe eine Frage
    Ich bin am 09.01.17 an eine große Kreuzung in Bretten Landkreis Karlsruhe hin gefahren mit Ampel und die neuen silbernen Säulen Blitzer
    Als ich an die Kreuzung kam ca 50 m standen auf der rechten fahr Spur 2 Lkw und 2 oder 3 Pkw ich habe gesehen das die Ampel grün zeigt und bin auf die Überholspur links da war frei also hab ich Gas gegeben das ich an den Fahrzeugen vorbei komm als ich gerade über die Kreuzung fahre blitzt der Blitzer ich wusste das da ein Blitzer steht Ich dachte aber es ist ein Ampel Blitz scheinbar nicht er blitzt Ampel und zu schnell
    Ich weiß leider nicht wie schnell ich war ich schätze mal sowas zwischen 60 und 100 km/h ich war in dem Moment so irritiert das das Ding blitzt.
    Meine Fragen bekomme ich da was weil ich auf der Überholspur zu schnell war?
    Es war hinter einem Orts anfangs Schild also 50 km/h
    Wenn ich Punkte , Bußgeld und Fahrverbot für 1 Monate bekomme kann ich wenn der Anhörungs bogen kommt da irgendwie das Fahrverbot abwenden in dem ich die doppelte Punktzahl und Bußgeld Vorschlag?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ilse,

      auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Überholspur stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Abwenden eines Fahrverbotes durch das Eintauschen gegen Punkte oder ähnliches ist nicht möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  20. Silke B.

    Hallo!

    Ich befand mich im November auf der Autobahn, wo hinter der Absperrung einer nicht mehr vorhandenen Baustelle ein mobiler Blitzer stand. Da die Bahn frei war, bin ich ca. 100 km/h gefahren, wobei nur durch die zuvor vorhandene Baustelle auf 60 km/h reduziert wurde.
    Ich bin ein wenig nervös, da ich im November 2016 geblitzt wurde, bis heute (10.01.2017) jedoch nichts eingetroffen ist. Kann es sein, dass es eine Blitzer-Attrappe war? Ist es wahrscheinlich, dass noch ein Bußgeldbescheid einkehrt?

    Mit lieben Grüßen

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Silke,

      wir können Ihnen leider nicht sagen, ob es sich um einen Blitzer oder um eine Attrappe handelte. Ob ein Bußgeldbescheid bei Ihnen einkehren wird oder nicht, liegt bedauerlicherweise ebenfalls außerhalb unseres Einschätzungsvermögens.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. EDM

    Hallo,
    ich würde am 11.11.2016 Innerorts, mit 79 im der 50 Zone von einem mobilen Blitzer geblitzt. Ca Ende November 2016 kam ein Anhörungsbogen an mein Vater, da er Halter des Fahrzeuges ist. Er hat die Daten angegeben und den Brief zurück geschickt. Nun ist bis heute 09.01.2017 noch nichts weiter gekommen. Wie sieht es aus mit der Verjährung ?

    Bitte um eine schnelle Antwort -Danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo EDM,
      ein Anhörungsbogen unterbricht die Verjährung zwar, aber nur in Bezug auf die Person, die ihn erhält. Da der Bogen an Ihren Vater gerichtet war, wird die Verjährung Ihren Fall betreffend in der Regel nicht unterbrochen und läuft ganz normal weiter. Sie beträgt bei Ordnungswidrigkeiten im Verkehr drei Monate, weshalb die zuständige Behörde noch etwa bis Mitte Februar Zeit hat, um einen Bußgeldbescheid an Sie zu versenden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  22. GuGu

    Hey…ich wurde Ende Dezember letzten Jahres zum dritten mal im Jahr 2016 geblitzt…mit dem Auto meiner Schwiegermutter…das erste mal waren es ca 5km/h innerorts zu schnell das zweite mal 20km/h auf der Autobahn zu schnell und das dritte mal waren ca. 7-10 km/h innerorts zu schnell…was droht meiner Schwiegermutter jetzt!?!? Und kann ich das letzte blitzen auf meinen Führerschein schreiben lassen????

    Lg

    1. bussgeld-info.de

      Hallo GuGu,
      waren Sie 10 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell unterwegs, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen. Ihrer Schwiegermutter drohen keine Sanktionen, da Sie nicht selbst gefahren ist. Im deutschen Verkehrsrecht werden die Sanktionen dem Fahrer auferlegt, der die Tat auch begangen hat. Es gilt außerdem keine Halterhaftung bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Als Wiederholungstäter werden Sie in der Regel erst ab zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h innerhalb von 12 Monaten angesehen. Da dies bei Ihnen nicht der Fall ist, sollten außer dem Verwarngeld keine weiteren Ahndungen auf Sie zukommen, es sei denn, die zuständige Behörde wirft Ihnen Beharrlichkeit vor.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  23. Nadine

    Hallo,
    ich habe gedacht, dass ich von einem Rote-Ampel-Blitzer geblitzt worden bin.
    Jetzt hat meine Mutter (ihr Auto) aber nur einen Bescheid über 16 km/h innerorts und 35 Euro bekommen.
    Kann da noch etwas nachkommen wegen der roten Ampel oder würde dies dann beides draufstehen?

    Vielen Dank!!
    Nadine

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nadine,

      handelt es sich bei dem Geschwindigkeitsverstoß um das Vergehen, das nahe der Ampel begangen wurde, ist wahrscheinlich kein weiterer Brief zu erwarten. Aber warten Sie erst einmal ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  24. Alosh

    Hallo,

    Folgende Situation:
    8.8.16 geblitzt . Es folgte ein Zeugenfragebogen am 29.9. In diesem wurde der Fahrer angegeben.
    Am 29.12 kommt ein Anhörungsbogen bei der angegebenen Person.
    Frage: Tritt die Verjährung hier auf? Da laut der Infoseite der Zeugenfragebogen nicht die Verjährung unterbricht??

    Vielen Dank im Voraus.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Alosh,

      das stimmt, in der Regel unterbricht ein Zeugenfragebogen die Verjährung nicht. Unter Umständen könnten aber andere Schritte die Verjährung unterbrochen haben. In Ihrem Fall ist es ratsam, einen Anwalt um Hilfe zu bitten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  25. Nadine

    Hallo,
    ich habe gedacht, dass ich von einem Rote-Ampel-Blitzer geblitzt worden bin.
    Jetzt hat meine Mutter (ihr Auto) aber nur einen Bescheid über 16 km/h innerorts und 35 Euro bekommen.
    Kann da noch etwas nachkommen wegen der roten Ampel oder würde dies dann beides draufstehen?
    Wie geht man jetzt vor (soll sie eine Aussage auf dem Zettel machen? Was mache ich?)
    Vielen Dank!!
    Nadine

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nadine,

      unter Umständen handelte es sich nicht um einen Rotlichtblitzer, sondern um einen Blitzer, der ausschließlich Geschwindigkeitsverstöße festhält. In Deutschland gilt im Allgemeinen die Fahrerhaftung. Generell können Sie aber Gebrauch von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht machen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      1. Nadine

        Vielen Dank für die Antwort!
        Falls es doch auch rot gewesen ist, würden dann beide Ordnungswiedrigkeiten im Bescheid stehen? Oder kann es sein, dass noch etwas nachkommt?

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Nadine,

          es ist auch möglich, dass bei einem Rotlichtverstoß noch ein extra Bescheid kommt.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  26. Katharina

    Hallo,
    ich wurde Anfang November mit 36 km/h zu viel geblitzt. Brief mit Anhörung wurde an meine Väter gesendet, er ist Fahrzeughalter. Ich wohne nicht bei ihm. Er hat wiederum Gebrauch vom Zeugnisverweigerungsrecht gemacht. Zwei Monate sind nun bereits rum, ich persönlich habe noch keinen Brief bekommen. Gilt die Frist von 3 Monaten solange ich noch keinen Brief bekommen habe, oder gelten bereits die 6 Monate da mein Vater einen Brief bekommen hat?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Katharina,

      die Frist unterbricht in der Tat mit der Zusendung des Anhörungsbogens an Ihren Vater nicht für Sie selbst.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  27. Anni

    Hey,
    Wurde heute mit ca 80 in der 60er Zone geblitzt
    Bin noch in der Probezeit
    Was kann passieren?
    LG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Anni,
      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird mit einem Verwarngeld in Höhe von 35 Euro geahndet. Waren Sie jedoch 21 km/h zu schnell, drohen Ihnen ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Da Sie sich außerdem noch in der Probezeit befinden, wird diese von zwei auf vier Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  28. Sabbiii

    Hallo und zwar wurde ich am 11.11.16 von einem Fest installierten Blitzer geblitzt und habe bis heute 28.12.16 noch keine Post kommt da noch was ??

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sabbiii,
      die zuständige Bußgeldstelle hat normalerweise drei Monate Zeit, um einen Bußgeldbescheid an Sie zu versenden. Nach dieser Frist gilt die begangene Ordnungswidrigkeit in der Regel als verjährt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  29. Natalie

    Hallo.. ich 40 hab erst seit März 15 meinen Führerschein heisst hab noch 3 Monate probezeit. Hab nun am 23.12 einen grossen Fehler gemacht. Hab 2 glühwein getrunken und bin Auto gefahren…War nach meinen Erachtens auch nicht besoffen. Han an diesem Tag nicht viel gegessen. War auch nicht besoffen. Naja wurde angehalten und atemalkoholtest War 0.75 😢 musste mit auf wache wurde Blut abgenommen(hoffe ist nicht höher wie atem) und alle tests wurden gemacht ohne Probleme. Meine Frage was kommt auf mich zu und wie lange dauert das bis ich was bekomme. Bereue alles trinke auch wen nur gelegentlich. Um eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Natalie,

      wer in der Probezeit Alkohol trinkt oder Drogen konsumiert und danach ein Fahrzeug führt, hat neben einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro einen Punkt im Fahreignungsregister zu erwarten. Außerdem wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  30. Lena

    Hallo,

    Ich Befinde mich noch in der Probezeit und habe mir bis jetzt nichts zu Schulden kommen lassen.
    Leider wurde ich geblitzt nach dem ich eine rote Ampel überfahren habe, dies aber auch nur da ich auf den Beifahrersitz eine bekannte hatte die sich übergeben musste.
    Hinzu kommt das ich meinen Führerschein aus beruflichen Gründen unbedingt brauche.

    Mit was für einer Strafe darf ich rechnen 😔

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Lena,

      es handelt sich hierbei um einen A-Verstoß. Ihre Probezeit wird auf vier Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen. Hinzu kommen die Sanktionen für den Rotlichtverstoß. Diese richten sich danach ob die Ampel weniger oder länger als eine Sekunde rot war. Entweder erhalten Sie ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg oder 200 Euro und zwei Punkte. Ob sich ein Einspruch wegen Ihrer Begründung lohnt, fragen Sie am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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