Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid kommt?

Ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit reicht häufig aus und schon wurde man geblitzt. Aber wie lange dauert es, bis der Bußgeldbescheid kommt? Wodurch kann die Dauer beeinflusst werden? Und wie lange dauert die Zustellung beim Bußgeldbescheid? Wann kann ich Einspruch bei der Behörde gegen das Bußgeld einlegen? Diese und weitere Fragen werden in diesem Ratgeber beantwortet.

Das Wichtigste zum Thema „Wie lange dauert ein Bußgeldbescheid?“

  • Beim Bußgeldbescheid erfolgt die Zustellung in der Regel nach etwa zwei bis drei Wochen. Vorkommnisse in der verantwortlichen Behörde oder bei dem Zusteller sowie die Art des Messgeräts können die Dauer erhöhen.
  • Die Zustellung eines Strafzettels erfolgt in der Regel nach kürzerer Zeit.
  • Bis der Bescheid im Briefkasten landet, können jedoch drei Monate, mit Unterbrechung sogar sechs Monate vergehen. Erst danach ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.

Der Bußgeldbescheid: Dauer der Zustellung

Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid zugestellt wird?
Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid zugestellt wird?

Bevor Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erhalten, wird Ihnen in den meisten Fällen zunächst ein Anhörungsbogen zugeschickt, den Sie mitsamt den Angaben zu Ihrer Person zurücksenden müssen. Im Anschluss daran wird der Fall weitergehend bearbeitet und der Bußgeldbescheid fertiggestellt.

Meist braucht der Bußgeldbescheid circa zwei bis drei Wochen, um bei Ihnen anzukommen. Vorkommnisse in der Behörde, wie beispielsweise eine Grippewelle oder weniger Personal in der Urlaubszeit, können die Bearbeitungsdauer erhöhen.

Wie lange dauert die Zustellung eines Bußgeldbescheides?

Die Dauer der Zustellung beim Bußgeldbescheid wird auch durch den Zusteller, meist die Post, beeinflusst. Wurde der Bescheid übergeben, so dauert es in der Regel zwei bis drei Tage, bis er schließlich bei Ihnen ankommt. Ein Streik oder andere Probleme könnten aber eine Verzögerung der Zustellung bewirken. Beim Bußgeldbescheid wird die Zustellungsdauer also von verschiedenen Faktoren beeinflusst.

Wie lange dauert es, bis ein Strafzettel zugestellt wird?
Beim Verwarnungsgeldangebot – umgangssprachlich auch Strafzettel – ist die Dauer der Zustellung meist etwas kürzer als beim Bußgeldbescheid. Bezahlen Sie das Verwarngeld nicht oder zu spät, so wird von der Behörde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Wie lange darf ein Bußgeldbescheid dauern?

Die allgemeine Verjährungsfrist des Bußgeldbescheids beträgt eine Zeit von drei Monaten. Allerdings kann diese Frist sich durch Ereignisse innerhalb der Behörde auf bis zu sechs Monate verlängern. Haben Sie sechs Monate nach Ihrer Verkehrsordnungswidrigkeit noch immer nichts von der Bußgeldstelle gehört, dann haben Sie vielleicht noch einmal Glück gehabt: Die Zustellung vom Bußgeldbescheid hat die Dauer der maximalen Verjährung überschritten und der Verstoß kann nicht mehr verfolgt werden,

Ist die Verjährungsfrist abgelaufen und Sie erhalten erst danach den Bußgeldbescheid, sollten Sie Einspruch einlegen. Auch wenn hohe Geldstrafen und Punkte in Flensburg drohen oder der Führerschein abgegeben werden muss, ist ein Einspruch ratsam. Ein Einspruch ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides möglich.

Wie lange dauert ein Blitzerbescheid?

Viele Autofahrer fragen sich, wie lange es dauert, bis der Bußgeldbescheid nach dem Blitzen zugestellt wird.
Viele Autofahrer fragen sich, wie lange es dauert, bis der Bußgeldbescheid nach dem Blitzen zugestellt wird.

Auch auf die Frage „Wie lange dauert es, wenn man geblitzt wurde, bis der Bußgeldbescheid ankommt?“ lässt sich keine pauschale Antwort geben. Hier sind zwei bis drei Wochen die Regel.

Es ist aber auch davon abhängig, welche Blitzeranlage Sie geblitzt hat. Die Aufnahmen mobiler Blitzer werden meist sehr schnell ausgewertet.

Oftmals warten die Beamten, die stationäre Blitzer betreuen, bis die darin enthaltende Filmrolle voll ist, bevor die geschossenen Fotos ausgewertet werden. Dies kann einige Tage bis hin zu Wochen dauern.

Wurden Sie geblitzt, ist die Dauer der Zustellung also nicht festgelegt. Aber auch hier gilt, dass der Bußgeldbescheid frühestens nach einer Frist von drei, spätestens aber nach einer Zeit von sechs Monaten verjährt.

FAQ: Wann kommt der Bußgeldbescheid?

Wie lange dauert es, bis der Bußgeldbescheid im Briefkasten ist?

Das dauert maximal 3 Monate, mit Unterbrechung sind auch 6 Monate möglich.

Wie lange dauert es, bis Blitzerfotos ankommen?

Maximal 3 bis 6 Monate. Möglicherweise ist das Foto nicht auf dem Bescheid abgedruckt, sondern online (nach Login) einsehbar.

Wann kommt der Anhörungsbogen?

Der Anhörungsbogen kann bis zu 3 Monate nach der Tat ausgestellt werden.

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Über den Autor

Meike - Redakteurin
Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihr Anspruch besteht darin, Informationen unter anderem zum Verkehrsrecht, zur Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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581 Kommentare zu “Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid kommt?

  1. Ero

    Ich habe Anhörungsbogen nicht zurück geschickt na h dem Blitzer. Das ist jetzt knapp 4 Monate her das ich anhörungsbogen bekommen habe seid dem habe ich kein Bußgeld oder irgendwas bekommen wie geht’s weiter verjährt oder

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ero,

      gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz (§ 111) sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, den Anhörungsbogen innerhalb einer Woche nach Erhalt zurückzuschicken. Dennoch muss die Behörde innerhalb von drei Monaten den Bußgeldbescheid verschicken. Die Ordnungswidrigkeit ist daher verjährt.

      Ihr Bussgeld-info Team

  2. Manuel

    Hallo Ich wurde auf der Autobahn geblitzt und muss an einem Aufbauseminar teilnehmen, danach wurde ich gelasert und rausgezogen, 88 km/h Innerorts also bei erlaubten 50, und die Polizistin meinte es kommen 160 euro strafe auf mich zu sowie ein Monat Fahrverbot und 1 Punkt in Flensburg.
    das ist nun Ein Monat her und bis jetzt ist nichts angekommen kann es sein das es unter gegangen ist ? wäre natürlich nice :D

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Manuel,

      die Verjährung vom Bußgeldbescheid greift erst, wenn das Schreiben drei Monate nach der Tat noch nicht bei Ihnen eingetroffen ist. Ein Anhörungsbogen kann diese Frist unterbrechen, sodass sich die Verjährung hinauszögert.

      Ihr Bussgeld.info Team

      1. Manuel

        Danke B.i Team (:

  3. Lisa

    Hallo bussgeld Info Team,
    Ich würde vor einigen Tagen mit 21 km/h zu viel geblitzt. Bin in der Probezeit.
    Kann ich den Bußgeld Bescheid so lange mit Widerspruch herauszögern, sodass ich nichg mehr in der Probezeit bin? Diese endet am 26. August 2017. Das Verfahren ist somit ja dann auch schon verjährt?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Lisa,

      es gilt das Tattagprinzip. Das bedeutet: waren Sie zum Zeitpunkt der Tat in der Probezeit, müssen Sie auch mit den Konsequenzen rechnen. Sofern der Bußgeldbescheid innerhalb von drei Monaten nach der Tat bei Ihnen eintrifft, greift die Verjährungsfrist vom Bußgeldbescheid nicht mehr. Die Vollstreckungsverjährung beträgt drei Jahre.

      Ihr Bussgeld-info Team

  4. Ero

    Es ist mittlerweile knapp 4 Monate nach dem anhörungsbogen ich habe immer noch keine Bußgeldbescheid bekommen wie lange werde ich noch warten müssen

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ero,

      die Ordnungswidrigkeit ist verjährt, wenn die Behörde nach dem Erhalt des Anhörungsbogens länger als drei Monate braucht, um den Bußgeldbescheid zu verschicken. Sie müssen die Nebenfolgen dementsprechend nicht mehr hinnehmen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  5. Catjes

    Hallo. Bin letztes Jahr in Italien im Aoril geblitzt geworden. .. mit Anhänger. Jetzt kam Bußgeldbescheid. .. über 150 €

    Muss ich zahlen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,

      grundsätzlich haben die Länder in der EU ein gegenseitiges Abkommen, sodass das Bußgeld in anderen Ländern auch vollstreckt werden kann. Sie sollten das Bußgeld aus Italien also bezahlen, wenn Sie nicht mit weiteren Strafen rechnen wollen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  6. Ero

    Ich wurde ampelblitzer geblitzt am 26.12.2016 habe am 11.1.2017 anhörüungsbogen bekommen wer gefahren ist wollten die wissen habe nichts ausgefüllt und geschickt heute ist der 18.4.2017 habe nichts bekommen kein Bußgeld oder irgendwas wollte wissen wie das weiter geht

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ero,

      sofern die Behörde davon ausgeht, dass Sie der Fahrer waren, werden Sie eventuell einen Bußgeldbescheid bekommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Ero

        Wird das jetzt überhaupt nicht mehr verjährt oder wie lange muss ich auf die Strafe warten das sind nach den Anhörungsbogen wieder über 3 Monate

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Ero,

          drei Monate nach dem Erhalt des Anhörungsbogens ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.

          Ihr Bussgeld-info Team

    2. Ero

      Also gibst kein Verjährung ich muss auf die Strafe warten egal ob 4 oder über 6 Monate Strafe wird kommen oder wie funktioniert das ?

      1. bussgeld-info.de

        Hallo Ero,

        innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Anhörungsbogens muss auch der Bußgeldbescheid bei Ihnen eintreffen. Andernfalls ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.

        Ihr Bussgeld-info Team

  7. Kero

    Das war ein Ampel Blitzer ich bin auf Probezeit

  8. Kero

    Hallo ich habe folgendes Problem ich wurde am 26.12.2016 geblitzt habe am 11.1.2017 Anhörungsbogen erhalten habe nichts geschrieben und wir haben heute den 16.4.2017 habe kein Bußgeld oder ein Brief nichts mehr bekommen wie siehts aus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Kero,

      grundsätzlich unterbricht ein Anhörungsbosgen die Verjährung, sodass die Frist ab diesem Zeitpunkt erneut zu laufen beginnt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Kero

        Ja unterbricht die Verjährung aber wie lange werde ich warten müssen das sind wieder über 3 Monate nach den anhörungsbogen und habe nichts bekommen verjährt das nicht mehr oder muss ich auf die Strafe Jahre lang warten

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Kero,

          die Frist beginnt nach dem Anhörungsbogen von Neuem. Das bedeutet: wenn drei Monate nach Erhalt des Anhörungsbogens der Bußgeldbescheid noch immer nicht eingetroffen ist, ist die Ordnungswidrigkeit verjährt und Sie müssen die Nebenfolgen nicht mehr in Kauf nehmen.

          Ihr Bussgeld-info Team

  9. Dominik

    Ich habe eine kleine Frage. Und zwar wurde ich letzte Woche mit ca 25 km/h außerorts zu schnell geblitzt, aber ich musste schon vor einem Jahr ein Aufbauseminar machen und bin somit in der Probezeit. Das ich 1 Punkt bekommen werde ist mir so oder so klar. Was ich mich jetzt frage ist, ob ich dann nochmal ein Aufbauseminar machen muss, oder einfach nur 1 Punkt bekomme ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dominik,

      ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht eine Verwarnung sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  10. Achmed

    Ich fuhr innerhalb 50km/h, und als ich plötzlich sah dass die Ampel von Grün auf Gelb schaltete, tritt ich fester auf die Bremse und kam noch vor der Haltelinie zum Stehen. Der Rotlichblitzer blitzte dann 2 Mal . Es war such kein vorausfahrender Verkehr vor mir. Wie kann so was passieren?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Achmed,

      vermutlich haben sie die Haltelinie leicht überschritten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  11. Tarek

    Ich wurde in Remscheid geblitzt, wohne aber in Essen. Was meint ihr wie lange es braucht bis der Bescheid bei mir ankommt? Ich muss den anfangen deswegen haha

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tarek,

      wann der Bescheid zugestellt wird, hängt von der Bearbeitungsdauer in der Behörde ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. Vincent

    Ich wurde mit ca 115/120 auf einer Autobahn mit 100 geblitzt. Was erwartet mich? Und wenn man keinen Führerschein hat und das Auto auf einen anderen zugelassen ist, fällt das dann auf oder kann man einfach den Strafzettel bezahlen

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Vincent,

      für die Geschwindigkeitsüberschreitung droht ein Bußgeld von 30 Euro. Wer ohne eine Fahrerlaubnis zu besitzen ein Kfz führt, begeht eine Straftat. Diese wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  13. Sab

    Guten Tag,

    ich wurde heute leider in einem unaufmerksamen Moment aus einem Auto heraus geblitzt. Es wechselte von Außerorts zu Innerorts von jetzt auf gleich von 100 auf 50. Ich hatte das in dem Moment nicht richtig gecheckt und mein Navi zeigte zusätzlich was ganz anderes an. Deshalb war ich gerade noch dabei die Geschwindigkeit zu drosseln, da blitzte es auch schon, keine 20m nach dem man quasi Innerorts war. Ich weiß leider nicht genau, was ich noch für eine Geschwindigkeit drauf hatte, es können zwischen 30 und 40 km/h zu viel gewesen sein. Ich habe meinen Führerschein seit 15 Jahren, es war aber nicht die ganze Zeit auf meinem Namen ein Auto angemeldet. Das ist das allererste Mal, dass ich geblitzt wurde. Vor ein paar Monaten habe ich beim einparken leider jemanden angestuppst und auch direkt die Polizei gerufen, die mir vor Ort 30€ abgenommen hat, ansonsten ist meine Weste was die Straßenverkehrsordnung betrifft blütenweiß. Muss ich trotzdem mit einem Fahrverbot rechnen?

    Liebe Grüße

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sab,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in dieser Größenordnung scheint ein Fahrverbot wahrscheinlich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. Adam T.

    Hallo,
    Ich bin vor ca. 4 Monaten über rot gefahren und danach wurde ich noch irgendwo geblitzt. Ich habe immer noch keine Strafzettel bekommen. Seitdem wurde ich schon wieder 1-2mal geblitzt aber kommt nichts. Mein Auto ist umgemeldet aber komisch dass ich von 3-4 Bußgeldbescheid gar keine bekommen. Wie kann das sein?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Adam T.,

      weshalb Sie keine Post von der Behörde bekommen, können wir Ihnen auch nicht sagen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  15. Linda

    Hallo, ich stand an einer roten Ampel – linksabbieger haben grün bekommen und sind losgefahren! Daraufhin bin auch ich losgefahren, nur meine Ampel war wohl noch rot und ich bin zwei mal geblitzt worden. Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Auch Fahrverbot? Lg

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Linda,

      ein einfacher Rotlichtverstoß zieht ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie einen Punkt im Fahreignungsregister nach sich. Ein Fahrverbot droht hier nicht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  16. Roman

    Hallo ich hab folgende Frage, ich bin am 03.06.16 geblitzt worden also vor fast einem jahr und zum glück hab ich kein Briefchen von behörden bekommen … bis heute . Am 25.03.17 kommt mahnung per Post angeblich hat mich die Behörde am 22.07.16 angeschrieben und ich hab nicht reagiert. Ich hab aber 100% kein brief mit Rechnung bekommen . Jetzt soll ich nach knapp einem jahr geldstraffe + gebühren + mahnkosten etc zahlen . Wie soll ich nu reagieren denn beweissen , dass ich vor einem jahr das brief nicht bekommen habe kann ich wohl schlecht. Danke im voraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Roman,

      wir dürfen keine Rechtsberatung vornehmen. Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  17. Farshad y.

    Hallo
    Ich bin über rot gefahren jedoch weil es rutschig war und meine Bremsweg länger wurde und ich es nicht mitberechnet habe aufjedenfall würde ich geblitzt bin jedoch nicht weiter gefahren war nur bisschen mit meine vorderen Rändern über der Haltelinie bin noch in der Probezeit womit muss ich rechnen ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Farshad y.,

      ein einfacher Rotlichtverstoß zieht ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. F. y.

        Und wird nicht meine Probezeit verlängert ?

        1. bussgeld-info.de

          Hallo,

          das Überfahren einer roten Ampel gilt als A-Verstoß. Bei einem A-Verstoß wird die Probezeit in der Regel um zwei Jahre verlängert. Außerdem ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger Pflicht.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  18. Janik

    Hallo , ich wurde am 18-19.01 dieses jahres an einer stationären geblitzt , jetzt ist der 17. märz. Denkt ihr da kommt noch was

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Janik,

      wann ein Bußgeldbescheid eintrifft, hängt von der zuständigen Behörde und dem Zusteller ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  19. Sarah

    Hallo, ich bin in der probezeit und wurde vermutlich mit 90 km/h zu schnell in einem Baustellenabschnitt auf der Autobahn bei dem nur 60 km/h erlaubt sind, geblitzt. Mit was kann ich nun rechnen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sarah,

      hier droht die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und die Anordnung eines Aufbauseminars. Zudem fällt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in einem Baustellenabschnitt auf der Autobahn ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg an.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  20. Isi

    Hallo, ich wurde am 11.11 .2016 mit 6 km/h zufiel geblitzt. Nun habe ich am 07.03.2017 einen Bußgeldbescheid bekommen. Ist die Frist nicht verjährt? Ich bin mir sicher, dass ich vorher kein Bescheid bekommen hab. Im Brief steht auch nix darüber, dass Sie es schonmal versucht haben.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Isi,

      sollte Ihnen zuvor ein Anhörungsbogen zugestellt worden sein, würde dieser die Verjährung unterbrechen. Ansonsten tritt nach drei Monaten Verjährung ein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Isi

        Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich bin mir sicher, dass ich keinen Anhörungsbogen erhalten hab. Es ist natürlich viel zu lange her. Woran erkenne ich nun ob ein Anhörungsbogen woher gekommen ist ? Der Bußgeldbescheid wurde am 25.01 erstellt und am 07.03 erst zugestellt. Wie kann es sein? Kann ich selber Einspruch einlegen oder muss es ein Anwalt machen? Sorry für die ganzen Fragen. Vielen Dank im voraus. LG

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Isi,

          einen Einspruch können Sie auch selbst einlegen. Ein Anhörungsbogen wird von der Behörde als solcher bezeichnet und müsste sich in Ihrem Briefkasten befinden.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  21. Nico

    Hallo, ich wurde am 24.02.17 gleich 2x an einem Tag geblitzt. Ein Bescheid ist da (30 km/h zu viel nach Abzug, 130 in 100), der andere noch nicht. Macht normalerweise ja 80€ und 1 Punkt. Kann der Führerschein jetzt trotzdem für einen Monat entzogen werden, wenn das 2x am Tag passiert? (Das 2. Mal wird denke ich leicht unter 30 km/h liegen)

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nico,

      damit die Wiederholungstäterregelung greift, welche zu einem Fahrverbot führt, muss der erste Verstoß rechtskräftig sein. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall, daher ist in der Regel nicht von einem Fahrverbot auszugehen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  22. Tanja

    Hi,
    Ich wollte heute, während die Ampel auf gelb war, die Straße überqueren und genau als ich über die Linie gekommen bin, ist die Ampel auf rot gesprungen und nun wurde ich geblitzt. Ich befinde mich auch in den letzten 2/3 Monaten meiner Probezeit und mir ist sowas auch noch nie passiert.
    Könnt ihr einschätzen auf was ich mich strafrechtlich gesehen einlassen muss?

    LG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tanja,

      ein Rotlichtverstoß in der Probezeit wird als A-Verstoß gewertet. Damit verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen. Strafrechtlich wird dieser Verstoß nicht geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  23. Peter W.

    Hallo!
    Ich wurde am 01.02.2017 in Hannover geblitzt. Kam bis heute nichts. Am 13.02.2017 habe ich falsch geparkt(ebenfalls Hannover) und der Brief kam heute. Nun frage ich mich ob da wirklich etwas kommt..bin der festen Meinung geblitzt wurden zu sein aber keine 100% Sicherheit.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Peter,

      die Bußgeldbehörde hat bis zum 1.5.2017 Zeit, den Bußgeldbescheid auszustellen. Warten Sie also am besten noch ab. Wahrscheinlich wird der Bußgeldbescheid bald ankommen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  24. Niko

    Hallo liebes Team!

    Ich bin gestern vorm Tunnel geblitzt worden war 80 Geschwindigkeits beschränkung war ziemlich nebelig bin mit ca. 130 km/h oder 120 km/h durchgefahren und geblitzt worden hab garnicht gesehen das der tunnel kommt hmm.

    Jetzt zu meinem problem bin aus Österreich und bin noch 1 jahr auf probezeit. Haben die deutschenbehörden eine einsight in meinen akten das ich auf probezeit bin, was kann auf mich zukommen wird mein schein eingezogen.

    Ich bedanke mich im vorraus für die Antwort.

    Gruß Niko

  25. Nadine

    Hallo!
    Ich bin noch in der Probezeit und bin über eine ampel gefahren, die rot wurde, als ich schon halb drüber war. Was könnte mich erwarten? Muss ich mit Abzug meines Führerscheins rechnen?

    Danke im Vorraus!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nadine,

      das Überfahren einer roten Ampel gilt als A-Verstoß. Bei einem A-Verstoß verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Außerdem besteht die Pflicht, an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  26. Andre G.

    Hallo,

    wurde am 10.01.2017 per provida Fahrzeug mit 64kmh ausser Orts gemessen. 2 Monate Führerscheinentzug, 440€ und 3 Punkte war die Aussage des Beamten. Der Bescheid würde innerhalb 2 Wochen kommen wurde mir gesagt. Bis heute habe ich aber noch nichts bekommen. Wie lange kann das in der Regel dauern?

    Mfg Andre

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Andre,

      meist dauert es etwa zwei bis drei Wochen, bis der Bußgeldbescheid bei Ihnen ankommt. Vorkommnisse in der Behörde, wie beispielsweise ein hoher Krankenstand oder weniger Personal in der Urlaubszeit, können die Bearbeitungsdauer erhöhen. Die Dauer der Zustellung beim Bußgeldbescheid wird auch durch den Zusteller, meist die Post, beeinflusst.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  27. Max

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in der Nacht habe ich einen Roten Punkt auf der gegenüberliegenden Straße (Straßenrand) gesehen und etwas Blaues. Es hat nicht Geblitzt. War dies ein Blitzer? Ich fuhr etwas zu schnell.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Gruß,

    Max

  28. Gabi

    Hallo,
    ich wurde am 21.11.2016 in einer 30er Zone geblitzt. Habe bis heute keinen Bescheid erhalten. Wann beginnt die Verjährung?

  29. Anil

    Hallo,

    Ich wurde am 7.12.2016 geblitzt auf der Autobahn.
    Ich führ 140 km/h und 100 waren erlaubt.
    Ich habe einbisschen gedrängelt und war dich am voranfahren Fahrzeug.
    Ich habe jetzt gute zwei Monate nichts bekommen. Kann es sein das der Blitzer nicht nicht erfasst hat.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Anil,

      ob Sie geblitzt wurden oder nicht, können wir Ihnen nicht sagen. Verjährung tritt jedenfalls erst nach drei Monaten ein, sodass die Behörde noch Zeit hätte, gegen Sie vorzugehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  30. Mehmet

    Ich habe schon einmal ein aufbauseminar besucht in noch in der Probezeit wurde glaublich geblitzt mit 40 km/h zu schnell in der 120 Zone was kommt auf mich zu

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Mehmet,

      sofern ihre Probezeit zuvor verlängert wurde und sich die Geschwindigkeitsüberschreitung nun innerhalb der Verlängerung ereignete, müssen Sie mit einer Verwarnung sowie einer Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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