Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid kommt?

Ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit reicht häufig aus und schon wurde man geblitzt. Aber wie lange dauert es, bis der Bußgeldbescheid kommt? Wodurch kann die Dauer beeinflusst werden? Und wie lange dauert die Zustellung beim Bußgeldbescheid? Wann kann ich Einspruch bei der Behörde gegen das Bußgeld einlegen? Diese und weitere Fragen werden in diesem Ratgeber beantwortet.

Das Wichtigste zum Thema „Wie lange dauert ein Bußgeldbescheid?“

  • Beim Bußgeldbescheid erfolgt die Zustellung in der Regel nach etwa zwei bis drei Wochen. Vorkommnisse in der verantwortlichen Behörde oder bei dem Zusteller sowie die Art des Messgeräts können die Dauer erhöhen.
  • Die Zustellung eines Strafzettels erfolgt in der Regel nach kürzerer Zeit.
  • Bis der Bescheid im Briefkasten landet, können jedoch drei Monate, mit Unterbrechung sogar sechs Monate vergehen. Erst danach ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.

Der Bußgeldbescheid: Dauer der Zustellung

Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid zugestellt wird?
Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid zugestellt wird?

Bevor Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erhalten, wird Ihnen in den meisten Fällen zunächst ein Anhörungsbogen zugeschickt, den Sie mitsamt den Angaben zu Ihrer Person zurücksenden müssen. Im Anschluss daran wird der Fall weitergehend bearbeitet und der Bußgeldbescheid fertiggestellt.

Meist braucht der Bußgeldbescheid circa zwei bis drei Wochen, um bei Ihnen anzukommen. Vorkommnisse in der Behörde, wie beispielsweise eine Grippewelle oder weniger Personal in der Urlaubszeit, können die Bearbeitungsdauer erhöhen.

Wie lange dauert die Zustellung eines Bußgeldbescheides?

Die Dauer der Zustellung beim Bußgeldbescheid wird auch durch den Zusteller, meist die Post, beeinflusst. Wurde der Bescheid übergeben, so dauert es in der Regel zwei bis drei Tage, bis er schließlich bei Ihnen ankommt. Ein Streik oder andere Probleme könnten aber eine Verzögerung der Zustellung bewirken. Beim Bußgeldbescheid wird die Zustellungsdauer also von verschiedenen Faktoren beeinflusst.

Wie lange dauert es, bis ein Strafzettel zugestellt wird?
Beim Verwarnungsgeldangebot – umgangssprachlich auch Strafzettel – ist die Dauer der Zustellung meist etwas kürzer als beim Bußgeldbescheid. Bezahlen Sie das Verwarngeld nicht oder zu spät, so wird von der Behörde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Wie lange darf ein Bußgeldbescheid dauern?

Die allgemeine Verjährungsfrist des Bußgeldbescheids beträgt eine Zeit von drei Monaten. Allerdings kann diese Frist sich durch Ereignisse innerhalb der Behörde auf bis zu sechs Monate verlängern. Haben Sie sechs Monate nach Ihrer Verkehrsordnungswidrigkeit noch immer nichts von der Bußgeldstelle gehört, dann haben Sie vielleicht noch einmal Glück gehabt: Die Zustellung vom Bußgeldbescheid hat die Dauer der maximalen Verjährung überschritten und der Verstoß kann nicht mehr verfolgt werden,

Ist die Verjährungsfrist abgelaufen und Sie erhalten erst danach den Bußgeldbescheid, sollten Sie Einspruch einlegen. Auch wenn hohe Geldstrafen und Punkte in Flensburg drohen oder der Führerschein abgegeben werden muss, ist ein Einspruch ratsam. Ein Einspruch ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides möglich.

Wie lange dauert ein Blitzerbescheid?

Viele Autofahrer fragen sich, wie lange es dauert, bis der Bußgeldbescheid nach dem Blitzen zugestellt wird.
Viele Autofahrer fragen sich, wie lange es dauert, bis der Bußgeldbescheid nach dem Blitzen zugestellt wird.

Auch auf die Frage „Wie lange dauert es, wenn man geblitzt wurde, bis der Bußgeldbescheid ankommt?“ lässt sich keine pauschale Antwort geben. Hier sind zwei bis drei Wochen die Regel.

Es ist aber auch davon abhängig, welche Blitzeranlage Sie geblitzt hat. Die Aufnahmen mobiler Blitzer werden meist sehr schnell ausgewertet.

Oftmals warten die Beamten, die stationäre Blitzer betreuen, bis die darin enthaltende Filmrolle voll ist, bevor die geschossenen Fotos ausgewertet werden. Dies kann einige Tage bis hin zu Wochen dauern.

Wurden Sie geblitzt, ist die Dauer der Zustellung also nicht festgelegt. Aber auch hier gilt, dass der Bußgeldbescheid frühestens nach einer Frist von drei, spätestens aber nach einer Zeit von sechs Monaten verjährt.

FAQ: Wann kommt der Bußgeldbescheid?

Wie lange dauert es, bis der Bußgeldbescheid im Briefkasten ist?

Das dauert maximal 3 Monate, mit Unterbrechung sind auch 6 Monate möglich.

Wie lange dauert es, bis Blitzerfotos ankommen?

Maximal 3 bis 6 Monate. Möglicherweise ist das Foto nicht auf dem Bescheid abgedruckt, sondern online (nach Login) einsehbar.

Wann kommt der Anhörungsbogen?

Der Anhörungsbogen kann bis zu 3 Monate nach der Tat ausgestellt werden.

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Über den Autor

Meike - Redakteurin
Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihr Anspruch besteht darin, Informationen unter anderem zum Verkehrsrecht, zur Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

Bildnachweise

581 Kommentare zu “Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid kommt?

  1. Rene ac

    darf ein mobiler blitzer unmittelbar (CA. 100m) hinter einem stationären kasten stehen zu dem halb in einer kurve

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Rene ac,

      uns sind keine Gesetzesregelungen bekannt, die einen Abstand zwischen Blitzern festlegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  2. Anja

    Ich habe heute das Glück gehabt mit ca 90 außerhalb Ortschaft geblitzt zu werden kurz abgelenkt. 70 war erlaubt schon mal geblitzt worden aber niedriger. Was kann mir passieren. Wann bekomme ich bescheid???

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Anja,

      Sie müssen mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen – sofern Sie um nicht mehr als 20 km/h zu schnell fuhren. Der Bescheid sollte innerhalb von drei Monaten bei Ihnen eintreffen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  3. Oli

    Wurde am 15.5 , 1.6 und am 9.6 geblitzt , der vom 15 und 9 sind schon da , wo bleibt der vom 1?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Oli,

      der Bescheid kann noch kommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  4. Maik

    Ich wurde am 30.3. von Polizeibeamten angehalten, da ich jemanden die Vorfahrt genommen habe. Die Anhörung erfolgte direkt vor Ort durch den Polizeibeamten.Der Bußgeldbescheid ist am 7.7. bei mir eingetroffen, sprich die Verjährungsfrist von 3 Monaten wurde überschritten.Jedoch wurde der Bescheid am 27.6. bearbeitet also innerhalb der Frist. Nun lautet die Frage,welches Datum ist gültig u.lohnt sich ein Einspruch?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Maik,

      grundsätzlich ist das Datum der Zustellung das relevante in Bezug auf die Verjährungsfrist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  5. Julia

    Hallo, bin bei roter Ampel geblitzt worden über 1 sek.
    Kann man das Fahrverbot auch finanziell ausgleichen wenn man beruflich unbedingt den Führerschein benötigt?
    Wann muss das Fahrverbot angetreten werden ?
    LG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Julia,

      in Ausnahmefällen kann ein Fahrverbot durch ein erhöhtes Bußgeld ersetzt werden. Das Fahrverbot können Sie, sofern es Ihr erstes ist, binnen vier Monaten antreten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  6. Klaus

    Hallo,
    ich bin vor 2 Wochen in Hannover in der Lavesallee von einem stationären Rotlichtblitzer beim überfahren
    der Kreuzung 2 mal geblitzt wurden.
    Meine Geschwindigkeit war ca.70 km/h.
    Wird bei einem Rotlichtblitzer auch die Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen und bekomme ich dafür eine
    zusätzliche Strafe.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Klaus,

      für die Geschwindigkeitsüberschreitung dürfte keine gesonderte Strafe anfallen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  7. Andzelika

    Hallo ich würde am 16.06 leider über rot Ampel gefahren bin noch in Probe Zeit was kommt auf mich zu ich bin abhängig von Führerschein da ich jeder Tag zu arbeiten fahren müss wie ist das mit Fahrverbot kann man sich Monat ausuchen. LG Angie

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Andzelika,

      ein einfacher Rotlichtverstoß zieht ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einen Punkt nach sich. Da dies einen wohl einmaligen A-Verstoß darstellt, kommt es zudem zur Probezeitverlängerung um 2 Jahre und zur Teilnahmepflicht am Aufbauseminar.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  8. Athanasios

    Hallo ich wurde gerade eben in einer 100 Zone also außerorts geblitzt mit 140 oder 150 kmh. Was droht mir jetzt? Und es war ein mobiler Blitzer also ein Auto. Wie lange dauert es bis was kommt ? Und wie lange habe ich Zeit um meinen Führerschein abzugeben. Danke schonmal

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Athanasios,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 41 – 50 km/h außerorts drohen 160 € Bußgeld, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  9. Moe

    So zum Problem bin in der Probezeit und wurde in ner 50er mit 90 oder 95 geblitzt was folgt nun?
    LG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Moe,

      es drohen 200 € Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot und also Probezeitmaßnahme eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  10. Cem

    Hallo, und zwar folgendes ist passiert. Das Auto ist unter den Namen meiner Mutter versichert, und ein Freund von mir wurde bei 50 mit ca. 70 geblitzt. Gäbe es eine Möglichkeit den Brief direkt an seine Adresse umzuleiten, so das der Brief erst garnicht bei mir zu hause ankommt ? Per Mail wäre auch eine Alternative. Lg

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Cem,

      das ist in der Regel nicht möglich. Da Ihre Mutter die Halterin des Fahrzeugs ist, wird sie höchstwahrscheinlich einen Zeugenfragebogen oder einen Anhörungsbogen erhalten, um sich zur Ordnungswidrigkeit zu äußern.

      Ihr Bussgeld-info Team

  11. Zeynep

    Hallo,

    Ich würde vor ca. 2 Wochen angehalten von der Polizei, wegen Handy hinterm Steuer (erste mal und bin noch in der Probezeit)

    Was kommt auf mich zu..?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Zeynep,

      es droht ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert und es wird ein Aufbauseminar angeordnet.

      Ihr Bussgeld-info Team

  12. Denise

    Hallo,

    Ich wurde am 28.02 geblitzt mit 21km/h zu viel und wäre am 31.03 aus der Probezeit raus. Am 19.04 habe ich mein Bußgeldbescheid bekommen.
    Welcher Tag zählt ? Muss ich zum Aufbauseminar wegen dem Punkt ?

    LG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Denise,
      für die Probezeit ist in der Regel der Tattag relevant. Daher ist mit einer Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar zu rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  13. Sermed

    Kann man von blitzter geblitzt werden wenn man hinter der Linie sein Handy rausrückt aber nicht telefoniert?
    also besser gesagt wann blitzten die neuen blitzter also wenn was passiert? ab wann blitzter nur wenn man über rot fährt?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sermed,

      der Blitzer ist so programmiert, dass er nur bei einem Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß auslöst. Begehen Sie gleichzeitig einen Handyverstoß, wird dies also auf dem Foto ersichtlich sein. Allein der Handyverstoß wird allerdings nicht geblitzt.

      Ihr Bussgeld-info Team

  14. Eva

    Hallo, ich bin Mitte Januar über eine rote Ampel gefahren, da ich es zu spät gesehen habe und nicht mitten auf der Kreuzung anhalten konnte. Ich wurde zweimal geblitzt. Bisher ist nichts gekommen, welchem Paragraphen entnehmen Sie diese 3 Monate Verjährungsfrist, ich habe im owg nämlich nur einem mit 6 Monaten gefunden. Vg Eva

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Eva,

      bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit greift nicht das OWiG sondern § 24 StVG. Demnach beträgt die Verfolgungsverjährung drei Monate.

      Ihr Bussgeld-info Team

      1. Eva

        Also kann ich davon ausgehen, dass nichts mehr kommt?

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Eva,

          selbst wenn der Bußgeldbescheid noch eintrifft, können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und auf die Verjährung verweisen.

          Ihr Bussgeld-info Team

  15. Nele

    Ich kam heute an eine Kreuzung bei der ich nicht sehen konnte ob es rot oder grün ist , da sie Sonne sehr stark geblendet hat, auch meine Beifahrerin konnte dies nicht erkennen, da auch kein Gegenverkehr kam und keine Fußgänger oder Radfahrer, bin ich dann weiter vor gefahren und bin dann links abgebogen, es ist bekannt das diese Ampelanlange Rotlichtblitzer durchführt. Was passiert wenn es rot war( ich bin noch in der Probezeit).. es war wie gesagt nicht erkennbar

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nele,

      eigentlich sind Ampeln so eingestellt, dass man aus jedem Blickwinkel und auch bei Sonneneinstrahlung das Lichtzeichen erkennen kann. Sollte es sich dabei allerdings um einen Rotlichtverstoß handeln, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Diese können Sie hier https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-rotlichtverstoss/ nachlesen. Es handelt sich dabei um einen A-Verstoß. Für diesen droht eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie ein Aufbauseminar.

      Ihr Bussgeld-info Team

  16. Benedikt

    Hallo,

    ich wurde heute beim Überholen geblitzt. Der Blitzer stand am Anfang einer 70er-Zone und ich bin ca. 140 Km/h gefahren um die Autos zu überholen. Bin 23 Jahre und außerhalb der Probezeit. Was erwartet mich ungefähr?

    Gruß

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Benedikt,
      bei der von Ihnen angegebenen Geschwindigkeitsüberschreitung kann die zuständige Behörde von Vorsatz ausgehen, sodass sich die im Bußgeldkatalog vorgeschriebenen Bußgelder verdoppeln können. Den Bußgeldkatalog finden Sie hier: Geschwindigkeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  17. Lisa

    Hallo,
    Ich wurde beim überfahren einer roten Ampel geblitzt. Bin mir nicht sicher ob sie erst weniger als eine Sekunde rot war. Ich war nicht zu schnell. Was für eine Strafe habe ich zu befürchten?
    LG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Lisa,

      war die Ampel noch keine Sekunde Rot, müssen Sie mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Leuchtete die Ampel mehr als eine Sekunde Rot, drohen ein Bußgeld von 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  18. jojo

    Hallo,
    war auf einer 70er Zone, habe dort einen LKW überholt. Während des Überholens habe ich gesehen das neben dem LKW ein Blitzer stand,welcher die Blitzstreifen/kontaktstellen auf der Gegenspur also Überholspur hatte, und auch in diese Richtung stand, habe Reflexartig gebremst. Mich wunderte es, dass der Blitzer auf der „falschen“ Straßenseite stand.
    Bin ca. 95 km/h oder weniger gefahren( habe nicht auf den Tacho geguckt) und war genau neben dem Lkw als der Blitzer kam, habe ihn erst hinterher gesehen, meinen Sie ich könnte geblitzt worden sein ? Oder wurde der Lkw von der Seite geblitzt?
    MfG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo jojo,

      ob Sie oder der Lkw geblitzt wurden, können wir nicht einschätzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  19. Ugin

    Hallo, ich hätte zwei fragen zu zwei fällen..

    Fall 1 – ich wurde am 11.12 von einem
    mobilen blitzer geblitzt ( ca 90 kmh innerorts ) aber habe bis dahin nichts erhalten , auch kein anhörungsbogen , ist dies jetzt verjährt oder ? Was ist wenn ich doch noch wegen dem vorfall post erhalte ?

    Fall 2 – am 29.2 morgens auf dem weg zu arbeit bin ich über rot gefahren, polizei hat mich angehalten und meine personalien aufgenommen, ich habe bis heute keine post erhalten, wann verjährt diese straftat ??!! Komisch eigentlich müsste ja etwas zu 100% kommen da die polizei mich aufgeschrieben hat.

    Sie haben oben geschrieben “ durch innerbehôrdliche vorgänge “ kann dies auf sechs monate verlängert werden . Wird es mir mitgeteilt wenn es innerbehördliche vorgänge gibt und die frist auf sechs monate verlängert wird ??

    Danke Gruß

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ugin,

      der erste Fall dürfte wohl verjährt sein.

      Zu Ihrer Frage: Verjährung tritt bei Ordnungswidrigkeiten (das Überfahren einer roten Ampel ist keine Straftat) nach drei Monaten ein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  20. Jens

    Guten Tag,

    ich bin über Rot gefahren, habe die Ampelanlage allerdings gar nicht wahrgenommen, da unmittelbar (ca. 50m) danach eine weitere Ampelanlage an einer Kreuzung steht. Von dieser Seite aus bin ich bisher noch nicht zu meinem Ziel gefahren, war also konzentriert darauf, ob ich an der Kreuzung nun links oder rechts abfahren müsse und orientiere mich also an dieser zweiten Ampel. Erst durch das Blitzlicht würde mir bewusst, dass ich wohl die erste Ampelanlage übersehen haben musste. Vermutlich habe ich die eine Sekundenregel überschritten. Inwieweit kann ich bei meiner Anhörung diesen Sachverhalt geltend machen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Jens

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jens,

      es steht Ihnen frei, den Sachverhalt im Rahmen Ihrer Anhörung so zu schildern, wie er sich aus Ihrer Sicht dargestellt hat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. mario

    hallo :) eine frage muss ich am tag mit licht in österreich fahren ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo mario,

      nach unserem Kenntnisstand ist dies nicht der Fall,

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. Chris

    Hi,
    wenn man geblitzt wird sieht man das oder funktioniert das ganze jetzt auch ohne Blitz (oder dem kleinen roten Licht)?

    Gruß

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Chris,

      es gibt auch Radaranlagen, die keinen sichtbaren Blitz abgeben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  23. Maria

    Hallo ich habe mal eine Frage .
    Ich bin am 20.4 anscheinend geblizt worden mit ca 53-55 inerorts und müsste wissen wie lange es dauert bis das der Bußgeldbescheidzugestellt wird. Das war eine 50er zone .Und was kann mir da passieren da ich zu dem Zeitpunkt noch 2tage Probezeit hatte .

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Maria,

      die Behörde hat hierfür drei Monate Zeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  24. Dietrich

    Hallo Bußgeld-Info.de Team,
    Ich wurde letzten Monat von einem Blitzer erwischt. Leider habe ich die 1. 100er Begrenzung „verträumt“ und vorm 2. Hat es auch schon geblitzt. Als ich auf den Tacho geguckt habe, waren es 126kmh. Ich bin schon in der Probezeitverlängerung, was erwartet mich? Nach Toleranz Abzug, sind es immer noch über 21kmh also damit ein A-Verstoß

    Gruß

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dietrich,

      Sie erhalten die Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Bei einem erneuten A-Verstoß droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  25. Anni

    Hallo,

    Ich habe eine Frage, ich bin heute auf einer normalerweise freigegebenen Autobahn gefahren. Es gibt die Einschränkung 120 bei Nässe, die bin ich auch gefahren. Kurz danach kam eine Schild mit dem Hinweis „Beachten Sie das Tempolimit“ und eine 80. Es war vorher keine Einschränkung zu sehen ausser der mit dem Nässehinweis. Nach dem Schild stand ein mobiler Blitzer, sagte mein Bruder. Als ich das Schild sah habe ich noch abgebremst.

    Kann es solche Situationen geben, dass ein Schild falsch aufgestellt ist? Mein Bruder sagte auch, dass da kein Tempo 80 Schild war. Wie kann ich das notfalls im Nachhinein nachvollziehen, ausser dort noch einmal hinzufahren?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Anni,

      das Tempolimit 80 gilt erst ab dem Schild. Wenn zuvor ein solches nicht aufgestellt wurde, gilt bis zu dieser Stelle das vorherige Tempolimit. Um dies nochmal zu überprüfen, können Sie nochmal dort vorbei fahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  26. Tabi

    Hallo,
    also ich wurde heute außerorts mit einmal ca 100km/h geblitzt (erlaubt waren 80km/h) und einmal ca 120km/h (erlaubt waren 100km/h)… ich bin noch in der Probezeit. Womit muss ich jetzt rechnen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tabi,

      Sie erhalten jeweils ein Bußgeld.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  27. Sascha L.

    Hallo,
    ich wurde auf meiner Langen fahrt vermutlich mehrmals bei 80 mit 120 Geblitzt auf der Autobahn
    der Blitzer bzw die Blitzer sind in Bayern angeblich lösen diese keinen Blitz aus (diese neuen)
    was würde mir drohen wenn es wirklich der fall ist ? jeder blitzer eine straße oder stimmt es das der „schlimmste“ verstoß zählt ?
    Gruß

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sascha,

      eine Aussage über die Sanktionen ist erst möglich, wenn wir wissen, wie oft und bei welcher genauen Geschwindigkeit Sie geblitzt wurden. Es liegt im Ermessen der Behörde, ob es sich um eine Tateinheit oder Tatmehrheit handelt. Dementsprechend fällt das Strafmaß aus.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  28. Tim

    Hallo, habe ein Problem. War etwas spät dran und musste zur Schule und bin daher etwas schneller gefahren. Das Resultat war, dass ich mit 20km/h oder sogar 21km/h von einem mobilen Blitzer geblitzt wurde. Habe jedoch ein 125ccm Motorrad und wollte deshalb fragen, ob man mich durch ein leicht getöntes, zugeklapptes Visier erkennen kann?
    Außerdem blitzen so weit ich Weiß die mobilen Blitzer nur von Vorne und somit habe ich die Hoffnung, dass sie mein Kennzeichen nicht haben.
    Da ich in der Probezeit bin, würde ich dagegen vorgehen falls ein Bußgeld kommt und sagen, dass ich es nicht war. Können sie dagegen etwas machen, bzw. es mit dem Blitzerfoto beweisen, dass ich es war? Könnte ich sagen, dass mein Vater zu diesem Zeitpunkt gefahren ist?
    Vielen Dank!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tim,

      niemand muss sich selbst belasten, weswegen Sie sagen können, nicht der Fahrer gewesen zu sein. Allerdings könnte Ihnen dann ggf. eine Fahrtenbuchauflage drohen. Eine andere Person fälschlicherweise als Fahrer zu benennen ist indes nicht erlaubt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  29. Alex

    Hallo :)
    Ich war in München unterwegs und da waren 2 Ampeln hintereinander, ca 2m voneinander entfernt, beide rot. Da ich vom Land bin und nur 1 Ampel gewohnt, wusste ich nicht, wo ich halten sollte, da es eine gerade Straße ohne Zufahrt war und trotzdem 2 Ampeln in so kurzem Abstand. Ich hielt erst an der 1. Ampel, bin aber nach 1min stehen zur 2. vorgerollt, da ich ja niemandem die Zufahrt versperrt habe o.Ä. dadurch. Ich hielt dann an der 2. Ampel bis diese grün wurde. Ob da eine Kamera war weiß ich leider nicht, aber was würde mich da jetzt erwarten als Strafe? Ich bin noch in der Probezeit…

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Alex,

      wer das Rotlicht missachtet bei einer Rotphase, die länger als 1 Sekunde andauert, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 200 EUR, zwei Punkten im Fahreigungsregister und einem Monat Fahrverbot rechnen. In der Probezeit ist dies zudem als A-Verstoß zu werten, was bei einmaligem Vorkommen eine Probezeitverlängerung um zwei Jahre sowie die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar nach zieht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  30. Manuel

    verjährt heißt es ist nun ungültig oder?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Manuel,

      Verjährung bedeutet, dass die Sache nach Ablauf der entsprechenden Frist nicht mehr behördlich verfolgt werden kann. Die Sache hat sich damit sozusagen „erledigt“.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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