Ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit reicht häufig aus und schon wurde man geblitzt. Aber wie lange dauert es, bis der Bußgeldbescheid kommt? Wodurch kann die Dauer beeinflusst werden? Und wie lange dauert die Zustellung beim Bußgeldbescheid? Wann kann ich Einspruch bei der Behörde gegen das Bußgeld einlegen? Diese und weitere Fragen werden in diesem Ratgeber beantwortet.
Das Wichtigste zum Thema „Wie lange dauert ein Bußgeldbescheid?“
- Beim Bußgeldbescheid erfolgt die Zustellung in der Regel nach etwa zwei bis drei Wochen. Vorkommnisse in der verantwortlichen Behörde oder bei dem Zusteller sowie die Art des Messgeräts können die Dauer erhöhen.
- Die Zustellung eines Strafzettels erfolgt in der Regel nach kürzerer Zeit.
- Bis der Bescheid im Briefkasten landet, können jedoch drei Monate, mit Unterbrechung sogar sechs Monate vergehen. Erst danach ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.
Inhaltsverzeichnis
Der Bußgeldbescheid: Dauer der Zustellung
Bevor Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erhalten, wird Ihnen in den meisten Fällen zunächst ein Anhörungsbogen zugeschickt, den Sie mitsamt den Angaben zu Ihrer Person zurücksenden müssen. Im Anschluss daran wird der Fall weitergehend bearbeitet und der Bußgeldbescheid fertiggestellt.
Meist braucht der Bußgeldbescheid circa zwei bis drei Wochen, um bei Ihnen anzukommen. Vorkommnisse in der Behörde, wie beispielsweise eine Grippewelle oder weniger Personal in der Urlaubszeit, können die Bearbeitungsdauer erhöhen.
Wie lange dauert die Zustellung eines Bußgeldbescheides?
Die Dauer der Zustellung beim Bußgeldbescheid wird auch durch den Zusteller, meist die Post, beeinflusst. Wurde der Bescheid übergeben, so dauert es in der Regel zwei bis drei Tage, bis er schließlich bei Ihnen ankommt. Ein Streik oder andere Probleme könnten aber eine Verzögerung der Zustellung bewirken. Beim Bußgeldbescheid wird die Zustellungsdauer also von verschiedenen Faktoren beeinflusst.
Beim Verwarnungsgeldangebot – umgangssprachlich auch Strafzettel – ist die Dauer der Zustellung meist etwas kürzer als beim Bußgeldbescheid. Bezahlen Sie das Verwarngeld nicht oder zu spät, so wird von der Behörde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Wie lange darf ein Bußgeldbescheid dauern?
Die allgemeine Verjährungsfrist des Bußgeldbescheids beträgt eine Zeit von drei Monaten. Allerdings kann diese Frist sich durch Ereignisse innerhalb der Behörde auf bis zu sechs Monate verlängern. Haben Sie sechs Monate nach Ihrer Verkehrsordnungswidrigkeit noch immer nichts von der Bußgeldstelle gehört, dann haben Sie vielleicht noch einmal Glück gehabt: Die Zustellung vom Bußgeldbescheid hat die Dauer der maximalen Verjährung überschritten und der Verstoß kann nicht mehr verfolgt werden,
Wie lange dauert ein Blitzerbescheid?
Auch auf die Frage „Wie lange dauert es, wenn man geblitzt wurde, bis der Bußgeldbescheid ankommt?“ lässt sich keine pauschale Antwort geben. Hier sind zwei bis drei Wochen die Regel.
Es ist aber auch davon abhängig, welche Blitzeranlage Sie geblitzt hat. Die Aufnahmen mobiler Blitzer werden meist sehr schnell ausgewertet.
Oftmals warten die Beamten, die stationäre Blitzer betreuen, bis die darin enthaltende Filmrolle voll ist, bevor die geschossenen Fotos ausgewertet werden. Dies kann einige Tage bis hin zu Wochen dauern.
Wurden Sie geblitzt, ist die Dauer der Zustellung also nicht festgelegt. Aber auch hier gilt, dass der Bußgeldbescheid frühestens nach einer Frist von drei, spätestens aber nach einer Zeit von sechs Monaten verjährt.
FAQ: Wann kommt der Bußgeldbescheid?
Das dauert maximal 3 Monate, mit Unterbrechung sind auch 6 Monate möglich.
Maximal 3 bis 6 Monate. Möglicherweise ist das Foto nicht auf dem Bescheid abgedruckt, sondern online (nach Login) einsehbar.
Der Anhörungsbogen kann bis zu 3 Monate nach der Tat ausgestellt werden.
Hallo,
An einer Kreuzung mit einer Geradeaus und Linksabbiegerspur bin ich auf die Linksabbiegerspur gefahren, da die Spur in die Fahrtrichtung geradeaus gesperrt war.
Vor mir war ein Auto welches über die rote Ampel an der Linksabbiegerspur geradeaus losgefahren ist (Die Ampel für die Spur zum Geradeaus fahren war grün) Ich bin dem gefolgt und habe erst dann geschnallt, dass die Ampel rot war. Dummerweise stand die Polizei da in der Nähe. Zu einem Unfall oder Gefährdung ist es nicht gekommen. Jedoch war die Ampel deutlich länger rot als nur eine Sekunde.
Ich habe die Befürchtung, dass ich einen Monat Fahrverbot bekomme, die Geldstrafe interessiert mich in diesem Fall nicht. Genau so wenig wie der Punkt, ich habe seit 7 Jahren meinen Führerschein und währenddessen keinen Punkt gesammelt.
Ist der Monat Fahrverbot realistisch?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Tim,
gegen ein Fahrverbot können Sie Einspruch einlegen. Mit einem Anwalt für Verkehrsrecht sind Sie gut beraten. Die Behörden argumentieren bei einem einzigen Monat Fahrverbot allerdings gern damit, dass sich Betroffene in dieser Zeit Urlaub nehmen könnten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
meine Freundin wurde innerorts mit meinem Auto geblitzt, Tagsüber ist es dort 50 und ab 22.00- 06.00 Uhr ist dort 30 erlaubt zufahren, wegen lärmschutz.
Sie wurde in der Nacht geblitzt mit ca 60 / 70 kmh. Sie berichte mir das jemand an das Auto wollte und hat deshalb Gas gegeben weil sie Angst bekommen hat.
Wie ist da am besten zu handeln und mit welchen Strafen sollten wir rechnen?
Liebe Grüße
Hallo Jessica,
wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich wurde heute geblitzt mit dem Pkw meines Cousins.
Ist es möglich dass ich direkt den Verstoß zu gebe und sämtlicher Schriftverkehr über meine Adresse läuft oder wird mein Cousin aufjedenfall einen Brief erhalten.
Hallo,
ich bin am 27.01.2019 geblitzt worden. Am 02.02.2019 erhielt ich den Anhörungsbogen. Am 03.05.2019 erhielt ich den Bußgeldbescheid. Ist Verjährung eingetreten? Ja oder nein? Danke für die Hilfe. Sollte ich einen Rechtsanwalt mir nehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus W.
Hallo Klaus,
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen. Die Ordnungswidrigkeit könnte womöglich verjährt sein, weshalb es sich empfiehlt, dem nachzugehen. Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides können Sie Einspruch einlegen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich wurde am 16.03. auf der Autobahn nähe Stuttgart zum ersten mal geblitzt. Habe seit 8 Monaten meinen Führerschein. Bin mit Kollegen und seinem Auto gefahren. Ich meine das 130 Km/h die Richtgeschwindigkeit war weil ich sonst auch nicht so schnell gefahren wäre. Das andere war, dass das Auto vom Kollegen etwas mehr Power hat als meins. Habe ohne zu wissen das Blitzer vor mir war von 155 Km/h abgebremst, mein kollege sagte noch Vorsicht hier sind Blitzer und ne Sekunde später hats geblitzt. Aber ich meine ich war knapp auf 143/ 145 Runter mit der Geschwindigkeit.
Wir kamen aus Köln und sind jetzt schon fast 6 Wochen rum und bei meinem Kollegen ist immer noch nichts angekommen? Sollte ich mir trotzdem lieber einen KfZ Rechtsschutz holen?
Bedanke mich schon mal im Voraus.
Hallo Rob,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo…ich habe eine Frage bitte..mein Bruder hatte mein Auto benutzt and war geblitzt am 9.12…ich habe den Formular mit seinem info und Addrese ausgefüllt..aber bis jetzt hat er kein Bescheid gekriegt..fast 5 Monate..ist das normal?
MFG und Danke
Hallo Aya,
in der Regel muss ein Bescheid innerhalb von 3 Monaten zugestellt werden. Allerdings können verschiedene Umstände auch zu einer Unterbrechung der Verjährungsfrist führen. Ob dies bei Ihnen der Fall ist oder bereits die Verjährung eingetreten ist, können wir nicht einschätzen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo.
Bin im Dezember von einem stationären Blitzer innerorts mit über 20 km/h geblitzt wurden. Bisher kam keine Post. Im Januar nochmals von einem mobilen Blitzer mit ca 60 km/h innerorts. Bisher ebenfalls keine Post. Und heute bin ich rausgezogen wurden. Da weiss ich schon, dass es teuer wird und ich einen Punkt erhalte.
Sind die anderen beiden Ordnungswidrigkeiten nun verjährt? Mein Schwiegervater wurde vom selben
stationären Blitzer geblitzt und hatte nach 4 Wochen Post.
MFG
Hallo MMD,
eine Verjährung ist in Ihrem Fall möglich. Es könnte grundsätzlich aber auch eine Unterbrechung der Verjährungsfrist stattgefunden haben.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hi, ich würde im Februar in einer 30 Zone geblitzt mit ca 52 km, es war ein mobiler Blitzer. Bis heute hab ich noch kein Bescheid erhalten ist das normal?
Hallo Sabrina,
ein Bußgeldbescheid trifft in der Regel innerhalb von drei Monaten ein.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo!
Ich wurde gestern geblitzt bei tempolimit 50. ich glaube dass ich mit 71 km/h gefahren bin. Ich bin aber auch noch in der Probezeit. Was kommt alles auf mich zu? Und gilt auch hier die 3 km/h Toleranz Regel?
Hallo Cristian,
auch in der Probezeit wird bei der Geschwindigkeitsmessung eine Toleranz abgezogen. Informationen über mögliche Sanktionen findne Sie hier: Ratgeber Geblitzt in der Probezeit.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Tag wurde in 30 Zone geblitzt mit 50 aber bin mir nicht sicher .Bin immer noch in der Probezeit .Zwei Wochen sind schon vorbei kann sein dass ich nichts bekomme oder wenn das Bild unscharf ist ?
Hallo,
heute Abend bin ich versehentlich an der Auffahrt zu Terminal 2 Ankunft ganz knapp über eine rote Ampel drüber (Diese war innerhalb von 1 Sek. von Gelb auf Rot, zumindest nahm ich im Augenwinkel noch die Änderung auf rot wahr, ich hatte keine Chance hatte zu reagieren, da noch ein Auto sehr nah hinter mir fuhr und ich gezwungen war zu fahren), ich habe keinen Blitzer oder sonstiges gesehen. Muss ich dennoch etwas befürchten?
MfG und danke
Hallo,
Ich habe folgendes Problem,
Ich befinde mich gerade in einem Rosenkrieg und möchte wissen ob und wie es möglich ist das mein ex meine blitzerbilder sieht/erfährt noch bevor ich einen Bescheid bekomme.
Zum Beispiel wurde ich vor einer Woche geblitzt und er wusste es schon wieder.
Auto ist auf mich zugelassen
Hallo,
gestern abend war ich an ein Rotlicht geblitzt. ich kam von Links von ein Ampel der grün war und musste dann gleich an die kreuzung für die nächste ampel warten. allerdings die Straße war voll mit viel schnee und ich hab erst ca 1-2 meter nach die weisse linie angehalten ( ich glaub 1-2 Meter da weisse line kaum zu sehen war). ich habe trotzdem dort geblieben bis die Ampel Grün war (nicht in der Mitte der kreuzung oder die strasse geblieben und keine Gefärhdung/Personen/autos da waren).
Was kann ich damit erwarten? Bußgeld oder nicht..? wie ist das Verhalten beim Rotlicht in der Regel analyisert?
MfG und vielen Dank!
Rps
Hallo RPs
Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben, weshalb Sie einen Anwalt mit den Details Ihres Falles betrauen müssten, um offene Fragen zu klären.
– Die Redaktion
Wurde mit 27 kmh zu schnell geblitzt kam ein bußgeld von 108€ bin aber noch in der probezeit wann kommt die nachricht das ich an einem aufbauseminar teilnehmen muss bußgeld vor 8 wochen bezahlt
Hallo,
Ich habe eine Frage bzgl Verjährungsfrist. Ich würde am 2. Mai geblitzt. Ich hätte genau 21 km/h zu viel auf der Autobahn . 1 Monat vor Ende der Probezeit. Dann kam ein Schreiben in dem ich mich da zu äußern konnte und im Juli kam ein Schreiben, dass ich Bußgeld zahlen muss und einen Punkt erhalte. Jetzt erst (am 20.11.) wurde mir ein Schreiben zugestellt, dass ich ein Aufbauseminar machen muss und Probezeitverlängerung hab. Dabei bin ich auch mittlerweile fast ein halbes Jahr draußen. Bis wann muss ich denn jetzt darüber informiert werden? Wenn der Bußgeldbescheid ja schon im Juli kam? Hoffe ihr könnt mit helfen. Danke.
Hallo,
ich glaub ich wurde heute geblitzt. Habe vor einer Kraftfahrstraße ein paar Meter zu früh beschleunigt. Hatte glaube ich 57 km/h auf dem Tacho, hätten aber nur 50 sein dürfen. Ich bin noch in der Probezeit, womit muss ich jetzt rechnen?
Hallo Lena
Die Sanktionen für den Tatbestand “bis zu 10 km/h zu schnell”, der in Ihrem Fall vorliegt, unterscheiden sich je nach Fahrbahnumgebung. Innerorts droht ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro und außerorts im Umfang von 10 Euro. Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder zusätzliche Probezeitmaßnahmen sind nicht zu erwarten, da es sich um einen B-Verstoß handelt. Begangene Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sind grundsätzlich nicht übertragbar.
– Die Redaktion
Hallo,
ich glaub ich wurde heute geblitz. Habe vor einer Kraftfahrstraße ein paar Meter zu früh beschleunigt. Hatte glaube ich 57km/h auf dem Tacho, hätten aber nur 50 sein dürfen. Ich bin noch in der Probezeit, womit muss ich jetzt rechnen? Und kann man das sozusagen übertragen auf ein Elternteil, also sozusagen so tun als wär nicht ich am Steuer gewesen? Hätten die dann Nachteile und kann die Behörde überhaupt darauf bestehen, dass ich gefahren bin?
Hallo Lena
Die Sanktionen für den Tatbestand „bis zu 10 km/h zu schnell“, der in Ihrem Fall vorliegt, unterscheiden sich je nach Fahrbahnumgebung. Innerorts droht ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro und außerorts im Umfang von 10 Euro. Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder zusätzliche Probezeitmaßnahmen sind nicht zu erwarten, da es sich um einen B-Verstoß handelt. Begangene Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sind grundsätzlich nicht übertragbar.
– Die Redaktion
Hallo,
ich wurde ausserorts mit 90 geblitzt, und 60 war erlaubt. also mit Toleranzabzug 27 zu schnell.
Leider bin ich schon in der verlängerten Probezeit. Das warten auf meinen Bescheid mach mich wahnsinnig also wollte ich mal nach fragen was auf mich zu kommt… Schein Abgeben ?
Hallo Udo
Haben Sie zwei A-Verstöße in der Probezeit begangen, erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung. Zusätzlich dazu wird Ihnen die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Allerdings ist dieses Seminar freiwillig. Die üblichen Sanktionen des Bußgeldkataloges, die beim Tatbestand „27 km/h zu schnell“ drohen, kommen zusätzlich auf Sie zu.
– Die Redaktion
Die Verjährungsfrist zwischen der Ordnungswidrigkeit und dem Bußgeldbescheid/Anhörungsbogen beträgt ja 3 Monate. Welche Behördeninterne Vorgänge können denn diese Frist auf bis 6 Monate verlängern? Der Verweis auf Urlaub oder Krankenstand wäre ja immer leicht zu sagen. Da könnte die gesetzliche Frist doch fast immer ausgehebelt werden. Mein Sohn wurde im August vermutlich von einem Rotblitzer erfasst, hat aber bisher keinen Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid erhalten. Die 3monatige Frist endet in 2 Wochen. Sollte danach noch etwas kommen, wäre das dann doch eigentlich verjährt. Wäre es ratsam in so einem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen?
Hallo,ich habe eine Frage bin in der Probezeit und bin vor 3 wochen Geblitzt Worden Erlaubt war
50 Kmh und bin zwischen 70 und 80 kmh gefahren
(Davor wurde ich auch einmal geblitzt erlaubt
10 kmh bin mit 23 Kmh geblitzt hab 25€ Bußgeld bezahlt )
Hallo Hayro
Fall Sie innerorts statt den erlaubten 50 km/h mit 70 oder 80 km/h gefahren sind, dann kommen je nach Toleranzabzug unter Umständen folgende Sanktionen in Frage:
21 bis 25 km/h zu schnell > 80 Euro Bußgeld/ 1 Punkt in Flensburg
26 bis 30 km/h zu schnell > 100 Euro Bußgeld/ 1 Punkt in Flensburg/ 1 Monat Fahrverbot (falls Wiederholungstat vorliegt)
außerorts gilt im genannten Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung Folgendes:
21 bis 25 km/h zu schnell > 70 Euro Bußgeld/ 1 Punkt in Flensburg
26 – 30 km/h zu schnell > 80 Euro Bußgeld/ 1 Punkt in Flensburg/ 1 Monat Fahrverbot
Ihr Team von bussgeld-info.de
Hallo,
ich wurde heute Morgen an einem Ausfädelungsstreifen geblitzt. 70 km/h waren auf der Schnellstraße erlaubt und erst 3/4 oder 5 Meter weiter, also am Ende des Ausfädelungsstreifens, kam dann ein 50 km/h Schild.
Der mobile Blitzer stand mittig an der Seite. Ich bin mir nicht mehr sicher, aber war wahrscheinlich noch mit 70/ 71 km/h oder knapp weniger unterwegs und war dabei die Geschwindigkeit zu reduzieren.
Was könnte mich erwarten?
Vielen Dank und liebe Grüße Nicole
Hallo Nicole S.
Sie können unseren Bußgeldrechner nutzen, um vorab erste Informationen zu erhalten. Hierfür geben Sie die Angaben zu Ihrem Verstoß in den Rechner ein. Ob und welche Sanktionen im Detail ausgesprochen werden, erfahren Sie mit Erhalt des Bußgeldbescheides, was in etwa zwei Wochen oder länger dauern kann.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Hallo
Ich wurde vorhinst an einer Ampel Geblitzt, als ich einen kleinen Hustanfall hatte , habe ich die rote Ampel übersehen und bin mit ca 50 kmh drüber gefahren, 2x wurde geblitzt
Was habe ich zu erwarten?
Ich weiß leider auch nicht ob die ampel 1 sec rot war oder kürzer , ich hatte wie gesagt leider im falschen moment einen Hustanfall.
danke und viele Grüße
Maik
Hallo Maik W.
Haben Sie die Ampel bei rot überfahren und diese war noch nicht länger als eine Sekunde rot, dann kostet dies gemäß Bußgeldkatalog 90 Euro Bußgeld. Außerdem wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. Wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war, müssen Sie 200 Euro als Bußgeld entrichten und zwei Punkte werden in Flensburg eingetragen.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Hallo!
Ich bin vor knapp einem Monat im Urlaub (Brandenburg oder Mecklenburg Vorpommern) geblitzt worden. Allerdings ist mein Auto noch auf meine alte Adresse gemeldet, umgemeldet habe ich mich und das Kfz erst heute, obwohl ich bereits ein Jahr in meiner neuen Wohnung lebe. Wie sieht das nun mit dem Bußgeldbescheid aus? Falls er schon unterwegs zu mir war, konnte er mich bis dato nicht erreichen. Wäre es sinnvoll, sich an die Behörden im betreffenden Bundesland zu wenden? Oder soll ich abwarten?
Danke und beste Grüße
K.O
Hallo Karl O.
Hierbei ist es in jedem Fall sinnvoll, die Behörde unverzüglich über den Wohnsitzwechsel in Kenntnis zu setzen.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Hallo,
ich bin heute mit 150 in eine Abstandsmessung gefahren wo 130 erlaubt waren, vor mir waren keine Fahrzeuge, also würde ich nur den Bußgeldbescheid für den Geschwindigkeitsverstoß bekommen ? Und wenn ja , wie lange dauert es bis er da ist?, es war eine Mobile Abstandsmessung wo nur zwei Kameras oben auf der Brücke standen und kein Blitzer auf der Leitplanke oder unter der Brücke.
MfG
Artur
Hallo Artur
Sobald Sie den Bußgeldbescheid erhalten, können Sie diesem alle Daten entnehmen und sich bei Unklarheiten ggf. mit der zuständigen Bußgeldstelle in Verbindung setzen. Die Dauer der Zustellung kann variieren, in der Regel sollten Sie das schreiben zwischen zwei und vier Wochen erhalten.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Hallo,
Ich hatte am 21.06. einen kleinen Unfall. Bis jetzt ist nichts kommen ob ich einen Punkt bekomme usw. Heute 09.09. wurde ich in einer 30er Zone geblitzt, wie schnell ich genau war weiß ich nicht.
Was kommt auf mich zu?
Hallo Mel
Da uns die Details Ihres Unfalls nicht bekannt sind und wir ferner nicht befugt sind Rechtsberatung zu geben, können wir uns hierzu nicht äußern. Wie lange es dauert, bis ein Bußgeldbescheid zugestellt wird, ist unter anderem abhängig von der Auslastung der Behörde. Häufig dauert es zwischen 2 und vier Wochen bis der Bescheid zugestellt wird. Es kann jedoch auch länger dauern. Was Ihnen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts droht, können Sie der Tabelle auf folgender Seite entnehmen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/
Ihr Team von bussgeld-info.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau erzählte sie wäre auf einer Autobahnähnlichen Bundesstrasse (normal geschwindigkeit unbegrenz) in einem auf 120 km/h geschwindigkeitbegrenzen Teilstück mit ca. 200km/h geblitzt. Da Sie ihr Fahrzeug beruflich benötigt und auch die Fahrt zu ihrem Büro ohne Fahrzeug nahezu unmöglich ist meine Fragen:
1. Welche Aussichten bestehen, den Führerschein nicht entzogen zu bekommen?
2. Gibt es im Falle eines Führerscheinentzuges die Möglichkeit, trotzdem beruflich bedingte Fahrten durch zu führen (Fahrt zur Arbeit und Geschäftsfahrten)
MfG
Stefan
Hallo Stefan
Ob es zu einem Führerscheinentzug kommt, liegt an den tatsächlich ermittelten Werten, die nach Abzug der Toleranzgrenze vorliegen. Die Informationen werden Ihnen im Bußgeldbescheid mitgeteilt. Im Falle eines Führerscheinentzugs sind auch berufsbedingte Fahrten nicht gestattet.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Mit 140-160km/h während dem Bremsen bei erlaubten 120 km/h 50m nach dem Schild auf der Autobahn geblitzt worden davor war die Strecke ohne Tempolimit, Probezeit hab erst seit 4 Monaten den Führerschein brauch ihn beruflich was kann passieren. LG Dominic
Hallo Dominic,
das kommt darauf an, ob Sie die Geschwindigkeit um mehr als 21 km/h überschritten haben. In diesem Fall liegt ein A-Verstoß vor und kann eine Probezeitverlängerung um zwei Jahre und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zur Folge haben. Andernfalls drohen nur die üblichen Sanktionen.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Hi ich bin letztens nachts von Berlin nach Chemnitz gefahren ca bei Dresden auf einer Strecke ohne Geschwindigkeitsbegrenzung mit knapp 200km/h gefahren dann kam eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120km/h ich hab angefangen zu Bremsen. Aber ca 50m nach dem Schild hatte ich noch gut 140-160km/h drauf und da ich in der Probezeit bin ist die Angst groß den Führerschein, denn ich beruflich brauche, zu verlieren bzw ein Fahrverbot zu bekommen was kommt auf mich zu bitte schreibt mir eure Erfahrungen lg Dominic
Hallo Dominic,
das kommt darauf an, ob Sie die Geschwindigkeit um mehr als 21 km/h überschritten haben. In diesem Fall liegt ein A-Verstoß vor und kann eine Probezeitverlängerung um zwei Jahre und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zur Folge haben. Andernfalls drohen nur die üblichen Sanktionen.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Guten Tag,
Wurde im Dezember letzten Jahres geblitzt.
1 Monat Fahrverbot mit 44 zu schnell außerorts geblitzt
Jetzt wurd ich innerorts mit 25km/h geblitzt.
Brief kam auch schon an ..
Muss ich meinen Führerschein nochmal abgeben ?
Oder was kommt auf mich zu ?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Tim,
als Wiederholungstäter gelten Sie erst, wenn Sie innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt wurden. Darunter erwarten Sie die üblichen Sanktionen.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Hallo, ich bin heute von einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle erwischt worden und wurde darauf hin von einer Polizistin rausgewinkt. Musste 20€ zahlen, da ich 11km/h zu schnell war, habe dies auch direkt mit EC-Karte vor Ort bezahlt. Führerschein und Fahrzeugpapiere wurden auch kontrolliert. Bekommt der Halter (meine Mutter) trotzdem noch einen Brief, in dem alles nochmal steht, oder kommt da nichts mehr, da schon bezahlt ist?
Hallo Anna,
da es sich hier nur um ein Verwarnungsgeld handelt und dieses auch vor Ort bezahlt werden kann, erhalten Sie keinen zusätzlichen Bescheid.
Die Redaktion von bussgeld-info.de