Das Fahrtenbuch richtet sich an den Fahrzeughalter. Er muss wissen, wer wann mit seinen Kfz gefahren ist. Hat ein Fahrer eine Ordnungswidrigkeit begangen, erhält der Halter im Anschluss daran einen Anhörungsbogen. Auch ein Zeugenfragebogen kann eintreffen. In Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Der Fahrer wird also für den begangenen Verstoß belangt. Wenn der Halter bei der Täterfeststellung nicht mithilft, droht eine Fahrtenbuchauflage. Für die Ahndung eines Delikts hat die Behörde drei Monate Zeit – anschließend ist der Verkehrsverstoß verjährt. Erhält der Halter einen Anhörungsbogen, unterbricht dieser die Verjährungsfrist und lässt sie von vorn beginnen.
Weiterführende Ratgeber zum Thema Fahrtenbuch:
Video: Wann wird ein Fahrtenbuch angeordnet?
Inhaltsverzeichnis
Anforderungen an das Fahrtenbuch
Seit 2009 werden Fahrtenbuchauflagen für die Zeit, in der sie geführt werden, im zentralen Fahrzeugregister in Flensburg eingetragen. Bundesweit können alle Behörden, die diesbezüglich Anfragen stellen, die Eintragungen abrufen.
Das Fahrtenbuch dokumentiert u. a. die von einem Fahrzeug zurückgelegten Strecken sowie den Anlass der Fahrt. Es kann dazu dienen, die Daten der Polizei, dem Finanzamt oder einem Unternehmen vorzulegen. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss den Anforderungen des Finanzamtes gerecht werden.
Üblicherweise wird für jeden Firmenwagen ein Fahrtenbuch geführt. So behält der Chef einen Überblick über Fahrten und Fahrtkosten seiner Mitarbeiter. Neben Büchern auf Papier gibt es auch elektronische Fahrtenbücher mit GPS. Verstößt der Halter bzw. der Fahrzeugführer gegen die Auflage, die vorgeschriebenen Daten im Fahrtenbuch festzuhalten, droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Die Geldstrafe wird fällig, wenn:
- Sie das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geschrieben haben,
- Sie das Fahrtenbuch nicht während der erforderlichen Fristen aufbewahrt haben,
- Sie das Fahrtenbuch nicht der zuständigen Person aushändigen,
- Sie das Fahrtenbuch verloren haben.
Das Fahrtenbuch dient dazu, den schuldigen Fahrer zu finden, damit die Behörde den Fall verfolgen und alles Weitere einleiten kann. Die Fahrtenbuchauflage soll Gefahren abwehren und verkehrserzieherisch wirken.
Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO
Im Paragraph 31a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist Folgendes festgelegt: Die Straßenverkehrsbehörde kann in Deutschland nach schwerwiegenden Verkehrsverstößen einem Fahrzeughalter die Pflicht auferlegen, für ein oder mehrere auf ihn zugelassene Kfz ein Fahrtenbuch zu führen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einem Verkehrsverstoß nicht möglich war. Die Feststellung des Täters war also nicht möglich, obwohl alle möglichen Maßnahmen dafür unternommen wurden.
Weiterhin ist in der StVZO festgehalten, dass der Fahrzeughalter oder der jeweilige Fahrer vor jeder einzelnen Fahrt bestimmte Daten in das Fahrtenbuch einträgt.
Diese Daten sind einzutragen:
- Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers
- Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
- Datum und Uhrzeit des Fahrtbeginns
Nach der Fahrt hat der Fahrzeugführer das Datum und die Uhrzeit einzutragen. Ebenfalls muss er unterschreiben. Es ist weiterhin festgelegt, dass der Fahrzeughalter jederzeit einer anordnenden Stelle das Fahrtenbuch aushändigen muss. Das Fahrtenbuch muss kein bestimmtes Format vorweisen, es gibt allerdings schon vorgedruckte Fahrtenbücher in Schreibwarenläden.
Das Fahrtenbuch kann diesem Muster folgen. Es gibt jedoch kein vorgegebenes Muster für ein Fahrtenbuch, welches eingehalten werden muss. Wichtig ist nur, dass es die genannten Daten beinhaltet.
Datum | Kennzeichen | Abfahrtsort | Beginn und Ende km-Stand | Uhrzeit | Zweck | Name | Anschrift | Unterschrift |
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05.12.2015 | B-TJ 508 | Berlin | 11725 - 11902 | 10:20 - 14:12 | Geschäftsessen mit Frau Musterfrau | Mustermann, Max | Musterstraße 15 12345 Musterstadt |
Mit dem Fahrzeugbuch können Verkehrsverstöße aufgeklärt werden. Der Halter kann die möglichen Täter eingrenzen und sollte bei Nachfragen die Täterfeststellung fördern.
Die Fahrtenbuchpflicht – wann droht sie?
Die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs muss im Verhältnis zur begangenen Ordnungswidrigkeit stehen. Die Bußgeldstelle oder die Fahrtenbuchbehörde entscheidet über die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen.
Grundlage für die Entscheidungen sind Richtlinien und Gerichtsurteile. Es ist jedoch immer abgängig vom jeweiligen Fall.
Sie müssen nicht mit der Fahrtenbuchauflage rechnen, wenn dem Verstoß nur ein geringes Verwarngeld folgt oder das Vergehen im ruhenden Verkehr begangen wurde.
Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die einen Punkt in Flensburg nach sich zieht, kann bereits die Fahrtenbuchauflage angeordnet werden. Seit der Punktereform kann es aber auch schon zu der Auflage kommen, wenn kein Punkt im Spiel ist.
In jedem Fall können Straftaten eine Fahrtenbuchauflage hervorrufen. Dazu zählen Vergehen, die ein Fahrverbot nach sich ziehen, Alkoholfahrten, die Unfallflucht, aber auch Straftaten, die unaufgeklärt bleiben. Auch auf Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20 km/h folgt eine Fahrtenbuchpflicht.
Die Länge des Führens eines Fahrtenbuchs hängt von der Schwere des Verstoßes sowie vom Verhalten des Halters bei der Tätersuche ab. In der Regel ist die Fahrtenbuchauflage jedoch auf sechs Monate befristet. In manchen Fällen kann die Dauer jedoch auch 24 Monate betragen oder auf unbestimmte Zeit angeordnet werden.
Das Kfz-Fahrtenbuch und der Halter
Die Fahrtenbuchauflage betrifft den Fahrzeughalter eines Kfz. Er führt das Fahrtenbuch. Wenn ein Lkw einen Fahrtenschreiber besitzt, gilt die Fahrtenbuchauflage nicht für ihn. Der Halter muss sich darum kümmern, dass das Fahrtenbuch korrekt geführt wird.
Es kann passieren, dass dem Halter eine Fahrtenbuchauflage angedroht wird. Er erhält eine kostenpflichtige Verwarnung und muss anschließend besonders vorsichtig sein. Wichtig ist im Allgemeinen, dass der Fahrzeughalter hilft, den Täter zu finden. Tut er dies nicht, wird das Fahrtenbuch verordnet.
Der Halter muss auf dem Anhörungs- oder Zeugenfragebogen keine Angaben zur Tat machen. Jedoch muss er Angaben zum Schuldigen machen und den Bogen innerhalb von einer Woche wieder zurückschicken, wenn er die Auflage zum Fahrtenbuch vermeiden möchte. Nur Angaben zu seiner Person reichen nicht aus.
Nur, wenn zwischen dem Verstoß und der ersten Anhörung zwei Wochen oder weniger liegen, ist die Fahrtenbuchauflage zulässig. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich der Halter in diesem Zeitraum noch daran erinnern kann, wer mit dem Kfz gefahren ist.
Auch wenn sich der Kfz-Halter auf das Zeugnisverweigerungsrecht bezieht, kann er eine Auflage für das Fahrtenbuch erhalten. Zudem sollten Sie das Fahrtenbuch nicht nachschreiben. Im Nachhinein können Sie sich nicht mehr an die genauen Daten erinnern. Die Behörde prüft bei einer Kontrolle genau, ob Sie die Informationen nachgetragen haben.
Das Fahrtenbuch bei einem Dienstwagen
Auch bei einem Firmenwagen kann ein Fahrtenbuch angeordnet werden – die Zweiwochenfrist gilt hier nicht. Die Firma muss über eine längere Zeit wissen, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt das Kfz gefahren hat. Auch bei Fahrzeugen, die sowohl privat, als auch betrieblich genutzt werden, gilt die Regelung von zwei Wochen nicht.
FAQ: Fahrtenbuch
Konnte ein Verkehrssünder anhand von Zeugenfrage- oder Anhörungsbogen nicht ermittelt werden, kann es sein, dass ein Fahrtenbuch geführt werden muss. Ein Muster erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.
Wichtig sind Angaben zur Person und zur Fahrt. Was noch im Fahrtenbuch stehen muss, erfahren Sie hier.
Wer das Fahrtenbuch nicht oder nicht ordnungsgemäß führt, handelt sich ein Bußgeld von 100 Euro ein.
vor allem ist Interessant, wie das Fahrtenbuch führen kontrolliert wird? Wird es nur dann angerfordert wenn wieder ein Verstoß vorliegt oder kann das Fahrtenbuch einfach so ohne Grund zur Vorlage angefordert werden? Wie sieht die Praxis aus?
Ich gehe weiter davon aus dass eine Fahrtenbuchauflage auch beim Gebrauch des Zeugnisverweigerungsrechts nur dann rechtens ist wenn, wie hier ausgeführt, der Anhörungsbogen innerhalb 2 Wochen nach dem Verstoß beim Fahrzeughalter eingegangen war.
Dies ist in den meisten Fällen die ich kenne, jedenfalls bei kleineren Verstößen, nicht der Fall.
Ich halte das für rechtlich bedenklich. Man hat ein Zeugnisverweigerungsrecht wenn es sich um Familienmitglieder handelt. Die Herausgabe des Fahrtenbuchs unterläuft dieses Zeugnisverweigerungsrecht da man damit seine Familienmitglieder anschwärzen muss. Es ist mir unbegreiflich wie hier Rechte beschnitten und konterkariert werden, durch Anordnungen ausgehebelt werden können. Wozu dann noch ein Zeugnisverweigerungsrecht wenn dieses de fakto nicht mehr existiert?
Kann das Fahrtenbuch auf digital ( App ) geführt werden oder ist das nicht ausreichend?
Hallo,
da die Einträge im Fahrtenbuch mit einer Unterschrift zu versehen sind, ist es in der Regel nicht möglich, dieses bei der Auflage digitla zu führen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Wenn mann privat PKW ausschleichen fur Privat nutzung benutzt, soll man trotzdem normalweise Fahrtenbuch schreiben? Ist das pflicht? Oder das ist nur wenn was schwer Ordnungswidrigkeit passiert könnte Behorde es kunftig bzw. Rückwärts anforderen
Hallo Frau B,
ein Fahrtenbuch müssen Sie als Fahrzeughalter normalerweise führen, wenn nach einer Ordnungswidrigkeit der Fahrer nicht eindeutig zugeordnet werden kann.
Die Redaktion von bussgeld-info.de
Ist die Auferlegung eines Fahrtenbuchs in der Regel mit Kosten für den „Verwaltungsakt“ verbunden ?
Hallo Silvio,
es können entsprechende Gebühren und Auslagen anfallen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Zur Klarstellung: Nur wenn der – richtige – Fahrer den Anhörungsbogen erhält, unterbricht dies die Verjährung wegen der Ahndung der Ordnungswidrigkeit. Erhält der Halter den Anhörungsbogen und ist er nicht der Fahrer gewesen, so kommt man leicht über die 3-monatige Verjährung, hier hilft ein Rechtsanwalt, der Akteneinsicht nehmen kann, Gerald A.
Bitte um mehr info, es ist mehr als ein Jahr her. Fahrer könnte nicht ermittelt werden. Alle Schreiben gingen an den Halter…..
Vielen Dank
Mfg
Andre K