Fast jeder Autofahrer hatte ihn schon einmal im Briefkasten: den Bußgeldbescheid. Dieser enthält eine Vielzahl von Informationen. Zu diesen gehören unter anderem die genaue Beschreibung des vorgeworfenen Verstoßes inklusive Tatzeit und Tatort, Angaben zur Person und die Höhe des Bußgeldes.
Was passiert aber, wenn eine der wichtigsten dieser Angaben, nämlich der Name des Betroffenen, fehlerhaft ist? Führt es zur Ungültigkeit, wenn auf dem Bußgeldbescheid ein falscher Name angegeben ist? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
Führt es zur Unwirksamkeit, wenn im Bußgeldbescheid ein falscher Name steht?
Im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) ist in Paragraph 66 festgelegt, welche Angaben ein Bußgeldbescheid enthalten muss. Hierzu gehören auch Angaben zur Person des Betroffenen. Ist ein Bußgeldbescheid nun aber sofort ungültig, wenn sich hier Fehler eingeschlichen haben?
Im Jahr 2005 fällte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm eine wichtige Entscheidung bezüglich dieser Frage. Der Empfänger eines Bußgeldbescheides hatte Einspruch gegen diesen eingelegt, weil bei der Namensangabe zwei Buchstaben vertauscht wurden. Sein Verteidiger argumentierte, dass dieser Fehler den Bußgeldbescheid unwirksam mache.
Das Gericht entschied jedoch, dass der Bußgeldbescheid wirksam ist, obwohl ein Schreibfehler vorliegt. Als Begründung für das Urteil wurde angeführt, dass der Betroffene anhand seines Vornamens und des Geburtsdatums eindeutig zu identifizieren war. Entsprechendes galt auch für die die Verjährung unterbrechende Anhörung des Betroffenen durch einen Anhörungsbogen, welche dieser ebenso angefochten hatte.
Weitere gerichtliche Entscheidungen
Auch in anderen Verfahren wurde das Thema der falschen Namensangabe bereits behandelt.
Hier finden Sie eine Auswahl ähnlicher Entscheidungen:
- Das OLG Hamm entschied, dass ein Bußgeldbescheid gültig ist, auch wenn ein zweiter Vorname irrtümlich als Zuname angeführt wird.
- Laut OLG Düsseldorf ist der Bescheid gültig, wenn Geburtsdatum und –ort falsch angegeben sind, die anderen Angaben (Name, Vorname, Wohnort) jedoch zutreffend sind.
- Das OLG Saarbrücken entschied, dass auch die Anrede „Frau“ bei einer männlichen Person nicht zur Unwirksamkeit des Bußgeldbescheids führt.
FAQ – Falscher Name auf dem Bußgeldbescheid
Ja, gemäß § 66 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) muss der Bußgeldbescheid Angaben zur Person enthalten.
Dies kann pauschal nicht beantwortet werden, da dies vom Einzelfall abhängig ist. Kann die Person trotz des falschen Namens zweifelsohne identifiziert werden, ist der Bußgeldbescheid gültig. Ob sich ein Einspruch lohnt, kann ein Anwalt beurteilen.
Ist der Name im Anhörungsbogen falsch, sind Sie dazu verpflichtet, die Angaben zu korrigieren und den Anhörungsbogen zurückzuschicken.
Hallo, nach einer geringen Geschwindigkeitsübertretung wurden wir geblitzt angeblich ohne Zusendung eines Frontfotos welches mich oder meine Partnerin bildlich dokumentiert.Meine Partnerin ist Halter des Fahrzeugs und ich wurde namentlich beim ersten Bußgeldbescheid angeschrieben,obwohl ich gar kein Auto besitze.Daraufhin habe ich vergeblich Einspruch gelegt, die Strafe soll gezahlt werden, meine Partnerin konnte ja keinen schriftlichen Einspruch einlegen weil ich Namentlich benannt wurde.Wie Verhalten wir uns ???
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich habe im Parkverbot geparkt und bekam nun eine schriftliche Verwarnung. Die Adresse ist korrekt, aber der Name ist vollkommen falsch.
Herr [Name von der Redaktion entfernt]
richtig wäre
Frau [Name von der Redaktion entfernt].
Wie soll ich mich verhalten.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Zakri
KEK
Sehr geehrte Damen und Herrn
Am 30.07.2018 habe ich ihnen Peer Mail angeschrieben Stadt die Kostenbescheid Nr 058.37.159134.4 anzugeben habe ich ich diesen Kostenbescheid Nr. 0583457152996 beim Einzahlung angegeben.
Habe jetzt wieder einen Mahnung bekommen und ihnen Telefonisch zu erreichen ist sehr schwierig mann muss lange warten könnten sie mir Ewentuel antworten wie ich weiter gehen soll.
Mit Freundlichen Gruss
Gülay Yildirim
Hallo Gülay Yildirim
Für Ihr Anliegen sind wir der falsche Ansprechpartner.
Ihr Team von bussgeld-info.de