Bußgeldbescheid: Welche Frist ist einzuhalten?

Beim Bußgeldbescheid läuft die Frist ab - Welche Fristen es gibt, ist in diesem Text für Sie zusammengefasst worden!
Beim Bußgeldbescheid läuft die Frist ab – Welche Fristen es gibt, ist in diesem Text für Sie zusammengefasst worden!

Bei einem Bußgeldbescheid sind diverse Fristen einzuhalten – sowohl vom Bußgeldbescheid-Empfänger als auch von der Bußgeldbehörde selbst, die den Bescheid überhaupt erst versendet. Viele Betroffene fragen sich: „Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid bei mir eintrifft bzw. wann verjährt der Bescheid?“ oder „Wie lange dauert die Einspruchsfrist beim Bußgeldbescheid?“. Das und auch, ob für alle Verkehrsverstöße dieselben Fristen gelten, klärt dieser Ratgeber für Sie.

Achtung Strafzettel: Frist für die Zustellung

Die Frist beim Bußgeldbescheid für die Zustellung richtet sich nach der Verjährung der Ordnungswidrigkeit. Demnach hat der Bußgeldbescheid eine Drei-Monats-Frist bei der Zustellung, denn eine Ordnungswidrigkeit besitzt in der Regel eine Verjährungsfrist von drei Monaten.

Hierbei gibt es aber auch Ausnahmen. Denn diese Frist zur Bußgeldbescheid-Zustellung darf und kann einmal unterbrochen werden. Das kann zum Beispiel durch innerbehördliche Vorgänge passieren, wie etwa die Weiterreichung der Akte an die Staatsanwaltschaft oder aber das Versenden vom Anhörungsbogen. Das wiederum bedeutet, dass die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit schlussendlich bis zu sechs Monate dauert.

Diese Bußgeldbescheid-Frist nennt sich auch Verfolgungsverjährung. Sie ist in § 31 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) reglementiert. Es geht hier also darum, wie lange eine Ordnungswidrigkeit verfolgt wird.

Bußgeldbescheid-Frist: Nicht jeder Verstoß ist gleich

Doch letztlich kommt es darauf an, um welche Art des Verstoßes es sich im Verkehrsrecht handelt. Nicht jedes Vergehen kann als reine Ordnungswidrigkeit eingeordnet werden. Zuwiderhandlungen wie zum Beispiel:

  • Fahrer- oder Unfallflucht
  • Schwere Drogen- und Alkoholdelikte
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

besitzen eine längere Verjährungsfrist, weil sie laut dem OWiG keine Ordnungswidrigkeiten sind, sondern bereits Straftaten, die nach dem Strafrecht auch viel härter bestraft werden. Es drohen neben Geldstrafen auch Freiheitsstrafen.

Währenddessen also die Verjährungsfrist für ein Blitzer-Vergehen nach drei bis sechs Monaten seine Gültigkeit verliert, so verjährt ein Alkoholdelikt frühestens sechs Monate nach der Tat. Die Bußgeldbescheid-Frist kann sich hier jedoch auch verlängern und somit erst nach einem Jahr verjähren. Das ist gerade dann der Fall, wenn Fahrlässigkeit oder Vorsatz mit im Spiel waren.

Die Frist bei der Zustellung vom Bußgeldbescheid richtet sich nach der Verjährung einer Ordnungswidrigkeit
Die Frist bei der Zustellung vom Bußgeldbescheid richtet sich nach der Verjährung einer Ordnungswidrigkeit

Kommt es sogar zu einem Gerichtsverfahren, dann kann letztlich eine Verjährung sogar erst nach maximal drei Jahren eintreten, dies ist in § 78 StGB geregelt.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Welche Frist muss ich einhalten?

Grundsätzlich hat jeder Empfänger das Recht gegen seinem Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben. Die Frist für den Bußgeldbescheid, bevor er rechtskräftig wird, läuft in 14 Tagen nach Erhalt ab. Dann können Sie ein eine schriftliche Einspruchserklärung auf postalischem Weg oder per Fax an die entsprechende Bußgeldbehörde senden.

Ein Einspruch per E-Mail ist bisher nicht zu empfehlen, weil hier die Rechtslage noch nicht gänzlich geklärt ist. Eine Begründung für den Einspruch ist tatsächlich optional. Sie sollten jedoch Argumente nennen, wenn sie stichhaltig sind und Sie entlasten. Im Übrigen ist auch eine Unterschrift nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist jedoch, dass das Schreiben erkennen lässt, von wem es stammt. Kurzum: Die Bußgeldbescheid-Einspruch-Frist dauert zwei Wochen. Die Möglichkeit zum Einspruch besteht also nur innerhalb der zwei Wochen nach der Zustellung beim Empfänger.

Weitere Fristen beim Bußgeldbescheid

Neben den oben genannten Bußgeldbescheid-Fristen gibt es noch die Vollstreckungsverjährung. Auch sie wird im OWiG festgehalten und zwar in § 34:

(1) Eine rechtskräftig festgesetzte Geldbuße darf nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt werden.

(2) Die Verjährungsfrist beträgt

  1. fünf Jahre bei einer Geldbuße von mehr als eintausend Euro,
  2. drei Jahre bei einer Geldbuße bis zu eintausend Euro.

(3) Die Verjährung beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung.

Das bedeutet, ein Bußgeldbescheid erhält seine Rechtskraft, wenn nicht innerhalb der Bußgeldbescheid-Frist nach 14 Tagen Einspruch eingelegt wurde. Verkehrssünder, die dann denken, sie müssen einfach nur drei Monate abwarten, haben sich leider getäuscht. Denn gilt ein Bußgeldbescheid einmal als zugestellt, dann ist er rechtskräftig und gibt der Behörde das Recht, ihr Bußgeld zu vollstrecken.

Zahlt ein Betroffener das Bußgeld  nicht, dann versendet die Behörde zunächst Mahnbescheide mit denen sich die Geldbuße sogar erhöht. In einigen Fällen kann es sogar zur sogenannten Erzwingungshaft kommen, bei der die Nichtzahler in Haft genommen werden, damit sie einsehen, dass sie die Strafe bezahlen müssen. Hierfür haben die Bußgeldbehörden Bußgeld-Fristen von mindestens drei Jahren, wenn es sich um Strafen bis zu tausend Euro handelt. Bei höheren Sanktionen sind es sogar fünf Jahre.

FAQ: Fristen beim Bußgeldbescheid

Welche Verjährungsfrist findet bei einem Bußgeldbescheid Anwendung?

Bei einem Bußgeldbescheid liegt die Frist für die Zustellung in der Regel bei drei Monaten. Sie kann sich allerdings unter Umständen auch auf sechs Monate verlängern. Wann dem so ist, lesen Sie hier.

Wie lange dauert die Vollstreckungsverjährung bei einem Bußgeldbescheid?

Die Vollstreckungsverjährung bei einem Bußgeldbescheid beträgt in der Regel maximal fünf Jahre. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Wie viel Zeit habe ich für einen möglichen Einspruch?

Nachdem Ihnen der Bußgeldbescheid zugestellt wurde, haben Sie normalerweise 14 Tage lang Zeit, um Einspruch einzulegen. Tun Sie dies nicht, wird der Bescheid rechtskräftig.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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48 Kommentare zu “Bußgeldbescheid: Welche Frist ist einzuhalten?

  1. Gülsüm

    Hallo Habe am 03.01.22 eine strassenbahn lienen überquert und abgebogen innerorts bin dabei von Stadtpolizei direkt erwischt wurden habe es erklart warum ich das tat meine tochter im kıta gefallen und ich hatte es eilig sie sofort abzuholen muttergefülle sagte ich sogar und hab mıch entschuldıgt er sagte egal ist verboten sie bekommen Bußgeldbescheid habe sogar bis Juli jeden Monat Geld ca 50 Euro auf Seite gelegt falls sehr viel er meinte ca 250 Euro rechnen ich hab nichts gekriegt und hab das Geld ausgegeben heute haben wir den Bescheid erst jetzt bekommen kann ich was da tun oder muss ich bezahlen es sind 228 Euro erst nach 10 Monaten Bußgeld bekommen ist das nicht verjährt wie muss ich vorgehen was muss ich schreiben bitte um Hilfe lieben Dank ..

  2. Mirko

    Hallo. Ich wurde am 19.10.21 von der Polizei angehalten, weil ich links abgebogen bin und nur rechts abbiegen durfte. Zusätzlich bin ich über erhöhte Straßenbahnschienen gefahren (Kantstein hoch und wieder runter). Morgen sind 3 Monate um und ich habe noch keine Post bekommen. Bin ich jetzt aus der Geschichte raus ?
    Danke für eine Antwort!

  3. Filip P.

    Hallo,
    Ich wurde am 12.10.21 von einem Ampelblitzer erwischt und bis heute kam noch nichts an stand 3.1.22. Heißt es das wenn am 12.1.21 noch nichts ankam das es verjährt ist und ich keine Strafe mehr kriegen kann ?

  4. R. R-König

    Hallo ich bin letzte Woche auf dem Weg nach halle Saale auf der Autobahn a14 geblitzt würden. Es gab keine geschwindigkeitsbegrenzungen. Lediglich die digitale Anzeige zeigte ein überholverbot ab 3,5 to. Und Griffigkeit. Weiterhin war nur ein roter Kreis ohne Inhalt. Dennoch hat der stationäre Blitzer ausgöst ich fuhr ca. 135 km pro h. Ca 15 km weite stand Dan bei der digitalen Anzeige 80 km pro h und Griffigkeit sowie überholverbot für Fahrzeuge über 3,5 to. Wie soll ich mich verhalten und ich finde es als nicht okay. Mfg

  5. Daniel

    Hallo in die Runde,
    wir haben vor knapp einen Jahr in Dänemark ein Knöllchen bekommen, mit dem Hinweis was es kostet, aber ohne eine IBAN um es bezahlen zu können.
    Jetzt knapp ein Jahr später bekommen wir die Rechnung ist das noch rechtens oder nicht.
    Vielen Dank im voraus für die Antworten!

  6. Conrad

    Hallo,
    ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten, da ich geblitzt worden bin. 14 Tage Einspruchsfrist sind vorüber. Nun habe ich aber gehört, dass der Blitzer „Livtec XV3“ war und in letzter Zeit bei uns 23 Geräte aus dem Verkehr gezogen wurden, wegen Ungenauigkeit der Messdaten.
    Kann ich auch im Nachhinein noch Einspruch erheben??
    Mit freundlichen Grüßen und dankeschön
    B.Conrad

  7. S. Gundermann

    Hallo,
    ich hatte am 4.11.20 einen selbstverschuldeten Auffahrunfall bei dem die Feuerwehr kam um die ausgelaufene Bremsflüssigkeit zu binden. Am 12.4.21 bekam ich dafür eine Rechnung. Gibt es auch für die Feuerwehrl eine Frist um solche Rechnungen zu stellen? Gilt da evtl. auch die Dreimonatsfrist?
    Ich freue mich auf eine Antwort und danke im Vorraus.

  8. Annemarie

    Guten Tag,

    am 29.9.2020 wurde mein Auto wegen Parkens im Halteverbot (Schild wurde paar Tage nach dem Parken aufgestellt) abgeschleppt. Am 02.02.2021 habe ich einen Brief erhalten dass ich für das Abschleppen 199,00 Euro zahlen muss. Ist die Frist noch gegeben oder bereits abgelaufen?

    Mit freundlichen Grüßen

  9. Maria H.

    Hallo ich würde angehalten wegen Handy am Steuer.
    Vergehen am 12.7.20 Bußgeldbescheid kam jedoch erst am 14.10 mit Einschreiben, der Bescheid wurde am 10.10 erstellt.
    Meines erachten ist die Verjährungsfrist von 3 Monaten in Kraft am 11.10 eingetreten, bin in Wiederspruch und jetzt kam ein Brief das dies abgelehnt wurden ist da der Brief am 10 erstellt wurde.

    Hat jemand Erfahrung?

  10. Daniel H.

    Ich bin am 20.12.2019 in NRW geblitzt worden, wohne aber selbst in Niedersachsen. Das Vergehen war lt. Pfändungsankündigung, welche ich mittlerweile erhalten habe, am 20.12.2019. Den ersten Brief, welchen ich ignoriert habe, da ich mir mit der Frist von 3 Monaten relativ sicher war, habe ich am 08.04.2020 erhalten. Erstellung des Briefes war der 06.04.2020. Bin ich hier im Recht, da die 3 Monate der „Verjährungsfrist“ nicht eingehalten wurden und wie soll ich hier vorgehen? Ich selbst bin nicht im Rechtsschutz.

  11. Christian P.

    Hallo! Ich habe nach 2 Jahren einen Bußgeldbescheid aus Italien bekommen. Ist das noch Rechtens? Muß ich die Strafe bezahlen? Lg

  12. Udo

    Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschl. Ortschaft um 21 km/h am 03.05.2020 (NEUER BUSSGELDKATALOG).
    Das Bußgeld € 80,- habe ich bereits gezahlt und das Fahrverbot ist inzwischen beendet.

    Nachdem die Rechtsgrundlage des neuen Bußgeldkataloges nun (nach Ablauf der 14-tägigen Einspruchsfrist) als unwirksam erklärt wurde, habe ich Anfang August nachträglich Einspruch eingelegt, da mir widerrechtlich für 4 Wochen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und ein Bußgeld sowie 1 Punkt in Flensburg angerechnet wurde.

    Meine Frage ist,
    – ob hier ein Anspruch auf Entschädigung für die bereits abgegoltenen Maßnahmen des Bußgeldbescheides besteht ?
    – wie dieser Anspruch ggf. geltend gemacht werden sollte ?
    – gibt es für die Bußgeldstelle eine Frist, innerhalb der sie auf einen Einspruch reagieren muß ?

  13. Steve

    Hallo

    Meine Frage ist
    Wie verhält es sich wenn man zwei mal in Kürze geblitzt wurde. Ich wurde mit meinem Firmenwagen geblitzt und das zwei mal in kürze. Die Blitzer sind beide mit einem Monat Fahrverbot verbunden

    Jetzt meine Fragen

    Wie verhält sich das jetzt mit den Straffen?
    Beide Blitzer sind mit einem Monat Fahrverbot verbunden.
    Sind da jetzt beide Blitzer mit jeweils einen Monat Fahrverbot pro Blitzer verbunden oder wird zugar ein Blitzer Härter Straffe bestraft
    Weil man is ja dann Wiederholungstäter

    Zweite Frage ist
    Ein Blitzer kam innerhalb der 3 Monate in die Firma. Die Firma hat dann natürlich angegeben wer gefahren ist. So der erste Blitzer kam auch dann in Kürze zu mir nach Hause. Hab das gleich am Telefon gesagt das ich das war somit haben die mir dann gleich denn Bußgeldbescheid fertig gemacht und zu mir geschickt
    Was passiert wenn der zweite blitzer nich innerhalb der 3 Monate zugestellt wird?
    Verfällt der dann?

  14. Stefan

    Hallo,
    Ich habe am 07.07.2019 in Köln (CSD-Umzug) an eine Hauswand uriniert.
    Der Bußgeldbescheid wurde am 14.10.2019 ausgestellt und wurde mir am 16.19.2019 zugestellt.
    Greift da die Verjährungsfrist von 3 Monaten?
    Danke im Voraus für die Antwort.

  15. Eduard

    Hallo,

    ich habe einen offenen Betrag von 120€ von einem Bußgeldbescheid vom 05.12.2016.
    Nun Habe ich am 08.10.2019 eine Mahnung zur Zahlung des offenen Betrages erhalten.

    Ist dies möglich? Muss ich das noch zahlen oder ist dieser Bescheid schon verjährt?

    Danke für die Hilfe!

  16. Manuel

    Hallo zusammen, ich habe eine Ordnungswidrigkeit am 24.01.2019 begangen (Parkvergehen). Habe aber erst einen Kostenbescheid am 13.05.2019 erhalten. Leider habe ich nicht sofort darauf reagiert. Erst als ein paar Wochen später eine „Zahlungserinnerung“ kam, schrieb ich einen Widerspruch. Nun wurde mir wiederum geantwortet, dass meine Widerspruchsfrist abgelaufen sei und ich nachweisen soll, warum ich das Versäumnis hatte. Was könnte man hier tun? Da der Bescheid ja bereits vorher abgelaufen war.

  17. André

    Hallo,
    Ich war jetzt vier Wochen in Urlaub, als ich wieder kam befand sich ein Bußgeldbescheid in der Post. Die Einspruchsfrist ist natürlich schon abgelaufen da Zustellung an Anfang meines Urlaubs war. Es geht um eine Geschwindigkeitsübertretungen von 41 km/h, das heißt neben der Geldstrafe kommt auch ein Monat Fahrverbot dazu. Problem ist nur ich bin den PKW nie gefahren, sondern es war ein anderer Angestellter aus der Firma. Was kann ich jetzt machen?

  18. Christin

    Hallo und zwar habe ich am 13.05.2019 einen Bußgeldbescheid bekommen. Ich habe ohne Parkscheibe geparkt und der Vorfall ist aber schon am 30.08.2018 gewesen. Ist dieser noch korrekt oder ist die Ablauffrist da schon lange vorbei, da ja 6 Monate bereits vorbei sind.

  19. Bettina

    Hallo liebes Bussgeld-Info Team,
    ich habe einen Einspruch zur Verkehrsordnungswidrigkeit eingelegt. Nun habe ich die Ladung zum Gericht. Ich möchte den Einspruch nun zurückziehen. Welche Fristen muss ich berücksichtigen? Zahle ich den vorliegenden Bussgeldbescheid nun einfach formlos und gebe meinen Führerschein innerhalb der Frist vom ersten Bescheid ab oder kommt ein neuer mit geänderter Frist der Rechtsgültigkeit?
    Grüße
    Bettina

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Bettina,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  20. Vanessa

    Ich habe am 12.12.18 vor einen abgesenken Bordstein geparkt und muss 10€ Bußgeld und eine Gebühr von 25€ zahlen. Den Bußgeldbescheid habe ich am 06.04 erhalten bzw mit der Post zugestellt bekommen.
    Ist er nun ,,Verjährt“ ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Vanessa,
      in der Regel verjährt ein Bußgeldbescheid, wenn dieser nicht innerhalb von 3 Monaten folgt. Allerdings können verschiedene Umstände zu einer Unterbrechung der Verjährungsfrist führen. Daher ist ein pauschale Aussage nicht möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. Torsten

    Mein Fahrzeug wurde am 1. Dezember 2018 umgesetzt und ich habe heute erst den Bußgeldbescheid erhalten. ( 18.3.2019).
    Meine Frage: ist diese Ordnungswidrigkeit damit verjährt? Habe zwischen durch für das gleiche vergehen aber einen Bußgeldbescheid wegen Falschparken erhalten. Ist das Umsetzen trotzdem verjährt?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Torsten,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. Steffen

    Hallo,
    ich wurde am 03.05.2018 mit 22 km/h zu viel innerorts geblitzt (Meiner Meinung nach waren es deutlich weniger da es direkt vor einer T-Kreuzung war, in die ich abbiegen wollte und mit 72 km/h hätte ich das abbiegen wohl nicht so einfach geschafft. Ich habe auch direkt nach dem Aufblitzen auf den Tacho geschaut. Habe dies so auch schon geschildert, auch dass es mit dem Leivtec XV3 in Vergangenheit schon mehrere Probleme gab, aber anscheinend ist alles richtig so laut der Behörde.)

    Meine eigentliche Frage ist jetzt aber:
    Ich habe gestern den Bußgeldbescheid bekommen und darin steht jetzt, dass ich wegen einem wiederholten erheblichen Verkehrsverstoß noch 40€ zusätzlich zahlen soll. Mein letzter Verstoß war 2016 mit 25 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften. Können die mir jetzt wegen diesem Verstoß, welcher so lange zurück liegt, mein jetziges Bußgeld erhöhen, weil irgendwann muss das ja verfallen und ich dachte nach 1 Jahr verfällt das wieder.

    Danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Steffen

      In der Regel hat eine Ordnungswidrigkeit eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Das bedeutet konkret, dass die sogenannte Verfolgungsverjährung genau drei Monate nach der Tat eintritt. Dies ist laut § 26 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt:

      Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  23. Sabine

    Hallo,
    ich würde am 15.1. von einem Fahrradpolizisten angehalten wegen „Einfahren in den Kreuzungsbereich..“. Sollte 20 Euro bezahlen. Habe ich nicht getan. Am 26.4. kam der Bußgeldbescheid ausgestellt auf dem 12.4.. Besteht eine Verjährung (12.4 a 26.4?)

    Danke
    Sabine

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sabine,

      entscheidend ist, wann der Bußgeldbescheid ausgestellt wurde. Die Ordnungswidrigkeit ist somit nicht verjährt.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  24. Katrin S.

    Hallo, mein Sohn 16 wurde beim rauchen erwischt. Nun nach 3 Monaten und 2 Wochen bekam ich eine Verwarnung wegen Ordnungswidrugkeit wegen dem Rauchen des Kindes. Ist.dieser nicht schon verjährt?
    Danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Katrin,

      in der Regel verjährt eine Ordnungswidrigkeit nach drei Monaten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  25. Michael

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mir geht es um den taggenauen Fristablauf bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Folgendes ist mir passiert: wurde am 18.08. geblitzt. Nachdem dies ein Geschäftswagen war und sich die Sache hinzog wegen der Faherermittlung, wurde mir ein Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren am 18.11. mit „normaler“ Post (kein Einschreiben) zugestellt. Der Anhörungsbogen ist am 17.11. von der Behörde erstellt worden.
    Gilt nun die Erstellung des Anschreibens, oder die Zustellung des Anhörungsbogens in der drei Monatsfrist. – Zum Vergleich: ein Personalausweis oder ein Reisepass der am 09.09.xxxx ausgestellt wurde verliert seine Gültigkeit am 08.09.xxxx
    Vielen Dank für Ihre Rückantwort

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Michael,
      in der Regel ist davon auszugehen, dass der Anhörungsbogen noch rechtzeitig bei Ihnen eingegangen ist, um die Verjährung zu unterbrechen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  26. Gerd

    Moin moin,

    ist es richtig, dass es Gerichtsurteile (gültige Rechtssprechung; z.B. OLG Düsseldorf)
    gibt, die der Anzeigebehörde für die Zustellung der Mitteilung über eine Verkehrswidrigkeit
    ( überhöhte Geschwindigkeit – Blitzer) eine Frist von 4 Wochen setzt?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Gerd,

      in der Regel muss der Bußgeldbescheid in einer Frist von 3 Monaten zugestellt werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  27. uwe.59

    Ich bin am 11.09.17 beim telefonieren am Steuer erwischt worden und habe die Tat zugegeben.Daraufhin sagte der Polizist zu mir , ich würde ein Bußgeldbescheid über 60 Euro erhalten und einen Punkt in Flensburg .
    Bis heute habe ich noch kein Bescheid oder Anhörungsbogen erhalten . Gibt es hierfür eine Frist und könnte man dann noch Einspruch erheben?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Uwe,
      der Bescheid geht in der Regel innerhalb von drei Monaten ein. Nach Erhalten haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Cihan G

        Hallo ,
        habe in der Parkraumbewirtschaftung vergessen ein Ticket zu ziehen 23.11.22.
        Am 20.03.2023 habe ich einen Kostenbescheid bekommen das das anhängige Bußgeldverfahren eingestellt sei und ich für das Verfahren aufkommen muss als Halter weil der Fahrer nicht ermittelt werden konnte (Fahre &Halter bin ich in dem Fall ) .

        Muss ich zahlen ??

  28. David

    Eine frage. Ich wurde am 03.05.17 wegen eines abstandsdeliktes von meinem chef angesprochen. Hab bis heute keine post erhalten. Soll ich mich dort melden oder eher abwarten

    1. bussgeld-info.de

      Hallo David,

      es empfiehlt sich, abzuwarten, ob Sie einen Anhörungsbogen wegen des Verstoßes bekommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  29. Nasik

    Ich bin 1 halb monat vorher geblitz . Das war ein mobiel blitze. Ich mochte fragen wie Lange as dauret das busgeldbechide zu kommen
    Mit freundlichen Grussen
    Nasik

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nasik,
      für die Zustellung eines Bußgeldbescheides gilt in der Regel eine Frist von drei Monaten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  30. Karen K.

    Bin heute bei Überfahrung einer roten Ampel geblitzt worden (unter 1 Sek, keine überhöhte Geschwindigkeit). Fliege aber in 5 Tagen für 5 (!) Wochen nach Neuseeland – wie kann ich fristgerecht Wiederspruch einlegen bzw. Ohne Mahnverfahren bezahlen???
    Grüße, Karen

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Karen,

      sollten Sie ohne Verschulden daran gehindert sein, eine Frist zu wahren, besteht die Möglichkeit, im Sinne des § 44 StPO einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Emelie j

        Hallo.

        Ich wurde im November 2021 leider durch eine abstandsmessung geblitzt. 2x wurde Einspruch gelegt. Seit 15.02.2022 kam nichts mehr von der Behörde. Wie lang muss ich noch Bedenken haben ?

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