Bußgeldbescheid: Der Halter ist nicht der Fahrer?

Es gibt viele Situationen, in denen ein Fahrzeughalter sein Auto verleiht – zum Beispiel wenn er ein großes Auto besitzt und ein Freund recht sperrige Gegenstände transportieren möchte.

Was passiert aber, wenn dann mit dem verliehenen Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen wird? Wer muss auf den Bußgeldbescheid reagieren, wenn der Halter nicht der Fahrer ist? Wie läuft das Bußgeldverfahren in solch einem Fall ab? Wer kann wann Einspruch einlegen? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.

Der Anhörungsbogen – Angaben zum Verstoß

Wer zahlt den Bußgeldbescheid, wenn der Halter nicht der Fahrer ist?
Wer zahlt den Bußgeldbescheid, wenn der Halter nicht der Fahrer ist?

Wenn eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen wurde, wird zunächst in den meisten Fällen ein Anhörungsbogen von der zuständigen Behörde verschickt. Dieser enthält Informationen zum Verstoß und gibt an, zu welcher Zeit und an welchem Ort dieser festgestellt wurde. Auf diesen müssen Sie antworten und Angaben zu Ihrer Person machen.

Der Anhörungsbogen geht in den meisten Fällen an den Halter des Fahrzeugs, da die Polizei das Nummernschild notiert oder dieses auf einem Foto – meist dem Blitzerfoto – zu erkennen ist.

Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid – der Halter war jedoch nicht der Fahrer – können Sie auf dem Anhörungsbogen angeben, dass Sie den Verstoß nicht begangen haben.

Stattdessen können Sie auf den eigentlichen Fahrer verweisen. Dieser wird darüber benachrichtigt und wenn der Verstoß zugegeben wird, bekommt der Betroffene dann den Bußgeldbescheid.

Dem Bußgeldbescheid entkommen? Halter war nicht der Fahrer

In Deutschland gilt nicht die Halterhaftung beim Bußgeld.
In Deutschland gilt nicht die Halterhaftung beim Bußgeld.

Sie müssen den Anhörungsbogen zwar mit den Angaben zu Ihrer Person zurücksenden, Angaben zur Sache müssen Sie jedoch nicht machen. Viele Kfz-Besitzer leben in der falschen Annahme, einem Bußgeldbescheid ausweichen zu können, sofern Sie die Angaben zum eigentlichen Fahrer unterschlagen.

In Deutschland gilt in vielen Fällen nicht – wie in vielen anderen europäischen Ländern – die Halterhaftung. Das Bußgeld kann nur vom Halter gefordert werden, sofern diesem bewiesen wird, dass er zur Tatzeit selbst gefahren ist.

Ausnahmen bestehen beispielsweise, wenn Sie die Hauptuntersuchung nicht rechtzeitig machen. In solch einem Fall wird der Fahrzeughalter von der zuständigen Behörde belangt.

Dann kann die Polizei aber weitere Ermittlungen anstellen, um den Fahrer ausfindig zu machen. Sind diese nicht erfolgreich, so kann im Verlauf des Bußgeldverfahrens ein Richter anordnen, dass der Halter künftig ein Fahrtenbuch führen muss.

Bekommen Sie einen Bußgeldbescheid als Halter, obwohl Sie nicht der Fahrer waren, können Sie Einspruch einlegen. Dies können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides tun. Besonders, wenn eine hohe Geldstrafe, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen, ist das ratsam. Ein Anwalt kann Ihnen hier helfen, damit Sie Ihr Recht durchsetzen können.

FAQ: Bußgeldbescheid – Halter nicht Fahrer

Warum geht der Bußgeldbescheid an den Halter?

Dieser lässt sich aufgrund des Kennzeichens leichter ermitteln. Er muss aber nicht haften, wenn er zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht selbst gefahren ist.

Ich habe mit dem Bußgeldbescheid einen Anhörungsbogen bekommen, muss ich den Fahrer angeben?

Sie sind nicht verpflichtet, auf dem Anhörungsbogen Angaben zur Sache zu machen.

Was ist, wenn ich in Reaktion auf einen Bußgeldbescheid einen anderen Fahrer angebe?

Sie dürfen nicht fälschlicherweise einen anderen Fahrer angeben. Eine falsche Verdächtigung kann als Straftat gewertet werden.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (120 Bewertungen, Durchschnitt: 4,09 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Meike - Redakteurin
Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihr Anspruch besteht darin, Informationen unter anderem zum Verkehrsrecht, zur Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

Bildnachweise

201 Kommentare zu “Bußgeldbescheid: Der Halter ist nicht der Fahrer?

  1. Anastasiadis

    Guten Tag. Mein ausländischer Besucher ist mit mein Auto geblitz worden. Er ist wieder zu Hause und hat mir erst jetzt Bescheid gegeben. Was mache ich jetz?????

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Anastasiadis,
      Sie haben die Möglichkeit, im Zeugefragebogen Angaben zum tatsächlichen Fahrer zu machen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  2. John

    Hallo,

    Soll im Halteverbot geparkt haben, war aber krank zu Hause. Der Witz ist sie haben angeblich ein Bild. Ich hab denen meine Krankmeldung geschickt. Reicht das für die Aufhebung des Verfahrens.

    Mit freundlichen Grüßen

    John

    1. bussgeld-info.de

      Hallo John,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  3. Lilly

    Hallo,
    mein Freund ist mit dem Auto meines Vaters gefahren und wurde von der Polizei angehalten. Bei ihm wurden dummerweise 0,58 Promille Alkohol festgestellt. Meine Frage ist nun: Bekommt mein Vater darüber bescheid als Fahrzeughalter oder geht der Bescheid nur an meinen Freund? Ich weiß, dass erdie Konsequenzen tragen muss aber muss mein Vater es auch? Muss ich es ihm Beichten oder bekommt er es obwohl er der Halter ist nie mit? Mein Vater braucht den Führerschein für seinen Beruf.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Lilly,
      bei Alkohol am Steuer gilt in Deutschland in der Regel die Fahrerhaftung, sodass Ihr Vater in der Regel mit keinen Konsequenzen rechnen muss. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass er einen Anhörungsbogen zur Feststellung der Fahrers oder auch einen Bußgeldbescheid erhält.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  4. Markus

    Hallo,
    ich war 23 km/h zu schnell innerorts unterwegs. Jetzt habe ich einen Anhörungsbogen erhalten. Als Beweismittel ist ein Foto dabei, dass mich eindeutig identifiziert. Ich bin gleichzeitig der Halter des Fahrzeugs.
    Jetzt meine Frage. Welche Punkte sollte ich im Anhörungsbogen ausfüllen und welche nicht?
    Danke für die Antwort.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Markus,

      bei dem Anhörungsbogen müssen Sie nur die geforderten Angaben zu Ihrer Person ausfüllen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet sich zur Tat selbst zu äußern.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  5. Delilah

    Hallo,
    ich bin zu schnell gefahren, hab von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Jetzt wurde mein Foto mit einer datenbank abgeglichen und festgestellt das ist das bin Muss ich nun auch die Ermittlungsgebühren zahlen? Ich hab doch „nur“ von meinem Recht Gebrauch gemacht, wieso muss ich jetzt die Arbeit der Behörde zahlen

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Delilah,

      Sie haben die Möglichkeit in Fällen die Aussage zu verweigern, in denen Sie sich selbst oder Verwandte und Freunde belasten würden. Dieses Recht darf nicht gegen Sie verwendet werden, deshalb werden Ihnen die Ermittlungsgebühren für gewöhnlich nicht in Rechnung gestellt. Anders verhält es sich natürlich, wenn Sie falsche Angaben gemacht hätten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  6. Dean A.

    Guten Abend,
    wenn ich eine C-Mängelkarte bekomme aufgrund fehlender HU und der Halter nicht weiß das die HU drüber war, weil ich den Wagen grundsätzlich habe.
    Kann man ihn belangen oder kann ich auch die Strafe übernehmen?
    Zusätzlich muss die HU direkt gemacht und bei der zuständigen Zulassungsstelle vorgezeigt werden inkl. Mängelkarte.
    Danke für die Antwort!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dean A.,

      nach § 29 StVZO liegt die Verantwortung beim Fahrzeughalter:

      (1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten […] in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.“

      Wie Sie die Zahlungsmodalitäten einer Geldbuße händeln, bleibt Ihnen überlassen.

      Ihr Bussgeld-Info-Team

  7. yvonne

    wenn beispielsweise eltern halter des Fahrzeugs sind, sohn begeht ordnungswidrigkeit btm am Steuer wer wird da informiert. Polizei sagt da werden die eltern nicht informiert stimmt das???
    würden die eltern in dem Falle nie was von mitbekommen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Yvonne,

      wenn es zu einem Ordnungsverstoß gekommen ist, bekommt der Fahrzeughalter in der Regel einen Anhörungsbogen zugeschickt. Dort hat er dann auch die Möglichkeit anzugeben, wenn er nicht selbst gefahren ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  8. Olaf

    Guten Tag,

    meiner Frage lautet ob ich verpflichtet bin den Fahrer zu benennen der wegen einem Abstandsverbot geblitzt wurde.
    Kann ich nicht einfach als Halter des Fahrzeuges die Schuld und die etwaigen Punkte auf micht nehmen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Olaf,

      grundsätzlich müssen Sie keine Angaben darüber machen, wer den Wagen gefahren hat, doch falls Ihr Fall vor Gericht kommen sollte, könnten spezielle Gutachten erstellt werden, um den Fahrer zu ermitteln.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

  9. Malochee

    Hallo zusammen,
    ich wurde mit dem Firmenwagen während einer Dienstreise geblitzt. Leider habe ich zur Zeit schon 5 Punkte. Bisher habe ich nur ein Anhörungsbogen erhalten. Würde etwas passieren wenn ich einen anderen als Fahrer angebe?

    Vg,

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,
      beachten Sie, dass ein solcher Vorgang im Zweifel strafrechtlich bewertet werden kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  10. Michi

    Hallo meinerseits,

    Ich wurde heute in einer 80er Zone mit knappe 21 km/h zu viel ( mit Toleranz ) geblitzt. Laut meiner Erkenntnis bekomme ich einen Punkt und 70€ Strafe, da das ganze außerorts geschehen ist. Das Auto läuft auf meine Mutter. Die Polizei hat mich herausgezogen und meine Personalien aufgenommen.
    Besteht die Möglichkeit, dass meine Mutter darüber gar nichts erfährt ? Will das womöglich geheim halten.

    Ich habe bereits 2 Punkte, besitze den Führerschein jedoch schon 4 Jahre und bin weg von der Probezeit. Wurde aber schön öfters geblitzt, auch ohne Punkt.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Michi,
      in den meisten Fällen wird der Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter geschickt, weil der Polizei beim Blitzen oft nur das Kfz-Kennzeichen als erster Hinweis vorliegt. Wenn die Polizei Ihre persönlichen Daten jedoch direkt nach dem Verstoß aufgenommen hat, können Sie als Fahrer auch direkt angeschrieben werden.
      Ihr bussgeld-info.de Team

  11. Silvia

    Hallo,
    mein Sohn ist mit 24 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell geblitzt worden. Ich bin Halter des Fahrzeugs und habe einen Zeugungsbefragungsbogen zugeschickt bekommen. Wenn ich nun keine Aussage mache, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass mir auferlegt wird, ein Fahrtenbuch zu führen? Kann ich bei einer Polizeibefragung weiterhin auf mein Aussageverweigerungsrecht verweisen oder muss ich dann spätestens eine Aussage zum Fahrer machen?
    LG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Silvia,
      Sie sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Auskunft über nahe Angehörige zu geben. Ob eine Fahrtenbuchauflage droht, entscheiden die zuständigen Behörden im Einzelfall.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. Mahonyy

    Guten Tag,

    Ich würde heute wegen meinem US-Standlicht angehalten

    Jetzt wurde mir gesagt das ich für die Beleichtung ein Bußgeld von 90 Euro und 1 Punt bekommen soll. Alles schön und gut

    Aber was ist nicht verstehe, mein auto läuft noch auf meinen Papa. Er soll ebenfalls 120 Euro bezahlen und bekommt ebenfalls 1 Punkt?

    Ist das so richtig?

    Über eine Antwort freue ich mich sehr
    LG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,
      grundsätzlich besteht bei gesetzeswidriger Beleuchtung die Möglichkeit, dass sowohl der Fahrer als auch der Halter ein Bußgeld erhalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Erci

        Ähnlicher fall bei mir. War mit dem Motorrad von meinem vater unterwegs und wurde angehalten. An dem Motorrad war ein endschalldämpfer montiert für die mein vater keine Eintragung/ABE besitzt. Nur ich wusste nichts davon. Mein vater hat mich nicht darüber informiert und ich bin mit reinem Gewissen an dem besagten Tag losgefahren.
        Meine frage ist warum ich als Fahrer auch an die Kasse gebeten werde 118€ zu zahlen aber keinen Punkt in Gegensatz zu meinem vater bekomme?
        Was ist die Begründung dafür dass man mich als falsch informierten Fahrer auch zur bittet.?

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Erci

          Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben, weshalb wir empfehlen einen Anwalt aufzusuchen.

          Ihr Team von bussgeld-info.de

  13. Kim

    Hallo,
    Mein Mann wurde geblitzt und nun drohen ihm wahrscheinlich ein Bußgeld und ein Punkt auf ihn zu.
    Allerdings bin ich der Halter des Fahrzeugs. Kann ich einfach das Bußgeld überweisen und den Punkt auf mich nehmen?
    Lg

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Kim,

      ein derartiges Vorgehen ist von der Rechtsordnung nicht vorgesehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. Michelle

    Hallo,
    Ich in mit dem Auto meines Freundes bei rot (für mich war es gelb) über die Ampel gefahren. Nun hat mein Freund so einen Bogen zugeschickt bekommen. Wo er Daten von sich und dem Fahrer angeben muss. Wenn er aber meinen Namen nicht angibt und sagt er ist da nicht gefahren was passiert dann?
    Ps bin noch in der Probezeit, in 1 Monat wäre ich raus.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Michelle,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  15. Nicol

    Guten Tag
    Ich bin aus der Schweiz und war letzte Woche mit meinem Auto in Stuttgart. Nun haben wir eine Busse erhalten, da wir keine „Umeltplakette“ hatten. Wir wussten gar nicht, dass man das in gewissen Städten in Deutschland haben muss. Wir wurden auch nicht darauf aufmerksam gemacht oder sonstiges. Nun werde ich in den nächsten Tagen ein Schreiben erhalten, mit der Bussse. Kann ich hier eine Einsprache machen? Kann ich angeben, dass ich nicht mehr weiss, wer das Auto gefahren ist? oder gilt in Deutschland die Halterhaftung?

    Vielen Dank für die Antwort.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nicol,
      zum Thema Halterhaftung bei der Umweltplakette sind sich die deutschen Gerichte nicht einig. Welches Vorgehen daher in Ihrem Fall am sinnvollsten ist, sollten Sie ggf. zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  16. Martina

    Hallo,
    habe eine Anhörung im Bußgeldverfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit bekommen. Kurze Zeit
    später bekam meine Tochter den gleiche Anhörung zu dem gleichen Vorwurf an ihre Anschrift.
    Wie sollen wir uns verhalten?
    Vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Martina,
      Sie sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Ob es sinnvoll ist, weitere Angaben zu machen. sollten Sie ggf. mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  17. Marc

    Hallo,

    ich stand auf den Messsensoren eines Rotlichtblitzers und habe mich langsam fortbewegt, um den Kreuzungsbereich zu räumen. Dabei wurde ich 2x geblitzt. Das ganze war in Berlin und das Fahrzeug ist auf meine Eltern angemeldet, die in Hannover wohnen. Ich selber war nur zu Besuch in Deutschland und habe keinen Wohnsitz in Deutschland. Wie ist jetzt die Rechtslage ? Ein Brief kam noch nicht. Danke im voraus für die Antwort.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marc,
      gemäß Ihren Schilderungen scheint es sich um keinen Rotlichverstoß zu handeln, daher sollte kein Bußgeldbescheid drohen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  18. Fischer

    Hallo,

    ich bin vor einer Weile zu schnell gefahren und wurde geblitzt. Ich bin nicht der Halter des Autos.
    Als der Brief dann kam War das Bußgeld an meine Mutter ausgestellt(ihr Auto). Wir haben der Polizei den Betrag überwiesen und angegeben das ich das Auto gefahren. Jetzt ist wieder etwas Zeit vergangen und diesmal bekomme ich den Brief das ich zahlen soll.
    Dabei haben wir doch das Geld bezahlt bzw es wurde für mich damals schon überwiesen.
    Wisst Ihr was ich tun soll? Vllt Anrufen und den sagen wie die Situation ist ?

    Vielen Dank im Voraus.

    F.Fischer

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Fischer,

      wenn es sich in beiden Bescheiden um das gleiche Vergehen handelt, dann weisen Sie die zuständige Behörde auf Ihren Fehler hin und fügen Sie am besten eine Kopie der Überweisung bzw. einen entsprechend geschwärzten Kontoauszug hinzu. Derartige Fehler können durchaus passieren.

      Ihr Bussgeld-Info-Team

  19. Melanie

    Hallo,

    mein Mann (Halter) hat eine Bußgeldbescheid bekommen. Gefahren den Tag bin ich und angeblich über eine rote Ampel gefahren. Allerdings gibt es außer das der Beamte das vielleicht gesehen hat weder ein Bild noch sonst was. Was sollen wir auf dem Aussagebogen jetzt drauf schreiben? Zudem kann keiner sagen ob es unter oder über einer Sekunde war. Da es scheinbar nur den Beamten als Zeugen (wenn überhaupt) gibt. Wie verhalten wir uns am besten? Zudem steht auf dem Brief drauf das wir innerhalb einer Woche den Bogen zurückschicken sollen, sie aber schreiben das es zwei Wochen Frist nach erhalt des Briefes ist. Was stimmt denn nun. Zudem bin ich mir nicht bewusst das ich über eine rote Ampel gefahren bin.

    Danke im Voraus für die Rückantwort.

    VG
    Melanie

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Melanie,

      Ihr Mann muss den Bogen zurücksenden – er ist jedoch nicht verpflichtet, Angaben zur Tat bzw. zum Fahrer zu machen. Ggf. stellt die Polizei jedoch weitere Ermittlungen an um den Fahrer zu bestimmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  20. Emre

    Hallo,
    Ich wurde innerorts 21 km/h zu viel gemessen von Radar dann einige Meter später wurde ich von der Polizei zur Seite gezogen. Sie haben meine Daten genommen und ich bin noch in der Probezeit
    Frage : das Auto ist auf jemand anderes angemeldet Bzw auf mein Vater kommt jetzt das Bußgeldbesxheid auf mein Vater muss er die Konsequenzen dafür tragen oder kommt es auf den Fahrer in diesen Fall auf mich und somit muss ich mein aufbauseminar machen.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,

      da die Polizei Ihre Daten aufgenommen hat, wird der Bußgeldbescheid direkt an Sie gesandt, da der Fahrer für den Verstoß verantwortlich ist. Sie müssen mit einem Bußgeld von 70 Euro, einem Punkt in Flensburg, der Verlängerung Ihrer Probezeit und der Anordnung zu Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. Frank

    Wenn ich mit einem Mietwagen im Auftrag des Arbeitgebers unterwegs bin (vom Arbeitgeber angem,ietet) und werde geblictzt, stellt die Mietwagenfirma eine Rechnung über die Ermittlung des Fahrers an meinen Arbeitgeber. Kann die der Arbeitgeber an mich „durchreichen“ oder muss der Arbeitgeber die Ermittlungsgebühren übernehmen ? Bußgeld muss ich bezahlen, das ist klar. Aber die Gebühr, die die Mietwagenfirma draufschlägt ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Frank,

      grundsätzlich dürfte diese Gebühr an den jeweiligen Vertragspartner gerichtet werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. Simon

    Guten Tag ich habe vor ca. 2 Monaten ein Bußgeldbescheid bekommen in Höhe von 10euro mit blitzerfoto, da ich zu dieser Zeit nicht der Fahrer des Fahrzeugs war, bin ich nicht auf den Bußgeldbescheid eingegangen. Jetzt drohen nach und nach Mahnungen. Ich in den ersten 2 Wochen Einspruch leisten sollen. Da ich aber kein Anhörungsbogen zum äußern bekommen hatte sondern gleich ein Bußgeldbescheid bin ich nicht drauf eingegangen. Wie siehts aus muss ich das jetzt zahlen oder bin ich im Recht da ich von der Polizei kein Äußerungsbogen bekommen hab sondern gleich eine direkte Beschuldigung wegen des Bescheides mit Zahlungsaufforderung? Vielen Dank

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Simon,

      Sie hätten Einspruch einlegen müssen. Da Sie dies nicht getan haben, ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden. Daher müssen Sie nun für das Bußgeld sowie die Gebühren der Mahnung aufkommen. Im Zweifelsfall können Sie sich einen Anwalt nehmen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  23. Davd

    Hallo, meine Tochter hatte mein Auto wahrend ich in Urlaub war und ihr bekannte ist geblitzt worden (ich kannte ihn nicht). Als ich zurück war, läg eine Mahnung im Briefkasten ich dies meine Tochter gesagt und sie hat mir versichert es zuerledigen. Jetzt habe ich ein Vollstreckungsbescheid bekommen was kann ich jetzt nachtun?

    MfG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Davd,

      wenn der Bußgeldbescheid die Rechtskraft erlangt hat, müssen Sie die Geldbuße zahlen, andernfalls droht Erzwingungshaft.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  24. Sabine

    Hallo liebes Bußgeld-Info-Team,

    besteht die Möglichkeit, den Bußgeldbescheid gleich an den Fahrer senden zu lassen? Ich bin heute (leider) geblitzt worden, jedoch nicht der Fahrzeughalter. Falls ja, an wen muss ich mich wenden? Unter dem Link zum Thema Bußgeldbescheid habe ich diesbezüglich leider nichts gefunden. Vielen Dank für die Auskunft.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sabine,

      Sie können sich diesbezüglich an die zuständige Bußgeldstelle wenden. Allerdings wird in der Regel ein Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter geschickt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  25. P.h.

    Hallo ich bin mit dem Motorrad gefahren was auf meine Mutter angemeldet ist und wurden mit 35kmh zu schnell geblitzt Innerorts von so einem Blitzerauto. Ich bin nochmal zurück gefahren um zu gucken ob die von hinten geblitzen haben, habe aber nichts gesehen. Falls ich doch von hinten geblitzt wurde kann dann meine Mutter sagen sie war der Fahrer (ich bin noch in der Probezeit)? Weil ich hatte ein dunkles Visier d.h. der Fahrer war nicht zu erkennen.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo P.h.,

      zu einem derartigen Vorgehen können wir Ihnen nicht raten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  26. Vito

    Hallo
    Ich habe in der Anhörungbogen der Name meines Vater eingegeben weil er genau so wie ich aussieht und ab und zu mal meine n Auto sich ausleiht aber ich bin mir nicht sicher ob er an diesem Tag das Auto gefahren ist
    Habe ich mich strafbar gemacht wenn Sie rausfinden been das er nicht der gefahren ist
    Oder weil ich im Irtum bin werde ich nicht bestraft
    Oder bekomme ich trotzdem eine Falschaussage verfahren zugesprochen und wie hoch wird es dann sein der Geld Betrag
    Das war 24 km schneller Auserorts
    Danke im Voraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Vito,
      eine solche Falschaussage kann Konsequenzen nach sich ziehen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  27. Jan

    Ich habe als Halter einen Zeugenfragebogen bekommen. Es handelt sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung die ich nicht begangen habe (95 anstatt 70 a.g.O.). Jetzt schreibt die Bußgeldbehörde, nachdem ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht habe drei andere Personen an. Anhörung im Bußgeldverfahren. Da steht: Ihnen wird vorgeworfen am ….. um …. in ….. folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

    Ist das zulässig, dass zeitgleich mehrere Personen einen solchen Vorwurf/Anhörungsbogen zugesandt bekommen?

    Danke für eine Antwort

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jan,
      grundsätzlich ist es zulässig, mehreren Personen einen Anhörungsbogen zuzuschicken.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  28. Karli

    Hallöchen, ich wurde mit dem Auto meiner Freundin geblitzt, 22kmh zu viel in einer 50ziger Zone außerorts. An sich 70€ und 1 Punkt. Habe meinen Lappen 2006 gemacht und 2007 wieder abgegeben, wegen einer Fahrt unter Einfluss von Btm. War dann 9 Jahre ohne Lappen, habe ihn jetzt aber nach einer Mpu und neuer Fahrprüfung am 1.9.2016 wiederbekommen. Nun heute das Schreiben an meiner Freundin mit 22kmh zu viel und die Frage der Behörde, war gefahren ist? Ja ich war es aber ich bin leider noch in der Probezeit und da ich vor 9 Jahren den A~Verstoß und jetzt halt wieder, ist die Frage was auf mich zukommt? Oder ich einen Freund angeben kann, der das auf sich nehmen würde?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Karli,

      ab 21 km/h zu schnell hat der Geschwindigkeitsverstoß einen Einfluss auf die Probezeit. In diesem Fall müssen Sie mit einer Verlängerung um zwei Jahre sowie einem Aufbauseminar rechnen. Sie sollten definitiv keine andere Person angeben, die eigentlich nicht gefahren ist, da Sie sich ansonsten der Falschaussage strafbar machen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  29. Sandra

    Hallo Zusammen!
    Ich wurde geblitzt und habe einen Anhörungsbogen bekommen. Auf dem Bild ist allerdings nur das Seitenprofil des Beifahrers zu sehen. Wer den Wagen gefahren hat ist also absolut nicht ersichtlich.
    Dieses Bild kann doch dann gar nicht als Beweisfoto dienen und somit könnte ich doch auf dem Anhörungsbogen antworten, dass das Bild nicht aussagekräftig ist oder? (Vermutlich war die Kamera des Blitzgeräts falsch eingestellt) LG S.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sandra,

      in diesem Fall müssen Sie auf den Bußgeldbescheid warten und Einspruch gegen diesen einlegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen dabei weiterhelfen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  30. Nina

    Hallo liebe Leute … ich glaub ich will mein Führerschein freiwillig abgeben. Irgendwie hab ich einfach Pech mit Blitzer :( . Ich wurde vor kurzem geblitzt und heute schon wieder. 30km/h zu schnell. Ich bin noch in der Probe . Die Probe Zeit wurde verlängert und ich hatte schon aufbauseminar. Was passiert jetzt ? Bis viel wie Punkte darf man haben bzw. bei wie viele Punkte muss man die Führerschein abgeben? Lg n

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nina,

      ein Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 km/h ist in der Probezeit ein A-Verstoß. Ein zweiter A-Verstoß führt zur Verwarnung und Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein erneuter A-Verstoß führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

      Ihr Bussgeld-Info Team

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert