Bußgeldbescheid: Der Halter ist nicht der Fahrer?

Es gibt viele Situationen, in denen ein Fahrzeughalter sein Auto verleiht – zum Beispiel wenn er ein großes Auto besitzt und ein Freund recht sperrige Gegenstände transportieren möchte.

Was passiert aber, wenn dann mit dem verliehenen Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen wird? Wer muss auf den Bußgeldbescheid reagieren, wenn der Halter nicht der Fahrer ist? Wie läuft das Bußgeldverfahren in solch einem Fall ab? Wer kann wann Einspruch einlegen? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.

Der Anhörungsbogen – Angaben zum Verstoß

Wer zahlt den Bußgeldbescheid, wenn der Halter nicht der Fahrer ist?
Wer zahlt den Bußgeldbescheid, wenn der Halter nicht der Fahrer ist?

Wenn eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen wurde, wird zunächst in den meisten Fällen ein Anhörungsbogen von der zuständigen Behörde verschickt. Dieser enthält Informationen zum Verstoß und gibt an, zu welcher Zeit und an welchem Ort dieser festgestellt wurde. Auf diesen müssen Sie antworten und Angaben zu Ihrer Person machen.

Der Anhörungsbogen geht in den meisten Fällen an den Halter des Fahrzeugs, da die Polizei das Nummernschild notiert oder dieses auf einem Foto – meist dem Blitzerfoto – zu erkennen ist.

Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid – der Halter war jedoch nicht der Fahrer – können Sie auf dem Anhörungsbogen angeben, dass Sie den Verstoß nicht begangen haben.

Stattdessen können Sie auf den eigentlichen Fahrer verweisen. Dieser wird darüber benachrichtigt und wenn der Verstoß zugegeben wird, bekommt der Betroffene dann den Bußgeldbescheid.

Dem Bußgeldbescheid entkommen? Halter war nicht der Fahrer

In Deutschland gilt nicht die Halterhaftung beim Bußgeld.
In Deutschland gilt nicht die Halterhaftung beim Bußgeld.

Sie müssen den Anhörungsbogen zwar mit den Angaben zu Ihrer Person zurücksenden, Angaben zur Sache müssen Sie jedoch nicht machen. Viele Kfz-Besitzer leben in der falschen Annahme, einem Bußgeldbescheid ausweichen zu können, sofern Sie die Angaben zum eigentlichen Fahrer unterschlagen.

In Deutschland gilt in vielen Fällen nicht – wie in vielen anderen europäischen Ländern – die Halterhaftung. Das Bußgeld kann nur vom Halter gefordert werden, sofern diesem bewiesen wird, dass er zur Tatzeit selbst gefahren ist.

Ausnahmen bestehen beispielsweise, wenn Sie die Hauptuntersuchung nicht rechtzeitig machen. In solch einem Fall wird der Fahrzeughalter von der zuständigen Behörde belangt.

Dann kann die Polizei aber weitere Ermittlungen anstellen, um den Fahrer ausfindig zu machen. Sind diese nicht erfolgreich, so kann im Verlauf des Bußgeldverfahrens ein Richter anordnen, dass der Halter künftig ein Fahrtenbuch führen muss.

Bekommen Sie einen Bußgeldbescheid als Halter, obwohl Sie nicht der Fahrer waren, können Sie Einspruch einlegen. Dies können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides tun. Besonders, wenn eine hohe Geldstrafe, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen, ist das ratsam. Ein Anwalt kann Ihnen hier helfen, damit Sie Ihr Recht durchsetzen können.

FAQ: Bußgeldbescheid – Halter nicht Fahrer

Warum geht der Bußgeldbescheid an den Halter?

Dieser lässt sich aufgrund des Kennzeichens leichter ermitteln. Er muss aber nicht haften, wenn er zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht selbst gefahren ist.

Ich habe mit dem Bußgeldbescheid einen Anhörungsbogen bekommen, muss ich den Fahrer angeben?

Sie sind nicht verpflichtet, auf dem Anhörungsbogen Angaben zur Sache zu machen.

Was ist, wenn ich in Reaktion auf einen Bußgeldbescheid einen anderen Fahrer angebe?

Sie dürfen nicht fälschlicherweise einen anderen Fahrer angeben. Eine falsche Verdächtigung kann als Straftat gewertet werden.

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Über den Autor

Meike - Redakteurin
Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihr Anspruch besteht darin, Informationen unter anderem zum Verkehrsrecht, zur Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

Bildnachweise

201 Kommentare zu “Bußgeldbescheid: Der Halter ist nicht der Fahrer?

  1. Serap G.

    Hallo,
    als mein Sohn kürzlich verreiste, hatte er den Wagen meines Mannes (er ist der Halter und er war ebenfalls verreist) bei einem Freund stehen lassen, der ihn damit zum Flughafen gefahren hatte. Nun haben wir einen Bescheid bekommen, dass unser Fahrzeug geblitzt worden sei und der Fahrer ist uns unbekannt. Der Freund gibt an, dass irgendjemand wohl die Schlüssel an sich genommen und das Fahrzeug ungefragt „ausgeliehen“ hat und er nicht weiß, wer das ist. Was können wir jetzt tun?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Serap,

      da wir leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu befragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  2. Mylo

    Hallo,
    ich bin vor einiger Zeit zu schnell gefahren und geblitzt worden. Das Fahrzeug läuft allerdings auf den Namen meines Vaters. Dieser hat mich vor 3 Wochen auch angerufen und mir mitgeteilt, dass ich geblitzt wurde und da jetzt ein „Formular“ zum ausfüllen ist. Das hab ich bestätigt und ihn darum gebeten es für mich auszufüllen, da ich einen anderen Wohnort habe als dieser.
    Es hat sich aber herausgestellt, dass es sich hier um einen Anhörungsbogen gehandelt hat und mein Vater es nicht ganz verstanden hat aufgrund der schlechten Sprachkenntnisse.
    Ich habe das Schreiben leider nie gesehen und vermute, dass er wohl dachte, dass er als Halter seine Daten angeben musste und bestätigt, dass man hier zu schnell gefahren ist und wir keinen „einspruch“ einlegen.

    Mein Bruder hat mir aber jetzt mitgeteilt, dass die Polizei anscheinend bei uns Zuhause war um zu kontrollieren, dass mein Dad auch wirklich die Person auf dem Blitzer ist(ist er natürlich nicht, was man klar auf dem Bild sieht) und dieser ist aufs Revier kommen soll.
    Hat man Vater sich jetzt aufgrund des missverständnisses Strafbar gemacht oder hat er was zu befürchten? Weder er, noch ich wollten jmd täuschen, da wir beide 0 Punkte haben und nur eine Strafe von 70€ + 1 Punkt mir angedroht hätte, also hat er nicht vorsätzlich vorsucht die Schuld auf sich zu nehmen.

  3. Janina

    Hallo,

    ich habe nun schon zum 3. mal in 12 Monaten einen Bußgeldbescheid bekommen der nicht für mich bestimmt ist – jedes mal aus verschiedenen Städten (Köln, Berlin und Fulda). Es stehen Kennzeichen und Fabrikat drauf, die definitiv nicht mir gehören und die Dame auf dem Bild bin ebenfalls nie ich. Das Kennzeichen der Dame stamm allerdings aus dem Nachbarbezirk. Sind das wirklich noch Versehen, dass die Dame evtl. genauso heißt wie ich und die Mitarbeiter zu schnell durchklicken statt richtig auf den Namen zu schauen? Oder muss ich hier von Datenmissbrauch ausgehen und sollte Anzeige erstatten?

    Danke & viele Grüße
    Janina

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Janina,
      in der Regel ist es sinnvoll, sich vor der Einleitung rechtlicher Schritte, mit den Behörden in Verbindung zu setzen und eine Lösung des Problem zu finden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  4. Michael

    Hallo,
    kann der Fahrzeughalter das Bußgeld und evtl. Punkte (freiwillig) übernehmen, ohne das Verkehrsdelikt (bei Rot über die Ampel) begangen zu haben? Oder muss der wahre (verursachender)Fahrer gemeldet werden?
    Danke im Voraus für Ihre Antwort
    Michi

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Michael,
      bei einem Rotlichtverstoß sieht das Verkehrsrecht vor, dass der tatsächliche Verantwortliche sanktioniert wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  5. Anja

    Hallo,
    Meine Tochter ist mit dem Auto gefahren, das auf mich zugelassen ist, auf der Autobahn bei Tempolimit 100 ca 40km/h zu schnell gefahren. Im Anhörungsbogen habe ich angegeben, dass ich den Wagen zu diesem Zeitpunkt nicht gefahren bin.
    Ein Polizeibeamter hat mir jetzt zweimal auf die Mailbox gesprochen und mich aufgefordert mich zu dem Fall telefonisch zu melden. Ebenso hat er mir ein Schreiben mit dieser Aufforderung und der Aufforderung, ich solle die Passdaten der Fahrerin mitteilen.
    Muss ich das als Familenanghörige tun?
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
    Viele Grüße

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Anja,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  6. Fati

    Hallo,
    Ich fuhr Durch Rot (so die Polizei, war nämlich mehr Gelb als Rot aber egal)
    An diesem Tag war ich noch in Deutschland angemeldet.
    2Tage später bin ich aber ausgewandert und kriege nach 1 Monat ein bescheid durch meine Eltern das ich ein Bussgeldbescheid bekommen habe .

    Wohne aber nicht mehr in Deutschland
    Möchte ehrlich gesagt auch nicht bezahlen da ich ja durch gelb gefahren bin aber der Beamte einer anderen meinung war.
    Muss ich bezahlen ??

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Fati,
      abhängig von Ihrem jetztigen Wohnort ist eine Vollstreckung ggf. auch im Ausland möglich. Kann bei einer Wiedereinreise – zum Beispiel während eines Besuches – die Vollstreckung erfolgen.
      Ob es eine Möglichkeit gibt, das Bußgeld zu umgehen, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  7. James J.

    Hallo,
    Vor einigen Tagen habe ich ein Auto für 2 Stunden gemietet und habe mein Freund fahren lassen, weil er unbedingt das gemietete Auto testen wollte. Allerdings hat er übertrieben und wurde geblitzt. Nun frag ich mich was passieren und wie der Fall aussehen wird.. Er besitzt auch ein Führerschein.

  8. Commander

    Hallo,
    ich habe als Halter einen Bußgeldbescheid bekommen, da ich vor einer Einfahrt geparkt habe, die aber keine Einfahrt ist. Es fahren keine Autos da durch. Nun wird mir vorgeworfen, das ich andere behindert haben soll und länger als 3 std dort gespart haben soll. 30€ will Berlin nun haben, also ein erhöhtes Bußgeld, wohl wegen der Behinderung nehme ich an. Ich habe online Angaben zu meiner Person gemacht aber die Tat nicht zu gegeben. Stattdessen habe ich die Behörde aufgefordert mir mit zu teilen, wen ich denn behindert haben soll und nach den Beweisen für die Länge von 3h gefragt.
    Heute habe ich erneut einen Bußgeldbescheid erhalten in dem steht, dass die Sache geprüft wurde aber mich nicht entlasten könnte. Und ich soll gegeb. den Fahrer nennen oder sofort bezahlen!
    Darf die Behörde meine Eingabe in sofern ignorieren, dass sie mir meine Fragen weder beantwortet noch die Beweise dafür zeigt? Habe ich als Beschuldigter nicht ein Recht darauf? Es geht offensichtlich nur darum die Stadtkassen zu füllen.
    Vielen Dank

  9. SozPäd

    Hallo…
    Wie ist es, wenn ich einen Fragebogen zur Fahrerermittlung bekomme, ich aber nicht weiß wer mit meinem Auto gefahren ist und dass dann auch so angebe?
    Was kann da auf mich zukommen?
    Vielen Dank im voraus
    MfG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo SozPäd,

      kann der Fahrzeughalter den Fahrer zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht benennen und gibt dies so an, muss er in der Regel nicht befürchten, anstelle des Fahrers den Bußgeldbescheid zu erhalten. Es kann allerdings passieren, dass er die Auflage erhält, zukünftig ein Fahrtenbuch für sein Fahrzeug zu führen.

      – Die Redaktion

  10. Bulut Ç.

    Hallo ich wollte mein Auto verkaufen
    hab es ins Netzt gestellt und eine Probefahrt vereinbart der Käufer ist mit einer anderen Person gekommen er hat eine Probefahrt gemacht ich blieb mit der anderen Person draußen und haben auf ihn gewartet er würde bei der Probefahrt geblitzt jetzt erkennt man ihn nicht auf dem Bild und ich weiß nicht wie er heißt ……..Was kann ich jetzt machen

  11. Bulut Ç.

    Hallo ich wollte mein Auto verkaufen
    hab es ins Netzt gestellt und eine Probefahrt vereinbart der Käufer ist mit einer anderen Person gekommen er hat eine Probefahrt gemacht ich blieb mit der anderen Person draußen und haben auf ihn gewartet er würde bei der Probefahrt geblitzt jetzt erkennt man ihn nicht auf dem Bild und ich weiß nicht wie er heißt ……..

  12. Miau

    Hallo liebe Redaktion,

    ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen am 9.11. Tattag war der 8.8. Ich habe Einspruch wegen Verfristung gegen den Bescheid eingelegt, weil ich von der Sache erst durch den Bußgeldbescheid erfahren habe (Fahrzeughalter war mein damaliger Freund). Die Behörde sagt jetzt, dass sie mir am 16.10. einen Anhörungsbogen geschickt hätten. Den habe ich aber nie erhalten!
    Reicht die Behauptung aus, um meinen Einwand der Verjärhung zu brechen? Muss ich nun zahlen?

    Liebe Grüße,
    Miau

  13. Kai M.

    Hallo, ich habe einen Bescheid bekommen, da ich Halter bin, Fahrerin war jedoch meine Frau. Wenn ich nun angebe, dass sie gefahren ist, sie also den Punkt bekommt, kommen dann noch weitere Dinge auf uns zu? Bekommt sie einfach den Punkt und muss das Geld zahlen, oder wird das noch weiter überprüft (zB durch Vorladung) ob sie es tatsächlich gewesen ist?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Kai M.

      In der Regel kommt es nicht zu weiteren Maßnahmen wie z. B. einer Vorladung o. Ä.

      – Die Redaktion

  14. Drea

    Frage: Der Anhörungsbogen wegen Geschwindigkeitsübertretung wurde an mich adressiert obwohl der Fahrzeughalter mein Mann ist. Ist das denn aus datenschutzrechtlicher Sicht korrekt? Könnte doch auch sein, er hat ein Verhältnis und eine fremde Person ist gefahren? Und wenn die Behörde eindeutig festgestellt hat, dass ich gefahren bin, impliziert das doch, dass Fotos von mir ohne mein Wissen in einer Datenbank gespeichert sein müssten? Da käme doch wieder der Datenschutz ins Spiel?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Drea

      Die bei Verkehrskontrollen gängige Praxis, dass Blitzerfotos von Verkehrssündern gemacht werden, steht nicht im Widerspruch zum Datenschutz.

      – Die Redaktion

  15. Aziz

    Hallo,

    wurde in der Probezeit wegen schnellem Fahren geblitzt (20km/h) zu viel.
    Das Auto ist aber auf mein Vaters Namen.
    Was droht mir dann ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Aziz

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Aziz

      Sind Sie maximal 20 km/h zu schnell in der Probezeit gefahren, bleibt es bei einem Verwarnungsgeld ohne Punkte. Auch ein Fahrverbot steht Ihnen nicht bevor. Außerdem müssen Sie keine Verlängerung der Probezeit oder ein Aufbauseminar befürchten.

      – Die Redaktion

  16. Eros

    Hallo,
    mein Cousin von England hat mein Auto benutzt und ist geblitzt worden (ca 35 km/h Außerorts = 1 Punkt).
    Falls ich die Daten von meinem Cousin weiter gebe (also Name, Nachname, Anschrift in England), reicht das oder muss mann auch eine Kopie des englische Führerschein zu mitteilen und muss er das Bußgeldbescheid unterschreiben um zu akzeptieren?
    Danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Eros

      In der Regel reicht es zunächst, wenn Sie die Daten Ihres Cousins angeben. Falls die zuständige weitere Dokumente benötigt, wird diese sich voraussichtlich erneut mit Ihnen in Verbindung setzen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  17. Steve

    Hallo, meine Frage lautet:
    Ich bin dieses Jahr geblitzt worden, Jedoch war der Halter des Fahrzeugs mein Opa nach Ausfüllen des Anhörungsbogens mit meinen Daten da ich der Fahrer war, bekam ich einen Punkt und 128,50€ strafe. Jetzt wurder ich wieder geblitzt innerhalb des jahres noch keine post schätze aber ungefähr die selbe geschwindigkeit da es sich dann um eine wiederholungstat handelt, könnte mein opa die strafe einfach bezahlen und den punkt auf sich nehmen? Ohne Folgen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Steve

      Nein, diese Möglichkeit besteht nicht.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  18. Volker

    Hallo und guten Abend. Eine Frage . Ich bin mit dem Auto meiner Lebensgefährtin mit ca 18 km/h zu schnell geblitzt worden. Sie bekam das Schreiben und hat es gleich bezahlt. Jetzt bekam ich seltsamer weise noch mal das selbe Schreiben mit der selben Nummer und soll auch noch mal die selbe Summe bezahlen. Ich hatte ihr ja das Geld gegeben uns woher weis die 50 Kilometer entfernte Kommune das ich der Fahrer war, obwohl sie dazu nichts angegeben hat.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Volker,

      in diesem speziellen Fall sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht fragen, was jetzt zu tun ist. Es könnte bei der Überweisung ein Fehler gemacht worden sein oder der Behörde ist ein Fehler unterlaufen.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  19. Niclas

    Guten Tag,
    Wie sieht es eigentlich aus wenn der Fahrer des Autos nicht der Halter ist, jedoch geblitzt wurde. Bekommt erst der Fahrzeughalter die Aufforderung des Bußgeldes, und muss dann den Vorwurf auf den Fahrer verweisen? Oder wird wenn es ein Familien Mitglied ist, direkt anhand des Fotos identifiziert und er auch als Fahrer direkt zur Verantwortung gezogen oder halt erst der Halter der es dann halt auf das Familienmitglied (Fahrer) verweist?
    Würde mich über eine Antwort freuen.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Niclas K.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Niclas,

      in Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Das heißt, dass derjenige, der gefahren ist und geblitzt wurde, auch dafür zur Rechenschaft gezogen werden soll. Anhand des Kennzeichens wird aber zunächst der Halter des Fahrzeugs ermittelt. Dieser erhält dann einen Anhörungsbogen und kann auf diesem den wahren Fahrer benennen. Der eigentliche Fahrer erhält anschließend ein Schreiben von der Bußgeldbehörde und der Halter muss dann mit keinen weiteren Konsequenzen rechnen.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  20. emil

    Ich bin seit jahren nicht mehr GF von der Firma werde aber weiterhin privat angeschrieben wegen bußgeldbescheide.
    Muss ich da noch darauf antworten ?? Es nervt nämlich jetzt total. Laut Handelsregisterauszug bin ich seit 2015 nicht mehr als GF eingetragen. Aber die Bußgeldstelle ist einfach zu faul einen HR Auszug aktuell zu ziehen und den neuen Halter und GF anzuschreiben. Muss ich laut deren ihrer Aussage trotzdem noch auf ihre Schreiben reagieren (Bußgeldbescheid) ??? Laut telefonischer Auskunft wäre ich dazu verpflichtet, aber ich habe keine lust mehr dazu jedesmal dass zu machen wenn ein strafzettel ins haus flattert dass mich nichts mehr angeht.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Emil,

      grundsätzlich sind Sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet, solche Anhörungsbögen auszufüllen. Hat die Behörde jedoch keine andere, verzeichnete Kontaktperson, dann kann dies unter Umständen auf Sie zurückfallen, weshalb Sie wahrscheinlich auf die Wichtigkeit des Ausfüllens hingewiesen wurden. Setzen Sie sich am Besten beim nächsten Fall nochmal mit der Behörde auseinander und weisen Sie diese ausdrücklich darauf hin, dass Sie nicht mehr der Geschäftsführer sind.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  21. David S.

    Hallo,

    mein Partner ist Halter eines Pkws mit dem ich geblitzt worden bin. 25kmh zu schnell. Wir haben vergessen den Anhörungsbogen abzuschicken und jetzt hat er einen Bußgeldbescheid bekommen mit 1 Monat Fahrverbot. Weil er selber dieses Jahr auch schon einmal mit 25kmh zu schnell geblitzt wurde. Kann ich jetzt noch angeben das ich gefahren bin? Auf dem Foto sieht man auch deutlich das ich das bin?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo David S.

      Wenn er nicht selbst der Fahrer war, dann steht es Ihrem Freund aus rechtlicher Sicht frei, Einspruch gegen den erhaltenen Bußgeldbescheid einzulegen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  22. Armin

    Hallo,

    mein Sohn, der in Norwegen wohnt, ist vor kurzem mit meinem Auto gefahren und wurde auf der Autobahn im Baustellenbereich geblitzt, erlaubt sind 60 km/h und ist aber mit 90 gefahren. Ein Bescheid ist noch nicht gekommen. Meine Frage ist nun, wie muss ich mich nun verhalten, da ich nicht der Fahrer bin und dafür nicht bestraft werden kann. Es kommt ja erst der Anhörungsbogen, wenn ich seine Adresse angebe, wird dann das Geld aus Norwegen zu holen, gibt es das überhaupt?
    Vielen Dank im Voraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Armin

      Bekommen Sie einen Bußgeldbescheid als Halter, obwohl Sie nicht der Fahrer waren, können Sie Einspruch einlegen. Dies können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides tun. Dies ist besonders ratsam, wenn eine hohe Geldstrafe, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen. Auch ein Anwalt kann Ihnen hier helfen, damit Sie Ihr Recht bekommen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  23. Daniel

    Hallo.
    Vor ca 5 Wochen, auf der Fahrt nach Aachen habe ich von Hamburg per Anhalter einen jungen Mann ( wollte nach Paris) mitgenommen. Irgendwann bin ich müde geworden und ich habe ihn gefragt ob er fahren könnte und einen Führerschein hätte. Nachdem ich seinen Führerschein ( französischer FS) gesehen habe, habe ich ihn fahren lassen. Nun habe ich ein Schreiben erhalten, dass der Junge geblitzt wurde. Anscheinend es waren 80km/h erlaubt und er ist 120km/h gefahren.
    Ich weiß weder seinen Namen noch seine Adresse.
    was muss ich machen bitte!
    Vielen Dank im Voraus.
    D. Daniel

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Daniel

      Da wir Ihnen keine Rechtsberatung geben dürfen, raten wir dazu einen Anwalt um Rat zu fragen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  24. Anki

    Kurze frage..

    Bin vor kurzem geblitzt worden auserorts mit 30 kmh zu schnell. Der Halter ist allerdings meine Mutter nicht ich. Habe nun ein Anwalt wegen der sache eingeschaltet da mir 1 Monat Entzug der fahrerlaubnis droht (wirerholungsfall). Nun rief mich heute meine Mutter an und meine die Polizei stand vor ihrer Tür (hat aber nicht geföffnet) kommen die wegen so einer Sache nachschauen wer gefahren ist???

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Anki,
      grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Polizei auch durch einen Besuch versucht, den tatsächlichen Fahrer zu identifizieren. Ob dies bei Ihnen der Fall war, können wir allerdings nicht einschätzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  25. Luisa Krib

    Hallo,
    Wenn ich mit dem Auto (Halter meine Eltern) eine Verwarnung wegen Parken im Halteverbot bekommen habe, und die 15 Euro rechtzeitig überweise, bekommen meine Eltern dann Bescheid oder kriegen sie das nicht mit?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,

      in Deutschland haftet in der Regel der Fahrer für einen Verstoß. Wenn Sie die Schuld anerkennen und das Verwarngeld bezahlen, wird der Halter in der Regel nicht weiter kontaktiert.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  26. Mitze

    Meine Tochter ist der Halter meines PKws,sie hat keinen Führerschein. Mein verlobter ist gefahren und wurde geblitzt. Kann ich vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen auch wenn ich nicht der Halter bin?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Mitze

      In der Regel können Sie die Aussage in diesem Zusammenhang verweigern. Sie sind im Allgemeinen nicht verpflichtet sich selbst zu belasten.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  27. Emmi

    Als mein Mann ende märz geblitzt wurde lief das Auto noch auf meinen Opa, der aber im Februar verstorben ist.im Bescheid steht 24 zu schnell 100 € Bußgeld und 1 Punkt.meine Tante hat dort angerufen und schickt jetzt die Sterbeurkunde hin.das Auto läuft seit April auf mich. Was passiert jetzt?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Emmi,

      der Anhörungsbogen geht in den meisten Fällen an den Halter des Fahrzeugs, da die Polizei das Nummernschild notiert oder dieses auf einem Foto – meist dem Blitzerfoto – zu erkennen ist. Droht ein Bußgeldbescheid – der Halter ist aber nicht der Fahrer – kann er auf dem Anhörungsbogen angeben, dass er den Verstoß nicht begangen hat.
      Stattdessen können Sie auf den eigentlichen Fahrer verweisen. Dieser wird darüber benachrichtigt und wenn der Verstoß zugegeben wird, bekommt der Betroffene dann den Bußgeldbescheid.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  28. Lisa

    Der Fahrzeughalter hat Post bekommen. Den Anhörungsbogen. Ich wurde anscheinend geblitzt. Er muss es ja ausfüllen, darf er überhaupt meine ganzen Daten ohne meine Erlaubnis bzw Unterschrift absenden?
    Hat dies nicht etwas mit Datenschutz und Weitergeben meiner Daten zu tun ?
    Sollte ich unterschreiben, würde ich mich ja sofort als schuldig bekennen.
    Und er kann mich ja nicht als schuldig bekennen, ich muss es doch irgendwo zugeben oder die Chance dazu haben oder eventuell in den Einspruch gehen.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Lisa

      Mit Erhalt des Anhörungsbogens haben Sie als Betroffener die Gelegenheit, sich innerhalb einer bestimmten Frist zur Sache zu äußern. Mit der Anhörung soll jedem Betroffenen „rechtliches Gehör“ gewährt werden. Dieses Recht ist in der Verfassung, Art. 103 GG, verankert. Sie können also, müssen sich aber nicht äußern. Auch müssen Sie sich als Betroffener in einem Bußgeldverfahren in der Regel nicht selbst belasten. Sie wären allenfalls zu Angaben zur Person (vollständiger Name, aktuelle Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort) verpflichtet.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  29. Hertel

    hallo, reicht es das Bußgeld in Höhe von 25 Euro zu zahlen, statt den Fragebogen noch ausfüllen zu müssen (Fahrerermittlung)? Es liegt eine geringe Geschwindigkeitsüberschreitung vor. Ich habe auch schon beim Amt selbst angerufen, der jenige sagt, ja genau einfach nur 25 euro überweisen, aber er war auch nur die Vertretung, kann ich ihm das glauben?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Hertel,

      wenn Sie bezahlen, akteptieren Sie den Bußgeldbescheid. Sie können die Summe also zahlen, wie der Mitarbeiter auch gesagt hat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  30. Sami

    Ich habe eine Frage
    Bei fahren worde der Käufer der mit meinem auto Probe gefahren ist geblitzt und mir droht ein Monat Fahrverbot .
    Und den Mann kenne ich nicht der kommt aus Polen . Und man sieht auf dem Bild sein Gesicht .
    Was mach ich in diesem Fall ?

    Danke

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