Ein Bußgeldbescheid ist immer ärgerlich und niemand bezahlt gerne ein Bußgeld. Kann man einen Bußgeldbescheid aber einfach ignorieren? Welche Folgen kann es haben, wenn Sie nicht auf den Bescheid reagieren? Diese und weitere Fragen werden in diesem Ratgeber beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldbescheid ignorieren – Was kann passieren?
Ignorieren Sie einen Bußgeldbescheid, so müssen Sie mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Reagieren Sie nicht auf die Zahlungsaufforderung, so folgt zunächst eine Mahnung, welche erhöhte Gebühren enthält.
Ignorieren Sie auch diese und zahlen das Bußgeld weiterhin nicht, so wird das Verfahren an die Vollstreckungsbehörde weitergeleitet.
Im schlimmsten Falle kann dann schließlich von der zuständigen Behörde eine Erzwingungshaft beantragt werden. Alle Kosten, die durch diese Maßnahmen anfallen, müssen auch vom Betroffenen getragen werden.
Kann mit der Verjährung argumentiert werden?
Viele Fahrer denken, dass Sie einen Bußgeldbescheid ignorieren und damit das Verfahren einfach aussitzen können, da ein Bußgeldbescheid verjähren kann. Diese Verjährungsfrist beträgt im Bußgeldverfahren in der Regel drei Monate.
Erreicht Sie die Post von der Behörde nach Ablauf dieser Frist, bedeutet dies jedoch nicht, dass Sie den Bescheid ignorieren können.
Durch innerbehördliche Vorgänge kann die Frist nämlich um bis zu drei Monate verlängert werden und damit insgesamt bis zu sechs Monate betragen.
Ihr Rechtsanwalt kann durch eine Akteneinsicht klären, ob die Verjährung in Ihrem Fall bereits eingetreten ist.
Des Weiteren kann die Bußgeldbehörde feststellen, wann der Brief bei Ihnen eingegangen ist, da dieser per Post mit Zustellungsurkunde versendet wird.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen
Enthält der Bußgeldbescheid fehlerhafte Angaben oder entsprechen diese nicht der Wahrheit, so sollten Sie den Bußgeldbescheid nicht ignorieren, sondern dagegen Einspruch erheben. Die Frist beträgt zwei Wochen und gilt ab der Zustellung des Bescheides.
FAQ: Bußgeldbescheid ignorieren
In diesem Fall wird der Bußgeldbescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig. Bezahlen Sie das darin verhängte Bußgeld nicht, kann die Behörde die Erzwingungshaft anordnen.
Das dürfte kaum funktionieren. Die Verjährungsfrist für die Vollstreckungsverjährung der Geldbuße beträgt in der Regel drei Jahre. So lange kann die Behörde das Geld zwangsweise eintreiben und z. B. die Erzwingungshaft anordnen.
Prüfen Sie den Bußgeldbescheid genau. Lassen Sie sich ggf. von einem Anwalt unterstützen (sinnvoll nur bei sehr hohen Bußgeldern oder einem Fahrverbot). Sie können anschließend innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch gegen den Bescheid einlegen.