Wer eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht – zum Beispiel geblitzt oder mit dem Handy am Steuer erwischt wird – bekommt früher oder später einen Bußgeldbescheid von der dafür zuständigen Bußgeldstelle zugeschickt.
Das fällige Bußgeld muss innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt werden. Sollte dies nicht geschehen, so wird der Betroffene mit einer Mahnung an die Zahlung erinnert.
Dies wirft jedoch häufig viele Fragen auf: Der Bußgeldbescheid wurde nicht bezahlt, kommt die Mahnung dann innerhalb einer bestimmten Frist? Wie viel Zeit habe ich, um zu zahlen? Kommen höhere Gebühren und weitere Kosten auf mich zu? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldbescheid nicht bezahlt: Die Mahnung folgt
Reagiert der Betroffene nicht auf die Zahlungsaufforderung im Bußgeldbescheid, folgt eine Mahnung.
Meist geschieht dies etwa sechs Wochen nach Ablauf der im Bußgeldbescheid angegebenen Zahlungsfrist. Für diese Mahnung werden meist weitere Gebühren – häufig etwa ein Betrag von 5 Euro – erhoben. Zahlen Sie das Bußgeld nicht pünktlich, so wird es für Sie also teurer.
Reagiert der Betroffene nicht auf die Mahnung, so wird das Verfahren an die Vollstreckungsbehörde weitergeleitet. Hierdurch entstehen weitere Kosten, die zu dem Bußgeld und den Mahnungsgebühren hinzugerechnet werden. Sollte sich der Betroffene immer noch weigern zu zahlen, so kann im schlimmsten Fall eine Erzwingungshaft angeordnet werden.
Sollten Sie das Bußgeld nicht bezahlen können, ist in manchen Fällen auch ein Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung des Bußgeldes möglich.
Bußgeldbescheid nicht erhalten: Jetzt trotzdem eine Mahnung?
In manchen Fällen kann es passieren, dass Sie eine Mahnung erhalten, obwohl Sie vorher keinen Bußgeldbescheid bekommen haben. Dies sollte eigentlich ausgeschlossen sein, da Bußgeldbescheide per Post mit Zustellungsurkunde versendet werden.
Der Postzusteller beurkundet hierbei mit seiner Unterschrift die Zustellung des Bußgeldbescheides. Der Unterschied zu einem Einschreiben besteht hier darin, dass der Brief Ihnen nicht persönlich überreicht werden muss.
Sollten Sie nicht zu Hause anzutreffen sein, kann der Bescheid auch in den Briefkasten gelegt werden. Unter unglücklichen Umständen kann Sie so ein Bußgeldbescheid nicht erreichen und Sie werden von einer Mahnung überrascht.
FAQ: Mahnung zum Bußgeldbescheid
Wenn der Betroffene das Bußgeld nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, verschickt die Behörde eine Mahnung zum Bußgeldbescheid.
Mit der Mahnung enstehen zusätzliche Gebühren, die der Betroffene neben dem Bußgeld bezahlen muss.
Im schlimmsten Fall kann die Behörde die Vollstreckung betreiben und oder eine Erzwingungshaft anordnen.
Hallo, ich habe jetzt eine Mahnung bekommen, weil meine Parkuhr abgelaufen ist. Obwohl ich davor noch kein Schreiben bekommen hatte. Laut Foto wurde mir das Knöllchen an die Windschutzscheibe gehangen, aber vor Ort hatte ich nichts an der Windschutzscheibe. Deswegen hab ich jetzt erst das erste mal davon erfahren, und soll gleich noch eine Mahnung bezahlen, ist das rechtens? Was kann ich dagegen tun?
Mfg.
Marco.Y
Die Strafe habe ich zwei Tage später am02.06.17 überwiesen .