Bußgeldbescheid nicht erhalten – Wie kann das passieren?

Sie wurden geblitzt, haben jedoch in den folgenden Wochen keine Post von der Bußgeldstelle erhalten. Monate vergehen, der Vorfall gerät langsam in Vergessenheit, doch da erreicht Sie plötzlich eine Mahnung.

Wie kann es passieren, dass Sie einen Bußgeldbescheid nicht bekommen? Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie den Strafzettel mit der Post nicht erhalten haben? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Gründe dafür, dass Sie den Bußgeldbescheid nicht erhalten

Wie kann es passieren, dass Sie den Bußgeldbescheid nicht erhalten?
Wie kann es passieren, dass Sie den Bußgeldbescheid nicht erhalten?

Nachdem Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen haben, erhalten Sie in der Regel innerhalb von kurzer Zeit von der zuständigen Behörde zunächst einen Anhörungsbogen und dann einen Bußgeldbescheid.

Mit diesem wird Ihnen unter anderem mitgeteilt, welches Bußgeld zu begleichen ist und ob weitere Maßnahmen, beispielsweise ein Fahrverbot, nachdem Sie geblitzt wurden, auf Sie zukommen.

Dieses Bußgeld müssen Sie dann zeitnah an die betreffende Behörde überweisen.

Sollten Sie einen Anhörungsbogen nicht erhalten haben, kann dies daran liegen, dass die Polizei bereits am Ort des Geschehens eine Anhörung vorgenommen hat.

Mahnung, obwohl Sie nie einen Bußgeldbescheid bekommen haben?

Es kann aber durchaus passieren, dass Sie eine Mahnung über die Zahlung eines Bußgeldes erhalten, obwohl Sie vorher keinen Bußgeldbescheid bekommen haben. Eigentlich sollte dies nicht möglich sein, da Bußgeldbescheide von der Straßenverkehrsbehörde in aller Regel mit einer Zustellungsurkunde versendet werden. Hierbei bestätigt der Postzusteller mit seiner Unterschrift, dass der Bescheid zugestellt wurde.

Nun ist der Briefträger jedoch nicht dazu verpflichtet, Ihnen die Post persönlich zuzustellen. Sollte er Sie nicht antreffen, so kann er den Brief in den Briefkasten legen. Durch unglückliche Umstände kann es so passieren, dass Sie den Bußgeldbescheid nicht bekommen.

Sobald bei der Behörde die Urkunde über die Zustellung vorliegt, gilt der Bescheid als zugestellt, auch wenn er Sie nie erreicht haben sollte. Es ist dann meist sehr schwer, noch nachträglich Einspruch einzulegen. Ist der Brief oder die Post nicht angekommen, liegt die Beweispflicht nämlich bei Ihnen, wenn das Schriftstück mit Hilfe einer Zustellungsurkunde versendet wurde. Beziehungsweise kann die Straßenverkehrsbehörde dann schnell nachweisen, dass der Bescheid angekommen sein muss. Sollten Sie in dieser Situation sein, so ist es ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.

Daneben kann es aber auch vorkommen, dass Behörden einen Anhörungsbogen oder auch einen Bußgeldbescheid nicht per Zustellungsurkunde oder Einschreiben versenden. In diesem Fall liegt die Beweispflicht bei der Behörde, die das Schreiben versendet hat.

Innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids können Sie bei den Behörden Einspruch erheben.

Bußgeldbescheid nicht erhalten wegen Umzug

Haben Sie den Bußgeldbescheid nicht bekommen, sondern gleich eine Mahnung, können Sie einen Anwalt einschalten.
Haben Sie den Bußgeldbescheid nicht bekommen, sondern gleich eine Mahnung, können Sie einen Anwalt einschalten.

Auch wenn Sie umziehen und vergessen, einen Nachsendeantrag zu stellen, kann es passieren, dass Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid nicht erhalten.

So wie im obigen Fall gehen Betroffene dann häufig davon aus, dass der Bescheid hierdurch verjährt und sie das Bußgeld nicht mehr zahlen müssen.

Das ist aber in den meisten Fällen nicht so, da die Verjährung wegen der erforderlichen Adressermittlungen unterbrochen wird. Ein Einspruch kann hier unter Umständen abgewiesen werden.

Die Die Frist bezüglich der Verjährung beim Bußgeldbescheid beträgt in der Regel drei Monate. Sie kann aber durch innerbehördliche Vorgänge um weitere drei Monate verlängert werden.

FAQ: Bußgeldbescheid nicht erhalten

Woran kann es liegen, dass ich keinen Anhörungsbogen erhalten habe?

Hat die Polizei Sie bereits vor Ort angehört, sie verschickt die Bußgeldstelle unter Umständen keinen Anhörungsbogen mehr.

Ich habe eine Mahnung von der Bußgeldstelle erhalten, aber nie einen Bußgeldbescheid bekommen – wie kann das sein?

Eigentlich sollte das nicht vorkommen, weil der Bußgeldbescheid förmlich zugestellt werden muss und die Post eine entsprechende Zustellungsurkunde als Nachweis hierfür an die Verkehrsbehörde schickt.

Verjährt der Bußgeldbescheid, wenn ich diesen gar nicht erhalten habe?

Nein, normalerweise unterbricht die Aufenthaltsermittlung die Verjährungsfrist.

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Über den Autor

Meike - Redakteurin
Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihr Anspruch besteht darin, Informationen unter anderem zum Verkehrsrecht, zur Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

Bildnachweise

21 Kommentare zu “Bußgeldbescheid nicht erhalten – Wie kann das passieren?

  1. Amritpal s

    Hi. Ich wurde zweimal geblitzt, aber ich habe keine Benachrichtigung erhalten. Ich lebe in Polen . Ich fahre meinen eigenen LKW. Ich möchte fragen, wie ich die Behörden kontaktieren kann, um zu überprüfen, ob es ein Benachrichtigungsproblem für meine Autonummer gibt

  2. Mioara

    ein bekannter von mir, er war am flughafen, er hat falsch geparkt, er hat auf der stelle ein bußgeld bekommen, dann wurde es bezahlt, und dann bekommt er vier monate später eine mahnung cum. dass er wieder eine Strafe zu zahlen hat. entweder war er an dem tag nicht da (anz. zeitgleich mit der zahlung der ersten strafe) und für die zweite strafe hat er nicht mal einen bußgeldbescheid bekommen sondern eine direkte mahnung, kürzer sous wie kann man das dem polizisten nachweisen eine falsche Strafe verhängt, wenn man bedenkt, dass er an diesem Tag nicht einmal dort war

  3. Georg G.

    Hallo,
    ich wurde am 21.09.2022 auf der Autobahn geblitzt mit Firmenwagen. Bisher kam kein Busgeldbescheid oder Anhörung in die Firma oder zu mir als Fahrer. Vor einer Woche waren zwei Polizisten in der Firma um den Fahrer zu ermitteln, unser Fuhrparkleiter gab meinen Namen und Handynummer weiter. die Polizist rief an und fragte mich ob ich es zugäbe gefahren zu sein. Antwort: kann ich nicht sagen, würde mir gerne das Bild anschauen. Er solle mir doch den Bescheid zusenden. Das würde die Verkehrsbehörde jetzt machen, er gibt es weiter mit meiner Adresse.
    Bisher ist jetzt immernoch nichts gekommen. heute ist der 21.12.2022, Ist der Vorgang jetzt verjährt? Viele Grüße

  4. Marcel l

    Hallo. Ich möchte Informationen zu einer Polizeikontrolle auf dem Parkplatz eines kfz, bei der ich mit einigen optischen Mängeln aufgefunden und beschuldigt wurde, einen ungeeigneten Schalldämpfer verwendet zu haben, mit der Begründung, dass dieser nach dem Einbau behandelt wurde, obwohl ich den Original-Zulassungsschein laut Trommel habe Auspuff. Trotz Vorlage der Originaldokumente hatte ich 2 Wochen Zeit, um das Rohr zu reparieren und zu prüfen, damit es beim Umgang mit der Trommel keine Verdächtigungen gab. Trotz der Tatsache, dass ich alles getan habe, worum ich gebeten wurde, erhielt ich zu Hause eine Geldstrafe. Ich habe ihn herausgefordert, aber keine Antwort erhalten. was kann ich in diesem fall tun. Grüße.

  5. Mohamed

    Hallo und ich habe eine Frage ich bin seid 2 Monate geblitzt würden und habe immer noch nix erhalten wie kann ich wissen ob sie meine richtige Adresse haben weil ich umgezogen bin

  6. Maksym

    Guten Abend,

    vor zwei wochen war ich geblitzt
    Ich warte immer noch auf das Bußgeld und mit der Angst, dass es nicht ankommt, habe ich überprüft ob meine Adresse korrekt war.
    Ich bin seit März 2020 bereits dreimal wegen verschiedener Probleme umgezogen. Ich habe meinen Wohnsitz immer rechtzeitig angemeldet.
    Erst jetzt habe ich jedoch festgestellt, dass ich am fahrzeugschein die Adresse nicht geändert habe (was ich kürzlich getan habe weil ich nicht wusste dass es getan werden sollte). Ich kontaktierte die neuen Mieter des Hauses und sie sagten mir dass bis heute keine Post in meinem Namen dort angekommen ist.
    Folglich weiß ich nicht, ob ich in all dieser Zeit Geldstrafen genommen habe, außer der letzten, die sicher ist.
    Was kann passieren? Steigen alte Bußgelder im Preis, obwohl ich sie nie erhalten habe? Werden alle Bußgelder an der neuen Adresse eingehen?

    LG
    Maksym

  7. Fischer

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    von einem Verlag für Rechtsjournalismus sollte man m. E. mehr verlangen dürfen als z. B. a) “Eigentlich sollte dies nicht möglich sein, da Bußgeldbescheide von der Post mit einer Zustellungsurkunde versendet werden. ” bzw. b) “Ist der Brief oder die Post nicht angekommen, liegt die Beweispflicht nämlich bei Ihnen.”
    zu a) Die Post hat kein Eigeninteresse, einen Brief als Zustellungsurkunde zu versenden. Den Auftrag dazu muss sie in jedem Fall vom Auftraggeber erhalten! Also müsste der Satz lauten: “… Bußgeldbescheide werden von den Straßenverkehrsbehörden (i. d. R.) mit einer Zustellungsurkunde versendet.”
    Aber: Viele Straßenverkehrsbehörden versenden den Anhörungsbogen bzw. den Bußgeldbescheid oftmals im ersten Anlauf nicht mit Zustellungsurkunde oder als Einwurfeinschreiben, sondern nur als einfachen Brief.
    zu b) Die Beweispflicht liegt nur dann beim Empfänger, wenn der Absender nachweisen kann, dass der Empfänger den Brief erhalten haben muss/müsste. Bei normalen Briefen können das die Absender i. d. R. nicht, hier gilt:
    Grundsätzlich muss derjenige, der sich auf die Wirksamkeit einer empfangsbedürftigen Willenserklärung beruft, deren Zugang beweisen. Dabei besteht kein Anscheinsbeweis, dass ein zur Post gegebener Brief den Empfänger auch erreicht hat (siehe z. B. BGH, Urt. v. 17.02.1964 – II ZR 87/61). Siehe auch: § 122 Abs. 2 AO. Eine Ausnahme könnte u. U. bei einem sog. Einwurfeinschreiben gelten, wobei es aber auch bei diesem Verluste auf dem Postweg geben kann.
    Selbst wenn ein Absender beweisen kann, dass er einen bestimmten Brief an einen Empfänger abgesandt hat, spricht dies nicht „automatisch“ dafür, dass dieser Brief dem Empfänger auch zugegangen ist.
    Mit freundlichen Grüßen
    F. Fischer
    N.B.: Ich habe diese Seite samt meiner Nachricht kopiert. Sie können sich vielleicht denken weswegen.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo F. Fischer,

      vielen Dank für die Hinweise. Wir haben die entsprechenden Textstellen geändert. Wir arbeiten stets daran, uns und die Qualität unserer Texte zu verbessern. Natürlich kommt es im redaktionellen Alltag hin und wieder zu Fehlern. Daher sind wir dankbar für jede Kritik und jeden Hinweis unserer Leser. So lässt sich eine fortlaufende und positive Entwicklung gewährleisten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  8. Nina

    Hallo,
    ich bin im Januar in die Schweiz umgezogen und habe ab dann ja ein Jahr Zeit mein Auto umzumelden. In Deutschland habe ich mich abgemeldet. Wie ist es nun, wenn ich geblitzt werde? Mein Fahrzeugschein ist ja noch nicht umgemeldet… Wo kommt der Bußgeldbescheid hin?
    Viele Grüße und Danke, Nina

  9. Sascha H.

    Guten Tag, habe vor 3 monate im parkverbot gestanden und meine das der nachsende Auftrag von der Post damals vorbei war. Hab bis dato nichts erhalten was kann ich machen bzw. Wo kann ich mich informieren bevor größere Kosten entstehen weil ich keinen Brief erhalten habe
    Vielen Dank für eine Antwort

    MfG
    Sascha

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sascha,

      wenn Sie drei Monate nach Tattag nichts gehört haben, gilt die Sache im Regelfall als verjährt. Bei allen anderen Fragen rund um Ihren Bescheid sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden. Welche das ist, hängt meist davon ab, wo der Vorfall passiert ist.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  10. Thomas

    Falls ein an mich gerichteter Bußgeldbescheid wegen Umzug ohne Nachsendeauftrag erst später eingeht und ich dadurch eine Erhöhung der Strafe einkalkulieren muss, wäre da ein Nachfragen auf der Bußgeldstelle sinnvoll?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Thomas,

      kann ein Bußgeldbescheid wegen eines Umzugs nicht zugestellt werden, wird die Verjährung wegen der erforderlichen Adressermittlungen unterbrochen. Sie sollten der Bußgeldstelle so schnell wie möglich Ihre neue Adresse mitteilen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  11. tom

    ich wohne in den Niederlanden an der Grenze mit Deutschland.

    Habe einen Geldbussbescheid wegen ordnungswidrigen Parkens in Deutschland erhalten, wobei die Geldbuße von 15 euro um insgesamt 29.55 euro erhöht wurde, wegen Nicht-Einhaltung eines früheren Bussgeldbescheides, den ich jedoch nie erhalten habe und der auch nicht von der niederländische Post als eingeworfen registriert wurde.

    Kann ich hiergegen Beschwerde einreichen und um Herabsetzung auf 15 euro erbitten?

    tom

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tom,

      wollen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, können Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann Sie umfassend beraten und Ihnen Ihre Erfolgsaussichten erläutern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. Bokart

    Hallo, ich habe 1 Woche nach einem Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Nun sind knapp 3 Wochen vorbei und ich habe noch nichts erhalten aus Holland. Was soll ich tun? Abwarten oder hat sich die Sache gelegt?
    Lg Bokart

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Bokart,
      wir können nicht einschätzen, wie lange die Bearbeitung von Einsprüchen in den Niederlanden dauert. Nehmen Sie ggf. mit der verantwortlichen Behörde Kontakt auf.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  13. Georg

    Die Zustellung des Bußgeldbescheides (jetzt erst mit Fotos) über 58,50€ dauerte mehr als drei Monate, daraufhin legte ich Widerspruch ein. Angeblich ging dem Bußgeldbescheid nach etwa 2 Monaten „ein Angebot voraus, die Sache mit der Zahlung eines Verwarnungsgeldes von 30€ abzuschließen.“
    Nun wird in einem zweiten Schreiben mitgeteilt, dass die Sache jetzt vor den Amtsrichter geht, ich habe meinen Widerspruch bekräftigt, habe bisher aber noch keinen Anwalt eingeschaltet.
    Mobile Geschwindigkeitsmessung auf der Autobahn, 117 statt 100 km/h, was ich auch anzweifele.
    Was nun?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Georg,

      wir dürfen Ihnen leider keine Rechtsberatung anbieten. Es steht Ihnen aber natürlich frei, sich juristisch von einem Anwalt beraten zu lassen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. Werner

    Guten Tag,
    bekomme heute vom GV eine Vollstreckung der Stadt Bielefeld im Briefkasten eingeworfen.Nun habe ich weder einen
    Anhörungsbogen,noch einen Bußgeldbescheid erhalten.Dies soll von 2016 sein und ich habe keine Kenntnis um was es geht.Soll ich den Behördenleiter bei der Staatsanwaltschaft anzeigen wegen Betrug??Außerdem ist er ja auch nach dieser Zeit verjährt.Eine Vollstreckung ist rechtswidrig.Meine Grundrechte werden eingeschränkt,rechtliches Gehör,
    faires Verfahren.Wäre eine Sache für den Europäischen Gerichtshof.Außerdem ist der GV keine Amtsperson sondern freier Handelsvertreter in eigener Rechnung ohne Hoheitsbefugnis.(Strafantrag gegen IHn??)Wie sehen Sie diese Angelegenheit??
    mit freundlichen Grüßen W.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Werner,

      am besten wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Der Tatbestand des Betruges gegen den Behördenleiter erscheint nicht einschlägig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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