Bußgeldbescheid ohne Verwarnung – Ist das zulässig?

Haben Sie in einer stressigen Situation nicht richtig hingeschaut und falsch geparkt? Eine Verwarnung – auch Strafzettel oder Knöllchen genannt – kann schneller kommen, als einem lieb ist.

Was passiert aber, wenn Sie einen Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung bekommen? Ist das zulässig oder ist der Bescheid dann fehlerhaft? Können Sie etwas dagegen unternehmen? Müssen Sie das Bußgeld bezahlen? Diese und weitere Fragen werden in diesem Ratgeber beantwortet.

Das Verwarnungsgeldangebot – Vereinfachung des Verfahrens

Ein Bußgeldbescheid kann ohne vorherige Verwarnung erlassen werden.
Ein Bußgeldbescheid kann ohne vorherige Verwarnung erlassen werden.

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr – zum Beispiel einem Halte- oder Parkverstoß – kann die zuständige Behörde den Betroffenen verwarnen. Die Verwarnung kann entweder ohne Verwarnungsgeld erteilt werden oder aber eine Geldbuße in Höhe von bis zu 55 Euro beinhalten.

Die Frist, während derer der Betroffene das Verwarnungsgeld bezahlt werden muss, beträgt meist eine Woche. Die Ahndung eines Verstoßes mit einem Verwarngeld stellt ein schnelles und einfaches Verfahren dar und ist mit keinen weiteren Kosten verbunden.

Im Gegensatz zur Verwarnung ist ein Bußgeldbescheid, neben dem eigentlichen Bußgeld, immer mit weiteren Kosten verbunden. Hierzu gehören Auslagen, wie Kosten für die Ermittlungen und Gebühren für die Zustellung des Bescheides.

Wird das Verwarnungsgeld gar nicht oder nach Ablauf der Frist gezahlt oder wird ein zu geringer Betrag überwiesen, so wird dies als Nichtannahme des Verwarnungsgeldangebotes gewertet. Infolgedessen wird dann ein Bußgeldverfahren eingeleitet, welches durch zusätzliche Gebühren teurer ausfällt.

Bußgeldbescheid ohne Verwarnung – Wie ist das möglich?

Eine Verwarnung kann Ihnen zum einen mündlich von einem Polizisten erteilt werden. Enthält diese ein Verwarngeld und Sie weigern sich, die Verwarnung anzunehmen, so wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Eine Verwarnung ist allerdings kein Muss – es kann auch direkt ein Bußgeldbescheid erlassen werden.

Es kann auch passieren, dass der Bescheid für ein Verwarngeld Sie nicht erreicht, wenn er mit der Post versendet wird. Bleibt die fristgerechte Zahlung des Verwarngeldes deshalb aus, so wird auch in diesem Fall ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Hier haben Sie immer die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids Einspruch gegen diesen einzulegen.

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Verwarnung. Ein Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung durch die Polizei oder die Behörde ist also möglich und kein triftiger Grund für einen Einspruch.

Verwarnungsgeld im ruhenden Verkehr

Ist ein Bußgeldbescheid ohne Verwarnung bei einem Parkverstoß erlaubt?
Ist ein Bußgeldbescheid ohne Verwarnung bei einem Parkverstoß erlaubt?

Bei Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr finden Sie oft ein „Knöllchen“ an Ihrem Auto. Auch dieses ist ein Verwarnungsgeldangebot, welches fristgerecht bezahlt werden muss.

Sollte der Strafzettel aus welchem Grund auch immer von Ihrem Auto entfernt werden, ohne dass Sie dies bemerken, so wird auch hier bei ausbleibender Zahlung ein Bußgeldbescheid erlassen werden.

Im Bußgeldverfahren fallen dann weitere Gebühren an, die Sie tragen müssen.

FAQ – Bußgeldbescheid ohne Verwarnung

Kann ein Bußgeldbescheid ohne Verwarnung erlassen werden?

Ein Bußgeldbescheid kann auch ohne vorherige Verwarnung durch die Polizei oder die Bußgeldbehörde erlassen werden.

Kann es eine Verwarnung geben, ohne dass ein Bußgeldbescheid folgt?

Ja, eine Verwarnung kann mündlich durch die Polizei oder schriftlich durch die Bußgeldstelle ausgesprochen werden und kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von bis zu 55 Euro nach sich ziehen.

Wann folgt auf eine Verwarnung ein Bußgeldbescheid?

Wird das Verwarnungsgeld nicht innerhalb der einwöchigen Frist bezahlt, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet und ein Bußgeldbescheid verschickt.

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Über den Autor

Meike - Redakteurin
Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihr Anspruch besteht darin, Informationen unter anderem zum Verkehrsrecht, zur Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

Bildnachweise

10 Kommentare zu “Bußgeldbescheid ohne Verwarnung – Ist das zulässig?

  1. Barbara S

    Hallo, habe nachts auf einem Behindertenparkplatz geparkt und heute eine Verwarnung von 55,00 EUR erhalten. Ist in Ordnung, Verstoß zugegeben, bezahlt. Hatte aber keinen Verwarnzettel an der Scheibe und dachte, ok, gut gegangen und habe das am 14.04. nochmal gemacht. Die Dame von der Bussgeldstelle sagte mir, dass ich dafür nochmal eine Verwarnung erhalten würde. Ist das rechtens? Wenn man mir das Ticket beim ersten mal hinter die Scheibe geklemmt hätte, hätte ich das ja nicht noch mal gemacht. Die Leute vom Ordnungsamt waren ja vor Ort und haben die Beweisbilder gemacht.

  2. Marco

    Hallo,
    Ist es zulässig ein Bußgeld zu erteilen wenn im Parkhaus der Wechselautomat für Kleingeld außer Betrieb ist, und es keine andere Möglichkeit gibt den Parkzettel zu bezahlen, z.B. EC-Karte?

  3. Bianca

    Guten Tag,
    ich stand im absoluten Halteverbot. Mein Ehemann und ich waren am Fahrzeug. Ein Polizist in Zivil stellte sich ebenfalls ins Halteverbot und machte ein Foto von der Rückseite des Fahrzeuges mit mir als Beifahrerin. Jetzt kam der Bescheid über 15 Euro. Muss ein Polizist den Verkehrsteilnehmer nicht vor Ort ansprechen oder ein Ticket ausstellen? Wir werden die Strafe selbstverständlich zahlen, aber das Verhalten des Polizisten finde ich frech und respektlos! Zeit für ein Foto hatte er, aber mit dem Bürger zu sprechen ist dann doch zu viel. Was kann man tun?
    Vielen Dank!

  4. Paul

    Hallo, ich hatte gestern einen Bußgeldbescheid im Briefkasten und soll 48€ zahlen, weil ich (zur Hälfte) mit meinem PKW auf dem Gehweg geparkt habe. Ich hatte keinen Strafzettel oder sonstiges an meinem Auto. Ist das ganze so rechtens?
    Gruß

  5. Christiane

    Hallo,
    Ich habe heute ein Schreiben bekommen und soll ein verwarngeld bezahlen von 15 Euro, da ich auf in die entgegen gesetzte Richtung geparkt habe, ich hatte habe kein Knöllchen auf der Scheibe, laut der Uhrzeit waren 10 Minuten dazwischen als ich wieder gefahren bin, ich kenne da so das immer ein bon bzw Knöllchen auf der Scheibe sein muss oder ist das nicht so?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Christiane,
      wie der Ratgeber ausführt, kann ein Bußgeldbescheid auch ohne eine Verwarnung eingehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  6. Herbert W.

    Bußgeldbescheid bei 7 km/h zu schnell gefahren ohne Verwarnungsschreiben. „Sie wurden durch Lichtbildvergleich als Fahrzeugführer identifiziert.“ Statt 15,00€ jetzt 43,50€. Ist das rechtens?

  7. FreeSpeech

    Arzttermin, nach ca. 4 Wochen Bußgeldbescheid (Parkuhr um 1/2 Stunde überzogen). Hätte mir am 02.06.2018 eine Anhörung zugesandt. Die Anhörung kam nicht wegen Unzustellbarkeit in Rücklauf, sodass davon ausgegangen werden muss, dass sie diese auch erhalten haben.
    Was nicht stimmt, aber nun der Hammer:
    Da kein Rechtsanspruch darauf besteht, vor Erlass eines Bußgeldbescheides ein Verwarnungsgeldangebot zu erhalten, kommt es bei der Versäumuns der Frist für die Zahlung des Verwarnungsgeldes auf ein Verschulden nicht an. Dies ist gesetzlich so geregelt und steht nicht im Ermessen de Behörde.
    Das würde ja heissen, dass die jederzeit Bußgelder, auch ohne Anhörung verschicken können, weil das so gesetzlich geregelt sei???

    1. bussgeld-info.de

      Hallo FreeSpeech

      Eine Verwarnung kann Ihnen zum einen mündlich von einem Polizisten erteilt werden. Enthält diese ein Verwarngeld und Sie weigern sich, die Verwarnung anzunehmen, so wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Eine Verwarnung ist allerdings kein Muss – es kann auch direkt ein Bußgeldbescheid erlassen werden.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  8. FAIZA

    Falsche Parkplatz 1 minute abgestellt vor meine Augen von der Polizei strafzittel ausgestellt

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