Vielleicht kennen Sie die Situation: Sie sind während der Fahrt völlig in Gedanken, weil Sie schon den restlichen Tag planen und Sie sind ein wenig zu schnell mit dem Auto unterwegs.
Dann merken Sie häufig gar nicht, wenn Sie geblitzt werden oder ein Abstandsverstoß bei Ihnen festgestellt wird. Umso überraschter sind Sie dann, wenn nach einiger Zeit ein Bußgeldverfahren eingeleitet und Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt wird.
Was passiert, wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen, Sie aber über einen längeren Zeitraum nicht zu Hause sind, weil Sie sich im Urlaub befinden? Was kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewirken?
In unserem Ratgeber finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen zum Thema „Bußgeldbescheid im Urlaub“.
Inhaltsverzeichnis
Video: Was tun bei verpasster Einspruchsfrist?
Bußgeldbescheid in Abwesenheit zugestellt
Ein Bußgeldbescheid wird verschickt, wenn Sie gegen das Verkehrsrecht verstoßen. Dieser wird von der Behörde meist per Post mit Zustellungsurkunde verschickt.
Das heißt, dass der Postbote den Umschlag nicht persönlich abgeben muss. Trifft er Sie nicht an, so kann er die Post im Briefkasten hinterlassen. Daher können Sie tatsächlich einen Bußgeldbescheid im Urlaub erhalten und diesen erst in den Händen halten, sobald Sie wieder zu Hause sind.
Nehmen Sie das Bußgeld an, sollten Sie dies möglichst schnell überweisen, um Mahnungen oder weitere Sanktionen zu umgehen. Was geschieht aber, wenn Sie Einspruch erheben möchten?
Die Einspruchsfrist beim Bußgeldbescheid
Beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss eine Frist gewahrt werden. Die Zeit, in der Sie Widerspruch einlegen können, beträgt zwei Wochen und läuft ab der Zustellung des Bußgeldbescheids. Nun kann es aber passieren, dass diese Widerspruchsfrist versäumt wird, weil Sie den Bußgeldbescheid während Ihrem Urlaub bekommen haben. Vielleicht hielten Sie sich über mehrere Wochen im Ausland auf und hatten deshalb keine Möglichkeit, Ihre Post zu kontrollieren.
Bußgeldbescheid im Urlaub bekommen: Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Haben Sie einen Bußgeldbescheid im Urlaub erhalten und deshalb die Frist verpasst, haben Sie die Möglichkeit, einen Wiedereinsetzungsantrag zu stellen.
Dies ist in § 44 der Strafprozessordnung (StPO) festgelegt:
War jemand ohne Verschulden verhindert, eine Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
Spätestens eine Woche, nachdem Sie das Versäumen der Frist festgestellt haben, müssen Sie den Antrag einreichen.
Bei Unklarheiten, bitten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht um Rat. Bei einem begründeten Einspruch stehen die Chancen gut, dass Sie Recht bekommen und mögliche Strafen, wie beispielsweise Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot, umgehen.
FAQ: Bußgeldbescheid im Urlaub
Ja, denn der Postbote muss den Bußgeldbescheid nicht persönlich an Sie übergeben, sondern kann ihn im Briefkasten hinterlassen.
Wenn Sie den Bescheid akzeptieren, sollten Sie die Geldbuße umgehend bezahlen, um Mahnungen zu vermeiden.
Ja, das ist möglich, indem Sie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen und Einspruch einlegen.