Der Zeugenfragebogen nach einer Ordnungswidrigkeit

Infos zum Zeugenfragebogen: Wann muss man ihn ausfüllen?

Der Fahrzeughalter erhält einen Zeugenfragebogen, um den Fahrer ausfindig zu machen und ihm den Bußgeldbescheid schicken zu können.
Der Fahrzeughalter erhält einen Zeugenfragebogen, um den Fahrer ausfindig zu machen und ihm den Bußgeldbescheid schicken zu können.

In Deutschland wird der Fahrzeugfahrer zur Rechenschaft gezogen, wenn er einen Verstoß im Straßenverkehr begangen hat. Wurden vor Ort keine Daten von der Polizei aufgenommen, muss die Bußgeldstelle den jeweiligen Fahrer ermitteln. Für die Ermittlung hat die Behörde drei Monate Zeit – danach ist die Tat verjährt. Der Zeugenfragebogen unterbricht die Verjährungsfrist nicht.

Hat sich der Fahrer nicht an das Verkehrsrecht gehalten, muss er mit einem Bußgeldbescheid rechnen. In der Regel erhält er oder der Fahrzeughalter vorher außerdem den Anhörungsbogen. Was es jedoch mit dem Zeugenfragebogen auf sich hat, erfahren Sie in diesem Artikel.

Weiterführende Informationen zum Zeugenfragebogen

Video: Wichtiges zum Zeugenfragebogen

Müssen Sie den Zeugenfragebogen ausfüllen? Erfahren Sie es hier im Video!
Müssen Sie den Zeugenfragebogen ausfüllen? Erfahren Sie es hier im Video!

Der Zeugenfragebogen kann einer Geschwindigkeitsüberschreitung folgen. Auch bei anderen Verkehrsverstößen kann es sein, dass Sie als Halter den Fragebogen erhalten, um gegen den tatsächlichen Schuldigen vorzugehen.

Aufgrund des Autokennzeichens erhält der Halter des Kfz den Anhörungsbogen und den Zeugenfragebogen, wenn ein Fahrer mit dem Fahrzeug einen Verstoß begangen hat. Der Fahrzeughalter kann angeben, wer der eigentliche Verkehrssünder ist. Dieser erhält im Anschluss den Bußgeldbescheid und muss das Bußgeld zahlen.

Ein Zeugenfragebogen wird dann verschickt, wenn die Behörde bereits weiß, dass nicht der Halter das Vergehen begangen hat. Es ist möglich, dass Sie den Zeugenfragebogen erhalten, nachdem Sie den Anhörungsbogen ausgefüllt haben. Mit dem Ausfüllen des Anhörungsbogens können Sie zeigen, dass Sie nicht der Schuldige sind. Es kann auch sein, dass die Bußgeldstelle bereits weiß, dass der Halter unschuldig ist – wenn beispielsweise das Geschlecht des Beweisfotos abweicht oder wenn der Halter eine GmbH ist. Auch in diesem Fall wird ein Zeugenfragebogen verschickt.

Haben Sie im Anhörungsbogen bereits Angaben zum Fahrer gemacht, ist das Ermittlungsverfahren gegen Sie eingestellt. Das Verfahren gegen den Betroffenen beginnt. Ist sich die Behörde jedoch nicht sicher, kann sie einen Zeugenfragebogen versenden.

Es gibt für den Zeugenfragebogen kein einheitliches Muster, er beinhaltet jedoch meist folgende Daten:

  • Adresse der Behörde und des Fahrzeughalters
  • Tag und Uhrzeit des Verstoßes
  • Tatort
  • Weitere Angaben zum Verstoß
  • Beweismittel
  • Zeugenangaben

Innerhalb einer Woche nach der Zustellung müssen Sie den Zeugenfragebogen ausfüllen und zurückschicken, auch wenn Sie sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht oder das Auskunftsverweigerungsrecht berufen.

Muss ich den Zeugenfragebogen ausfüllen?

Geblitzt? Ein Zeugenfragebogen kann folgen.
Geblitzt? Ein Zeugenfragebogen kann folgen.

Es besteht immer die Möglichkeit, sich beim Zeugenfragebogen auf das Zeugnisverweigerungsrecht oder das Auskunftsverweigerungsrecht zu berufen. In dem Fall können Sie bezüglich der erforderlichen Daten im Zeugenfragebogen die Aussage verweigern. Dies ist möglich, wenn Sie selbst der Fahrer waren oder es sich bei den Betroffenen um Verwandte oder Freunde handelt, die Sie schützen möchten. Machen Sie jedoch falsche Angaben, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Halten Sie sich nicht an die Frist und füllen den Bogen nicht aus, können Sie auch aufgefordert werden, im Polizeipräsidium als Zeuge vorzusprechen. Weiterhin droht eine Fahrtenbuchauflage. Die Polizei kann weiterhin, um den Fahrer zu ermitteln, bei Ihnen klingeln oder bei der Passbehörde Passfotos anfordern und diese mit dem Blitzerfoto abgleichen. Möchten Sie Einspruch gegen das Verfahren einlegen, besteht die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt kontaktieren.

Der Zeugenfragebogen bei Firmenwagen

Die Behörde verschickt den Zeugenfragebogen, wenn ihr nicht bekannt ist, wer der Fahrer war. Dies geschieht auch, wenn der Halter eine GmbH und das Auto ein Firmenwagen ist. Ist der Zeugenfragebogen an eine juristische, unnatürliche Person adressiert, besteht keine Auskunftspflicht. Richtet er sich jedoch an einen gesetzlichen Vertreter, muss dieser Auskunft zur Sache geben.

Oft kommt es vor, dass Firmen den Zeugenfragebogen direkt an den Betroffenen, der das Kfz gefahren hat, übergeben. Antwortet dieser jedoch nicht, droht eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage.

FAQ: Zeugenfragebogen

Was ist ein Zeugenfragebogen?

Einen Zeugenfragebogen erhalten Kfz-Halter, nachdem eine Verkehrsordnungswidrigkeit mit ihrem Fahrzeug begangen wurde. Die Behörde geht dann in der Regel davon aus, dass der Halter nicht der Fahrer war.

Muss ich diesen beantworten?

Ja, den Zeugenfragebogen müssen Sie ausfüllen und zurückschicken. Das gilt auch dann, wenn Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen wollen.

Unterbricht der Zeugenfragebogen die Verjährungsfrist?

Nein, der Zeugenfragebogen unterbricht die Verjährungsfrist nicht.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

105 Kommentare zu “Der Zeugenfragebogen nach einer Ordnungswidrigkeit

  1. Marion

    Hallo liebes Bussgeldteam.
    mein Mann hat als Halter einen Zeugenfragebogen erhalten. Auf dem Foto ist zu erkennen, dass er nicht der Fahrer war, sondern ich. Mein Mann würde, da er nur äußerst selten noch fährt, die Tat auf sich nehmen. 34 km außerhalb geschlossener Ortschaft auf Autobahn zu schnell, erlaubt 130 , gefahren 164 . Darf er die Aussage verweigern und trotzdem die Tat auf sich nehmen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Marion
    .

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marion,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  2. Damian

    Hallo,
    ich habe am 22.07.2017 einen Zeugenfragebogen erhalten für eine Ordnungswidrigkeit (Parken) am 02.04.2017, diese sollte somit Verjährt sein. Es gab zu dieser Sache auch keinen vorherigen Schriftverkehr.
    Vielleicht kann mir jemand zu dem Thema einen Hinweis/Antwort geben.
    Beginnt mit dem Zeugefragenbogen, die Verjährungsfrist erneut, nach der bereits eingetretenen Verjährung?
    Muss ich auf diesen Zeugefragebogen reagieren?

    Grüße,
    Damian

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Damian,

      nach Ihren Schilderungen dürfte Verjährung eingetreten sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  3. Andrea

    Hallo,
    ich habe einen Zeugenfragebogen bekommen. Das Fahrzeug habe ich nicht gefahren, auf dem Bild kann ich aber nicht erkennen, ob mein Sohn oder mein Ex-Mann der Fahrer sind. Das Auto fährt hauptsächlich mein Sohn. Muss ich als Halter des Autos jetzt das Verwarnungsgeld bezahlen.
    Gruß Andrea

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Andrea,

      in Deutschland gibt es keine Halterhaftung. Das bedeutet, dass der Halter eines Fahrzeugs nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn er das Fahrzeug nicht gefahren ist. Sofern das Bild unscharf ist oder die Person nicht genau erkennbar, kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  4. Ingo

    Ich wurde mit dem Auto meiner Frau geblitzt. 7 km/h zu schnell = 15,- EUR. Meine Frau hat einen Zeugenfragebogen erhalten. Wenn Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, besteht dann die Gefahr, das bereits im nächsten Schritt weitere Kosten hinzukommen, z.B. durch zusätzliche Verwaltungs- oder Vermittlunsgebühren seitens der Behörde ? Es ist eben die Frage, die überschaubaren 15,- EUR einfach zu bezahlen oder eben doch die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Gruß Ingo

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ingo,

      im Rahmen des Bußgeldverfahrens können zusätzliche Gebühren entstehen. Außerdem droht die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, falls der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  5. Dimi

    Hallo, mein Sohn ist mit meinem Auto geblitzt worden außerhalb geschlossener Ortschaft 24kmh zu viel muss dazu sagen ist in der Probezeit also noch ein Jahr. Hab ein schreiben bekommen zeugenfragebogen. Muss ich es ausfüllen?? Wenn ich es nicht ausfülle was passiert dann. Wenn ich die Angaben vom Sohn machen würde was für Konsequenzen sind das dann. Gruß. Dimi

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dimi,

      gegenüber nahen Verwandten haben Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht. Ihrem Sohn würde die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars drohen, zudem ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  6. Marcel

    Hallo zusammen,
    Wurde vor kurzem geblitzt und habe das erste schreiben bekommen. Normalerweise kommt dann direkt der Zahlungs Bescheid. Jetzt kommt schon seit Wochen nix. Da gucke auf den zettel steht dort zeugenfragebogen.
    Jetzt ist das schon etwas länger her. Kann ich den noch abschicken oder drohen mir strafen?
    Hab n bisschen Angst.
    Danke im voraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marcel,

      Sie müssen den Zeugenfragebogen nicht ausfüllen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  7. Meral

    Hallo,

    ich bin der Fahrzeughalter und habe vor 2 Wochen einen Zeugefragebogen erhalten wegen über 1 sek über rote Ampel gefahren.

    Hab diesen brav mit den Personalien meines Bruders ausgefüllt (er war Fahrer) und zurückgeschickt.

    Hatte gestern den Anhörungsbogen im Briefkasten an mich adressiert, mit allem drum und dran von wegen mein Kennzeichen und das hört sich für mich so an als wäre ich der Täter. Ich soll die Personalien ausfüllen und ggf. erläutern. Warum habe ich den Anhörungsbogen erhalten und nicht mein Bruder?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,

      den ermittelnden Behörden steht es frei, mehrere Spuren zu verfolgen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  8. Peter

    Hallo Team,

    Habe heute eine Fragebogen erhalten wo ich mit dem Auto meiner Mutter geblitzt worden bin, jetzt die Frage meine mama will das auf sich nehmen waren 21 km/h zu schnell. Jetzt die Frage muss ich den Fragebogen ausfüllen oder eben nicht ? Muss ich ihn zurück schicken oder nehmen die an wenn kein Fragebogen ankommt das es automatisch der Halter war ? Und wenn denen das spanisch vorkommt machen die sich auf die Suche nach den richtigen Fahrer wie auf dem Foto zu erkennen ist ?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Peter,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben, wenden Sie sich deshalb an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  9. frank

    Hallo,
    ich bin im ersten Halbjahr zweimal geblitzt worden,27km ausserhalb und 31km innerhalb geschlossener Ortschaft,
    und habe 1 Monat Fahrverbot erhalten.
    Leider wurde ich im Dezember des selben Jahres nocheinmal, kurz vor der Abgabe meines Führerscheins, geblitzt mit
    21km zu schnell ausserorts.
    Also das dritte mal zu schnell, mit Punkt.
    Die beiden ersten male war ich mit meinem Fahrzeug unterwegs.
    Bei der letzten Geschwindigkeitsübertretung fuhr ich das Fahrzeug meines Mannes.
    Er hat als Halter des Fahrzeugs, einen Zeugenfragebogen erhalten und möchte die Aussage verweigern,
    damit ich nicht noch einen Punkt und unter Umständen Ärger bekomme.
    Würde er dann problemlos den Punkt und das Bussgeld erhalten, wenn er im Zeugefragebogen die Aussage verweigert, aber das Busgeld und den Punkt annimmt?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen, danke ans Team.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Frank,

      beraten Sie sich hierzu am besten mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Ihr Mann hat aber in jedem Fall das Recht, die Aussage zu verweigern und kann die Sanktionen auf sich nehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  10. haloa

    hallo,

    ist es möglich dass eine andere Person das Bußgeld überweisen tut, also mit Aktenzeichen und allem, oder muss dies vom Konto des Täters kommen. Gilt bezahlt ist bezahlt das Konto spielt da keine Rolle, solange alle anderen Angaben richtig sind?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo haloa,

      es kann auch jemand anders das Bußgeld an Ihrer Stelle zahlen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  11. Dete

    Hallo,
    ich wurde selbst geblitzt und habe einen Zeugenfragebogen bekommen in dem steht, dass ich aufgrund der bisherigen Ermittlungen nicht als verantwortlicher Fahrzeugführer in Betracht komme und soll nun angeben, wer der Fahrer war. Da ich es selbst war, könnte ich wohl von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen!? Wie würde das Verfahren dann aber weitergehen und mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen (ich nehme nicht an, dass es so ohne weiteres eingestellt wird)??

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dete,

      natürlich können Sie von diesem Recht Gebrauch machen. Es ist jedoch möglich, dass die Polizei wieder auf Sie zurückkommt, wenn die Ermittlungen nicht weiterkommen. Dabei kann es auch zu einer Vorladung kommen. In jedem Fall dürfen Sie keine Falschaussage tätigen. Auch die Auflage eines Fahrtenbuchs ist bei mehreren Aussageverweigerungen möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. Toni

    Hallo,
    ich soll über eine rote Ampel gefahren sein. Zumindest behauptet das die Polizei die wohl einige Autos hinter mir fuhr. Sie hielt mich an und nahm meine Personalien auf (+Pusten usw. alles i.O.). ein paar Wochen später habe ich nun ein Anhörungsbogen im Briefkasten. in diesem soll ich wie gewohnt meine Angaben zur Person machen, aber wieso überhaupt? meine Daten wurden doch schon von der Polizei vor Ort aufgenommen. Muss ich dann nochmal meine Daten abschicken? ist das nicht doppelt gemoppelt? :)
    Und: wenn ich meinen Verstoß weder Zugebe (Ja) noch verneine (Nein) bekomme ich dann trotzdem einfach mein Bußgeld? An sich widerspricht es mir im Innern JA anzukreuzen weil ich nicht über Rot gefahren bin aber vor Gericht habe ich doch eh keine Chance gegen 2 Beamte…
    Vielen Dank

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Toni,
      Sie sind dazu verpflichtet den Bogen mitsamt den Angaben zu Ihrer Person zurückzusenden (§ 111 OwiG). Allerdings müssen Sie keine Angaben zur Sache machen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  13. Herrmann

    Ich wurde von meinem Kollegen in einem Zeugenfragebogen als Fahrer angegeben (war ein Mietwagen, den er angemietet hatte und ich bin gefahren, leider dann geblitzt). Was werde ich als nächstes von der Behörde erhalten? Einen Anhörungsbogen oder schon direkt einen Bußgeldbescheid?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Hermann,

      beides ist theoretisch möglich. Oft wird aber ein Anhörungsbogen verschickt, damit Sie die Chance bekommen, sich selbst zur Sache zu äußern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. Alessia

    Halter des Fahrzeuges hat einen Zeugenfragebogen erhalten dieser wurde mit Person A ausgefüllt – eine Woche später kam erneuter Brief (anhörungebogen) . “ Person B wird die Tat vorgeworfen“ was zählt nun? Person A ist auf dem Foto.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Alessia,

      wenn Person A eindeutig auf dem Foto zu erkennen ist und die Tat auch begangen und zugegeben hat, dann sollte dies auch so noch einmal an die zuständige Behörde weitergeleitet werden. In Deutschland gilt das Prinzip der Fahrerhaftung.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  15. Tanja B

    Hallo,
    Mein Vater ist der Halter und ich der regelmäßige Fahrer (auch eingeschrieben ber der Versicherung).
    Bin leider zu schnell gefahren, mit 63 km/h in der 50er Zone.
    Mein Vater bekam ein Zeugenfragebogen. Wenn wir die Überweisung einfach bezahlen, könnten irgendwelche Konsequenzen für mein Vater entstehen, wenn noch mehr Verwarnungen kämen? Denn er ist der Halter von 3 Autos.

    Und wie ist es, wenn mein Vater den Bogen ausfüllt mit meinen Daten. Bleibt es bei eine Verwanungsgeld, oder wird es zum Bußgeld? Oder kommen Bearbeitungsgebühren dazu?

    LG Tanja

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tanja,

      wird ein Verwarnungsgeld beglichen, hat dies in der Regel keine weiteren Konsequenzen für den Halter. Wird dies nicht bezahlt oder angegeben, dass der Halter nicht gleichzeitig auch der Fahrer war, sollte damit gerechnet werden, dass höchstwahrscheinlich ein Bußgeldverfahren für die weiteren Ermittlungen eröffnet wird. Dies ist im Regelfall wesentlich kostenintensiver als das Verwarnungsgeld, weil hier beispielsweise noch Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren hinzukommen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  16. MD

    MUSS im Zeugenfragebogen das Messmittelier (hier steht ‚Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät‘,Frontfoto) oder generell im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Verwarnung) +19km/h angegeben sein?
    mE ist dies ein Formfehler, oder nicht ?!

    Danke für Feedback.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo MD,

      im Allgemeinen sollte diese Angabe ausreichen. Ob trotzdem ein Formfehler vorliegt, kann pauschal nicht gesagt werden. Beraten Sie sich bei Bedarf mit einem Anwalt, wenn Sie vorhaben, Einspruch einzulegen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  17. Jürgen S.

    Hallo,
    Wir haben den Fahrer im Anhörungsbogen angeben, das ist korrekt und nachvollziehbar. Wer bekommt den Bussgeldbescheid zugesandt, Fahrer oder Halter?
    Mfg

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jürgen,

      in Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Wenn Sie also nachweislich nicht der Fahrer waren und dies auch so angegeben haben, dann bekommt der eigentliche Fahrer den Bußgeldbescheid und muss auch die Strafe entsprechend begleichen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  18. Dani

    Hallo! Mein Bruder wurde am 23.08.2016 mit meinem Wagen deutlich zu schnell in einer Baustelle geblitzt. Er befindet sich noch in der Probezeit.
    Ich habe vor 3 Wochen einen Zeugenfragebogen erhalten, diesen habe ich bis zum heutigen Tag nicht beantwortet, aus diesem geht hervor das ich nicht der Fahrer sein kann.
    Die Sache würde morgen 22.11.2016 verjähren. Kann ich davon ausgehen, das wenn morgen keine Post diesbezüglich im Briefkasten liegt, die Angelegenheit verjährt ist?
    Oder müssen wir die nächsten Tage noch abwarten ob die Behörde vor Ablauf der Verjährungsfrist meinen Bruder bereits ermittelt hat und die Post in der Angelegenheit bereits auf dem Weg ist??
    Frage: Muss ein Brief morgen spätestens kommen oder reicht es wenn der Brief von denen vor Fristablauf auf den Weg gebracht wird?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dani,
      ausschlaggebend für die Verjährung ist das Zustelldatum.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  19. Stephanie T.

    Guten Tag,
    als Fahrzeughalter habe ich einen Zeugefragebogen erhalten, da mein Mann zu schnell gefahren ist. Dem Fragebogen lag gleichzeitig die Möglichkeit bei, ein Verwarnungsgeld zu zahlen anstatt den Fragebogen zurück zusenden.
    Da mein Mann evtl. als Wiederholungstäter gelten könnte, wäre die Zahlung von 30€ vermutlich die günstigere Variante für uns.
    Frage: Hat sich mit der Zahlung alles erledigt oder kann ggf. doch noch die Offenlegung des Fahrzeugführers verlangt werden und ein Bußgeldbescheid erfolgen?
    Danke für eine schnelle Antwort.
    Mfg

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Stephanie,

      wenn Sie die genannte Strafe zahlen, sollte die Sache damit in der Regel abgeschlossen sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  20. Schlüter

    Hallo,

    ich slebst wurde geblitzt und habe einen Zeugenfragebogen bekommen und soll angeben wer der Fahrer war. Da ich es selbst war kann ich von meinem Zeugenverweigerungsrecht gebrauch machen? Was passiert anschließend? Ich vermute, dass ich diesen Fragebogen bekommen habe, da meine Brille auf dem Foto spiegelt und meine Augen deshalb nicht zu erkennen sind. Kann dies der Fall sein? Was passiert wenn ich die Aussage verweigere?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Schlüter,

      Sie haben das Recht, bei einem Zeugenfragebogen die Aussage zu verweigern, wenn entweder Sie oder nahe Angehörige die Fahrer waren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. Pat

    Hallo,

    wenn ich als Halter einen Zeugenfragebogen erhalte, nicht der Täter bin und der eigentliche Täter sich direkt als schuldig bekennt, kann dann der Täter den Fragebogen ausfüllen und unterschreiben oder muss ich, als angeschriebene Person, den Fragebogen ausfüllen und unterschreiben?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Pat,

      in der Regel müssen Sie den Zeugenfragebogen ausfüllen. Der Täter erhält im Anschluss dann einen Anhörungsbogen zugeschickt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. Daniel

    Hallo aus Berlin,
    wir sind eine GmbH und haben Zeugefragebogen erhalten über zwei Ordnungswidrigkeiten in Tateinheit § 19 OWiG die zueinander stehen. Fahrzeug ist ein Firmenfahrzeug welches am besagtem Tag von einem russischen Staatsbürger gefahren wurde. Die Frage: sollen wir im Fragebogen unter Punkt 3 = (Das Fahrzeug wurde zur Tatzeit einer anderen Person überlassen) ankreuzen ? oder: (ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch) ankreuzen ? Was halten Sie für sinnvoll ? Die russische Person angeben ? Da Russland nicht in der EU ist wie soll dieser Bürger abgestraft werden ? Und welche folgen hat das für unsere Firma ?

    Danke im Vorraus

    MfG Daniel

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Daniel,
      Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Zusammen mit einem Rechtsanwalt sollten Sie die Optionen abwägen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  23. Tom

    Hallo nochmals,

    Beim Zusenden des Zeugenfragebogens wurde nur die juristische Person angesprochen. Heisst es wenn keine Auskunftspflicht besteht, dass wir den Zeugenfragebogen unbeantwortet lassen sollen?
    Danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tom,

      wenn nur die juristische Person angesprochen wurde, dann können Sie normalerweise die Auskunft verweigern.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      1. Chri

        Hallo Bußgeld-Info-Team,

        um das noch einmal kurz aufzugreifen:

        Bedeutet dies das ich den Zeugenfragebogen unbeantwortet lassen kann oder den Zeugnisfragebogen zurückschicke und dabei das Zeugnisverweigerungsrecht „angekreuzt“ habe?

        Besten Dank für Ihre Rückmeldung!

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Chri,
          wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Welches Verhalten in Ihrem Fall sinnvoll ist, können Sie mit einem Anwalt abwägen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  24. sadat

    Halllo aus Oberhausen,
    Kann ich den Zeugefragebogen am letzten tag der 1Woche frist abschicken oder musser der Bogen innerhalb der einen Woche angekommensein???

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sadat,

      normalerweise gilt in solchen Fällen das Datum, an dem das Schreiben abgeschickt wurde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  25. Simon

    Hallo zusammen,
    ich habe einen Zeugen-Fragebogen erhalten, jedoch ohne Angaben, um welchen Verstoß es sich handelt, welche Beweismittel vorliegen und wer als Zeuge auftritt. Auch ist keine Frist genannt, bis wann der Bogen zurückgesendet sein muss. Und auch enthält der Antwortbogen keine Möglichkeit, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch zu machen (es sei denn, ich schicke den Bogen unausgefüllt zurück). Ist ein solcher Bogen dann rechtens? Speziell auch was die Frist angeht bin ich sehr unsicher …
    Best, Simon

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Simon,

      dieser Zeugenfragebogen erscheint nicht rechtens. Es empfiehlt sich, bei der zuständigen Polizeidienststelle nachzufragen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  26. Tom

    Hallo,
    Unser Schweizer Firmenfahrzeug wurde am 28.6. geblitzt und die Firma in der Schweiz (kein natürlicher Vertreter) hat einen Zeugenfragebogen erhalten (heute 25.8. erhalten, datiert auf den 17.8.). Wie gehen wir am besten vor? Ignorieren und auf die Verjährung hoffen? Zurücksenden und vom „Zeugnisverweigerungsrecht“ Gebrauch machen (Es gibt keine Auswahlmöglichkeit vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen)? Andere Vorgehensweise?
    Danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tom,

      wurde in dem Zeugenfragebogen eine juristische Person angesprochen oder deren gesetzlicher Vertreter? In erstem Fall besteht keine Auskunftspflicht, im zweiten Fall müssen jedoch Angaben gemacht, wenn es sich dabei nicht um einen Ehepartner oder nahen Verwandten des Fahrers handelt.

      Machen Sie von einem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, lädt die Behörde unter Umständen einen Mitarbeiter in Präsidium oder verordnet eine Fahrtenbuchauflage.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  27. Tom

    Und was passiert, wenn ich die Aussage verweigere?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tom,

      Sie können jederzeit von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Sie sind jedoch verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  28. Silvi

    Was passiert wenn ich in die Aussage schreibe das ich der Meinung bin ,das der Vorwurf dieses Deliktes nicht sein kann ? Verzögert sich dann die Strafe ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Silvi,

      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt. Wir können Ihnen leider keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  29. max

    Hallo,
    was würde passieren wenn der Halter einen Zeugenfragebogen erhält, es für die tat einen Punkt gibt, ich aber das Bußgeld Zahle, wer erhält den Punkt, und wird weiterhin ermittelt?
    danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo max,

      in Deutschland gilt Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass derjenige, der auch wirklich das Fahrzeug gelenkt hat, am Ende den Punkt erhält und die Strafe zahlen muss.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      1. Hirsch

        Mich interresiert auch – Der Halter bekommt einen Zeugenfragenbogen, die Personalien des Fahrers werden verweigert (nach Gesetz), das Bußgeld wird bezahlt (nach Tabelle) …
        Was ist mit dem Punkt?

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Hirsch,

          ist nicht eindeutig zu erkennen, dass der Fahrer und der Halter eines Fahrzeugs nicht identisch sind und der Halter zahlt das Bußgeld, dann gilt dies als Schuldeingeständnis. Dementsprechend bekommt der Halter dann auch den Punkt.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  30. ruth s.

    was bedeutet „auf die Rücksendung des Fragebogens kann verzichtet werden, wenn das auf dem beigefügten Zahlungsvordruck angebotene Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche gezahlt wird“ muss man dann nur zahlen und dann ist die Sache hinfällig?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo ruth s.,

      wenn Sie das Verwarngeld innerhalb der angegebenen Frist zahlen, ist es nicht mehr erforderlich, den Fragebogen zurückzusenden. Durch die Zahlung wird der Fall abgeschlossen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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