Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Abstand 2024, der die Bußgelder und weitere Sanktionen bei Unterschreitung des Abstands sowie unzulässigem Bremsen definiert.
Bußgeldtabelle über Abstandsverstöße
Weitere Abstandsverstöße
Aktueller Bußgeldrechner zum Abstandsverstoß
FAQ: Abstand
Innerorts sollte der Abstand zwischen Fahrzeugen 15 Meter oder 3 Fahrzeuglängen betragen. Außerorts sollten Sie den „halben Tachowert“ Abstand halten. Fahren Sie z. B. 100 km/h, müssen Sie 50 Meter Abstand zum Vorausfahrenden einhalten. Als Orientierung können Sie die Leitpfosten nutzen, die im Abstand von 50 Metern aufgestellt werden.
Der Abstand zu Radfahrern muss mindestens 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts betragen.
Auf der Autobahn gilt ebenfalls die Regel: Abstand = halber Tachowert. Bei gefahrenen 130 km/h sollten Sie daher mindestens 65 Meter Abstand zum Vordermann halten.
Eine Abstandsunterschreitung kann laut Bußgeldkatalog unter Umständen auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote nach sich ziehen. Eine Übersicht der konkreten Sanktionen liefert diese Tabelle.
Spezielles zum Thema Abstand und Abstandsverstöße
Inhaltsverzeichnis
Video: Wie viel Abstand ist notwendig?
Einhaltung des Mindestabstandes: Das sollten Sie wissen!
Die Einhaltung des Sicherheitsabstandes mag für einige Fahrer eine Banalität sein, allerdings kann auch ein Verstoß gegen die Einhaltung des Sicherheitsabstands gefährlich werden. Häufig kommt es zu Auffahrunfällen, wenn plötzlich das vorausfahrende Fahrzeug seine Geschwindigkeit reduziert. Bei unzureichendem Sicherheitsabstand ist dann der vorhandene Bremsweg zu kurz, um ggf. noch anhalten zu können. Weiterhin muss auch die sogenannte Schrecksekunde in Betracht gezogen werden, denn durch sie geht wichtige Reaktionszeit verloren.
Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften
Der einzuhaltende Sicherheitsabstand richtet sich nach der jeweils gefahrenen Geschwindigkeit. Man muss den Tachowert des Fahrzeuges halbieren (5/10) und erhält so den Abstand, der eingehalten werden muss. Ein halber Tacho bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h wären demnach 50 Meter. Als Anhaltspunkt kann man die Leitpfosten auf Autobahnen nutzen, denn sie sind meist in dieser Distanz aufgestellt. Bei schlechten Wetterverhältnissen oder beeinträchtigter Sicht sollte man den Abstand zum nächsten Auto auf das Doppelte ausdehnen.
Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nicht nur nach der Distanz zum Vordermann, sondern auch nach dem absoluten Wert der gefahrenen Geschwindigkeit. Bei mehr als 100 km/h kann das Bußgeld bei einem Abstandsverstoß bis zu 320 Euro betragen und bei mehr als 130 km/h und gleichzeitig sehr niedriger Entfernung zum Vordermann kann es auf bis zu 400 Euro ansteigen.
Sicherheitsabstand innerhalb geschlossener Ortschaften
Vor allem innerorts ist ein zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Pkw eine häufige Ursache für Unfälle, da es öfter zu abrupten Bremsmanövern kommt. Jedoch enden diese selten schwer oder tödlich. Der vorgeschriebene Mindestabstand zum vorausfahrenden Auto beträgt hier die Strecke, die in einer Sekunde gefahren wird. Das wären bei 50 km/h also 15 Meter.
Mindestabstand von Lkw
Da der Bremsweg von Lkw durch deren höheres Gewicht ein größerer als bei Autos ist, sind hier gesonderte Bestimmungen bezüglich des Sicherheitsabstandes zu beachten.
Der Mindestabstand von Fahrzeugen mit über 3,5 Tonnen zum Vordermann muss, auch beim Überholen, schon bei 50 km/h mindestens 50 Meter betragen. Beachtet man diese Regel nicht, drohen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Bei der Anpassung der Geschwindigkeit, die in diesem Fall höchstens 80 km/h betragen darf, und der Wahl des Abstands sollte man immer die Witterungsverhältnisse mit einbeziehen, da sich der Bremsweg beispielsweise bei Nässe verlängert. Außerdem sollte sich der Fahrer über das Gewicht seiner Ladung und die Auswirkung auf den Bremsweg bewusst sein, da der Bremsweg sich proportional zur Höhe des Gewichtes vergrößert.
Sicherheitsabstand in der Probezeit nicht eingehalten: Das sind die Folgen!
Autofahrer in der Probezeit sollten besonders auf die Einhaltung eines ausreichenden Abstandes vor allem bei über 80 km/h achten, da es sich ansonsten um einen Verstoß der Kategorie A handelt und ihnen eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar drohen. Diese verkehrserzieherischen Maßnahmen gelten zusätzlich zu den anderen Sanktionen gemäß Tatbestandskatalog wie Punkte in Flensburg oder ein Bußgeld, wenn der Abstand unterschritten wurde.
Abruptes Bremsen des Vordermanns – Achten Sie auf Ihren Abstand
Unter Umständen ist es nötig, eine Gefahrenbremsung einzuleiten. Läuft z. B. Wild vor Ihr Auto, sollten Sie stark bremsen (nicht ausweichen!). Es ist daher wichtig, dass Sie immer ausreichend Abstand zu Ihrem Vordermann einhalten, um keinen Auffahrunfall zu riskieren. Bei einem Auffahrunfall ist in der Regel davon auszugehen, dass der Auffahrende die Schuld trägt. Allerdings muss dies nicht immer der Fall sein, da möglicherweise der Vorausfahrende ohne ersichtlichen Grund gebremst hat und sich so selbst schuldig macht.
Abruptes Bremsen ist übrigens nur dann erlaubt, wenn die Gesundheit einer Person oder besondere Sachwerte in Gefahr sind.
Mindestabstand zu Radfahrern, Bussen, LKW
Überholen Sie als Autofahrer einen Radfahrer, können diese schnell in eine Gefahrensituation kommen. Zum Beispiel kann eine unvorhergesehene Handlungen des Radfahrers leicht zu einer Kollision führen. Die Größe des seitlichen Abstands sollte also großzügig gewählt werden. Die StVO schreibt:
- innerorts einen seitlichen Abstand von mindestens 1,5 Metern und
- außerorts wenigstens 2 Meter vor,
wenn Sie einen Radfahrer überholen wollen. Gleiches gilt für das Vorbeifahren oder Überholen von Fußgängern oder E-Scooter-Fahrern. Diese Regel greift nicht, wenn ein Radfahrer an wartenden Kfz an einer Kreuzung heranfährt und diese auf der rechten Seite überholt.
Wollen Sie an anderen Kraftfahrzeugen vorbeifahren oder diese überholen, sollten Sie einen Abstand von mindestens:
- 1,5 Metern zu Motorradfahrern
- 1 Metern zu PKW und LKW sowie
- 2 Metern zu Bussen wahren.
Achtung: Bei schlechten Wetter- oder Straßenverhältnissen sollten Sie Ihren Abstand erhöhen!
Während des Bremsvorgangs muss jedoch immer sichergestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht durch die Handlung gefährdet werden.
Ob abruptes Bremsen auch erlaubt ist, wenn Tiere auf der Fahrbahn auftauchen, ist vom Einzelfall abhängig. Liegt kein triftiger Grund fürs Bremsen vor, kann ebenso wie für das Nichteinhalten des Abstandes, ein Bußgeld drohen.
Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes erhalten: Einspruch einlegen?
Allerdings droht nicht immer zwangsläufig auch ein Bußgeld, wenn der Abstand unterschritten wurde. Denn sanktionieren lässt sich ein solcher Verstoß nur mit entsprechenden Beweisen. Dabei können den Beamten der Polizei bei einer Messung des vorgeschriebenen Mindestabstands ggf. Fehler unterlaufen, sodass das Messergebnis nicht verwendet werden darf.
War die Abstandskontrolle möglicherweise fehlerhaft und/oder drohen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot, dann kann es sich daher unter Umständen lohnen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Ob sich ein solches Vorgehen in Ihren Fall lohnt und somit erfolgsversprechend ist, sollten Sie unter Umständen im Vorfeld mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.
Hallo,
ich hielte nicht mit LKW Abstand ein. Auf Autobahn, Geschwindigkeit 68Km/Stunde. Bis 80Km/Stunde macht das 80 Euro und 1 Punkt? Danke für Ihre Antwort.
MfG.,
Jaroslav.
Hallo zusammen,
vor 2 Wochen habe ich einen Brief erhalten bezüglich einer Abstandsmessung und wurde mit einem Punkt bestraft und 180 EUR. Nun habe ich gestern wieder einen Brief erhalten, nochmal ein Punkt und 128 EUR Strafe.
Jetzt meine Frage: Bin ich Wiederholungstäter und ab wann müsste ich den Führerschein abgeben?
Danke
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ich eine Fahrverbot von beispielsweise 3 Monaten bekomme, ist es rein theoretisch trotzdem möglich meinen Motorradführerschein und die Prüfung während des Fahrverbotes fertig zu machen?
Gruẞ Conny
Hallo Conny,
wenn das Fahrverbot nur für das Auto gilt, dann können Sie den Motorradführerschein fertig machen. Wenn Ihnen dagegen ein allgemeines Fahrverbot verhängt wurde, gilt das für alle Fahrzeuge.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo Liebes Bußgeld Team
War auf der A2 unterwegs bin mit 111 km/h gefahren hatte ein Abstand von 23 Meter was kommt auf mich zu.
Gruß Daniel
Hallo Daniel,
gemäß Ihrer Angaben ist laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 75 sowie einem Punkt auszugehen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Morgen,
ich bin letztes Jahr mit einer Abstandsmessung mit einem Punkt bestraft worden und 180 EUR Geldstrafe.
9 Monate später bin ich leider wieder geblitzt worden und 4/10 bei 160km/h, dies gibt wieder einen Punkt und eine Geldstrafe von 180 EUR.
Ab wann bin ich Wiederholungstäter und ab wann müsste ich den Führerschein abgeben?
LG
Denis H.
Hallo Denis H.,
der Begriff „Wiederholungstäter“ wird in der Regel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen angewendet und nicht bei Abstandsmessungen. Wenn zwei Mal in einem Jahr mehr als 26 km/h zu viel gefahren wird, dann fallen Sanktionen härter aus. Nichtsdestotrotz könnte Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen werden. Ob und wann ein Fahrverbot verhangen wird, kann nicht pauschal vorhergesagt werden. Das ist Sache der ausstellenden Behörde.
Das Team von bussgeld-info.de
Hallo,
ich wurde im April 2017 mit 42 km/h auf der Autobahn geblitzt. Habe nun zwei Punkte und hatte einen Monat Fahrverbot. Jetzt habe ich eine Abstandsmessung mit < 4/10 Abstand zum Vordermann. 1 Punkt sagt dort der Bußgeldkatalog. Kann ich meinen Führerschein verlieren wegen dem ersten Vorfall oder werden die Vergehen seperat betrachtet?!
Danke!
Hallo Bastian,
das ist grundsätzlich Sache der ausstellenden Behörde. Es ist möglich, dass Sie als „beharrlich“ eingestuft werden – dann würde die zweite Sanktion etwas höher ausfallen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis, also den Verlust des Führerscheines, muss jedoch nicht befürchtet werden. Dies wird erst dann angeordnet, wenn ernsthafte Zweifel an der Tüchtigkiet einer Person bestehen, wie etwa mehrmalige Trunkenheitsfahrten oder dergleichen. Ihnen könnte höchstens ein vorübergehendes Fahrverbot ausgesprochen werden, doch selbst das dürfte für Ihre Vergehen zu streng sein. Für das konkrete Strafmaß müssen Sie den Bußgeldbescheid abwarten, wahrscheinlich wird es ein Punkt und eine Geldbuße.
Das Team von bussgeld-info.de
Hallo liebes Bussgeld-Info Team
Vor ein paar Monaten war ich mit einer Freundin unterwegs nach Stuttgart.
Da ich auf der unbegrenzten bei einer Geschwindigkeit von 185km/h einen Abstand von weniger als 2/10 hatte habe ich dementsprechend eine Busse bekommen. Ich habe viele Internetseiten durchsucht und fast auf jeder steht das ich 320Euro zahlen muss, ein Fahrverbot von 2 Monaten und 2 Punkte bekomme.
Nun habe ich den Brief bekommen als ich den gelesen habe war ich geschockt, Stolze 675 Euro muss ich bezahlen. 640 Euro Busse und noch sonstige Gebühren.
Meine Frage an euch ist das Möglich da ja im Bussgeld Katalog sogar bei weniger als 1/10 die Busse 400 Euro beträgt.
(PS. Ich weiss ich habe einen Fehler gemacht und dieser wird sich nicht Widerholen.)
Ich danke euch für die Hilfe im Voraus.
Gruss
Alija
Hallo Alija,
was es mit dem erhöhten Bußgeld auf sich hat, sollten Sie bei einem Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht erfragen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich hab auch was auf dem Herzen… Wenn ich mich rauskaufen will aus einem Fahrverbot Zahl ich ja mindestens das doppelte bekomm ich dann auch die doppelte Punktezahl???
Danke im voraus.
Hallo Beate,
die Punkte werden nicht erhöht.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo Bussgeld-Info Team,
welche Geschwindigkeit ist für den Tatbestand relevant? Die gemessene oder die Geschwindigkeit abzüglich Toleranz?
Ich habe einen Abstandsverstoß bei dem ich abzüglich Toleranz 95km/h gefahren bin und weniger als 3/10 Abstand hatte. Berechnung des Abstands geht von den 95km/h aus (47.5m). Laut Bußgeldkatalog also Tatbestandsnummer : 104602. 160€, 1 Punkt
Die Bußgeldstelle sagt die 101km/h wäre für den Tatbestand korrekt. Damit also Tatbestandsnummer : 104608. 160€, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
Was ist hier nun richtig?
Hallo Pat,
relevant ist die Geschwindigkeit abzüglich Toleranz.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo liebes Infoteam,
ich bin 109 km/h gefahren und es wurden 5/10 des Tachowertes gemessen. Nun ist dies zustande gekommen, weil der Vordermann plötzlich stark abgebremst hat. Lohnt es sich Einspruch einzulegen?
Des Weiteren sind Vorname und Adresse falsch. Wie gehe ich hier am Besten vor?
Danke im Voraus!
Hallo Bienchen,
wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen. Ob sich ein Einspruch lohnt, kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht sagen. Sind Ihre Daten im Anhörungsbogen falsch, müssen Sie der Behörde die korrigierten Daten mitteilen.
Ihr Bussgeld-Info Team