Bußgeldkatalog: Wenn der Abstand nicht eingehalten wird 2024 / 2025

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Abstand 2024, der die Bußgelder und weitere Sanktionen bei Unterschreitung des Abstands sowie unzulässigem Bremsen definiert.

Bußgeldtabelle über Abstandsverstöße

Tat­bestandBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Sicher­heits­abstand unter­schritten bei einem Tempo bis 80 km/h25 EUReher nicht
Sicher­heits­abstand unter­schritten bei einem Tempo bis 80 km/h mit Gefähr­dung30 EUReher nicht
Sicher­heits­abstand unter­schritten bei einem Tempo bis 80 km/h mit Sach­beschä­digung35 EURHier prüfen **
Sicher­heits­abstand unter­schritten bei mehr als Tempo 80 und der Abstand betrug weniger als 5/10 des Wertes »halber Tacho«75 EUR1Hier prüfen **
weniger als 4/10100 EUR1Hier prüfen **
weniger als 3/10 (Fahr­verbot bei mehr als 100 km/h)160 EUR21 MonatHier prüfen **
weniger als 2/10 (Fahr­verbot bei mehr als 100 km/h)240 EUR22 MonateHier prüfen **
weniger als 1/10 (Fahr­verbot bei mehr als 100 km/h)320 EUR23 MonateHier prüfen **
Bei mehr als Tempo 130 war der Abstand weniger als 5/10 des Wertes »halber Tacho«100 EUR1Hier prüfen **
weniger als 4/10180 EUR1Hier prüfen **
weniger als 3/10240 EUR21 MonatHier prüfen **
weniger als 2/10320 EUR22 MonateHier prüfen **
weniger als 1/10400 EUR23 MonateHier prüfen **

Weitere Abstandsverstöße

Tat­bestandBußgeldPunkte
Ohne zwingen­den Grund stark gebremst mit Gefähr­dung20 EUR
Ohne zwingen­den Grund stark gebremst mit Sach­beschä­digung30 EUR
Beim Überholen keinen aus­reichenden Seiten­abstand eingehalten30 EUR
Als Fahrzeug­führer ein Kind/eine hilfe­bedürftige Person/einen älteren Menschen beim Überholen oder Vorbeifahren durch zu geringen Seiten­abstand gefährdet80 EUR1
Als Fahrzeug­führer ein Kind/eine hilfe­bedürftige Person/einen älteren Menschen beim Überholen oder Vorbeifahren durch zu geringen Seiten­abstand geschädigt100 EUR1

Aktueller Bußgeldrechner zum Abstandsverstoß

FAQ: Abstand

Welchen Abstand muss ich zu Pkw oder Lkw einhalten?

Innerorts sollte der Abstand zwischen Fahrzeugen 15 Meter oder 3 Fahrzeuglängen betragen. Außerorts sollten Sie den „halben Tachowert“ Abstand halten. Fahren Sie z. B. 100 km/h, müssen Sie 50 Meter Abstand zum Vorausfahrenden einhalten. Als Orientierung können Sie die Leitpfosten nutzen, die im Abstand von 50 Metern aufgestellt werden.

Wie groß muss der Abstand zu Fahrradfahrern sein?

Der Abstand zu Radfahrern muss mindestens 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts betragen.

Wie groß muss der Abstand auf der Autobahn sein?

Auf der Autobahn gilt ebenfalls die Regel: Abstand = halber Tachowert. Bei gefahrenen 130 km/h sollten Sie daher mindestens 65 Meter Abstand zum Vordermann halten.

Droht nur ein Bußgeld, wenn der Abstand zu gering ist?

Eine Abstandsunterschreitung kann laut Bußgeldkatalog unter Umständen auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote nach sich ziehen. Eine Übersicht der konkreten Sanktionen liefert diese Tabelle.

Spezielles zum Thema Abstand und Abstandsverstöße

Video: Wie viel Abstand ist notwendig?

Wann liegt ein Abstandsverstoß vor? Erfahren Sie es im Video.
Wann liegt ein Abstandsverstoß vor? Erfahren Sie es im Video.

Einhaltung des Mindestabstandes: Das sollten Sie wissen!

Genügend Abstand: Fahrzeuge sollte mind. einen halben Tachowert Platz zum Vordermann lassen
Genügend Abstand: Fahrzeuge sollte mind. einen halben Tachowert Platz zum Vordermann lassen

Die Einhaltung des Sicherheitsabstandes mag für einige Fahrer eine Banalität sein, allerdings kann auch ein Verstoß gegen die Einhaltung des Sicherheitsabstands gefährlich werden. Häufig kommt es zu Auffahrunfällen, wenn plötzlich das vorausfahrende Fahrzeug seine Geschwindigkeit reduziert. Bei unzureichendem Sicherheitsabstand ist dann der vorhandene Bremsweg zu kurz, um ggf. noch anhalten zu können. Weiterhin muss auch die sogenannte Schrecksekunde in Betracht gezogen werden, denn durch sie geht wichtige Reaktionszeit verloren.

Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften

Der einzuhaltende Sicherheitsabstand richtet sich nach der jeweils gefahrenen Geschwindigkeit. Man muss den Tachowert des Fahrzeuges halbieren (5/10) und erhält so den Abstand, der eingehalten werden muss. Ein halber Tacho bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h wären demnach 50 Meter. Als Anhaltspunkt kann man die Leitpfosten auf Autobahnen nutzen, denn sie sind meist in dieser Distanz aufgestellt. Bei schlechten Wetterverhältnissen oder beeinträchtigter Sicht sollte man den Abstand zum nächsten Auto auf das Doppelte ausdehnen.

Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nicht nur nach der Distanz zum Vordermann, sondern auch nach dem absoluten Wert der gefahrenen Geschwindigkeit. Bei mehr als 100 km/h kann das Bußgeld bei einem Abstandsverstoß bis zu 320 Euro betragen und bei mehr als 130 km/h und gleichzeitig sehr niedriger Entfernung zum Vordermann kann es auf bis zu 400 Euro ansteigen.

Sicherheitsabstand innerhalb geschlossener Ortschaften

Vor allem innerorts ist ein zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Pkw eine häufige Ursache für Unfälle, da es öfter zu abrupten Bremsmanövern kommt. Jedoch enden diese selten schwer oder tödlich. Der vorgeschriebene Mindestabstand zum vorausfahrenden Auto beträgt hier die Strecke, die in einer Sekunde gefahren wird. Das wären bei 50 km/h also 15 Meter.

Mindestabstand von Lkw

Der Mindestabstand von einem LKW zum Vordermann muss mind. 50 Meter betragen
Der Mindestabstand von einem LKW zum Vordermann muss mind. 50 Meter betragen

Da der Bremsweg von Lkw durch deren höheres Gewicht ein größerer als bei Autos ist, sind hier gesonderte Bestimmungen bezüglich des Sicherheitsabstandes zu beachten.

Der Mindestabstand von Fahrzeugen mit über 3,5 Tonnen zum Vordermann muss, auch beim Überholen, schon bei 50 km/h mindestens 50 Meter betragen. Beachtet man diese Regel nicht, drohen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.

Bei der Anpassung der Geschwindigkeit, die in diesem Fall höchstens 80 km/h betragen darf, und der Wahl des Abstands sollte man immer die Witterungsverhältnisse mit einbeziehen, da sich der Bremsweg beispielsweise bei Nässe verlängert. Außerdem sollte sich der Fahrer über das Gewicht seiner Ladung und die Auswirkung auf den Bremsweg bewusst sein, da der Bremsweg sich proportional zur Höhe des Gewichtes vergrößert.

Sicherheitsabstand in der Probezeit nicht eingehalten: Das sind die Folgen!

Autofahrer in der Probezeit sollten besonders auf die Einhaltung eines ausreichenden Abstandes vor allem bei über 80 km/h achten, da es sich ansonsten um einen Verstoß der Kategorie A handelt und ihnen eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar drohen. Diese verkehrserzieherischen Maßnahmen gelten zusätzlich zu den anderen Sanktionen gemäß Tatbestandskatalog wie Punkte in Flensburg oder ein Bußgeld, wenn der Abstand unterschritten wurde.

Abruptes Bremsen des Vordermanns – Achten Sie auf Ihren Abstand

Unter Umständen ist es nötig, eine Gefahrenbremsung einzuleiten. Läuft z. B. Wild vor Ihr Auto, sollten Sie stark bremsen (nicht ausweichen!). Es ist daher wichtig, dass Sie immer ausreichend Abstand zu Ihrem Vordermann einhalten, um keinen Auffahrunfall zu riskieren. Bei einem Auffahrunfall ist in der Regel davon auszugehen, dass der Auffahrende die Schuld trägt. Allerdings muss dies nicht immer der Fall sein, da möglicherweise der Vorausfahrende ohne ersichtlichen Grund gebremst hat und sich so selbst schuldig macht.

Abruptes Bremsen ist übrigens nur dann erlaubt, wenn die Gesundheit einer Person oder besondere Sachwerte in Gefahr sind.

Mindestabstand zu Radfahrern, Bussen, LKW

Überholen Sie als Autofahrer einen Radfahrer, können diese schnell in eine Gefahrensituation kommen. Zum Beispiel kann eine unvorhergesehene Handlungen des Radfahrers leicht zu einer Kollision führen. Die Größe des seitlichen Abstands sollte also großzügig gewählt werden. Die StVO schreibt:

  • innerorts einen seitlichen Abstand von mindestens 1,5 Metern und
  • außerorts wenigstens 2 Meter vor,

wenn Sie einen Radfahrer überholen wollen. Gleiches gilt für das Vorbeifahren oder Überholen von Fußgängern oder E-Scooter-Fahrern. Diese Regel greift nicht, wenn ein Radfahrer an wartenden Kfz an einer Kreuzung heranfährt und diese auf der rechten Seite überholt.

Wollen Sie an anderen Kraftfahrzeugen vorbeifahren oder diese überholen, sollten Sie einen Abstand von mindestens:

  • 1,5 Metern zu Motorradfahrern
  • 1 Metern zu PKW und LKW sowie
  • 2 Metern zu Bussen wahren.

Achtung: Bei schlechten Wetter- oder Straßenverhältnissen sollten Sie Ihren Abstand erhöhen!

Um gegen einen Bußgeldbescheid wegen nicht eingehaltenem Abstand Einspruch einzulegen, kann ein Anwalt hilfreich sein
Um gegen einen Bußgeldbescheid wegen nicht eingehaltenem Abstand Einspruch einzulegen, kann ein Anwalt hilfreich sein

Während des Bremsvorgangs muss jedoch immer sichergestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht durch die Handlung gefährdet werden.
Ob abruptes Bremsen auch erlaubt ist, wenn Tiere auf der Fahrbahn auftauchen, ist vom Einzelfall abhängig. Liegt kein triftiger Grund fürs Bremsen vor, kann ebenso wie für das Nichteinhalten des Abstandes, ein Bußgeld drohen.

Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes erhalten: Einspruch einlegen?

Allerdings droht nicht immer zwangsläufig auch ein Bußgeld, wenn der Abstand unterschritten wurde. Denn sanktionieren lässt sich ein solcher Verstoß nur mit entsprechenden Beweisen. Dabei können den Beamten der Polizei bei einer Messung des vorgeschriebenen Mindestabstands ggf. Fehler unterlaufen, sodass das Messergebnis nicht verwendet werden darf.

War die Abstandskontrolle möglicherweise fehlerhaft und/oder drohen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot, dann kann es sich daher unter Umständen lohnen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Ob sich ein solches Vorgehen in Ihren Fall lohnt und somit erfolgsversprechend ist, sollten Sie unter Umständen im Vorfeld mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

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149 Kommentare zu “Bußgeldkatalog: Wenn der Abstand nicht eingehalten wird 2024 / 2025

  1. Wilhelm

    Hallo bussgeld-info Team, …ich habe diese Woche einen Anhörungsschreiben bekommen, ich hätte bei 131 Km/h den erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten, also weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Toleranzen wären zu meinen Gunsten berücksichtigt..habe sowas noch nie in 50 Jahren Fahrpraxis gehabt…
    also ich finde es schon sehr fragwürdig wie die Polizei uns Autofahrer von einer Brücke aus auf der A8 mit Video 3D Messungen den Abstand und Geschwindigkeit genau ermitteln wollen…das Video geht gerade mal 3-5 sek. – habe bei der Bußgeldstelle angerufen – wie wollen die sehen, ob sich nicht gerade kurz vorher ein anderer Autofahrer in meinen Sicherheitsabstand reingezwängt hat? ich bin dann das Opfer :-( …müsste 180 € zahlen, dazu noch Bearbeitungsgebühren von ca. 27,50 € und 1 Punkt in Flensburg…
    Was soll ich tun?…oder was würden Sie mir empfehlen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Wilhelm,

      Sie haben die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Im Zweifelsfall können Sie einen Anwalt konsultieren, mit dessen Hilfe Sie Einspruch einlegen. In der Regel wird es jedoch schwierig sein, zu beweisen, dass der zu geringe Sicherheitsabstand, der Ihnen vorgeworfen wird, auf das Fahrmanöver eines anderen Fahrzeugs zurückzuführen ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  2. Andreas

    Hallo
    Ich wurde auf der Autobahn von der Polizei angehalten wegen zu wenig Abstand. Ich war Ca mit 190 km/h unterwegs und der Polizist hat den abstand auf Ca 20 Meter geschätzt. Was droht mir jetzt ??

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Andreas,

      welche Strafen Sie erwarten, können Sie mit unserem Bußgeldrechner ausrechnen bzw. der obenstehenden Tabelle entnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  3. Stas

    Ich bin jetzt auf verlängerte Probezeit, bis April 2017. 2011 war Vollentzug wegen Alkohol. Jetzt hab ich bekommen Abstandmessung Auf Autobahn -117 km/h war 24 m weniger als 5/10. Im Briefe steht 1 Punkt und 75€ Bußgeld. Fahrverbot 0 Monate. Was kann ich noch bekommen? Danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Stas,

      was im Bußgeldbescheid steht, ist die Strafe, die Sie für Ihr Vergehen bekommen. In manchen Fällen kann auch nachträglich beispielsweise eine MPU angeordnet werden. Das liegt immer im Ermessen der zuständigen Behörde. Wenn Sie befürchten, dass solch ein Test auf Sie zukommen könnte, dann können Sie sich auch direkt bei der Bußgeldstelle danach erkundigen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  4. Radu

    Hallo! Ich habe mit Geschwindigkeit 143km/h an BAB 8 weniger als 3/10 des halben Tachowerts gehabt. Bekomme ich jetzt alle 3 Bestrafen ( 2 punkte, 240 euro und 1monat Fahrverbot) oder nur eine von die 3? Danke in Voraus fuer die Antwort.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Radu,

      es werden alle drei Strafen – sowohl Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot – auf Sie zu kommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  5. Ulla

    Hallo,
    ich bin vorgestern von einer Zivilstreife erst „verfolgt“-(konnten aber nur die genaue Einhaltung der Geschwindigkeit feststellen), und dann auf der linken Spur der Autobahn „geärgert“ worden.
    Rechte Spur frei; der Mercedes setzt sich mit 160km/std vor mich-ich blinke. Er erhöht dann auf 170km/std. Rechts noch immer viel Platz und frei.
    Fahre dann näher auf und betätige die Lichthupe-rechts noch immer frei. Der Zivilwagen beschleunigt auf 180km/std. Ich betätige weiter die Lichthupe-rechts noch immer frei!
    Dann: „bitte folgen, Polizei“
    Fühlte mich schon provoziert…..
    Wie sieht es mit dem „Rechtsfall-Gebot“ für die Polizei aus? Gelten für diese „Sonderregeln“?. Zumal Sie mir vorbildliches Verhalten bei der Geschwindigkeitsbegrenzung bestätigten.
    Bin gespannt auf die Antwort. Besten Dank und freundliche Grüße,
    Ulla

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ulla,

      laut § 35 Abs. 1 StVO gilt: Von den Vorschriften dieser Verordnung [Anm.: der Straßenverkehrsordnung] sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  6. Jaqui

    Hallo liebes Team. Mir ist vergangen Montag innerorts bei starkem Schneefall mit Eis- und Schneebedeckter Fahrbahn ein Abschleppauto mit zu geringem Sicherheitsabstand ( in meiner Heckscheibe war nur noch die Motorhaube des Transporters für mich sichtbar) auf mein Auto aufgefahren. Du das zu dichte Auffahren des Transporters fühlte ich mich genötigt und beschleunigte leicht, dadurch kamen meine Vorderräder etwas ins rutschen und drehten durch, sodass ich Geschwindigkeit des Pkw, um ihn auch unter Kontrolle zu halten, wieder verringern, just in diesem Moment fuhr mir der Transporter auf. Ein Mann stieg aus, beschimpfte, beleidigte und schrie mich an. Ich war total aufgelöst und rief die irgendwie die Polizei an. Er behauptete dann später, ich hätte ihn ausgebremst, was aber so nicht stimmt. Nun wollte ich eine Anzeige machen wegen Nötigung , dies wurde mir vom zuständigen Beamten untersagt mit der Begründung ich hätte keinen Erfolg, da er keine Lichthupe gab ( hätte ich auch nicht sehen können, so dicht, wie der auffuhr). Er meinte, das wird für jeden eine Teilschuld, nun der Supergau der Unfallverursacher durfte aber eine Anzeige gegen mich machen, weil ich durch mein angebliches Bremsmanöver ihn ausgebremst hätte. Der Sachverhalt stimmte so aber nicht. Normalerweise ist es doch so, daß man jegliche Fahrmanöver einleiten darf um das Fahrzeug zu jeder Zeit unter Kontrolle zu haben, dazu zählt doch auch Geschwindigkeitsverringerung? Seh ich hier irgendwas nicht? Jedenfalls fühlte ich mich wie im falschen Film. Jedenfalls ist an meinem Auto ein Sachschaden von rund 3500 Euro entstanden. Zum Glück ist mir nichts weiter passiert. Nun wollte ich fragen, wie ist denn nun die tatsächliche Sachlage und was kann ich der Falschaussage des Unfallverursacher entgegensetzen? Ich habe leider noch (!) keine RSV.
    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jaqui,

      wenden Sie sich mit Ihrer Frage bitte an einen Rechtsanwalt. Dieser kann Ihnen Ihre offenen Fragen beantworten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  7. Abdi

    Guten Tag

    folgendes Problem ich bin jemanden gestern auf der Autobahn rauf gefahren.
    Mein Vordermann hat spät auf seinen Vordermann reagiert und hat so scharf gebremst dass ich trotz gutem Abestand keine Chance trotz Gefahrbremsung, Meine Geschwindkeit war in etwas 60-75 Km/h. Es fand jedoch einen Abstandsmessung von Beamten statt. Die haben mich mündlich verwarnt hätte, aber hätte 35 Euro gemacht. Die Beamten meinten aber die Messung sei nicht verwertetbar.
    Hab nur noch einen Monat Probezeit, hab ich noch was zu befürchten bin verwirrt !

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Abdi,

      was genau jetzt noch auf Sie zukommt, können wir Ihnen nicht beantworten. Fragen Sie gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde nach.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  8. Toni F.

    Hallo,

    ich bin neulich (05.02) in eine Abstandsmessung gefahren heute kam der Bescheid. 139km/h und 31 Meter Abstand, in der Tat zu wenig. Blöderweise wurde am 12.02 an selber Stelle wieder eine Messung durchgeführt. Ich habe mehr Abstand gehalten (ob es ausgereicht hat bin ich mir nicht sicher, die Anlage hat keinen offensichtlichen Blitz). Nun die Frage was kommt auf mich zu falls der Abstand wieder nicht gereicht hat? Kann es zu einem Führerscheinentzug kommen?

    Viele Grüße

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Toni,

      das kommt ganz darauf an, um wie viel Meter Sie den vorgeschriebenen Abstand unterschritten haben und wie schnell Sie gefahren sind. Ein Bußgeld droht Ihnen in jedem Fall. Punkte in Flensburg oder ein vorübergehendes Fahrverbot können unter Umständen auch hinzukommen, aber warten Sie doch am besten erst einmal ab, ob Sie den Abstand nicht doch ordnungsgemäß eingehalten haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  9. Dominique

    Bin gestern in einem Unfall auf einer Einfahrtschneise von der B45 auf die A3 verwickelt worden. Im Bereich war eine Baustelle und daher Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h.
    Ca. 5-10 Sek. vorm Unfall habe ich mich in die Schneise eingefädelt. Dann auf einmal bremst Das Auto vorne (mit kleinem Anhänger). Zuerst denke ich: „vielleicht hat sich der Fahrer genötigt gefühlt und will mir dadurch zeigen, dass er davon verstimmt ist…“ Bis ich merke, dass er eigentlich eine Vollbremsung durchzieht. Dann mache ich auch eine Vollbremsung. Allerdings rutsche ich ein wenig. ABS scheint, nicht zu greifen. Mir fehlen ca. 50 – 100 cm Platz, um einen Unfall zu verhindern. Ich lande in den Anhänger. Das Auto hinter mir schafft es noch, zum Stillstand zu kommen, ohne mein Auto zu berühren. Aber unmittelbar danach fährt ein viertes Auto in das dritte ein und schiebt es gegen mein Auto.
    Fahrerin, die vollgebremst hatte, kommt raus, sichtlich schockiert, dass sie einen solchen GAU verursacht hat. Ich frage irritiert: „Was ist passiert? Sie kann nur: „Tut mir leid!“ erwidern. Ihr Beifahrer kommt auch raus und entschuldigt sich, sichtlich auch schockiert, was seine Frau da verursacht hat. Dann fängt die Vollbremsungs-Fahrerin an, zu weinen. Meine Beifahrerin und Freundin läuft dahin und tröstet die Beiden. Sie erzählen ihr, dass sie nicht aus der Region sind und sich hier nicht auskennen. Sie haben ihren Weg gesucht. Fahrerin hat auf dem Navi geschaut und drauf getippt, als sie die Vollbremsung gezogen hat. Ich denke, sie war sich nicht mehr sicher, ob sie auf die Einfahrtschneise fahren soll, oder doch schnell raus in die linke Spur und weiter gerade.
    Das haben sie allerdings nur uns, der Polizei leider nicht, erzählt.
    Es war das Auto meiner Freundin und sie hat nur Teilkasko. Der Kühler ist kaputt sowie die Motorhaube. Die Fahrertür war schwer aufzumachen.
    Vom Fahrer hinter mir wurde der Polizei erzählt, ich hätte mich gefährlich in die Lücke gedrängt. Ich persönlich empfand es überhaupt nicht so. Ich war ganz locker am Reden mit meiner Freundin und habe zu keiner Zeit das Gefühl gehabt, dass ich ein zu enges Manöver durchführe. Das nächste Auto vor dem Anhänger-Fahrer war ca. 100m weiter vorne. Aus dem kam also keine Gefahr.
    Die Polizei sagte mir, das Auto hinter uns kam aber zum Stillstand. Das heißt offensichtlich, dass ich nicht zu nah war. Also da fällt dieses Argument aus. Aber Die Fahrerin hat vom Navi und Wegsuchen der Polizei gar nichts gesagt.
    Ich denke ich hatte zum Zeitpunkt der Vollbremsung vielleicht 12-20m Abstand zum vorigen Auto (bei 80 km/h), was zwar ein zu geringer Abstand ist, aber gerade am So. Abend auf einer viel befahrenen Einfahrtschneise im Baustellenbereich gar nicht unnormal ist. Zugegebener Weise solange niemanden etwas tut, was ohne Sinn und Verstand ist. Da habe ich was gelernt.
    Allerdings ist nun die Frage, ob ich aufgrund des zu geringen Abstands von etwa 2/10 der Geschwindigkeit (etwa 16m) Punkte bzw. Geldstrafe erwarten kann, und vor allem, wer wird dafür schuldig besprochen.

    Polizei meinte es kommt wahrscheinlich zu einer Anhörung. Er sagte aufgrund meiner Erzählung, dass wahrscheinlich dem ersten Fahrzeug 70% Schuld zugesprochen wird, weil das offensichtlich ein gefährliches, unbegründetes Fahrverhalten war. Mein Auto und das vierte Auto müssten sich wahrscheinlich die 30% restlichen aufteilen.

    Kann in einem solchen Fall die Vollbremsung-Fahrerin zu 100% schuld gesprochen werden, oder ist es eher unrealistisch?
    Kann das sein, dass wir unser Auto komplett auf unsere Kosten reparieren müssen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dominique,

      wenden Sie sich in Ihrem Fall an einen Anwalt, um den Sachverhalt zu klären. Wir können Ihnen keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  10. Olyver

    Hello. Ich habe gefahren 14.01.2016 in der autobahn a6 MA richtung hockenheim mit 96 km/h und abstand 4/10 und the fahrer vorne hat schnell bremse gemacht wegen hat in eine brucke gesehen eine man mit camera(diese neue blitz – polizei) und meine fragen was passieren weiter?posibil verloren meine fuhrechein? Fahrverbot?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Olyver,

      ab einer Geschwindigkeit von 80 km/h und einem Abstand von weniger als 4/10 des halben Tachowertes kommt ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg auf Sie zu.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  11. Martina

    Hallo,
    ich wurde gestern von der Zivilpollizei auf der Autobahn verfolgt und diese haben mich heraus gezogen. Sie meinten, dass ich zu wenig Abstand zu meinem Vordermann hatte. Die beiden haben mir allerdings nicht gesagt, wie schnell ich war und auch nicht wie viel Abstand ich hatte. Nur die Bemerkung „Machen Sie sich mal auf einen Monat Fahrverbot bereit“. Jetzt meine Frage, darf die Polizei das?

    LG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Martina,

      es kommt ganz darauf an. Unter Umständen hat die Polizei eine Videoaufnahme von dem Vergehen als Beweismittel. Aber das brauchen sie auch nicht in jedem Fall, wenn ganz offensichtlich eine Nötigung vorlag.
      Es ist ratsam, zunächst einmal den Bußgeldbescheid abzuwarten. Darin steht genau beschrieben, welches Vergehen Ihnen zur Last gelegt wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. Simon

    Hallo Bussgeld-Team,
    ich wurde innerhalb eines Tages auf zwei verschiedenen Autobahnen mit zu wenig Abstand gemessen 1x 5/10 des halben Tachwertes und 1x 4/10 des halben Tachowertes zu viel, beide Male waren die Geschwindigkeiten über 130 km/h. Wie kann oder muss ich hier jetzt vorgehen, Einspruch einlegen, was kommt im schlimmsten Fall auf mich zu, werden die beiden Verstöße addiert, weil die Zeitabstände nah beieinander liegen, und somit Fahrverbot zur Folge? laut Bussgeldkatalog wäre es jeweils 1 Punkt pro Verstoß + Geldstrafe, aber ist das Fahrverbot die resultierende Folge daraus? oder komme ich ohne Fahrverbot „glimpflich“ davon?
    Danke im Voraus für die Antwort

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Simon,

      in der Regel gelten bei Abstandsverstößen keine Wiederholungstäterregelungen. Bei Feststellung von besonderer Beharrlichkeit kann jedoch dennoch ein Fahrverbot drohen.

      Eine Zusammenlegung der beiden Taten ist in den meisten Fällen nur dann möglich, wenn sie innerhalb kürzerer Zeit und auf ein und derselben Strecke begangen wurden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  13. Sonja

    Hallo,
    wurde auf zwei Bundesstraßen innerhalb 2 Wochen 2x Abstand geblitzt.
    Freigegeben 100km/h, gefahrene jeweils unter 80km/h (hinter LKW). Abstand wohl unter 1/10.
    Mit was muss ich rechnen?
    Habe seit 17 Jahren den Führerschein und war sonst noch nichts größeres außer mal Geschwindigkeit (auch schon ca. 2 Jahre her).

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sonja,

      bei weniger als 80 km/h sind für die Unterschreitung der Sicherheitsabstände in der Regel Verwarngelder zwischen 20 und 30 Euro vorgesehen – je nach Gefährdungslage.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. Andi

    Hallo,
    bin im November auf der Autobahn bei Tempo 113 km/h mit einem Abstand von 10 Metern erwischt worden, also weniger 2/10 des halben Tachowertes.
    Das Bußgeld wurde auf 480 Euro festgesetzt. Im Bußgeldkatalog find ich hierzu aber nur 240 Euro.
    Warum wurde das Bußgeld verdoppelt?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Andi,

      es könnte passieren, dass Sie schon mehrere Delikte vorzuweisen haben und die Härte der Tat bzw. Beharrlichkeit gewertet wurde. Dies könnten Optionen sein. Um sicher zu gehen, können Sie sich aber für genaue Informationen, welche Sie persönlich betreffen, an die Behörde wenden, welche Ihnen de ´n Bußgeldbescheid ausgestellt hat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  15. Franz

    Hey,
    Mir ist im Grunde das selbe wie Chris passiert !
    Bin mit angezeigter 60 “ gefahren 58 nach Abzug 55km/h “ in einer 50er Zone in eine Abstandsmessung geraten jedoch auserorts!
    Angenommen ich habe eine ebenso kleinen Abstand gehabt mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen !

    Befinde mich verlängerte probezeit.

    Habe nämlich gelesen auf ihrer Seite das es erst ab 80 km/h Auswirkungen auf die probezeit hat ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Franz,

      im Normalfall droht hier nur ein Bußgeld und der Verstoß hat keine Konsequenzen für die Probezeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  16. Chris

    Hallo,
    Eine Frage ?!
    Angenommen ich befinde mich in der verlängerten probezeit ( nach aufbauseminar ca 1 Jahr her )
    Und wurde vor kurzen bei einem abstandsvergehen erwischt ! ( bei erlaubten 50 km/h mit 60 km/h gefahren mit 1/10 des halben tacho wertes)

    Mit welchen Sanktionen habe ich denn zu rechen

    Danke im voraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Chris,

      bei einem enstprechenden Abstandsverstoß drohen in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 320 Euro, 2 Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot.

      Bei einem ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit kommt es zu einer kostenpflichtigen Verwarnung und der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Chris

        Und wenn ich einen Abstand von 3/10 gehabt hätte würde sich die Strafe dann ändern ?!

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Chris,

          da Sie mit weniger als 80 km/h unterwegs waren, droht hier lediglich ein Bußgeld von maximal 35 Euro. In Folge des Geschwindigkeitsverstoßes kann das Bußgeld jedoch noch ein wenig höher ausfallen. Wie hoch liegt im Ermessen der Behörden.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  17. Sascha

    Hallo,
    Ich bin ein wenig verwirrt.
    Ich habe in der Fahrschule (2006) gelernt, das man bei gefahrenen 100 kmh MINDESTENS 50 meter Abstand zum vorderen Fahrzeug einhalten MUSS.

    Jetzt auf eurer seite lese ich was von weniger als 5/10 des halben Tachowertes.
    Das klingt für mich so, als dürfte man auch näher als 50 meter auffahren.

    Ich hatte auf Motortalk gerade eine Diskussion mit jemanden, der meinte das bei 100 kmh der Mindestabstand 25 Meter wäre.
    Was ist denn nun richtig ?!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sascha,

      innerorts liegt der Sicherheitsabstand bei guten Sichtverhältnissen bei zirka 15 Metern bzw. drei Pkw-Längen. Außerorts gilt die Fausformel halber Tacho – also bei 100 km/h 50 Meter. Bei schlechten Sichtverhältnissen gilt es, den Sicherheitsabstand zu verdoppeln – also bei 100 km/h 100 Meter.

      Die Angaben zu weniger als fünf Zehnteln des halben Tachostands beschreibt den Tatbestand eines unterschrittenen Sicherheitsabstandes.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  18. Stefan h.

    Hallo liebes Bußgeld-Info Team, mir ist am Wochenende was ganz dummes passiert bzw ich habe mich bescheuert benommen. Ich war auf der Autobahn in Richtung Bremen und bin erst in der 130 Zone 157 gefahren dann bin ich zu dicht aufgefahren, es geschah alles auf einer zwei spurigen Autobahn und als es drei spurig wurde habe ich auf 187 beschleunigt obwohl 100 erlaubt war jetzt ist das Problem ich würde von der Autobahnpolizei angehalten die mich die ganze Zeit verfolgt haben und alles auf Videos hatten… Und ich bin in der Probezeit jetzt habe ich Angst das ich mein Führerschein ganz weggeben muss und dann mit einem Jahr Speere rechnen muss… Ich habe zuvor noch nie ein Blitzer oder so bekommen also noch nie zu schnell oder falsch parken oder sonstiges gemacht das war dass erste mal… Womit muss ich wirklich rechnen ??

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Stefan,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h führt zur Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und zur verpflichtenden Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  19. Holger

    Hallo,

    ich habe aufgrund eines Abstandsverstoßes auf der Autobahn vor ca. 5 Monaten 1 Punkt bekommen.
    Vor einigen Tagen habe ich nun in Gedanken beim Herausbeschleunigen aus einer Baustelle den Abstand wohl nicht eingehalten und die Kameras zu spät gesehen. Ok, mein Fehler. Bescheid ist noch keiner gekommen.
    Ein Arbeitskollege hat mir nun gesagt, dass, wenn man innerhalb von 6 Monaten wegen des gleichen Verstoßes einen weiteren Punkt bekommt automatisch die Fahrerlaubnis für 1 Monat eingezogen wird.
    Ist das korrekt?

    Danke und Gruß

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Holger,
      Wiederholungstäter ist nur, wer in einer bestimmten Zeit Geschwindigkeits-, Alkohol- oder Drogenverstöße im Straßenverkehr begeht. Für Abstandsverstöße gilt dies nicht.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  20. Alex

    Hallo liebes Bußgeld-info Team. Lohnt es sich bei einem erhaltenen Anhörungsbogen einen Anwalt einzuschalten ?
    Mich erwarten 180€ und 1 Punkt. Danke für eine schnelle Info.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Alex,
      Sie können sich für eine fachliche Beratung immer an einen Anwalt wenden. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, können wir nicht beantworten.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. Tim

    Hallo,

    Ich habe bei Tempo 140kmh einen Abstand von 17 m gehabt , was 1/3 des halben Tachowertes ist. Ich befinde mich in der Probezeit und habe schon eine Probezeit Verlängerung aufgrund einer trunkenheitsfahrt. Mit was , zusätzlich zu 2 Punkten- 1 Monat Fahrverbot- Bußgeld, muss ich rechnen ? Kann mir der Führerschein länger entzogen werden oder eine mpu angeordnet werden ?
    Danke im Voraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tim,

      bei einem Abstandsvergehen handelt es sich um einen A-Verstoß. Ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit wird neben den Sanktionen für das Vergehen mit einer kostenpflichtigen Verwarnung bestraft sowie mit der Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Ein weiterer A-Verstoß würde den Fahrerlaubnisentzug bedeuten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. Stefanie S.

    Die A 72 ist zwischen Stollberg und Chemnitz sehr stark befahren, rechts ein LKW am anderen, Links ein PKW am anderen.

    Hinter mir auf der linken Fahrbahn fuhr bei Tempo 130 km/h ein silberner Opel aus Bautzen mit vermutlich nur 0,5 Meter Sicherheitsabstand.
    Ich konnte im Rückspiegel schon nicht mehr die Motorhaube sehen.

    Es ging Berg runter und ich wurde schneller, also betätigte ich leicht die Bremse.

    Als zwischen zwei Lastern eine ausreichend große Lücke war, fuhr ich auf die rechte Fahrspur.
    Der silberne Opel setzte sich unmittelbar vor mich und bremste auf null ab.
    Wir kamen beide auf dem Standstreifen ohne Sachschaden zum Stehen. Auch der LKW hinter mir musste eine Notbremsung einlegen. Er kam neben mir zum stehen. Hätte ich mein Auto nicht auf den Standstreifen gelenkt, hätte mich der LKW überrollt.

    Ich hatte Panik. Ich fuhr wieder auf. Der silberne Opel verfolgte mich. Als ich mich wieder vor demselben LKW auf die rechte Fahrspur setzte, wiederholte er die Aktion ein zweites Mal.

    Mir war so schlecht. Ich habe vor Angst im Auto geschrien.

    Ich merke mir nur das Kennzeichen des LKW. Ich schrieb die Firma an. Man teilte mir mit, der LKW-Fahrer hat alles beobachtet. Die Firma teilte mir mit, dass es ein Fahrer mit Bautzener KZ war.

    1. Lohnt sich eine Anzeige bei der Polizei?
    2. Wie verhält man sich, wenn einem jemand bei 130 km/h so stark auffährt und man keine Möglichkeit hat von links auf die rechte Fahrbahn zu wechseln?
    3. Wie verhält man sich wenn der Fahrer einen auf null auf der Autobahn ausbremst? Sollte man stehen bleiben?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Stefanie,

      Sie sollten sich von solchen sogenannten „Dränglern“ nicht verunsichern lassen, bleiben Sie ruhig, schauen Sie nach vorn und konzentrieren Sie sich weiterhin auf die Straße. Sie sollten auch in gar keinem Fall beschleunigen und sich von Ihrem Hintermann nötigen lassen, schneller zu fahren oder damit andere Verkehrsteilnehmer gefährden, weil Sie schnell die Spur wechseln.

      Bremst ein Vordermann stark ab, dann müssen Sie natürlich auch schnell reagieren und abbremsen, damit es zu keinem Auffahrunfall kommt.

      Ob sich eine Anzeige lohnt, sollten Sie bei der Polizei erfragen, zum Beispiel könnten Sie dafür beim Bürgertelefon anrufen. Um einen Drängler anzuzeigen, sollte man sich in jedem Fall das Kennzeichen desjenigen merken. Von Vorteil ist es dann auch, das Geschlecht, die Haarfarbe und das ungefähre Alter bei der Polizei benennen zu können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Peter

        Eine Anzeige in diesem Fall lohnt auf JEDEN Fall, den Sie haben ja auch einen Zeugen des gesamten Vorgangs (den LKW Fahrer)! Mir ist das gleiche auch schon passiert, nicht auf der Autobahn, sondern auf dem Mittleren Ring in München. Der Fahrer bekam ein halb-jähriges Fahrverbot!
        Geschah ihm Recht!

    2. Florian

      Ich denke aus Gründen, die Ihnen sicherlich aus dem Geschichtsunterricht bekannt sein sollten, sollten Sie für das Wort „Kennzeichen“ die Abkürzung „KZ“ vermeiden. Das ist nur ein gut gemeinter Rat und soll Missverständnisse vermeiden.

  23. Ulla

    Frage: am 15,05,2015 ist meine Probezeit abgelaufen,an diesem Tag habe ich den Abstand zum Vordermann mit weniger als 4/10 nicht eingehalten.Wie wird das berechnet?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ulla,

      ob dieses Vergehen zu einer Verlängerung der Probezeit führt, ist von der Geschwindigkeit abhängig, mit der Sie gefahren sind. Benutzen Sie am besten unseren Bußgeldrechner, um dies nochmal zu prüfen. Bei einer angenommenen Geschwindigkeit von 100 km/h müssen Sie damit rechnen, dass die Probezeit verlängert wird und Sie ein Aufbauseminar besuchen müssen – maßgeblich ist, dass Sie an dem Tag, an dem der Verstoß begangen wurde, noch in der Probezeit waren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  24. Peter P.

    Hallo,
    wenn ich in der Stadt mit 50 km/h fahre und einen Abstand von 3-5 Metern zu meinem Vordermann habe, hat dies dann Auswirkungen auf meine Probezeit?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Peter,

      diese Abstand ist nicht groß genug. Sie sollten bei dieser Geschwindigkeit etwa 25 Meter Abstand zum Vordermann halten. Auf Ihre Probezeit hat dieses Vergehen jedoch noch keinen Einfluss, es fällt jedoch ein Verwarngeld an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      1. Peter P.

        Vielen Dank für Ihre Antwort. Darf der Abstand innerorts auch mal weniger als 1 Meter betragen bei einer Geschwindigkeit von 20-30 km/h oder hat dies Auswirkungen auf meine Probezeit?

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Peter,

          aus Sicherheitsgründen sollte der Abstand weitaus größer als nur 1 Meter sein. Hier wäre ein rechtzeitiges Abbremsen nicht mehr möglich und ein Auffahrunfall wahrscheinlich.

          Ihr Bußgeld-Info Team

        2. Klaus M.

          Wer solche Fragen stellt sollte gar keinen Führerschein haben…

          1. Beate

            Richtig!

  25. Walter H.

    Ich hätte da eine frage ; und zwar bin ich gerade dabei meinen Führerschein zu machen und so hoffe ich doch diesen auch zu bestehen .
    Jetzt meine Frage und zwar was sind die wichtigsten sachen auf die ich als neuling aufpassen MUSS ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Walter,

      eine vorsichtige und rücksichtsvolle Fahrweise sind notwendig, um im Straßenverkehr verantwortungsvoll unterwegs zu sein. Dazu gehört genug Fahrpraxis, die Sie in den Fahrstunden einüben. Ansonsten sollten Sie die StVO ausführlich studieren, um die Verkehrsregeln zu lernen. Weitere Auskunft gibt Ihnen auch gerne Ihr Fahrlehrer, der Sie bei dem Erwerb Ihres Führerscheins unterstützt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  26. Mario

    hallo,mich hat nun ein pkw Fahrer angezeigt,weil ich ihm einen stinkefinger gezeigt habe.erst drängeln auf der autobahn,weil er nicht überholen kann und kurze zeit später ca 70 meter vor mir einscherren und eine vollpremsung machen.der vorgang war so.bin auf der a13 gefahren in eine baustelle wo 60kmh nur erlaubt waren.da das schild überholverbot und versetzt fahren da stand musste ich zu erst auf der linken spur bleiben.der andere pkw kam etwas schneller angefahren und wollte überholen.da ich aber meine 60 kmh gefahren binfuhr er auf die rechte spur.ich nam an das er rechts überholen wollte.nachdem die rechte spur frei war reite ich mich rechts ein und der andere fahrer überholte mich mit hupen und fuhr sehr knapp vor mein fahrzeug und machte eine vollpremsung .es ist aber kein schaden entstanden.so kam es das ich im den stinkefinger zeigte .ich weis das es ein fehler war.was kann ich jetzt tun bzw was kommt auf mich zu wegen dem stinkefinger.
    mit besten grüßen mario

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Mario,

      es kann aufgrund der Beleidigung zu einem Gerichtsverfahren kommen. Möglicherweise müssen Sie eine Geldstrafe deswegen bezahlen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  27. Andreas

    Liebes Bußgeld-Info Team,
    muss man mit einem Fahrverbot rechnen, wenn man kurz nach Beendigung eines 1-monatigen Fahrtverbots wegen mangelnden Sicherheitsabstandes erneut wg. mangelnden Sicherheitsabstandes (ja, so doof kann man sein…) – 25m Abstand bei 126km auf einer BAB – erwischt wurde? Spielt die „Wiederholungstat“ eine Rolle oder gilt der „normale“ Bußgeldkatalog? Herzlichen Dank für die Beantwortung. Mit besten Grüßen, Andreas

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Andreas,

      gehen die Behörden von Vorsatz oder Beharrlichkeit aus, ist dies tatsächlich möglich; jedoch sind die Behörden nicht verpflichtet, und es könnte auch sein, dass Sie kein Fahrverbot erhalten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  28. Fritz Hildebrand

    Ich bin davon überzeugt, dass der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Sicherheitsabstand „halber Tachowert“ Auffahrunfälle nicht verhindert. Egal mit welcher Geschwindigkeit gefahren wird, man hat beim halben Tachoabstand nur 1,8 Sekunden Zeit zu reagieren. Davon geht die Schrecksekunde noch ab, und es bleiben dem Kraftfahrer nur noch 0,8 Sekunden Zeit, den Unfall abzuwenden. Das schafft kein durchschnittlicher Kraftfahrer.- Aus diesem Grunde fahre ich seit Jahren immer mindestens 4 Sekunden hinter meinem Vordermann. Markierungen auf der Fahrbahn oder daneben gibt es zur Genüge, um im Sekundentakt bis 4 zu zählen.

    1. Paul S.

      2Sekunden reichen aus. Die Schrecksekunde ist ja nicht die Zeit, die der Fahrer benötigt um aufzuwachen und dann zu reagieren, sondern die Zeit nach der er anfängt zu bremsen. Wer das in 1.8 Sekunden nicht schafft sollte zur eigenen und zur Sicherheit der Anderen nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.

  29. Franziska

    Hallo,

    gibt es auch Abstandsmessgeräte, die aussehen, wie kleine Lautsprecher/Verstärker und drei kleine orange Lichter haben? Habe ich heute am Straßenrand gesehen und mich gewundert, was das war.

    Mit freundlichen Grüßen
    Franziska

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Franziska,

      möglicherweise war dies eine Lichtschranke; mit dieser werden aber zumeist Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  30. Martin

    Hallo,
    wie viel muss man zahlen und wie viel Punkte bekommt man, wenn man hinter jemanden hupt (drängelt), dass er schneller fahren soll, weil er in der verkehrsberuhigten Zone schrittgeschwindigkeit fährt?

    Und wie ist der einzuhaltene Mindestabstand in verkehrsbruhigten Zonen?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Martin,

      unter Umständen kann es als „Nötigung“ gewertet werden, wenn Sie dicht hinter jemandem fahren und dabei hupen. Das kann sogar eine Straftat sein.
      in einer verkehrsberuhigten Zone gelten keine besonderen Regeln zum Mindestabstand. Da hier ohnehin langsam gefahren werden soll, muss der Abstand nicht außergewöhnlich lang sein.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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