Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Abstand 2024, der die Bußgelder und weitere Sanktionen bei Unterschreitung des Abstands sowie unzulässigem Bremsen definiert.
Bußgeldtabelle über Abstandsverstöße
Weitere Abstandsverstöße
Aktueller Bußgeldrechner zum Abstandsverstoß
FAQ: Abstand
Innerorts sollte der Abstand zwischen Fahrzeugen 15 Meter oder 3 Fahrzeuglängen betragen. Außerorts sollten Sie den „halben Tachowert“ Abstand halten. Fahren Sie z. B. 100 km/h, müssen Sie 50 Meter Abstand zum Vorausfahrenden einhalten. Als Orientierung können Sie die Leitpfosten nutzen, die im Abstand von 50 Metern aufgestellt werden.
Der Abstand zu Radfahrern muss mindestens 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts betragen.
Auf der Autobahn gilt ebenfalls die Regel: Abstand = halber Tachowert. Bei gefahrenen 130 km/h sollten Sie daher mindestens 65 Meter Abstand zum Vordermann halten.
Eine Abstandsunterschreitung kann laut Bußgeldkatalog unter Umständen auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote nach sich ziehen. Eine Übersicht der konkreten Sanktionen liefert diese Tabelle.
Spezielles zum Thema Abstand und Abstandsverstöße
Inhaltsverzeichnis
Video: Wie viel Abstand ist notwendig?
Einhaltung des Mindestabstandes: Das sollten Sie wissen!
Die Einhaltung des Sicherheitsabstandes mag für einige Fahrer eine Banalität sein, allerdings kann auch ein Verstoß gegen die Einhaltung des Sicherheitsabstands gefährlich werden. Häufig kommt es zu Auffahrunfällen, wenn plötzlich das vorausfahrende Fahrzeug seine Geschwindigkeit reduziert. Bei unzureichendem Sicherheitsabstand ist dann der vorhandene Bremsweg zu kurz, um ggf. noch anhalten zu können. Weiterhin muss auch die sogenannte Schrecksekunde in Betracht gezogen werden, denn durch sie geht wichtige Reaktionszeit verloren.
Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften
Der einzuhaltende Sicherheitsabstand richtet sich nach der jeweils gefahrenen Geschwindigkeit. Man muss den Tachowert des Fahrzeuges halbieren (5/10) und erhält so den Abstand, der eingehalten werden muss. Ein halber Tacho bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h wären demnach 50 Meter. Als Anhaltspunkt kann man die Leitpfosten auf Autobahnen nutzen, denn sie sind meist in dieser Distanz aufgestellt. Bei schlechten Wetterverhältnissen oder beeinträchtigter Sicht sollte man den Abstand zum nächsten Auto auf das Doppelte ausdehnen.
Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nicht nur nach der Distanz zum Vordermann, sondern auch nach dem absoluten Wert der gefahrenen Geschwindigkeit. Bei mehr als 100 km/h kann das Bußgeld bei einem Abstandsverstoß bis zu 320 Euro betragen und bei mehr als 130 km/h und gleichzeitig sehr niedriger Entfernung zum Vordermann kann es auf bis zu 400 Euro ansteigen.
Sicherheitsabstand innerhalb geschlossener Ortschaften
Vor allem innerorts ist ein zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Pkw eine häufige Ursache für Unfälle, da es öfter zu abrupten Bremsmanövern kommt. Jedoch enden diese selten schwer oder tödlich. Der vorgeschriebene Mindestabstand zum vorausfahrenden Auto beträgt hier die Strecke, die in einer Sekunde gefahren wird. Das wären bei 50 km/h also 15 Meter.
Mindestabstand von Lkw
Da der Bremsweg von Lkw durch deren höheres Gewicht ein größerer als bei Autos ist, sind hier gesonderte Bestimmungen bezüglich des Sicherheitsabstandes zu beachten.
Der Mindestabstand von Fahrzeugen mit über 3,5 Tonnen zum Vordermann muss, auch beim Überholen, schon bei 50 km/h mindestens 50 Meter betragen. Beachtet man diese Regel nicht, drohen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Bei der Anpassung der Geschwindigkeit, die in diesem Fall höchstens 80 km/h betragen darf, und der Wahl des Abstands sollte man immer die Witterungsverhältnisse mit einbeziehen, da sich der Bremsweg beispielsweise bei Nässe verlängert. Außerdem sollte sich der Fahrer über das Gewicht seiner Ladung und die Auswirkung auf den Bremsweg bewusst sein, da der Bremsweg sich proportional zur Höhe des Gewichtes vergrößert.
Sicherheitsabstand in der Probezeit nicht eingehalten: Das sind die Folgen!
Autofahrer in der Probezeit sollten besonders auf die Einhaltung eines ausreichenden Abstandes vor allem bei über 80 km/h achten, da es sich ansonsten um einen Verstoß der Kategorie A handelt und ihnen eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar drohen. Diese verkehrserzieherischen Maßnahmen gelten zusätzlich zu den anderen Sanktionen gemäß Tatbestandskatalog wie Punkte in Flensburg oder ein Bußgeld, wenn der Abstand unterschritten wurde.
Abruptes Bremsen des Vordermanns – Achten Sie auf Ihren Abstand
Unter Umständen ist es nötig, eine Gefahrenbremsung einzuleiten. Läuft z. B. Wild vor Ihr Auto, sollten Sie stark bremsen (nicht ausweichen!). Es ist daher wichtig, dass Sie immer ausreichend Abstand zu Ihrem Vordermann einhalten, um keinen Auffahrunfall zu riskieren. Bei einem Auffahrunfall ist in der Regel davon auszugehen, dass der Auffahrende die Schuld trägt. Allerdings muss dies nicht immer der Fall sein, da möglicherweise der Vorausfahrende ohne ersichtlichen Grund gebremst hat und sich so selbst schuldig macht.
Abruptes Bremsen ist übrigens nur dann erlaubt, wenn die Gesundheit einer Person oder besondere Sachwerte in Gefahr sind.
Mindestabstand zu Radfahrern, Bussen, LKW
Überholen Sie als Autofahrer einen Radfahrer, können diese schnell in eine Gefahrensituation kommen. Zum Beispiel kann eine unvorhergesehene Handlungen des Radfahrers leicht zu einer Kollision führen. Die Größe des seitlichen Abstands sollte also großzügig gewählt werden. Die StVO schreibt:
- innerorts einen seitlichen Abstand von mindestens 1,5 Metern und
- außerorts wenigstens 2 Meter vor,
wenn Sie einen Radfahrer überholen wollen. Gleiches gilt für das Vorbeifahren oder Überholen von Fußgängern oder E-Scooter-Fahrern. Diese Regel greift nicht, wenn ein Radfahrer an wartenden Kfz an einer Kreuzung heranfährt und diese auf der rechten Seite überholt.
Wollen Sie an anderen Kraftfahrzeugen vorbeifahren oder diese überholen, sollten Sie einen Abstand von mindestens:
- 1,5 Metern zu Motorradfahrern
- 1 Metern zu PKW und LKW sowie
- 2 Metern zu Bussen wahren.
Achtung: Bei schlechten Wetter- oder Straßenverhältnissen sollten Sie Ihren Abstand erhöhen!
Während des Bremsvorgangs muss jedoch immer sichergestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht durch die Handlung gefährdet werden.
Ob abruptes Bremsen auch erlaubt ist, wenn Tiere auf der Fahrbahn auftauchen, ist vom Einzelfall abhängig. Liegt kein triftiger Grund fürs Bremsen vor, kann ebenso wie für das Nichteinhalten des Abstandes, ein Bußgeld drohen.
Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes erhalten: Einspruch einlegen?
Allerdings droht nicht immer zwangsläufig auch ein Bußgeld, wenn der Abstand unterschritten wurde. Denn sanktionieren lässt sich ein solcher Verstoß nur mit entsprechenden Beweisen. Dabei können den Beamten der Polizei bei einer Messung des vorgeschriebenen Mindestabstands ggf. Fehler unterlaufen, sodass das Messergebnis nicht verwendet werden darf.
War die Abstandskontrolle möglicherweise fehlerhaft und/oder drohen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot, dann kann es sich daher unter Umständen lohnen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Ob sich ein solches Vorgehen in Ihren Fall lohnt und somit erfolgsversprechend ist, sollten Sie unter Umständen im Vorfeld mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.
Hallo,
der Bußgeldrechner stimmt nicht.
Eingabe: 160km/h , <2/10 Abstand, Ergebnis u.a. 320€
Laut der – soweit korrekten – Liste darüber sind es aber 'nur' 240€.
Hallo Martin,
da es sich um eine Geschwindigkeit über 130 km/h handelt, ist die Angabe des Rechners korrekt. Diesen Wert können Sie auch der obigen Tabelle entnehmen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
mir ist da was nicht klar, konnte da auch nichts im Internet rausfinden..
Habe den erforderlichen Abstand auf der Autobahn nicht eingehalten, 4/10 des halben Tachowertes steht im Brief (98km/h gefahren, 17m Abstand gehabt).
So nun zu mir..
1.Fall: wurde in der Probezeit mal geblitzt (2 Jahre Verlängerung + Aufbauseminar, 1 Punkt)
2.Fall: kurz bevor die Probezeit ablief wieder geblitzt (1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte)
3.Fall: Abstand missachtet (siehe oben)
Nun zu meiner Frage: Was kommt nun auf mich zu? Muss ich mit endgültigem Führerscheinentzug rechnen, oder bleibt es dabei, dass ich ein Punkt bekomme und 100€ Bußgeld?
Dazu muss ich noch sagen, dass der 1. Fall vor 2 Jahre war und der 2. Fall vor kurzem war (Fahrverbot hatte ich Mitte Dezember – Mitte Januar)
Ich bitte um eine ausführliche Antwort, denn mich plagt die Unwissenheit..
Hallo Rocky,
hierbei könnte es sich um eine beharrliche Pflichtverletzung handeln, sodass Sie dem Gesetz nach als Wiederholungstäter gelten könnten. Um sicher zu gehen, sollten Sie einen Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht befragen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo… ich habe innerhalb einer Woche 2x den Abstand nicht eingehalten und habe 180€ und ein Punkt jeweils bekommen…. bin ich Wiederholungstäter? und bekomme Fahrverbot? Das wäre fatal da ich einen neuen Job habe und auf mein Auto angewiesen bin. Bitte um Antwort
Hallo,
auf dieser Seite können Sie sich über das Thema Wiederholungstäter informieren: https://www.bussgeld-info.de/wiederholungstaeter/
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
im Okt 2015 wurde ich wegen zu dichtem Auffahren zu 160€ Geldstrafe, 2 Punkten u. 1 Monat Fahrverbot verurteilt.
Jetzt hat es mich wieder erwischt, 127 kmh, 27 Meter Abstand zum Vordermann. Im Anhörungsbogen steht, auf mich kommen 75€ Bußgeld und 1 Punkt zu.
Nachdem ich Wiederholungstäter bin, könnte auch ein Fahrverbot auf mich zu kommen. Ist das richtig, obwohl das letzte Vergehen schon mehr als 12 Monate her ist?
Danke für ihre Mühe.
Dieter
Hallo Dieter,
normalerweise greift die Regelung für Wiederholungstäter bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkohol am Steuer. Hier können Sie sich über das Thema „Wiederholungstäter“ informieren: https://www.bussgeld-info.de/wiederholungstaeter/
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo Community,
folgendes ist mir die Woche passiert:
Auf der A2 Richtung Dortmund habe ich auf der mittleren Spur beschleunigt. 130er Zone endet und es besteht keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Vor mir fuhr ein Opel in etwa 60 Entfernung.
Links hinter mir beschleunigte relativ zügig ein BMW.
Etwa 700m später kam die besagte Brücke zum vorschein.
Der BMW überholte mich zügig auf der linken Spur, so blinkte ich um hinter ihm dann ebenfalls den Opel zu überholen.
BMW als wir etwa 300m vor der Brücke angelangt sind bemerkte dieser einen weißen Transporter auf der Brücke (linke Fahrbahn eingereiht, Türen geöffnet) und war sich nun der BMW seiner erlaubten Geschwindigkeit nicht mehr sicher und bremste 4x !! ganz kurz. (Der BMW hat mich mehrmals schon vorher par km Unwissend?! etwas ausgebremst).
als ich nun ca. 200m hinter ihm war ging ich vom Gas und bremste ebenfalls unregelmäßig, dadurch verringte sich der Abstand.
Unter der Brücke war der Abstand auf schätzungsweise 20m. Wie der Bußkatalog aussieht ist mir bewusst.
Tempo war lt. Tacho 136 km/h.
Nun ist meine Frage: Normalerweise sind doch die Transporter nicht zu sehen oder? Oder hat dieser die Messung vorbereitet? Kameras waren vorerst keine zu sehen meines wissens.
Reicht eine einzelne Kamera im Transporter aus?!
LG und Danke schon mal.
Hallo,
auf der folgenden Seite können Sie sich über Abstandsmessung im Straßenverkehr informieren: https://www.bussgeld-info.de/abstandsmessung/
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo liebes Team
BAB, Tempolimit 120km/h, laut Bescheid bin ich 95km/h gefahren und hatte 16m Abstand (also der vorrausfahrende war nämlich ein Arbeitskollege der mich bei ankunft auf der Messer noch mit „gut das ich bei dem Blitzer noch bremsen konnte“ angesprochen hat. Beifahrer gab es in keinem der beiden PKW.
Ich behaupte nun also das Gegenteil zu den 2 im Protokoll genannten Zeugen und dem Videoband. Aus Erfahrung bei einem angeblichen Rotlichtverstoss lügt man selbst und seine Beifahrer sowieso immer, was die exekutive Behauptet ist die einzige Wahrheit…
Habe ich eine realistische Chance aus der Nummer herrauszukommen? Wenn ja wie sollte ich das am besten formulieren?
Dankeschön
Sorry, hier wurde die Frage am dem „kleinerals-Zeichen“zerschnitten…
Hallo liebes Team
BAB, Tempolimit 120km/h, laut Bescheid bin ich 95km/h gefahren und hatte 16m Abstand (also KLEINER 1/4 des halben Tachowertes). Weder ein Abbremsen noch das ausscheren des Vorrausfahrenden… wurden festgestellt.
Beweismittel Zeugen Abstandsmessung mit Videoaufzeichnung
Es geht um 100€ und 1 Punkt, kein FVB
Meine Standpunkt: Der Vorrausfahrende HAT ABER PLÖTZLICH SEHR STARK gebremst, so stark das auch ich unerwartet und ohne vorher ersichtlichen Grund von meinen bis zu der Stelle gefahrenen 120km/h auf die nun gemessenen 95km/h Bremsen musste – und dabei eben bis auf 16m an den vordermann heranngekommen bin. Das konnte ich mir alles recht gut merken weil wir von unserer Arbeitsstelle mit 2 PKW zu einer messe gefahren sind -> der vorrausfahrende war nämlich ein Arbeitskollege der mich bei ankunft auf der Messer noch mit „gut das ich bei dem Blitzer noch bremsen konnte“ angesprochen hat. Beifahrer gab es in keinem der beiden PKW.
Ich behaupte nun also das Gegenteil zu den 2 im Protokoll genannten Zeugen und dem Videoband. Aus Erfahrung bei einem angeblichen Rotlichtverstoss lügt man selbst und seine Beifahrer sowieso immer, was die exekutive Behauptet ist die einzige Wahrheit…
Habe ich eine realistische Chance aus der Nummer herrauszukommen? Wenn ja wie sollte ich das am besten formulieren?
Dankeschön
Hallo Chris,
wir dürfen keine Rechtsberatung geben. In Ihrem Fall könnte der Rat eines Anwalts für Verkehrsrecht hilfreich sein.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo.
Ich habe seid Oktober meinen Führerschein. Ich wurde einmal gemessen weil ich bei 129kmh nur 25 m Abstand gehalten habe. Jetzt hab ich angSt das ich bei einer anderen Fahrt nochmal gemessen wurde. Was droht mit für beides wenn es den zweiten Vorfall auch gibt? Und was gibt es für den ersten ?
Lg
Hallo Lisa,
welche Konsequenzen ein Abstandsverstoß hat, können Sie im Bußgeldkatalog auf dieser Seite nachlesen oder Sie nutzen den Bußgeldrechner unter dem Bußgeldkatalog. In der Probezeit gilt ein Abstandsverstoß in der Regel als A-Verstoß. Die Folgen eines A-Verstoßes sind die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich fahre in der Regel immer mit eingeschaltetem Automatic Distance Control ACC von VW, jetzt habe ich einen Verstoß bekommen bei dem ich bei Thempo 143km/h einen Abstand 3/10 nicht eingehalten habe. Wie wird so etwas geahndet?
Danke für die Auskunft.
Patrick
Hallo Patrick,
Sie stehen als Führer des Fahrzeugs immer noch in der Pflicht, einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten – unabhängig davon, ob Sie solch ein System nutzen oder nicht. Tun Sie das nicht, müssen Sie mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo liebes Bußgeld-Info Team,
ich bin vor 2 Tagen in solch eine Abstandsmessung rein gefahren. Ich war auf der rechten Spur und wollte eigentlich links überholen. ( Wie bei einem normalem Überholvorgang auch) Jedoch war dann eben ein PKW vor mir, der stark abgebremst hat, womit sich der Abstand zum vorderen PKW deutlich verringert hat. Jetzt hat dieser PKW auch noch die Warnblinkanlage angemacht, und es hat sich ein etwas schnellerer Stau gebildet. (PKW Reihe mit 70km/h + ) Ich nehme an ich hatte ca 90 auf dem Tacho. Kurze Zeit daraufhin als ich gemerkt habe das der PKW vor mir abbremst habe ich den Abstand natürlich so gut es geht wieder aufgebaut. Jetzt meine Frage , ich war sehr dicht auf dem vorderen PKW dran, nehme an es waren 5-10m zudem hatte ich eine Geschwindigkeit von 70-90km/h das kann ich leider nicht genau sagen, da alles so schnell ging. Ich bin noch in der Probezeit, mit was kann ich rechnen?
Hallo Enes,
bei weniger als 2/10 Abstand des Tachowertes sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 320 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot vor. Zudem bedeutet dies die Verlängerung der Probezeit sowie ein Aufbauseminar. In Ihrem speziellen Fall, kann es durchaus sinnvoll sein, das weitere Vorgehen mit einem Anwalt anzuwägen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo.
Heute bin ich ausserorts, 70ger Zone, den Berg hoch, jemanden (Van) vemutlich gerade so 2 Meter dicht ranngefahren. Er fuhr 50 und beschleunigte einfach nicht. ich beschleunigt aber, wollte die 70 erreichen. Dachte, der gibt sicher gleich Gas, als vergrößerte ich den Abstand nicht, wurde aber eben ausgebremst, da er nich beschleunigte. 3-5 Sekunden später, nachdem der Berg bestiegen war, gab er immernoch kein Gas, sondern wurde immer langsamer, dümpelte dann grundlos 1-2 Sekunden mit 30 km/h her. Mein Abstand erhöhte sich dabei immernoch nicht. Er blieb dann einfach mitten auf der Straße stehen. Ich stand hinter ihm, einmal Lichthupe + normale Hupe. Keine Reaktion. Ich überhohlte ihn dann einfach im stehen, sah wie er mir den Stinkefinger zeigte.
Nach dem Überholen hab ich ihm dann auch schön den Stinkefinger in den Rückspiegel gehalten.
Angenommen, er hat sich mein Kennzeichen notiert und zeigt mich in irgendeiner weise an, was könnte passieren?
Ich bin in der verlängerten Probezeit.
Hallo Ari,
sollte es zu einer Anzeige kommen, wären aufgrund Ihrer Schilderung folgende Verstöße möglich: Abstandsverstoß, Nötigung sowie Beleidigung.
Ihr Bussgeld-Info Team
Servus,
im August 2015 wurde ich auf der Autobahn mit zu geringen Abstand geblitzt.
Strafe 188,50 € Bußgeld, 2 Punkte und Fahrverbot
Daraufhin hin musste ich meinen Führerschein vom 24.12.2015 – 24.01.2016 für vier Wochen abgeben.
Jetzt im November 2016 wurde ich mit 124 Km/h ausserhalb der Ortschaft geblitzt.
Würde normal 70,– € kosten und einen Punkt.
Muss ich hier mit einer Wiederholungstat rechnen ? Fahrverbot ?
Die Vergehen waren ausserhalb von einem Jahr nur leider nicht der Führerscheinentzug.
Schon mal Danke für die Antwort.
Hallo Bernhard,
bei einer Wiederholungstat kann die Behörde ein Fahrverbot aussprechen, allerdings handelt es sich dabei in der Regel um das gleiche Vergehen. Also wenn Sie beispielsweise zweimal in einem Jahr mit mehr als 25 km/h zu viel unterwegs sind.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo ans Team. Ich bin jetzt 2x innerhalb von 2 Wochen geblitzt worden wegen zu geringem Abstand. Geschwindigkeiten waren 101 km/h und 102 km/h uns beide Male weniger als 4/10 vom Tachowert und ohne Gefärdung. Kann es sein das ich jetzt eine erhöhte Strafe bekomme? Also als Einzelvergehen läge ich ja bei 100€ + 1Punkt.
Danke schonmal für die Antwort
Hallo Sabrina,
ob die Behörde in Ihrem Fall eine erhöhte Strafe verhängt, lässt sich nicht sicher sagen, weil das im Ermessen der Behörde liegt. Eine feste Regel zur Behandlung von Wiederholungstätern bei Abstandsvergehen gibt es nicht.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo zusammen,
folgender Vorgang – einer meiner Mitarbeiter überholte mit seinem 40 tonner LKW mit Anhänger einen anderen LKW auf der Autobahn.
Als er vorbei war, betätigte der überholte LKW die Lichthupe um meinem Mitarbeiter anzuzeigen, er kann wieder auf die rechte Fahrspur wechseln. Dies machte er auch und es entstand auch keine Behinderung, da der überholte LKW wirklich langsamer war, als mein Mitarbeiter mit seinem LKW.
Dieser Überholvorgang geschah vor einer Brücke, auf der eine Abstandskontrolle an diesem Tag durchgeführt wurde.
Meinem Mitarbeiter wird nun vorgeworfen, er habe den Mindestabstand nicht eingehalten.
Wir haben die Fotos angefordert und auch erhalten und darauf ist zu sehen, dass die Abstandsbilder gemacht wurden, als der Überholvorgang fast beendet war und der Abstand nach hinten – also zum überholten LKW –
0,76 sec. Abstand betrug.
Die Ordungswidrigkeit lautet:
Sie scherten zum Überholen aus und gefährdeten dadurch den nachfolgenden Verkehr. 0,76 sec. Abstand
§5 Abs. 4, § 49 StVO; 24 StVG; 22 BKat
Nun, da die Bilder beim Einscheren gemacht worden sind und nicht beim Ausscheren zum Überholvorgang, stellt sich für mich nun die Frage, ist dieser Vorwurf gerechtfertigt?
Er scherte ja nicht aus, sondern ein und das bei deutlich schnellerer Geschwindigkeit, als der überholte LKW.
Über eine Information Ihrerseits wäre ich sehr dankbar, damit wir die weitere Vorgehensweise dementsprechend veranlassen können.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald K.
Hallo Gerald,
leider können wir in solchen Fällen keine Rechtsberatung anbieten. In Ihrem Fall lohnt sich aber das Gespräch mit einem Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann entscheiden, ob sich ein Einspruch lohnt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich war vor ein paar Tagen Verursacher eines kleinen Auffahrunfalls. An der Kreuzung (innerorts) bin ich einem nach rechts abbiegenden Fahrzeug, dass dann doch noch bremste, leicht mit 5-10 km/h reingefahren. (Ich wollte nach links abbiegen)
Die Polizei wurde gerufen, ich wurde erstmal als Schuldiger festgelegt (was ja pauschal stimmt), kriege aber noch Post nach Hause, um genauer antworten zu können. Versicherung wird auch den Schaden übernehmen.
Allerdings nun mein Problem:
Ich bin noch in der Probezeit (Führerschein Ende Februar 2016).
Wird diese nun um 2 Jahre verlängert und muss ich an einem Aufbauseminar teilnehmen?
Der Polizist meinte, dass es wohl nur ein Verwarngeld von 35€ wird für geringen Sicherheitsabstand und dabei bleibts aber er war sich da nicht sicher…
Deswegen bin ich jetzt verunsichert.
Über eine Antwort wäre ich sehr froh.
Liebe Grüße,
Lars
Hallo Lars,
in der Regel sollte die Angelegenheit durch die Zahlung des Verwarngeldes erledigt sein.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo zusammen
Ich habe heute einen betroffenen Anhörungsbogen bekommen 180 Euro und 1 Punkt bei 137kmh und 23 m Abstand. ..soweit so gut nur leider wurde ich einen Tag vorher in einer 30iger Zone mit 37kmh geblitzt…könnte das Bußgeld noch geändert werden bzw ein Fahrverbot kommen? :(
Hallo Sarah,
für den zweiten Verstoß wird in der Regel ebenfalls ein geringes Verwarngeld fällig. Ein Fahrverbot sollte nicht drohen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hay ich bin gestern nacht cä. 145 kmh auf der mitlleren spur gefahren wurde beim links auscheren zum überholen von dem fahrzeug vor mir weis geblitz da ich den abstand veringert hatte um zugig zu überholen. Was habe ich zu erwarten?
Hallo Kevin,
ohne genaue Angaben zum konkreten Abstand zum Zeitpunkt des Blitzens kann leider kein Bußgeld berechnet werden.
Ihr Bußgeld-Info Team
Habe heute einen Anhörungsbogen zu einer Abstandsmessung erhalten. Ich habe Weniger als 4/10 des halben Tachowertes bei unter 100km/h wurde aber genau dann geblitzt als der Fahrer vor mir abbremste ohne ersichtlichen Grund muss ich jetzt das als regelverstoß zugeben oder nicht
Hallo Janina,
wir können Ihnen leider keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen deshalb an einen Anwalt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, ist es rechtens das man eine Ordnungsstrafe bekommt wenn man mehr als 5/10 des halben Tachostand
einhält? Bei mir 110 Kmh gefahren, Abstand 30 Meter. Ich soll 35 Euro bezahlen. Ich hätte 55 Meter Abstand halten sollen. Ich finde es langsam nur noch Abzocke.
Soll ich die 35 Euro zahlen oder lohnt Einspruch?
Hallo Martin,
ob sich ein Einspruch lohnt, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ein Anwalt kostet Geld. Wohl mehr als 35 Euro. Also doch Abzocke
Wieso halten Sie sich nicht einfach an die Gesetze anstatt sich über Abzocke zu beschweren? Halber Tacho, und Sie haben kein Problem.
Mit 114 km auf der autobahn 17 mete abstand erwicht worden 3/10
Mit was kann ich reschnen ? Habe seit 14 jahre führeschein so was passiert mir erste mal.
Bitte um schneller antwort
Hallo Alex,
unterschreiten Sie einen Abstand von 3/10 des halben Tachostandes, müssen Sie mit einem Bußgeld von 160 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo Ihr Lieben,
ich wurde am 20.4.16 auf der Autobahn geblitzt, weil mein Abstand zu gering war. Laut Bußgeldkatalog müsste ich 75 Euro zahlen und es gibt einen Punkt in Flensburg. Das dies wirklich so ist, habe ich bis zum heutigen Tag noch nicht schriftlich. Ein Bekannter von mir äußerte mir gegenüber vor einigen Tagen, ich solle mich da einmal schlau machen, denn er hätte einmal gelesen, dass wenn dieser Bescheid nicht innerhalb von drei Monaten bearbeitet wird und ich in drei Monaten keinen schriftlichen Bescheid bekomme, was ich zu zahlen habe und wieviele Punkte ich bekomme, würde das Ganze eingestellt. Meine Frage jetzt, ist das wirklich so, denn am 20.7. 16 wären diese drei Monate um.
Einen lieben Gruß
Martina
Hallo Martina,
tatsächlich ist eine Verfolgungsverjährung nach drei Monaten laut § 26 StVG möglich. Wird Ihnen in dieser Zeit allerdings ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zugestellt, wird die Verjährungsfrist unterbrochen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hi,
ich habe heute ein Schreiben erhalten, dass ich auf der a81 bei 110 km/h einen abstand zum Vordermann von 20 Metern hatte. Nun muss ich ein Formular ausfüllen und Angaben zum Fahrer machen.
Soll ich zum Anwalt gehen?
Werde ich ein Fahrverbot erhalten?
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Hallo Nina,
Sie müssen auf den Anhörungsbogen antworten und Angaben zu Ihrer Person machen. Angaben zur Sache müssen Sie jedoch nicht machen. Die Strafen für Abstandsverstöße können Sie der obigen Tabelle entnehmen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
mein Mann hat gerade ein Bußgeldverfahren wegen zu geringem Abstand an der Backe. Der zu geringe Abstand entstand jedoch hauptsächlich dadurch, weil das vor fahrende Fahrzeug die Abstandsmessung bemerkte und daraufhin stark abbremste.
Muss mein Mann das irgendwie beweisen?? Wenn ja wie?
Danke für Ihre Hilfe.
Hallo Sandy,
in diesem Fall sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen. Außerdem besteht die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich bin 105 kmh auf der Autobahn gefahren und wurde mit einem Abstand von 12 Meter erfasst..(1/3)
Der Verkehrsteilnehmer vor mir ist ziemlich stark in die bremsen gegangen….
Was erwartet mich jetzt und lohnt es sich bei solch einer Situation einen Anwalt einzuschalten?
Hallo Sven,
der obigen Tabelle können Sie die auf Sie zukommenden Strafen entnehmen. Ein Anwalt kann Sie darüber informieren, wie Sie in Ihrem Fall am besten vorgehen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo Zusammen,
gibt es bei wiederholt nicht eingehaltenem Abstand auch verschärfte Strafen? Wurde im Februar mit 99 km/h und <4/10 Abstand erwischt und habe heute einen vom Mai bekommen mit 101 km/h und <4/10…. Kurioserweise beide Mal mit 18 Metern Abstand. Wird hier summiert und eventuell ein Fahrverbot vergeben?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Hallo Sebastian,
theoretisch kann bei einer Wiederholungstat tatsächlich ein Fahrverbot verhängt werden, wenn die Behörden eine „beharrliche Pflichtverletzung“ vermuten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Den Seitenabstand kenne ich.
Wie nah darf ein Bus bei oben genannter Geschwindigkeit auffahren? (Kind sitzt,deutlich sichtbar im Anhänger)
Abstand: Fahrrad mit Anhänger und Gelenkbus direkt dahinter (er will NICHT überholen, sondern drängelt bis zur nächsten Haltestelle.
Ich bitte um eine Antwort auf meine Frage!
Hallo Nika,
der Mindestabstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug beträgt die Strecke, die innerhalb einer Sekunde zurückgelegt wird. Bei 50 km/h beträgt der Anstand somit 15 Meter. Bei 40 km/h beträgt der Mindestabstand ca. 10 Meter.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich fahre täglich Fahrrad. Mit meinem Sohn im Anhänger muss ich auch den extra markierten Radweg auf der Straße nutzen. Leider erlebe ich, dass die langen Schwenkbusse bei 20-40kmh nur 5-1m! Abstand halten. Wie weit müsste der Abstand eigentlich sein? (Ich habe sogar extra eine Warnweste mit der Aufschrift „Kind fährt mit“ angebracht, doch es ändert sich nichts.)
Ich bin sprachlos und ratlos….
Hallo Nika,
in der Regel muss der seitliche Abstand zu einem einspurigen Fahrzeug, wie einem Fahrrad mindestens 1,5 Meter sein. Da Ihr Fahrradanhänger aber wesentlich breiter ist, kann es sein, dass dieser Abstand von den Bussen nicht eingehalten werden kann.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo wollte mal fragen ob man sich nach einer bestandenen MPU Einen Punkt erlauben kann oder nicht?
Hallo Thomas,
das kommt darauf an, wie viele Punkte Sie schon auf Ihrem Punktekonto in Flensburg haben. Eine MPU steht nicht im unmittelbaren Zusammenhang damit.
Ihr Bußgeld-Info Team
Wenn wegen zu geringem Abstand eine Straftat vorliegt und man bekommt einen Punkt, und das passiert innerhalb eines Jahres noch einmal, ist das dann eine Wiederholungstat? Wird das dann aufgerechnet und kann man dann Fahrverbot bekommen?
Hallo Claudia,
in der Regel findet die Regelung zur Wiederholungstat nur bei Alkohol und Geschwindigkeitsüberschreitungen Anwendung. Die zuständige Behörde kann Ihnen aber aufgrund wiederholter Vergehen zum Abstand Beharrlichkeit vorwerfen. Die Auslegung liegt im Ermessungsspielraum der zuständigen Behörden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich wurde auf der Autobahn bei 105 km/h mit 23 m abstand geblitzt. Was droht mir?
Vielen Dank für die Info.
Hallo Maria,
voraussichtlich haben Sie mit einem Bußgeld von 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg zu rechnen. Ein Fahrverbot wird nicht verhängt werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo Bußgeld-Info Team
Ich würde auf Autobahn bei 124 km/h mit 20 m Sicherheit abstand gemessen und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes .
Was kommt auf mich zu ? Bußgeld Punkte Fahrverbot
Hallo Beni,
bei einem Abstand von weniger als 4/10 des halben Tachowertes bei mehr als 80 km/h erhalten Sie eine Geldbuße von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Ihr Bussgeld-Info Team