Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer – Welche Promillegrenze gilt?

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Alkohol 2024, der die Bußgelder bei Alkohol am Steuer definiert.

Tat­bestandBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,0 Promille­grenze bei weniger als 0,5 Promille250 EUR1
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim ersten Mal500 EUR21 MonatHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim zweiten Mal1.000 EUR23 MonateHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze ab dem dritten Mal1.500 EUR23 MonateHier prüfen **
Straßen­verkehrs­gefähr­dung unter Alkohol­einfluss3Bemer­kung:
Entziehung der Fahrer­laubnis, Freiheits­strafe oder Geld­strafe
Hier prüfen **

Bußgeldrechner zu Alkohol am Steuer


Wie viel Promille habe ich eigentlich?

Hier können Sie mit unserem Promillerechner ermitteln, wie viel Promille Sie nach bestimmten Getränken haben könnten.

Spezielle Themen zum Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer: Diese Bußgelder drohen bei Überschreitung der Promillegrenze


Themen zur Promillegrenze:

Video: Alkohol am Steuer – was droht?

Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.
Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.

Promillegrenzen in Deutschland

Alkohol am Steuer als Straftat
Alkohol am Steuer gilt häufig als Straftat

Wegen der vielzähligen Effekte von Alkohol auf den Körper ist es nicht verwunderlich, dass Alkohol beim Autofahren verboten ist und eine Promillegrenze festgelegt wurde.

Mit Promille wird die Menge des reinen Alkohols zur Körperflüssigkeit, welche bei Frauen bei ca. 60% und bei Männern bei ca. 70% liegt, in Relation gesetzt.

Die in Deutschland seit April 2001 vorgeschriebene Promillegrenze liegt bei 0,5. Bei einem niedrigeren Promillewert ist im Auto allerdings Achtsamkeit  von Wichtigkeit, denn bezweckt man mit einem Wert von über 0,3‰ einen Unfall oder benimmt sich fahruntauglich im Verkehr, drohen Strafen.

Die Promillegrenze bei Verkehrsteilnehmern in der Probezeit oder unter 21 Jahren

Um unerfahrene oder junge Fahranfänger zu mehr Sorgfalt in Bezug auf Alkohol im Straßenverkehr zu zwingen, gilt bei ihnen seit dem 1. August 2007 ein totales Fahrverbot bei vorigem Alkoholkonsum. Die genannten Gruppen sind besonders gefährdet einen Unfall zu begehen, was sich durch Alkohol, wenn auch in Maßen,  noch verstärken würde. Vor allem Jugendliche überschätzen auch ohne Alkoholkonsum oftmals ihr Können.

Promillegrenze bei Radfahrern

Radfahrer, die die Konsequenzen des Alkoholkonsums vor der Fahrt nicht allzu ernst nehmen, sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Denn sie erleben noch häufiger als Autofahrer einen Unfall durch den Rausch.

Bisher ist es Radfahrern erlaubt einen Promillewert von bis zu 1,6 zu haben, sofern sie nicht fahruntauglich sind oder einen Unfall verschulden. Ist dies jedoch der Fall, liegt schon ab 0,3 Promille eine Straftat vor. Bei 1,6 Promille liegt auch ohne ein solches Verschulden grundsätzlich eine Straftat vor.

Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten
Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten

Das Radfahren unter Alkoholeinfluss hat Konsequenzen bezüglich des Führerscheins. So werden bei einer Straftat bis zu 3 Punkte, ein Bußgeld und eine MPU verordnet. Nimmt man die MPU nicht wahr, muss der Führerschein abgegeben werden oder das Fahren eines Kraftfahrzeuges wird untersagt.

Übersicht der unterschiedlichen Promillegrenzen

  • 0,0‰ bei Verkehrsteilnehmern unter 21 Jahren oder innerhalb der Probezeit
  • 0,3‰ bei Fahruntauglichkeit oder Verwicklung in einen Unfall
  • 0,5‰ auch ohne äußerliche Anzeichen des Alkoholkonsums oder Teilnahme an einem Unfall
  • 1,6‰ bei Radfahrern ohne Fahrauffälligkeit

Themen zum Alkoholtest:

Video: Promillegrenze – Wieviel dürfen Sie trinken?

Mit wieviel Promille dürfen Sie noch fahren?
Mit wieviel Promille dürfen Sie noch fahren?

Bußgelder für Alkohol am Steuer

Befindet man sich mit einem gewissen Promillewert doch im Auto, drohen verschiedene Bußgelder bis hin zu Fahrverbot, Punkten in Flensburg und Gefängnisstrafen.

Bei jeder Überschreitung der 0,5 Promillegrenze erhöht sich die anfängliche Geldstrafe von 500 Euro um jeweils 500 Euro. Dabei werden dem alkoholisierten Fahrer jeweils 2 Punkte berechnet. Das Fahrverbot liegt zwischen ein und drei Monaten. Ein besonderer Härtefall liegt bei Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Hier werden sieben Punkte berechnet und ein Einzug des Führerscheins oder eine Freiheitsstrafe drohen.

Verstößt man gegen die 0,0 Promillegrenze, da man in der Probezeit oder unter 21 Jahren alt ist, liegt laut Verkehrsrecht in Deutschland ein Verstoß der Kategorie A vor. Verstöße der Kategorie A sind im Vergleich zu Verstößen der Kategorie B besonders schwere Vergehen. Dazu zählen unter anderem die Gefährdung des Straßenverkehrs, zu geringer Sicherheitsabstand und eine zu hohe Geschwindigkeit. Als Konsequenz wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar verordnet.

Einspruch einlegen?

Ab 0,3 Promille im Blut ist zufolge des Verkehrsrechtes eine Strafe möglich. Allerdings nur, wenn sich der Fahrer im Auto fahruntauglich benimmt oder an einem Unfall beteiligt ist.

In manchen Fällen der besagten Fahrunfähigkeit ist folglich nicht klar, ob der Fahrer des Autos zurecht zu einem Bußgeld verurteilt wurde.

Diese Verhaltensweisen können zu einer Diagnose von Fahruntauglichkeit führen:

  • Kein oder falsches Licht eingeschaltet
  • Unsichere Fahrweise
  • Eine rote Ampel nicht beachtet
  • Auf der falschen Straßenseite gefahren

Der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat

Grundsätzlich gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit, wenn der Promillewert zwischen 0,3 und 0,5 Promille liegt und man gleichzeitig einen Unfall verursacht hat oder nicht fahrtauglich agiert. Außerdem gilt ein Promillewert ab 1,1 am Steuer immer als Straftat. Dabei handelt es sich um „absolute Fahruntüchtigkeit“.

Beim Fahren mit unter 0,5 Promille und gleichzeitiger Verursachung eines Unfalls oder Fahruntauglichkeit drohen 3 Punkte in Flensburg, der Verlust des Führerscheins, Bußgelder und sogar eine Freiheitsstrafe. Weiterhin kann der Führerschein mindestens sechs Monate bis zu fünf Jahre nicht neu erlangt werden.

Dieselben Strafen gelten ab 1,1 Promille, allerdings muss in diesem Fall kein zusätzlicher Unfall oder eine Fahruntauglichkeit vorliegen.

Zu den genannten Strafen muss bei einem Promillewert ab 1,6 zusätzlich eine medizinisch-psycholgische-Untersuchung (MPU) abgelegt werden, wenn man eine erneute Fahrerlaubnis beantragt.

Auswirkungen von Alkohol auf den Körper

Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer
Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer von https://www.dvr.de/

Obwohl Alkohol ein legales Genussmittel ist, hat er verheerende Wirkungen auf den menschlichen Organismus, dessen Wahrnehmung und Bewegung. Alkohol, in der Fachsprache Ethanol genannt, wird vor allem durch die Schleimhäute des Magens und des Darmes aufgenommen. Unterschätzen sollte man die Wirkung des Alkohols nicht, denn der höchste Promillewert im Blut ergibt sich erst nach 45 bis 90 Minuten. So kann es leicht passieren, dass man seine Grenzen überschreitet. Besonders aufpassen sollte man, wenn man auf nüchternen Magen trinkt, denn dann tritt die berauschende Wirkung schneller ein.

Der Körper reagiert auf das Nervengift unter anderem mit mangelnder Koordination und Hemmungslosigkeit. Besonders gravierend sind die Folgen des Alkohols, wenn man sich ans Steuer setzt, denn die Sehleistung, das Hörvermögen, die Konzentration und die Reaktionszeit werden beeinträchtigt. Außerdem werden bei steigendem Promillewert Abstände zu anderen Fahrzeugen und die Schnelligkeit des eigenen Fahrzeuges nicht mehr korrekt eingeschätzt.

Anhand der Statistik erkennt man, dass die Zahl der Verletzten und der Toten als Folge des Alkoholkonsums im Straßenverkehr seit dem Jahr 1992 kontinuierlich abgenommen hat. Trotzdem ist er einer der wichtigsten Auslöser für Autounfälle.

FAQ – Alkohol am Steuer

Welche Promillegrenzen gelten für Autofahrer?

Für Autofahrer außerhalb der Probezeit gilt in Deutschland die 0,5-Promillegrenze.

Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit?

Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promillegrenze. Sie dürfen nach Alkoholgenuss gar kein Kfz mehr führen.

Wann wird bei Alkohol am Steuer eine MPU angeordnet?

Eine MPU wird in der Regel ab 1,6 Promille angeordnet – in manchen Bundesländern droht die MPU aber schon bei 1,1 Promille. Auch bei Wiederholungstaten wird häufig eine MPU gefordert. Sie kann ebenfalls drohen, wenn Fahrer unter Alkoholeinfluss den Straßenverkehr gefährden und z. B. in einen Unfall verwickelt sind.

Was passiert, wenn Sie unter Alkoholeinfluss einen Unfall bauen?

In diesem Fall gibt es kein festgelegtes Bußgeld. Die Höhe der Strafe wird hingegen in einem Gerichtsverfahren entschieden. Zusätzlich drohen 3 Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis. Außerdem kann eine MPU angeordnet werden.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

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981 Kommentare zu “Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer – Welche Promillegrenze gilt?

  1. Yusuf

    Hallo ich wurde letztes Jahr mit einem wert von 1,12 Promille angehalten und der Führerschein wurde mir entzogen habe ne 6 moantige strafe bekommen. meine Frage ich wurde vor 6 Jahren schonmall angehalten und musste mein Führerschein für 1 Monat abgeben muss ich jetzt mit einer MPU rechnen ??

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Yusuf,

      es ist durchaus möglich, dass Sie zur MPU gebeten werden, um Ihren Führerschein zurückzubekommen. Ob dies der Fall ist, kann Ihnen die zuständige Führerscheinstelle sagen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  2. Natascha

    Hallo! Bei jemandem der schon mehrfach den Führerschein entzogen bekommen hat wegen Alkohol am Steuer (zuletzt 2005) und jetzt wieder mit 1,6 Promille, ohne Unfall verursacht zu haben, angehalten worden ist, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit nach dem neuen Strafgesetzbuch, dass er überhaupt noch einmal den Führerschein wieder erhält?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Natascha,

      hierüber haben die Behörden und Gerichte zu entscheiden. Die Wahrscheinlichkeit ist zwar hoch, jedoch sind derartige Entscheidungen stets auf Einzelfallbewertungen zurückzuführen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  3. Lukas

    Guten Tag,
    aufgrund des überfahrens einer roten Ampel (in meinen Augen war diese noch gelb) gelang ich in eine Verkehrskontrolle, warum auch immer hatte ich den Alkoholschnelltest abgelehnt und hatte auch keine Zulassung sowie Führerschein dabei. Im Streifenwagen fuhren wir zu mir und holten die Papiere. Anschließend erfolgte eine Blutalkoholmessung. Ergebniss steht noch aus,

    1. Komme ich um einen Führerscheinentzug bei unter 1,1 Promille herum. Wie wäre es bei über 1,1 Promille?
    Was erweartet mich als Ersttäter
    2. Wird es mir zu Lasten gelegt dass ich meine Papiere nicht dabei hatte?
    3. Als ich im meine Papiere holte kam ein Polizist mit in die Wohnung um zu kontrollieren, dass ich meinen Alkoholspiegel nicht manipuliere. Ausdrücklich hatte ich deutlich gemacht, dass ich dies nicht möchte. Beging der Polizist beim Misachten der Privatsphäre eine Straftat?

    Vielen Dank für eure Hilfe,
    Gruß Lukas

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Lukas,

      1. Bei einem ersten Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze drohen ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Ab einem Promillewert von 1,1 Promille kann eine hohe Geldstrafe drohen.

      2. Das Fahren ohne Zulassungsbescheinigung oder ohne Führerschein kann jeweils mit Verwarngeldern von 10 Euro geahndet werden.

      3. Die Polizeibeamten sind befugt, Strafvereitelung zu unterbinden. Lassen Sie sich in dieser Angelegenheit gegebenenfalls von einem Anwalt beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  4. Ahmet

    Ich bin an Silvester mit 0,26 Promille erwischt worden, bin 18 Jahre alt und noch in der Probezeit. Der Beamte meinte das ich 500€ zahlen muss und 1 Monat Fahrverbot kriege stimmt das?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ahmet,

      für Fahrer in der Probezeit und solche unter 21 Jahren gilt ein striktes Alkoholverbot (0,0-Promillegrenze). Ein erstmaliger Verstoß kann mit einem Bußgeld von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Doch auch die höheren Strafen für alle anderen können nach Ermessen der Behörden angesetzt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  5. Frank S.

    ich hatte eine alkoholfahrt ,mit einem roller ,1,32pro !Ich wolllte jetzt meinen führerschein neu machen und man sagte mir es geht nicht ohne mpu !Das kann ja fast nicht sein ,es ist fast 14jahre her!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Frank S.,

      normalerweise verjährt eine MPU nach zehn Jahren. Doch die Behörde hat durchaus das Recht, eine solche auch noch nach 15 Jahren anzuordnen, um die Fahrtauglichkeit eines Fahrers zu überprüfen. Dies dient der Sicherheit des Straßenverkehrs.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  6. Ria

    Hallo, liebe Leute vom Bussgeld-Info Team,

    bei mir steht der Vorwurf im Raum, unter einem Alkoholwert zwischen 2,4 und 2,5 Promille Auto gefahren zu sein. Welche Möglichkeit habe ich, zunächst meine gesamte Akte (welche sicherlich längst der Staatsanwaltschaft vorliegt) in Kopie zu bekommen, wenn ich mir im Moment keinen Anwalt leisten kann?

    Vielen Dank und Grüße von Ria

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ria,

      Sie haben die Möglichkeit bei der entsprechenden Behörde eine Akteneinsicht zu beantragen. Dafür brauchen Sie nur ein formloses Schreiben mit Ihrem Anliegen unter Angabe Ihres Aktenkennzeichens verfassen. Die Akteneinsicht erfolgt zumeist persönlich in der Behörde oder aber bei der Polizei unter Aufsicht eines Sachbearbeiters. Eine Akteneinsicht kostet in der Regel 12 Euro. Bislang besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Kopie der Akte. Wird eine solche Kopie jedoch genehmigt, dann kommen hier zusätzliche Kosten auf Sie zu. Eine Akteneinsicht kann verweigert werden, wenn zum Beispiel die Ermittlungen noch nicht beendet sind.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  7. Hans

    Guten Tag, vor gut 2 Wochen habe ich einen Dummen Fehler begangen und zwar nach Feierabend zwischen 17:30 und 19:00 Uhr 3 x 0,5 Ltr. Bier getrunken. Dann um 19:30 in den Ort gefahren zu einem Imbiss um Essen zu holen. Beim warten auf das Essen nochmal hintereinander 2 x 0,33 Ltr. Bier. Um 20:00 sofort nach dem letzten Bier ins Auto gestiegen und los, 3 Min später kam die Kelle und ich musste Pusten wert 1,34, danach zu Dienstelle und noch mal 2 x gepustet dann 1,1 und 0,7. Eine halbe Stunde später musste ich wiederum nochmal Pusten an einem Digitalem Gerät wert nun 0,58. Exakt 1 Stunde später nach dem letzten Bier kam dann die Blutprobe wert 1,23. Frage, ist dieses Zulässig? Weil mit diesem Blutwert bin ich eigentlich nicht gefahren!
    Bin seit 33 Jahren im Besitz meiner Fahrerlaubnis kein Fahrverbot, 0 Punkte und noch nie etwas mit Alkohol
    (Ersttäter). Ach so, die Fahrerlaubnis wurde mir noch nicht entzogen. Was kommt nun auf mich zu?
    Vielen Dank vorab
    Gruß Hans

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Hans,

      das folgende Bußgeld und Fahrverbot ist variabel und wird gemäß den Auswertung festgelegt. Sehr wahrscheinlich folgt mindestens eine Eintragung von bis zu 3 Punkten in Flensburg. Ein hohes Bußgeld, Fahrverbot oder sogar Führerscheinentzug kann nach der Anordnung in Ihrem Fall sehr wahrscheinlich folgen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Ria

        Beziehe mich auf den Fall von Hans…Das mit der variablen Festlegung habe ich nicht verstanden. Was bedeutet in diesem Fall variabel? Aber trotzdem 3 Punkte und dann noch zwei Strafen dazu…nämlich Bußgeld und Fahrverbot?! fassen wir zusammen….also drei Strafen für eine Handlung?! 3Punkte…Bußgeld…Fahrverbot…Ist das zulässig?

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Ria,

          ja, der Gesetzgeber hat im Bußgeldkatalog diese Form der Ahndung von Verkehrsverstößen festgelegt. Variabel bedeutet, dass die Höhe des Bußgeldes sowie die Länge des Fahrverbotes nach dem individuellen Einzelfall festgelegt werden.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  8. Florian

    Hallo,

    Ich würde mit 0,92 Promille angehalten und der Polizist meinte nach 10 Minuten nochmal blasen, weil er schauen wollte ob ich im Abbau bin. Neuer Wert nach 10 Minuten 0,91. also war im Abbau sollte aber trotzdem mit aufs Revier um Blut abzunehmen. Bis 24 Jahre nicht mehr in der Probezeit und Ersttäter. Meine Frage jetzt ist der Wert im Blut höher als beim Atemtest? Und was kommt auf mich zu? Die Polizisten meinten im schlimmsten Fall 9-12 Monate Fahrverbot und 2 Monatsgehälter Strafe.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Florian,

      der Bluttest ist genauer. Die Angaben, die Ihnen die Polizeibeamten gegeben haben ist richtig und die Auswertung des Tests gilt als Nachweis für den Alkoholkonsum am Steuer. Unabhängig davon ob Sie Ersttäter sind und bisher fehlerfrei gefahren sind, kann Sie das Fahrverbot und das Bußgeld treffen. Genauere Informationen werden Ihnen dann im Bescheid gegeben nach der Auswertung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  9. Sophia

    Hallo zusammen,
    mein Cousin ist letzte Woche gegen eine Straßenlampe gefahren. Er hat Fahrerflucht begangen und die Polizei erst 70 Minuten später dazu gerufen, Augenzeugen hatten die Polizei unmittelbar informiert. Er hat sich von seinem Fahrzeug entfernt und vor der Polizei sogar ausgesagt, dass er nach dem Unfall noch einmal nach Hause gegangen sei (wieso auch immer er das gesagt hat).
    Er hatte wohl einen Wert zwischen 0,2 und 0,7 Promille im Blut, der wahre Wert liegt uns noch nicht vor. Was kann man ihm jetzt empfehlen?
    Probezeit
    Alkoholeinfluss
    Unfall (Straßensicherheitsgefährdung?)
    Was ist die mildeste und was die härteste Strafe, die ihm drohen kann?

    Vielen Dank schon mal im Voraus

    Sophia

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sophia,

      sowohl bei Fahrerflucht als auch bei einer Trunkenheitsfahrt (Verstoß gegen die 0.0-Promille-Grenze) handelt es sich um A-Verstöße laut Bußgeldkatalog. Es drohen für das Alkoholvergehen 250 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Eine Fahrerflucht wird hart bestraft. Hier droht neben dem Fahrerlaubnisentzug auch eine empfindliche Geldstrafe und es kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zur Folge haben. Jedoch kann es sich strafmildernd auswirken, wenn der Flüchtige innerhalb der 24-Stunden-Frist Meldung bei der Polizei gemacht hat.
      Dies entscheidet jedoch das Gericht im Einzelfall. Bei einem Alkoholverstoß in der Probezeit droht mit ziemlicher Sicherheit ein besonderes Aufbauseminar für Fahranfänger. Da es sich hierbei um zwei A-Verstöße handelt, könnte auch eine Probezeitverlängerung folgen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  10. Andreas

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich wurde mit genau 0,5 Promille angehalten. Nicht in der Probezeit, kein auffälliges Fahrverhalten und noch keine Eintragung im Verkehrsregister jeglicher Art.

    Mit welcher Strafe kann ich rechnen?

    Vielen Dank.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Andreas,

      hierbei handelt es sich um einen Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze. Alles über 0,49 Promille wird daher geahndet. Beim ersten Alkoholvergehen drohen 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  11. Celik E.

    Hallo zusammen,
    Ich habe da ein Riesen Problem ich habe am Freitag um 23 Uhr mein letzten Glas Cocktail getrunken Long Island ICE Tee und davor ein Radler um 23 Uhr haben wir die Kneipe verlasen und ich bin um 1 Uhr von der Polizei kontrolliert worden .
    Ich musste zwar nicht pusten aber dafür ein Bluttest abgeben .
    Der Doktor hat ca um 2 Uhr ein Bluttest gemacht und dann durfte ich auch gehen .
    Mir wurde nix gesagt nur das ich auf Brief warten soll .
    Meine größte Angst ist jetzt ist das ich meine Lappen abgeben muss ( den ich noch habe )
    Und was auf mich kommen wird ?
    Und das ich eine MPU machen muss davon habe ich am meisten Angst i.
    Würde mich sehr freuen wenn Sie mir antworten würden .
    Also ich vermute mal das ich maximal 1 promile habe oder auch weniger .

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Celik,

      bei einem erstmaligen Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze drohen in der Regel 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Eine MPU ist in der Regel nicht angeordnet. Diese Entscheidung obliegt jedoch den zuständigen Behörden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Celik

        Hallo danke für die Antwort aber da ist noch was ich bin noch in der Probezeit und als die Beamten mich angehalten haben hab ich das Auto geparkt und bin weg gerannt wurde aber erwischt .

  12. Petro

    Hallo,
    Ich, 20 Jahre alt und in der Probezeit, hatte unter Alkoholeinfluss(0,5 Promille) einen Autounfall gehabt. Da mein Auto Heckantrieb hat Und ich bei der Kälte das Auto nicht lenken konnte bin ich gegen eine Leitplanke gecrashed, deswegen wollte ich mich mal erkundigen was auf mich zukommen wird. Ich danke schon im voraus auf eine Antwort. MfG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Petro,

      für Fahrer in der Probezeit – und jene unter 21 Jahren – gilt striktes Alkoholverbot am Steuer. Bei einem erstmaligen Verstoß gegen die 0,0-Promillegrenze wird die Probezeit meist um zwei weitere Jahre verlängert. Zudem kann die Teilnahme an einem besonderen Seminar für Fahranfänger angemahnt werden. Zudem drohen ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  13. Hakan

    Ich bin in der Verlängerung der Probezeit und ich bin mit 1.1 Promille gefahren und bin dabei von der Straße abgekommen aber niemand ist zu schaden gekommen, dass Auto stand am StraßenRand. Auf der Dienststelle wurde mir Blut abgenommen und Alkoholtest mit mir gemacht doch ich konnte normal gehen und auf meine Finger zur Nase führen. Wird das bei der Staatsanwaltschaft berücksichtigt?
    Was kommt jetzt auf mich zu ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Hakan,

      der sogenannte Romberg-Test hat leider keine Beweiskraft vor Gericht. Die Trunkenheitsfahrt führte zu einem Unfall und es war vermutlich nur Glück, dass niemand dabei zu Schaden kam. Bei einem Alkoholvergehen handelt es sich um einen A-Verstoß. Ein solcher in der verlängerten Probezeit zieht neben Bußgeld, Punkten und Fahrverbot eine kostenpflichtige Verwarnung nach sich sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung und zudem die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger. Möglicherweise kommt hier auch der Entzug der Fahrerlaubnis auf Sie zu.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. Jens M.

    abe nach A verstoß Anordnung zur Teilnahme an aufbauseminar bekommen und absolviert und bin in der verlängerten Probezeit. Jetzt vor einigen Wochen wurde ich angehalten mit Alkohol am Steuer 2ter A Verstoß… bluttest 1,4 Promille, darauf hin gerichtsbeschluss von 10 Monaten Führerschein weg und 900€ Strafe… erwartet mich noch etwas?!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jens,

      bei einem wiederholten Alkoholverstoß können die Behörden zusätzlich eine MPU anordnen. Diese Entscheidung obliegt jedoch den zuständigen Behörden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  15. Andre M.

    Hallo wurde am 20.11.mit 1,23 promille angehalten beim pusten aber der blut wert ergab 1,01 promille was erwartet mich und welcher wert zählt.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Andre,

      der Blutalkoholwert ist in der Regel als Beweismittel zugelassen. Bei einem erstmaligen Alkoholverstoß drohen in der Regel 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  16. Patrik

    Huhu,
    also folgendes, 2006 bin ich, mit meinem österreichischen Führerschein, in Deutschland mit sagenhaften 2,5 promille kontrolliert worden. Es ist niemand zu Schaden gekommen, Gott sei Dank. Ich habe auch ein Führerschein Tourismus betrieben, sondern in Austria gelebt und gearbeitet als ich den Schein machte.
    So ich habe meine Strafe von 1200€ und einem einjährigem Fahrverbot für Deutschland (in allen anderen EU-Staaten nicht) bekommen und „abgesessen“. Nicht vor Erhalt einer erneuten Fahrerlaubnis sollte ich in Deutschland wieder fahren dürfen.
    Ich bekam kurz vor der einjährigen Frist meinen Führerschein, welchen ich am Tattag freiwillig abgegeben hatte, wieder. Somit hatte ich in meinen Augen eine Fahrerlaubnis. Von MPU war bis zum heutigen Tage Ende 2015 nie die Rede.
    Im Januar hatte ich einem Verkehrsschild mit einem Leihauto ein Küsschen verpasst. Nix schlimmes, war Schrittgeschwindigkeit. Da der Vermieter des Wagens, ein Privatunternehmer welcher ramponierte Wagen vermietet, meine Versicherung mit 1000€ abzocen wollte, rief ich die Polizei.
    Diese nahm den Unfall auf und zog mich zur Seite und meinte, der Unfall sei kein Problem, das Problem liegt darin, dass ich keine Fahrerlaubniss haben soll. Mit einem unanfechtbarem Urteil/Eintrag, das besagen soll, das ich mit keinem ausländischem Schein in Deutschland fahren darf.
    Lange rede kurzer Sinn, nach 9 Jahren erneutes Fahrverbot, Gerichtstermin, Richter sagt:“ was ist das denn für ein Quatsch, warum sind wir hier?“
    Er ordnete an, den Eintrag zu löschen und mir im Tausch von A-Fürerschein einen D-Führerschein zu geben. Verfahren eingestellt.
    Jetzt kommt die Zulassungsstelle Duisburg und sagt, ich soll erst ne Mpu machen für das vergehen von 2006!!!
    Ich bin ratlos, ist das normal? Hatte all die Jahre keine Aufforderung zur MPU beommen, aber dafür meinen Führerschein…….. Hilfe bitte :-D

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Patrik,

      in Deutschland muss ein Fahrer mit ziemlicher Sicherheit eine MPU machen, wenn er 1,6 Promille und mehr hatte. Diese kann auch nach Jahren noch angeordnet werden, auch erst dann, wenn ein Fahrer, die Fahrerlaubnis neu beantragt. Eine MPU hat eine Verjährung von 15 Jahren. Möglicherweise kann Ihnen ein Anwalt hier besser beratend zur Seite stehen, da wir leider keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  17. Axel

    Hallo. Ich wurde heute mit 0,52 Promille angehalten (geeichtes Gerät). Ich weiß das mich das normaler Weiße 500€, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot kostet. Nun bin ich aber vor einer ganzen Weile, müsste mindestens 4 oder 5 Jahre her sein schon einmal angehalten worden. Ich weiß aber nur das ich damals 160€ gezahlt, 3 Punkte und auch einen Monat Fahrverbot bekommen habe. Hat das von damals noch Auswirkungen auf den aktuellen Fall?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Axel,

      sofern sich der erste Tatbestand noch in Ihrer Akte befindet, können Sie als Wiederholungstäter eingestuft werden. Bei einem zweiten Alkoholverstoß im Straßenverkehr liegt das Bußgeld in der Regel bei 1.000 Euro – das Fahrverbot bei drei Monaten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. stefan

        Bei mir ist ähnlich! Wie wahrscheinlich besteht eine MPU

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Stefan,

          die Anordnung einer MPU ist bei einem wiederholten Alkoholverstoß durchaus möglich. Die Entscheidung unterliegt jedoch der Einzelfallbewertung der Behörden.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  18. David

    Hallo,
    ich werde bald 19 und bin dann auch direkt aus der Probezeit raus, aber natürlich unter 21. Ich mache mir immer ein bisschen Sorgen wegen Restalkohol. Was passiert wenn ich mit unter 0,5 Promille und ohne Unfall angehalten werde?
    MfG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo David,

      bei einem Verstoß gegen das Alkoholverbot am Steuer für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren können ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg erhoben werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  19. alex

    ich wurde gestern mit 0.6 Promille angehalten.
    Man sagte mir, daß dies 500,00 Euro kostet und einen Monat Fahrverbot.
    Ich hatte den Führerschein aber schon 2 mal weg. Das war 2001 wegen alkohol weg nach mpu 2002 gekriegt ,dann wegen drogen 2003 war er wieder weg nach MPU 2007
    habe ich den Schein wiederbekommen. Seit dem war nix mehr.
    Wird die alte Sache da evtl. nochmals rangezogen?
    Schon mal vielen Dank für die Antwort.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Alex,

      die Verjährung für Alkoholvergehen tritt in der Regel nach 15 Jahren ein. Es kommt hierbei immer auf den Einzelfall an. Es ist möglich, dass die vorhergehenden Verstöße noch einmal herangezogen werden. Das entscheidet aber die jeweilige Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  20. viktor

    Hallo,

    ich wurde gestern mit 0.6 Promille angehalten.
    Man sagte mir, daß dies 500,00 Euro kostet und einen Monat Fahrverbot.
    Ich hatte den Führerschein aber schon mal weg. Das war 2007 nach MPU
    habe ich den Schein wiederbekommen. Seit dem war nix mehr.
    Wird die alte Sache da evtl. nochmals rangezogen?
    Schon mal vielen Dank für die Antwort.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Viktor,
      für Alkohol-Delikte gilt eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. In Ihrem Fall sind allerdings erst 8 Jahre vergangen. Damit ist es möglich, dass dies als zweiter Alkoholverstoß gewertet wird. Dann sollten Sie besser mit einem einem Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro, 2 Punkten und einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen.
      Ihr Bußgeld-Info Team

  21. milan

    Hallo ich binn 25 jahre alt und wurde 2mal mit alkohol hintern steuer angehalten erstes mal hatte ich 1,1 und letztes mal 0,22 ich habe schon die 1000e bezahlt meine frage ist ob ich da noch mit MPU rechnen muss?
    Danke fuhr Ihre antwort.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Milan,

      die Auflage einer MPU ist ab dem zweiten Alkholverstoß wahrscheinlicher, obliegt generell jedoch der Einzelfallbewertung der Behörden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. Kejssi

    Hallöchen.

    Meine Frage lautet wie folg.

    Mit was für einer Strafe kann ich rechnen wenn mir folgende Sachverhalte vor geworfen werden :

    – Trunkenheit im Verkehr ( mit 0,4 % pro Mille).
    – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
    – Straßenverkehrsgefährdung.
    – Ordnungswidrigkeiten.

    Vielen dank im voraus. :)

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Kejssi,

      bei einem erstmaligen Alkoholverstoß folgen in der Regel: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

      Bei den Ordnungswidrigkeiten richtet sich die Buße nach den jeweiligen Tatbeständen.

      Bei dem Vorwurf der Unfallflucht handelt es sich um einen Straftatbestand, der nach § 142 Strafgesetzbuch mit einer Freiheeitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Das genaue Strafmaß richtet sich nach der Einschätzung des Gerichts.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  23. Nathalie

    Hallo,
    ich habe gestern einen Unfall verursacht weil ich dir Vorfahrt missachtet habe.
    Die Polizei ließ mich pusten und stellte einen Alkoholwert von 0,14 fest.
    Es war der allererste selbstverschuldete Unfall seit meinem Führerscheinerwerb vor 18 Jahren. Ich bin auch noch nie unter Alkoholeinfluss kontrolliert worden. Bin also „Ersttäterin“.
    Welche Konsequenzen habe ich nun zu befürchten?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nathalie,

      eine Gefährdung unter Alkoholeinfluss wird laut Bußgeldkatalog erst ab 0,3 Promille geahndet. Möglicherweise droht hier also keine Strafe wegen des Alkoholeinflusses. Sie haben jedoch die Vorfahrt missachtet, mit Gefährdung drohen hier 100 Euro und 1 Punkt, mit Sachbeschädigung sogar 120 Euro und 1 Punkt. Es könnte sein, dass die Strafe etwas höher ausfällt, aufgrund des Alkohols. Dies liegt im Ermessen der Behörden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  24. Manfred

    Hallo Bussgeldinfo,
    beim Ausparken kam es zur Kollision mit einem anderen fahrenden Fahrzeug, 0.2 Alkohl wurden gemessen, Sachschaden kein Personenschaden. Es gab einen unverschuldeten Unfall im Jahr zuvor. Mit welcher Konsequenz ist zu rechnen ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Manfred,

      in der Regel drohen hohe Bußen erst ab einem Promillewert über 0,29. Wie die Behörden in Ihrem Falle genau entscheiden, kann hier nicht gesagt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  25. Tami

    Hallo,
    Mein Freund hat beim Blastest 1,1 Promille gehabt, auf das Ergebnis vom Bluttest warten wir noch. Er ist unter 21 aber nicht mehr in der Probezeit, kann man da jetzt schon sagen was ihm voraussichtlich für eine Strafe drohen wird?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tami,

      unter 21 Jahren gilt die 0-Promille-Grenze. Der erste Alkoholverstoß zieht ein Bußgeld von 500 Euro nach sich sowie 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Die Strafe kann sich erhöhen, wenn eine Gefährdung vorlag. Hier kann auch ein Führerscheinentzug drohen oder eine MPU. Dies liegt jedoch im Ermessen der Behörden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  26. Johannes

    Hallo Bußgeld- Info, bin letztes Wochenende einem Fuchs ausgewichen und im Strassengraben gelandet, obwohl ich weiß das man draufhalten soll. Ich habe aber keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet (war keiner da).Danach hat eine junge Frau die Polizei gerufen. Die Beamten haben vor Ort 0,63 gemessen, habe einer freiwilligen Blutprobe im KKH zugestimmt sowie Fingertest und Lauftest ohne Probleme absolviert. Den PKW Führerschein habe ich seit 1974, keinen Verstoß wegen Alkohol oder Unfall bis auf kleinere Geschwindigkeitsübertretungen. Ich fahre jeden Tag ca. 20 km (eine Strecke) auf Arbeit kann aber keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Johannes,

      bei einem erstmaligen Verkehrsverstoß in Verbindung mit Alkohol am Steuer können ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot folgen. Die Umwandlung des Fahrverbots in eine Geldstrafe ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls von einem Anwalt beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  27. Louisa

    Hallo,
    Ich habe gestern durch schwere Sicht einen Unfall gebaut und bin gegen eine Laterne gefahren. Dummerweise unter Alkoholeinfluss. Hatte 0.86 in der Atemluft. Aus Panik bin ich von der Unfallstelle weggefahren und von der Polizei gestoppt worden. Die haben meinen FS eingezogen. Mit welchen Strafen muss ich rechnen?
    Danke.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Louisa,

      hier kommen mehrere Punkte zusammen und zwar das Fahren unter Alkoholeinfluss und die Unfallflucht. Bei beidem handelt es sich um A-Verstöße. Hier droht neben einem hohen Bußgeld und Punkten in Flensburg die Probezeitverlängerung und wegen des Alkohols vermutlich ein besonderes Aufbauseminar für Fahranfänger.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  28. Ahmet

    Guten tag ,

    ich bin 21 Jahre alt und wurde aangehalten und habe den Alkoholtest ( pusten) verweigert. Daraufhin wurde mir mein Blut abgenommen im Revier und mein Führerschein wurde beschlagnahmt. ich hatte an dem abend 3 salitos und 1 Glas Wodka energy getrunken was sind die Folgen und wiviel promille sind das ungefähr ?
    Mfg

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ahmet,
      Sie können den Promillerechner auf dieser Seite kostenlos ausfüllen sehen so, wie viel Promille Sie ungefähr im Blut hatten. Beim Verstoß gegen die Promillegrenze von 0,5 folgt ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Sind Sie noch in der Probezeit, ist die Promillegrenze 0,0.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  29. Thomas

    Hallo, mein Vater (74 Jahre) ist mit 1,08 Promille (Atem) gegen einen Bordstein gefahren.
    Dann trotz kaputtem Reifen und ausgelöstem Airbag weitergefahren. Polizei hat ihn dann angehalten und zum Bluttest mitgenommen. Vorher ist er nie auffällig geworden. Womit ist zu rechnen?
    Danke und freundliche Grüße
    Thomas

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Thomas,

      beim Bluttest wird die korrekte Alkoholpromille ermittelt. In der Regel drohen beim Verstoßen gegen die 0,5 Promille-Grenze 500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Lag eine Gefährdung des Verkehrs vor, dann drohen 3 Punkte sowie die Entziehung des Führerscheins und eine Geldstrafe.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  30. Stefan

    Hallo,

    ich wurde vor ca. einem Monat mit 0.86 Promille angehalten.
    Man sagte mir, daß dies 500,00 Euro kostet und einen Monat Fahrverbot.
    Ich hatte den Führerschein aber schon mal weg. Das war 1993 bzw. 1994
    habe ich den Schein wiederbekommen. Seit dem war nix mehr.
    Wird die alte Sache da evtl. nochmals rangezogen?
    Schon mal vielen Dank für die Antwort.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Stefan,

      Alkoholfahrten verjähren in der Regel nach 10 Jahren. Daher wird der Vorfall aus den Jahren 1993/94 vermutlich nicht mehr aufgegriffen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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