Bußgeldkatalog: Beleuchtung & Warnzeichen

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Beleuchtung und Warnzeichen 2024, der die Bußgelder bei Missachtung der Vorschriften definiert.

TatbestandBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt20 €
mit Gefährdung25 €
mit Sachbeschädigung35 €
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren10 €
mit Gefährdung15 €
mit Sachbeschädigung35 €
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen innerorts25 €
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen außerorts60 €1
Ohne Abblendlicht im Tunnel fahren10 €
Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet20 €
mit Sachbeschädigung35 €
Blinker nicht wie vorgeschrieben benutzt10 €
Missbrauch der Warnblinkanlage5 €
Missbrauch von Hupe und Lichthupe5 €
mit Belästigung10 €
Einsatz unerlaubter Schallzeichen10 €

Bußgeldrechner: Beleuchtung


Spezielles zum Thema Beleuchtung:

Beleuchtung & Warnzeichen: So verhindern Sie ein Bußgeld


Vergleichsweise niedrige Bußgelder und allgemeine Strafen gibt es bei der nicht rechtmäßigen Nutzung von Beleuchtung und Warnzeichen. Da man aber den Verkehr vor allem visuell erlebt, ist es stets von großer Bedeutung, dass die Beleuchtung des Fahrzeuges wie beispielsweise das Abblendlicht sachgemäß genutzt wird. Dies gilt umso mehr bei schlechten Wetterverhältnissen oder während der Nacht. Schließlich kann man nicht nur seine eigene Sicht behindern, sondern wird möglicherweise von anderen Verkehrsteilnehmern zu spät wahrgenommen.

Das Fernlicht

Korrekte Beleuchtung am Auto
Korrekte Beleuchtung am Auto

Ist die Sicht stark eingeschränkt, kann man das Fernlicht nutzen. Allerdings sollten Sie dies nur tun, wenn Sie entgegenkommende Verkehrsteilnehmer nicht behindern. Auf gut beleuchteten Straßen sollte das folglich unterlassen werden. Doch wie verhält es sich mit Fernlicht auf Autobahnen? Laut § 17 der StVO darf auf Straßen mit durchgehender und ausreichender Beleuchtung nicht mit Fernlicht gefahren werden. So heißt es weiter in der StVO:

„Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert.“

Ist der Mittelstreifen auf der Autobahn ausreichend lichtdicht und werden andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet, darf mit Fernlicht auf Autobahnen gefahren werden. Weiterhin sollte man auch bei Nebel und Schneefall darauf verzichten, denn durch die Reflektion der Wassertröpfchen wird die eigene Sicht beeinträchtigt.

Das Abblendlicht

Auch das Abblendlicht darf den Gegenverkehr nicht blenden. Es ist, im Gegensatz zum Fernlicht, für geringere Sichtweiten bis zu maximal 50 Metern konzipiert. Hier droht in Sachen Beleuchtung und Warnzeichen die höchste Strafe. Bei schlechter Sicht, die zum Beispiel durch Wetterbedingungen verursacht wird, sollte es genutzt werden. Missachten Sie diese Regel außerorts, droht ein Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg.

Das Abblendlicht kann gefährlich werden. Wenn Sie es zu niedrig einstellen, verlieren Sie an Sichtweite. Ein zu hoch konfiguriertes Abblendlicht wird zur Gefahr für andere Autofahrer. Eine gute Werkstatt kann Ihnen die korrekte Höhe vom Abblendlicht einstellen.

Laut StVO muss das Abblendlicht auch Tagen angeschaltet werden, wenn „Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich“ behindern.

Spezielle Ratgeber zu „Tagfahrlicht“ und „Nebelscheinwerfer“

Das Tagfahrlicht

Seit einiger Zeit rüsten Autohersteller ihre Modelle mit dem Tagfahrlicht aus, da seit Februar 2011 in Deutschland eine Tagfahrlicht-Pflicht besteht. Diese Tagfahrlicht-Vorschriften beziehen sich jedoch nur auf neue Modelle, sodass Autohersteller Modelle ab diesem Zeitpunkt mit dem Tagfahrlicht ausrüsten müssen. Natürlich können Sie auch bei älteren Modellen ein Tagfahrlicht nachrüsten lassen. Jedoch besteht in Deutschland keine Tagfahrlicht-Pflicht für ältere Modelle vor 2011. Wer aber das Tagfahrlicht nachrüsten will, sollte es von einer Werkstatt durchführen lassen. Einbaufehler können den Versicherungsschutz kosten, sobald die Betriebserlaubnis für das Auto erlischt.

Tagfahrlicht streut in alle Richtungen
Tagfahrlicht streut in alle Richtungen

Diese Beleuchtung streut in alle Richtungen und nicht wie bei dem Abblendlicht nach unten auf die Straße. Das Tagfahrlicht blendet in der Regel nicht, ist aber auffällig, sodass das Auto auch an Tagen mit schlechten Witterungsverhältnissen erkannt werden kann. Außerdem spart das Tagfahrlicht erheblich mehr Strom als das Abblendlicht.

Standlicht als Tagfahrlicht? Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?

Nebelscheinwerfer dürfen nur bei schlechter Sicht benutzt werden, sodass sie nicht als normales Tagfahrlicht geeignet bzw. legal sind. Das Gleiche gilt auch für das Standlicht als Tagfahrlicht. Dieses darf nur als Tagfahrlicht genutzt werden, wenn es erhebliche Sichtbehinderungen gibt und zwei Nebelscheinwerfer am Auto vorhanden sind. In diesem Fall darf der Autofahrer das Standlicht zusätzlich benutzen.

Die Nebelschlussleuchte

Die Nebelschlussleuchte darf nur benutzt werden, wenn die Sichtweite bei Nebel unter 50 Meter beträgt. Die Nebelschlussleuchte ist für alle Autos ab dem Baujahr 1992 Pflicht.

Woran können Sie erkennen, ob die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist?

Laut Gesetz muss im Auto eine gelbe Kontrollleuchte im Blickfeld des Fahrers anzeigen, dass die Nebelschlussleuchte angeschaltet ist.

Schall- und Warnzeichen

In gewissen Situationen ist es durchaus erlaubt, das Fernlicht als Lichthupe einzusetzen. Bei unsachgemäßer Nutzung jedoch droht trotzdem ein Bußgeld, auch wenn es noch relativ niedrig ist. Das Warnzeichen darf nur genutzt werden, wenn man andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahr warnen will oder wenn man außerorts überholen möchte. Gleichzeitig muss man aber darauf achten, andere Fahrer nicht abzulenken. Als Nötigung wird der alleinige Einsatz der Lichthupe bei einem Überholvorgang nicht verstanden. Das ist erst der Fall, wenn man dabei noch dicht auffährt, um Druck auszuüben. Ist man derjenige, der sich durch die Lichthupe belästigt fühlt, sollte man versuchen ruhig zu bleiben und dem Gegenüber eine Möglichkeit zum Überholen geben.

Dieselben Regelungen gelten bezüglich der Hupe, die in der Straßenverkehrsordnung Schallzeichen genannt wird. In manchen Fällen, wie einem Autokorso, werden allerdings oft Ausnahmen gemacht. Betätigt man das Schallzeichen ohne triftigen Grund und gefährdet dadurch den Verkehr, kann die Strafe im Einzelfall bedeutend höher ausfallen. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie in unserem Ratgeber zum Thema „Hupen“.

Spezielle Beleuchtung: Was Sie beim Tuning beachten sollten

Das Abblendlicht darf den Gegenverkehr nicht blenden
Das Abblendlicht darf den Gegenverkehr nicht blenden

Fahrer, die ihr Auto mit Vorliebe „tunen“, sollten sich vorher über die speziellen Regelungen informieren. Denn nicht alles, was gut aussieht, ist auch erlaubt. Die Montage einer Unterbodenbeleuchtung am Fahrzeug zum Beispiel ist illegal, da man sie aufgrund fehlender Kennzeichnung mit einer Prüfnummer nicht amtlich zulassen kann.

Generell sind nur Beleuchtungen erlaubt, die amtlich zugelassen sind und eine solche Kennzeichnung besitzen. Vor allem während der Probezeit sollte man kein Risiko durch nicht amtlich zugelassene Lichtanlagen eingehen, da dies ein Verstoß der Kategorie B ist. Erlaubt man sich einen Verstoß dieser Art zum zweiten Mal, wird die Probezeit um zwei Jahre verdoppelt und ein Aufbauseminar muss besucht werden.

LED-Leuchten

Als neuer Trend in Sachen Tagfahrbeleuchtung zeichnet sich der Einsatz von LED-Leuchten ab. Äußerst praktisch sind sie wegen der, im Vergleich zu normalen Glühlampen, hohen Leuchtkraft bei gleichzeitig niedrigem Stromverbrauch. Außerdem wird ihnen nachgesagt besonders langlebig zu sein. Wenn LED-Leuchten allerdings doch einmal ausgetauscht werden müssen, gestaltet sich das schwierig, da sie als Module eingebaut werden müssen und sie so nicht einzeln ausgebaut werden können.

Beleuchtung von Fahrrädern

Fahrradfahrer werden bei schlechten Lichtverhältnissen häufiger übersehen, da sie nicht immer auf eine korrekte Beleuchtung achten. Beachtenswert ist, dass seit dem 5. Juli 2013 nicht mehr nur ausschließlich Dynamos (Lichtmaschinen) zur Lichterzeugung erlaubt sind, sondern zusätzlich auch Batterie-Dauerbeleuchtungen und aufladbare Energiespeicher (Akkus).

Auch Fahrradfahrer müssen ein Bußgeld bei fehlender Vorder- oder Rückbeleuchtung begleichen. Dieses beläuft sich auf 20 Euro. Gefährdet man dabei noch zusätzlich den Verkehr, muss man 25 Euro zahlen. Resultiert die fehlende Nutzung der Beleuchtung in einem Unfall oder einer Sachbeschädigung, werden schon 35 Euro fällig. Zu beachten ist, dass die Strafen auch gezahlt werden müssen, wenn Beleuchtungsanlagen zwar vorhanden, aber nicht eingeschaltet sind.

Weitere Informationen zur Fahrrad-Beleuchtung erhalten Sie in unserem Fahrrad-Bußgeldkatalog „Beleuchtung“.

FAQ: Beleuchtung

Wann darf das Fernlicht eingeschaltet werden?

Das Fernlicht soll auf schlecht ausgeleuchteten Straßen für mehr Sicherheit sorgen. Allerdings muss dabei sichergestellt werden, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer geblendet wird.

Was ist beim Einsatz der Lichthupe vorgeschrieben?

Die Verwendung dieses Warnzeichens ist nur erlaubt, um andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahr zu warnen oder um außerorts das Überholen anzukündigen.

Welche Sanktionen drohen beim nicht vorschriftsgemäßen Einsatz der Beleuchtung?

Was der Bußgeldkatalog im Einzelnen vorsieht, zeigt diese Bußgeldtabelle.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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345 Kommentare zu “Bußgeldkatalog: Beleuchtung & Warnzeichen

  1. Mert

    . Hallo team, als technisches defekt liegen meine us lichter am bmw über nebel.scheinwerfer da eine Fassung defekt war. Ich wurde von der Polizei angehalten. nach dem ich beim mc drive war waran sie wohl zuvor an und nach dem ich aufgehalten worden bin aus. Der Beamte hat alle knopfe gedruckt bis sie angegangen sind. Der Motor war aber aus si haben das Fotografiert und eine Strafanzeige erstattet. Was kommt auf mich zu ? Die Beamten meinten 90 euro und ein Punkt aber das ist Quatsch ich hab nicht bemerkt das sowas im fzg drin ist und als Beamte mussen sie mit normalerweise eine Mängel karte geben oder?

  2. Mert

    Hey bussgeldteam
    ich wurde grade von der Polizei aufgehalten nach dem ich mc drive war. beim einbiegen waren sie an, und beim raus fahren aus und ich wusste nicht wie die angegangen sind. Sie meinten ich bekomme Strafanzeige und das mein Betriebserlaubnis erloschen sei sie haben fotos gemacht .

  3. Benjamin

    Sind am Motorrad sogenannte reflector strips erlaubt ? Diese gibt es in verschiedenen Farben und leuchten nur wenn sie von Licht angestrahlt werden in der entsprechenden Farbe.

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