Die Baltischen Staaten mit dem Auto zu bereisen, eröffnet viele Möglichkeiten, diese Länder kennen zu lernen. Auch Estland ist solche eine Erkundungstour wert. Ob von Pärna nach Tallinn oder auf der Insel Saaremaa, die Verkehrsregeln von Estland sollten überall beachtet werden. Nachfolgend finden Sie einen Überblick zu diesen sowie zu den erwartenden Sanktionen bei Verstößen.
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
Alkoholverstoß | ab 400 EUR |
20 km/h zu schnell gefahren | bis 120 EUR |
über 50 km/h zu schnell gefahen | bis 800 EUR |
Rotlichtverstoß | bis 800 EUR |
Handy am Steuer | bis 400 EUR |
Nicht angeschnallt | bis 400 EUR |
Parkverstoß | ab 40 EUR |
(Stand: März 2017)
Mit dem Auto nach Estland: Allgemeine Verkehrsregeln
Inhaltsverzeichnis
Wer in Estland mit dem Auto unterwegs sein möchte, sollte sich bereits vor Reiseantritt über die geltenden Verkehrsregeln informieren. In Estland darf, wie in allen Ländern der EU, nur mit einem gültigen Führerschein ein Fahrzeug geführt werden. Zudem sollten Reisende auch immer den Nachweis einer Versicherung sowie die Fahrzeugpapiere mit sich führen.
Alle Insassen eines Fahrzeugs müssen gemäß den Verkehrsregeln in Estland angeschnallt sein. Für Kinder bis 12 Jahren bzw. unter einer Körpergröße von 150 cm ist ein Kindersitz Pflicht. Eine Warnweste ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen. Unbedingt mitzuführen sind ein Warndreieck, ein Verbandskasten sowie ein Feuerlöscher.
Das Telefonieren mit dem Handy ist hinterm Steuer nur mit einer Freisprechanlage gestattet. Werden Autofahrer mit dem Telefon in der Hand erwischt, kann das Bußgelder bis zu 400 Euro bedeuten.
Reisende sollten darauf achten, dass in Estland ganzjährig auch tagsüber eine Lichtpflicht gilt und das Abblendlicht eingeschaltet sein muss. Darüber hinaus herrscht von Dezember bis März eine Winterreifenpflicht. Diese kann je nach Begebenheiten von Oktober bis April erweitert werden. Die Reifen müssen zudem eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen.
Geltende Tempolimits in Estland
Die Verkehrsregeln in Estland sehen Höchstgeschwindigkeiten innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften sowie für Schnellstraßen vor. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die Autobahn ist in Estland dagegen nicht zu finden, da es Autobahnen in dem baltischen Staat nicht gibt.
Innerorts ist die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt, außerorts auf 90 km/h. Auf ausgewiesenen Schnellstraßen darf 110 km/h gefahren werden. Verstöße gegen diese Vorgaben haben Bußgelder ab 120 Euro bzw. ab 800 Euro zur Folge. Diese Vorgaben gelten immer dann, wenn die Höchstgeschwindigkeit nicht durch Verkehrsschilder geregelt ist.
Promillegrenze: In Estland bei 0,0 Promille
Likör und Vodka sind auch in Estland beliebt, doch sollten sich Autofahrer darüber im Klaren sein, dass schon ein kleiner Schluck Konsequenzen haben kann. Denn in Estland gilt eine strikte 0,0 Promillegrenze.
Was ist bei einem Bußgeld aus Estland zu tun?
Können Urlauber bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Estland einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland ignorieren oder muss ein solcher bezahlt werden? Grundsätzlich sollte ein solcher Bescheid ernst genommen werden.
Da Estland Mitglied der EU ist, kann gemäß des EU-Rahmenbeschlusses zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) für Bußgelder ab einer Höhe von 70 Euro Vollstreckungshilfe bei den deutschen Behörden beantragt werden. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) kann dann Bußgelder in Deutschland vollstrecken. Neben dem Bußgeld können auch Verwaltungs- und Mahngebühren dazu beitragen, dass die Grenze von 70 Euro überschritten wird. Die Vollstreckung trifft nur auf die Geldsanktionen zu. Andere Strafen werden in Deutschland nicht durchgesetzt.
Auch bei der Wiedereinreise nach Estland können geringe nicht bezahlte Bußgelder zum Problem werden. Entweder werden diese dann bei einer Kontrolle sofort vor Ort verlangt oder die Einreise verweigert, wenn dies beispielsweise am Flughafen auffällt.
FAQ – Bußgeldkatalog für Estland
Es fallen teils hohe Bußgelder an. Hier haben wir einen Auszug aus dem estländischen Bußgeldkatalog für Sie bereitgestellt.
50 km/h sind innerhalb geschlossener Ortschaften festgelegt. Außerorts sind es zwischen 90 und 110 km/h. Eine Autobahn gibt es in Estland nicht.
Ja, ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro können ausländische Bußgeldbescheide innerhalb der EU vollstreckt werden.