Als Verkehrsteilnehmer müssen sich selbstverständlich auch Radfahrer an die gängige StVO und Bestimmungen aus dem Verkehrsrecht halten; bei Missachtung drohen eine große Bandbreite von Sanktionen, von einem Bußgeldbescheid bis hin zu dauerhaftem Fahrverbot oder sogar einer Strafanzeige. Wir informieren Sie im Folgenden über den Bußgeldkatalog Fahrrad im Bezug auf Alkohol- und Drogenfahrten.
Bußgeldkatalog Fahrrad bei Alkohol- oder Drogenfahrten | Konsequenz |
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Ab 0,3 Promille: Bei auffälliger Fahrweise und Unfall | Strafanzeige! |
Mit mehr als 1,6 Promille Fahrrad gefahren | 3 Punkte Anordnung einer MPU Bußgeld in Höhe eines Monatsgehalts |
Unter Drogeneinfluss Fahrrad gefahren | Anordnung einer MPU Strafanzeige! |
Bußgeldrechner: Alkohol auf dem Fahrrad
Wie viel Promille habe ich eigentlich?
Hier können Sie mit unserem Promillerechner ermitteln, wie viel Promille Sie nach bestimmten Getränken haben könnten.
Fahrrad & Alkohol: Was ist erlaubt? Was ist verboten?
Inhaltsverzeichnis
Die Vorschriften zum Fahrrad fahren mit Alkohol im Video
Promillegrenze Fahrrad
Der Erwerb von Punkten in Flensburg ist genauso wenig an den Besitz eines Führerscheins geknüpft wie die Möglichkeit, als Radfahrer ein Bußgeld zu erhalten oder ein Fahrverbot zu kassieren. Für Delikte, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, können tatsächlich jedem Verkehrsteilnehmer – sogar Fußgängern – entsprechende Sanktionen drohen. Da Alkohol im Straßenverkehr äußerst gefährliche Situationen verursachen kann, gibt es im Bußgeldkatalog einige Verordnungen zu diesem Thema, die sich auch mit dem Thema „Fahrrad und Alkohol“ befassen.
Für Fahrradfahrer gelten gesetzlich vorgeschriebene Promillegrenzen, und wer sie nicht einhält, kann Bußgelder, Punkte und sogar ein Fahrverbot für das Auto bekommen – dann nämlich, wenn eine MPU verhängt wird. Die MPU müssen übrigens auch diejenigen bestehen, die zum Zeitpunkt der Verordnung keinen Führerschein besitzen und ihn später machen wollen. Die Sperrfrist, die bis zur MPU abgewartet werden muss, beträgt bei Trunkenheitsvergehen auf dem Fahrrad mindestens 6 Monate.
Nach einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 1986 wurde die absolute Fahruntauglichkeit für Radfahrer auf 1,7 Promille festgesetzt. Aufgrund genauerer Messmethoden ist sie heutzutage mit einem Wert von 1,6 Promille etwas niedriger. Eine relative Fahruntauglichkeit besteht aber schon ab 0,3 Promille auf dem Fahrrad.
Fahrradfahren mit Alkohol
Fahrradfahrer sollten sich also Folgendes einprägen: Die Promillegrenze auf dem Fahrrad (Deutschland) liegt bei 1,6 Promille. Ab diesem Wert liegt eine Straftat vor, und ein Verfahren wegen Trunkenheit wird eingeleitet. Ab diesem Wert gehen die Behörden von der „absoluten Fahruntauglichkeit“ aus, das heißt, wer mit 1,6 Promille noch Fahrrad fährt, muss auch dann mit Sanktionen rechnen, wenn er keine Gefährdungen im Straßenverkehr produziert.
Dieser Wert ist recht hoch angesetzt und die wenigsten dürften bei einer solchen Promilleanzahl überhaupt noch in der Lage sein, den Verkehr zu überblicken. Beim Thema Fahrrad & Alkohol liegt daher auch eine große Verantwortung beim Fahrer selbst – auch wenn eine Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad nicht immer strafrechtlich relevant ist, kann es vernünftig sein, das Fahrrad stehen zu lassen und lieber ein Taxi zu nehmen, wenn man hinsichtlich seiner „Fahrtauglichkeit“ nicht mehr sicher ist.
Promillegrenze für Radfahrer spätestens bei 1,6 Promille
Tatsächlich sieht die Bußgeldtabelle auch bereits für eine geringere Promille-Anzahl Sanktionen vor; dann nämlich, wenn die Radfahrer bereits durch auffällige Fahrweise zeigen, dass eigentlich eine Fahruntüchtigkeit vorliegt. Die Polizeibeamten werden verdächtige Fahrradfahrer, die beispielsweise durch Schlingern oder sonstige unkoordinierte Bewegungen auffallen, zu einer Atem-Alkoholkontrolle auffordern. Ist ihr Promillewert bei über 0,3 Promille, kann bereits dies einige Strafen nach sich ziehen: Man spricht hier von einer „relativen Fahrunfähigkeit“.
Anders sieht es aus, wenn es zum Unfall kommt: Ist ein Radfahrer mit über 0,3 Promille für einen Unfall verantwortlich, oder aber trotz Überschreitung der Promille-Grenze von 1,6 Promille mit dem Fahrrad unterwegs, so ist auch hier eine Strafanzeige die Folge. Diese geht einher mit einem Bußgeld, welches individuell festgelegt wird und meist ein Monatsgehalt umfasst. Dazu kommen 3 Punkte in Flensburg.
Fahrrad und Alkohol: Der eigene Promillewert ist kaum abschätzbar
Aber Vorsicht: Fahrradfahrer sollten keinesfalls versuchen, durch gezielte Berechnungen der aufgenommenen Promille den Grenzwert völlig auszunutzen. Wer mit einem Promillerechner ausrechnet, wie hoch seine Blutalkohol-Konzentration ist, der kommt zu keinem verlässlichen Ergebnis, und Fehleinschätzungen haben gravierende Folgen.
Ob der gesetzliche Promillewert für Radfahrer von 1,6 Promille zu hoch angesetzt ist, darüber gibt es immer wieder Kontroversen. Schließlich gibt es leider immer wieder auch tödliche Unfälle, die auf den Alkoholkonsum und die daraus resultierende Fahruntüchtigkeit zurückzuführen sind. Etwa 5 Prozent aller Fahrradunfälle mit Toten und Verletzten geht auf alkoholisierte Radfahrer zurück, die trotz ihrer durch Alkohol herbeigeführten Fahruntauglichkeit am Straßenverkehr teilnehmen. Eine Vereinheitlichung der Promille-Grenze für Radler und Kfz-Fahrer auf jeweils 1,1 Promille ist immer wieder im Gespräch, konkrete Vorhaben für diese Änderung des Verkehrsrechts gibt es jedoch bislang nicht.
Betrunken Fahrrad fahren in der Probezeit
Gerade in der Probezeit gilt es für Fahranfänger, besonders umsichtig zu fahren, um den Führerschein nicht zu verlieren. Es gilt hier ein absolutes Alkoholverbot am Steuer – die Promillegrenze ist für Fahrer unter 21 Jahre und Fahrer in der Probezeit bei 0,0 Promille. Diese 0,0 Promillegrenze gilt jedoch nur für Fahrten mit einem Kraftfahrzeug. Fahrradfahren mit Alkohol ist also gestattet, solange die Bestimmungen aus Verkehrsrecht und StVO eingehalten werden: Ab dem Grenzwert von 1,6 Promille liegt eine Straftat vor, aber bereits ab 0,3 Promille ist ein Entzug der Fahrerlaubnis möglich: ein dauerhaftes Fahrverbot bis zur Absolvierung der MPU kann dann verhängt werden.
Promillegrenzen für Fahrradfahrer in anderen Ländern
Die Promillegrenze für Fahrradfahrer ist in Deutschland bei 1,6 Promille und damit durchaus hoch angesetzt. In anderen europäischen Ländern verfährt man strenger beim Festlegen dieser Grenze.
- Promillegrenze Fahrrad – Tschechien: 0, 0 Promille
- Promillegrenze Fahrrad – Italien, Kroatien, Frankreich, Schweiz, Niederlande: 0,5 Promille
- Promillegrenze Fahrrad – Österreich: 0,8 Promille
- Promillegrenze Fahrrad – Deutschland: 1,6 Promille
Drogen im Straßenverkehr
Wer Drogen konsumiert, macht sich ohnehin strafbar. Aber auch der Bußgeldkatalog für Drogen im Straßenverkehr hält einige Strafen bezüglich der Fahrerlaubnis bereit – insbesondere gelten diese natürlich für PKW-Fahrer. PKW-Fahrer und Fahrradfahrer haben hinsichtlich der Drogendelikte gemeinsam, dass es hier keinen Grenzwert gibt, ab dem die Fahrt unter Einfluss einer illegalen Substanz zulässig wäre. Wer mit Drogen Fahrrad fährt, muss aber auch damit rechnen, dass die Zulassungsbehörde eine MPU anordnet. Damit einher geht die Möglichkeit des dauerhaften Entzugs der Fahrerlaubnis, denn diese erlangt man erst wieder, wenn die Medizinisch-Psychologische Untersuchung bestanden worden ist. Um sie zu bestehen, ist auch ein langfristiger Nachweise der Abstinenz erforderlich. Erst danach wird das Fahrverbot aufgehoben. Werden Sie danach erneut auf dem Fahrrad unter Alkohol- oder Drogeneinfluss erwischt, gelten Sie als Wiederholungstäter und müssen mit strengeren Sanktionen rechnen.
FAQ: Radfahren unter Einfluss von Alkohol & Drogen
Auf dem Fahrrad müssen Sie die Promillegrenze von 1,6 Promille unterschreiten, um straffrei zu bleiben.
Fahren Sie mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut Fahrrad, drohen Ihnen drei Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug sowie die Anordnung zu einer MPU.
Wer unter Einfluss von Drogen Fahrrad fährt, muss mit einer Strafanzeige und ebenfalls mit der Anordnung einer MPU rechnen.
Ich hatte einen Unfall mit dem eScooter mit 1.9 Promille und bin dabei in ein parkendes Auto gefahren. Es soll ein Gerichtsverfahren geben, womit muss ich hier rechnen geht das in mein Polizeiliches Führungszeugnis?
Grüße. Ich wurde gestern Abend mit dem Fahrrad angehalten. Sie haben bei mir einen drogentest durchführt, der positiv ausgefallen ist. Werde ich nur eine Strafanzeigen bekommen? Oder möglicherweise mehr?
wenn der Radfahrer Drogen Genommen hat, aber keine Fahrerlaubnis besitzt, muss dieser dann auch Zur MPU?, ich weiß das Fahrverbote für Radfahren gibt imFahradregister Flensburg ,aber mit Vermerk des Rades, nicht aber auf anderen Rädern.
Hallo,
ich bin 16 und mache gerade meinen A1 führeschein.
Muss ich wenn ich Fahrrad fahre immer nüchtern sein oder darf ich auch 1-2 Bier trinken ohne den führerschein zu verlieren?
Danke im Vorraus
Hallo zusammen,
ich wollte unter einer Autobahnbrücke die Fahrbahnseite wechseln. Bin auf der entgegengesetzten Spur ganz langsam gefahren weil ich an der auf mich zu kommenden Kreuzung einen Fahrzeug habe abbiegen sehen, ich bin auf der Spur geblieben und wollte dieses Fahrzeug erst vorbei lassen bevor ich auf die anderen Straßenseite fahren wollte.Leider was das die Polizei gewesen. Beim Puste-Alkoholtest habe 0,74 gepustet, was dazu anumiert mich mit zur Wache zu nehmen und eine Blutabnahme statt fand. Auf der Wache gefragt, ob ich mich diesem Vorhaben hingeben müsse, wurde mir unterschwellig mitgeteilt, dass man das auch unter Anwendung von Gewalt machen würde. Das bewegte mich dazu mich dem zu unterwerfen. Als nun das Ergebnis gekommen ist, muss ich sagen war ich doch super überrascht gewesen. Ich habe laut der Blutprobe 1,61 Promille gehabt. Ich konnte auf der Wache alle vom Arzt geforderten Tests durchführen, den einzigen den ich nicht direkt geschafft hatte, war das zusammenführen der Zeigefinger vor dem Körper mit zuen Augen. Kann es sein das die Ergebnisse von mehr als 100% abweichend sind? Ich halte solch ein Messergebnis für nicht tuaglich…wie hoch sind hier die Toleranzen zwischen Puste Wert und Blutprobe…es ist natürlich auch so das es nicht 1,65 oder so sind, sondern punktgenau 1,61…ich halte das Ergebnis für sehr Fragwürdig…ich bin doch sehr schockiert das die Ergebnisse mehr als 100% auseinander liegen, was mich sehr stuzig macht…
Hallo
Ich hatte letzte Woche ein Unfall mit dem Fahrrad von dem ich nicht mehr viel weis ob ich überhaupt gefahren bin! Wurde bewusstlos aufgefunden. Hatte beim pusten 1,7 gehabt.
Mein anderes Problem ist nun ich wurde 2012 schon mal angehalten mit dem Auto und hatte da 1.19 im Blut! Und musst mein Führerschein abgeben für 11 Monate ohne mpu
Was erwartet mich jetzt
Hallo Olli,
ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille stellt auch das Fahren auf dem Fahrrad eine Straftat dar. Zudem folgen drei Punkte und die Anordnung einer MPU. Ob dies auch in Ihrem Fall erfolgt, können wir allerdings nicht einschätzen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo ,
Ich bin vor 20 Jahren mit 2.3 Promille auf dem Fahrrad von der Polizei erwischt worden. Hatte keinen Führererschein zu der Zeit. Jetzt möchte ich ihn aber machen . Gibt es eine Verjährung in diesem Fall ?
Bin von der Polizei aufgefunden wurden mit dem Fahrrad da ich gestürzt bin. Hatte 2,94 Promille.
Haben mich nicht beim Fahren angehalten.Also hätte ich ja auch beim schieben stürzen können aufs Gesicht?.Aber in dem schreiben steht das ich gefahren sei.
2017 hat man mich mit 2,54 Promille angehalten wobei ich den Führerschein abgegeben habe und eine mpu sowie 1 Jahr nüchternheit vorweisen muss.
Jetzt habe ich ein schreiben von der staatsanwaltschaft bekommen wo steht das es jetzt um ein Fahrverbot geht.
Da ich aus beruflichen Gründen auf mein Fahrrad angewiesen bin habe ich jetzt natürlich Panik das ich ein Verbot dafür bekomme.
Hallo,
ich wurde Samstag mit 0,1 Promille und THC im Blut auf dem Fahrrad angehalten. Wie groß sind die Chancen, dass ich nicht zur MPU muss und ab wann sollte ich mir einen Anwalt besorgen?
Vielen Dank,
Max
Hallo Max,
das können wir nicht mit Sicherheit vorhersagen, da dies auch von der bearbeitenden Stelle abhängig ist. Ein Anwalt ist dann ratsam, wenn Sie rechtliche Ansprüche geltend machen wollen. An der konkreten Auflage einer MPU kann ein Anwalt hingegen im Regelfall nichts ändern, da diese nicht anfechtbar ist.
Die Redaktion von bussgeld-info.de
Hallo mal eine frage.
Ich wurde 2012 mit dem Fahrrad angehalten und hatte einen blutalkohol wert von 2,01 Promille. Ich hatte und habe keinen Führer Schein. Diesen wollte ich 2015 machen wurde aber angeschrieben das ich vorher eine mpu vorlegen soll. Dies ist nun aber drei Jahre her und ich konnte sie nicht machen. Meine frage lautet kann es möglich sein das wenn ich es nochmal versuche den führerschein zu machen ich jetzt keine mpu mehr machen brauch oder soll ich noch warten
Hallo Enrico,
ist eine MPU die Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, muss diese erst erfüllt werden. Wenn Sie warten wollen, bis die Eintragung zur MPU verjährt ist, dauert das in der Regel 15 Jahre.
Ihr Bußgeld-Info Team
Nachtrag: musste damals keine mpu machen
Hallo,
Ich wurde gestern mit 1,67 auf dem Rad gestoppt nach 5 min warten erhöhte sich der Wert auf 1,72. Also musste ich Blut abgeben auf der Wache. 2012/2013 musste ich meinen Führerschein wegen Alkohol 12 Monate abgeben und erhielt ihn bzw den neu beantragten 12/2013 wieder.
Was erwartet mich diesmal bzw werden die 2 Sachen getrennt voneinander behandelt?, da ich mein Führerschein ja nicht auf der Wache lassen musste.
Dank
Hallo Matzi,
die Führerscheinbehörde kann durchaus auch frühere Verstöße berücksichtigen. Die genauen Maßnahmen liegen im Ermessen der Behörde. Es kann aber wiederum eine MPU und ein Fahrverbot erfolgen.
Ihr Bussgeld-Info Team
hallo. ich bin Gyuri,ich bin wegen einer fahrlassigkeit bestraft. habe keine führerschein,aber ich bin ohne licht mit fahrrad gefahren,und hatte 1.8 alkohol gepfiffen.ich war nicht auffallig. mit welchen strafe muss ich rechnen?
Hallo lipi,
laut Bußgeldkatalog erfolgen drei Punkte in Flensburg, die Anordnung einer MPU (auch wenn Sie keinen Auto-Führerschein besitzen) und ein Bußgeld in Höhe eines Monatsgehalts.
Ihr Team von Bussgeld-info.de
Hallo,
Ich bin 72, Rentner und habe meinen Führerschein seit 54 Jahren. Habe nie einen Punkt in Flensburg, noch je einen selbst verschuldeten Unfall gehabt.
Anfang März stürzte ich mit dem Fahrrad, weil die Kette absprang. War vermutlich kurz bewusstlos. Sanka war auch da, die ich angeblich weggeschickt hätte. Viel Blut im Gesicht und Bein. Das Polizeiprotokoll konnte ich selbst vor Ort nicht lesen, weil auch die Brille zu Bruch ging. Zahnteile lagen auch auf der Straße.
Zur Blutentnahme gebracht worden, Polizei hat mich dort gewogen und mir dabei meine schwere Jacke, die ich schon ausgezogen hatte in die Hand gedrückt (wo zusätzlich die abgefallenen Fahradteile + Lampen verstaut waren). Ergebnis 6 Kg über Leergewicht, Blutentnahme: 1,44 Promille.
Nach 4 Tagen (Wochenende +1 Tag): Zahnarzt hat 3-fachen Kieferbruch festgestellt. Komplizierte Operation 7 Stunden in Kieferklinik.
Nach 6 Wochen: Strafbefehl zu 25 Tagessätzen je 40 € = 1.000 € + Gebühren. Begründung: „Bei der Befragung durch die Polizeibeamten war Ihre Aussprache sehr verwaschen und Sie konnten der Fragestellung der Beamten nur bedingt folgen. Ihr Gang war sehr unsicher und schwankend. Auch bei der Blutentnahme war Ihr Gang schwankend und schleppend, die Sprache verwaschen und der äußerliche Einfluss von Alkohol stark bemerkbar. Ihre Fahruntüchtigkeit hätten Sie bei kritischer Selbstprüfung erkennen können und müssen.“
Ich legte Einspruch ein gegen die Höhe der Strafe mit Begründung s.o. und Klinikbericht, nahm diesen aber später wegen Androhung einer höheren Strafe zurück.
Nach 7 Monaten: Vom KVR ein Schreiben erhalten mit der Frage, ob ich einen Führerschein habe.
Was kommt da auf mich zu? Muss ich das beantworten? Kann auch noch eine MPU oder Führerscheinentzug angeordnet werden?
Danke im Voraus und freundliche Grüße
Hallo Wolf,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hat es einen Sinn, dass man (laut dem Bußgeldrechner) beim alkoholisierten Fahrradfahren und nicht fahrauffälligem Fahren bei Promillewerten bis 0,3 Promille mit 3 Punkten bestraft wird und von 0,3 bis 1,6 Promille mit nur 1 Punkt?
Hallo Johnny,
dem ist nicht so. Haben Sie weniger als 1,6 Promille und sind nicht fahrauffällig gefahren, ist in der Regel mit keiner Sanktion zu rechnen.
Das Team von bussgeld-info.de
Ein Autofahrer hat mich beim Rechtsabbieger übersehen, während ich auf einer Vorfahrtsstraße für Radfahrer war. Beim Pusten hatte ich 1,1 Promille. Ansonsten bin ich nicht fahraufällig gefahren. Beides wurde von weiteren Zeugen bestätigt. BAK steht noch aus. Mit welcher Strafe kann ich rechnen?
Hallo Anna,
Sanktionen für alkoholisierte Fahrradfahrer drohen bei weniger als 1,6 Promille in der Regel nur bei auffälliger Fahrweise. Ob Ihnen in Zweifelsfall eine Teilschuld zugesprochen wird, können wir nicht einschätzen.
Ihr Bussgeld-Info Team
1,6 Promille am Fahrrad
probeführerschein in Österreich
was erwartet mich ?
Hallo,
ich wurde mit 1,9 Promille auf dem Fahrrad angehalten. Es ist kein Unfall oder sonst irgendetwas passiert. Nun habe ich in drei Wochen eine Gerichtsverhandlung. Ich habe alles zugegeben und streite nichts ab. Es ist das erste Mal, dass ich auffällig geworden bin. Mein FAER ist auch leer gewesen. Meine Frage: Warum muss ich extra vor Gericht? Warum reicht ein Strafbefehl nicht aus?
Grüße
Lars
Hallo Lars,
es obliegt der Staatsanwaltschaft, ob sie den Erlass eines Strafbefehls beantragt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich wurde mit dem Fahrrad und 1,98 Promille erwischt. Dies ist mein erstes Vergehen und ich bin sonst nie negativ im Straßenverkehr oder strafrechtlich aufgefallen. Womit muss ich nun rechnen? Kommt definitiv die MPU und eine Gerichtsverhandlung?
Grüße
Hallo Lukas,
Sie erhalten drei Punkte im Flensburg und ein Bußgeld. Ob eine MPU angeordnet wird, liegt im Ermessen der Behörde. Allerdings scheint dies wahrscheinlich.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
Ich wurde 2019, als ich noch 17 Jahre alt war, auf dem Fahrrad ohne Fahrauffälligkeiten mit 1,61 Promille „erwischt“. Die Gerichtsverhandlung führte zu der Teilnahme an einem Verkehrserziehungskurs. Alles erfolgreich abgeschlossen. Nun wollte ich Ende letzten Jahres meinen Autoführerschein machen doch bekam die Nachricht dass ich eine mpu absolvieren muss.
Ich finde das komisch eine mpu zu machen wobei ich zum Zeitpunkt des Ereignisses nicht volljährig war und gar keinen Führerschein hatte. Muss ich die MPU nun weitermachen oder kann ich da was machen?
Gruss daniel