Gerade während der Dämmerung oder bei Dunkelheit kann eine sachgemäße Fahrradbeleuchtung den ein oder anderen Unfall verhindern. Halten sich Radfahrer nicht an die Beleuchtungs-Vorschriften, so müssen sie mit einem Bußgeld rechnen.
Mangelhafte Fahrradbeleuchtung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot |
---|---|---|---|
Ohne Licht gefahren | 20 € | ||
Fahrradbeleuchtung war defekt | 20 € | ||
...mit Gefährdung | 25 € | ||
...mit Unfall | 35 € |
Bußgeldrechner Fahrradbeleuchtung
Wie wichtig ist die Fahrradbeleuchtung?
Inhaltsverzeichnis
Fahrradlicht schützt vor Unfällen
Wer ohne Fahrradlicht unterwegs ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern trägt auch zur Entstehung von Unfällen bei. Während die Insassen von Autos durch die Karosserie geschützt werden, ist das Risiko für Fahrradfahrer, bei einem Aufprallunfall erhebliche Verletzungen davonzutragen, deutlich erhöht.
Fahrradbeleuchtung: StVZO trifft Regelungen dazu
Die Gesetze zur Fahrradbeleuchtung finden sich in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Dieser Teil aus dem Verkehrsrecht trifft nicht nur die entsprechenden Vorschriften zur KFZ-Beleuchtung, sondern auch für Fahrräder. Im § 67 sind die „Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern“ spezifiziert. Die Gesetze zur Fahrradbeleuchtung umfassen sehr viele Punkte. Hier die wichtigsten Vorschriften zur Fahrradbeleuchtung (laut StVZO) kurz zusammengefasst:
- Fahrräder sollen laut Verkehrsrecht eine „Lichtmaschine“ im Betrieb haben, welche Scheinwerfer und Schlussleuchte mit Strom versorgt. Unter Lichtmaschine ist ein Dynamo zu verstehen.
- Aber auch eine Batterie, ein Akku oder eine Kombination aus diesem und einem Dynamo sind zulässig. (Erst seit 2013 steht es Fahrradfahrern frei, sich eine dieser Modelle auszusuchen. Vorher war ein Dynamo zur Herstellung vom Fahrradlicht obligatorisch).
- Die „lichttechnischen Einrichtungen“ dürfen nicht verdeckt werden. Das heißt, alle Fahrradlichter müssen immer gut sichtbar sein.
- Fahrräder müssen einen nach vorn gerichteten Scheinwerfer für weißes Licht haben, der ausreichend fest montiert ist, so dass der Scheinwerfer sich nicht verstellen kann.
- Auf der Rückseite benötigen Fahrräder eine Schlussleuchte für rotes Licht. Scheinwerfer und Schlussleuchte dürfen nur zusammen einschaltbar sein.
- Außerdem ist mindestens ein roter Rückstrahler von Nöten.
- Des weiteren muss sich auf der Rückseite ein Großflächen-Reflektor angebracht sein.
- Die Fahrradpedale müssen mit gelben Rückstrahlern versehen sein.
- An jedem Reifen benötigt man mindestens 2 um 180 Grad versetzt angebrachte Speichenreflektoren sowie ringförmig angebrachte weiße Streifen. Insgesamt sollte ein StVZO-konformes Fahrrad 11 Reflektoren besitzen.
- Achten Sie darauf, dass sämtliche Teile der Fahrradbeleuchtung korrekt montiert sind. Ihre Fahrradwerkstatt kann sie dabei unterstützen! Dort können Sie auch Ersatzteile für Fahrradlampe und Reflektoren erwerben.
Vorschriften zur Fahrradbeleuchtung in der StVO
Auch in der StVO, dem wohl grundlegendsten Teil des Verkehrsrechts, gibt es einige Vorschriften zur korrekten Beleuchtung von Fahrzeugen, so auch zum Fahrradlicht. In der StVO steht eindeutig, dass die Beleuchtungseinrichtungen während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse dies erfordern, zu verwenden sind. Allerdings ist es nicht zwangsweise notwendig, batteriebetriebene Scheinwerfer auch am Tage mitzuführen. Aus diesem Grund ist im Bußgeldkatalog die Ordnungswidrigkeit, mit defekter oder nicht vorhandener Fahrradbeleuchtung unterwegs zu sein, an bestimmte Sichtverhältnisse geknüpft!
Wer bei einer Verkehrskontrolle tagsüber kein ordnungsgemäß installiertes Beleuchtungssystem am Fahrrad aufweisen kann, muss daher noch keinen Bußgeldbescheid in Kauf nehmen. Die Bußgeldtabelle sieht bei einer Gefährdung, die im Zusammenhang von mangelhafter Beleuchtung eines Fahrrads stattfand, ein höheres Bußgeld vor. Bei einer defekten Fahrrad-Rückleuchte liegt bei entsprechender Witterung schnell eine Gefährdung stattfinden, beispielsweise dann wenn ein Verkehrsteilnehmer eine Vollbremsung einlegen muss, weil er den Fahrradfahrer vor sich nicht rechtzeitig sehen konnte.
Kontroverse um aufsteckbare Leuchten
Die Änderung der Vorschriften zur Fahrradbeleuchtung im Jahr 2013 hatte das Ziel, den Radfahrern den Einsatz von aufsteckbaren Leuchten zu ermöglichen, denn bis dahin war dies nicht zulässig. Doch auch nach der Abschaffung der Dynamo-Pflicht gab es weiterhin Probleme, da die wenigsten Batterien, die mit diesen aufsteckbaren Leuchten verbaut werden, die gesetzlich vorgeschriebene Nennspannung von 6 V haben. Nach der Anpassung des § 67 StVZO wurden die Vorgaben zur Spannung und zum Wattwert gestrichen. Allerdings müssen Radler immer noch darauf achten, dass die Lampen nicht zu dunkel sind oder andere blenden.
Denn theoretisch ist hier ein Bußgeldbescheid für diese Fahrradfahrer möglich, die ihre Beleuchtungseinrichtung nicht entsprechend betreiben.
Wie viel Lux für die Fahrradbeleuchtung?
Lux ist eine Einheit für die Beleuchtungsstärke. Kauft man im Handel eine (LED)-Lampe, so kann man durch die Lux-Angabe feststellen, wie hell sie leuchtet. Auch bei der Fahrradbeleuchtung ist meistens eine Lux-Anzahl angegeben. Gesetzlich vorgeschrieben ist der erwünschte Lux-Wert jedoch in der StVZO „Fahradbeleuchtung“ nicht. Die Rechnung „je mehr Lux, desto besser“ geht ebenfalls nicht auf. Die Herstellerangaben hierzu sind wenig aussagekräftig. Es ist sinnvoller, beim Kauf von Frontscheinwerfer und Rücklicht auf die generelle Verarbeitungsqualität zu achten.
Ist die Fahrrad LED-Beleuchtung erlaubt?
Eine LED Beleuchtung bei Rücklicht und Scheinwerfer ist nicht generell verboten, aber da die Batterien, die sie betreiben oft eine unzulässige Spannung aufweisen, können Fahrradfahrer leicht auf ein Modell zurückgreifen, welches nicht StVZO-konform ist! Achten Sie beim Kauf aber darauf, dass auf der Verpackung explizit vermerkt ist, dass das jeweilige Modell nach der StVZO in Deutschland zur Fahrradbeleuchtung eingesetzt werden darf.
FAQ: Fahrradbeleuchtung
Ja, die StVZO bestimmt in § 67, welche Beleuchtungseinrichtungen am Fahrrad vorhanden sein müssen.
Die StVO bestimmt, dass die Beleuchtung vorhanden sein muss. Welche Vorgaben diesbezüglich wichtig sind, lesen Sie hier.
Wird ohne Licht gefahren oder ist die Beleuchtung nicht funktionsfähig, werden Bußgelder fällig. Die Bußgeldtabelle zeigt hier, wie hoch diese sein können.